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Wegerecht?

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Wegerecht?

Beitragvon holzig » So Nov 05, 2017 13:20

hallo
da ich kein jäger bin hätte ich mal eine frage,
wir haben ein eigenjagdrevier von ca.300ha das verpachtet ist, kommen super mit unseren jäger aus und alles ist ok.

bis auf die jäger von zwei angrenzenden revieren, die unser wegenetz zu ihren revieren nutzen, da es sich aber ausschließlich um ein privates wegenetz handelt, hatte ich vor kurzen eine kleine auseinandersetzung mit einem der jäger, ich sagte ihn das er es bitte unterlassen sollte unsere wege zu seinem revier zu nutzen, da es zig andere möglichkeiten gibt zu seinem revier zu gelangen, er benutzt praktisch unser wegenetz als abkürzung.

er ist aber total uneinsichtig und sagte er ist hier schon immer entlang gefahren,

meine frage, muss ich das dulden oder hat er sogar recht?

mfg holzig
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Re: Wegerecht?

Beitragvon Family Guy » So Nov 05, 2017 17:35

Privatweg ist privat, du kannst die Nutzung ohne weiteres untersagen, auch wenn der andere einen sogar großen Umweg fahren muss.
Gibt es keine öffentliche Zufahrt zu seinem berechtigtem Ziel, gilt das Notwegerecht, d.h. du musst die Fahrt dulden, eventuellen Schaden muss der Nutzer jedoch entschädigen.
Das Gewohnheitsrecht, so wie Lieschen Müller es sich vorstellt, gibt es nicht. Solltest du z.B. 20 Jahre geduldet haben, dass jemend deinen Privatweg genutzt hat, kannst du ohne weiteres die Nutzung zukünftig untersagen, der Nutzerhat keinen Anspruch.
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Re: Wegerecht?

Beitragvon deutz450 » So Nov 05, 2017 18:00

Wo liegt das Problem dass er die Wege nutzt ? Wenn ich mich jedesmal aufregen würde wenn jemand die Privatwege nutzt :roll: Ich bin dann auch froh wenn ich mal Abkürzungen über nicht öffentliche Wege nehmen darf.
http://de.youtube.com/watch?v=iGE8vujaDUA
Unterschätze nie einen Mann der einen Schritt zurück geht, es könnte sein dass er gerade Anlauf nimmt...
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Re: Wegerecht?

Beitragvon T5060 » So Nov 05, 2017 18:23

Ein Privatweg ist nur solange ein Privatweg,
wie er nicht den Charakter eines öffentlichen Wegs hat.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Wegerecht?

Beitragvon Family Guy » So Nov 05, 2017 20:37

Solange ein Weg nicht gewidmet ist, ist er privat.
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Re: Wegerecht?

Beitragvon Westerwälder » So Nov 05, 2017 22:11

Das Thema hatte ich letztes Jahr bei uns auch, aber mit ständigen Reitern anstelle Deiner Jäger.
Fazit: Betreten darf jeder, befahren nur mit Einverständnis des Eigentümers, reiten ist zumindest bei uns in RLP so ein ungeregeltes Zwischending. Der Forstamsleiter war dann so hilfreich und hat mir unseren privaten Waldweg hochoffiziell als untere Forstbehörde für Reiter gesperrt, dann war Ruhe.

Also, befahren nur wenn Du es erlaubst. Musst Du halt wissen was du machst, wir haben zu allen unseren benachbarten Jagdrevieren ein gutes Verhältnis, laden uns auch gegenseitig ein.

Gruß
Westerwälder
Der Westerwald wächst ständig!
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Re: Wegerecht?

Beitragvon Fassi » So Nov 05, 2017 22:28

Einfach mal nach Jägernotweg googlen, das ist im Jagdrecht recht klar geregelt.

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Wegerecht?

Beitragvon Badener » Mo Nov 06, 2017 11:07

Also ich versteh zwar nicht was die Schikane soll, aber man darf Waldwege bis zu 2 Monate sperren ohne vorher eine Erlaubnis dafür einzuholen.
Z.B. bei Holzerntearbeiten.

Grüße
Zu fällen einen schönen Baum, braucht es eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen bis man ihn bewundert, braucht er - bedenke es - ein Jahrhundert.

"Froh schlägt das Herz im Reisekittel, vorausgesetzt man hat die Mittel."
Wilhelm Busch
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Re: Wegerecht?

Beitragvon T5060 » Mo Nov 06, 2017 11:43

Family Guy hat geschrieben:Solange ein Weg nicht gewidmet ist, ist er privat.


Die Widmung zum "öffentlichen" Weg ergibt sich bei Privatwegen durch "ersitzung".
Da muss man aufpassen und auf jeden Fall mit Schildern den Privatweg als solchen kennzeichnen und die Benutzung verbieten,
weil man ist ja auch gegenüber Dritten in der Verkehrssicherungspflicht.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Wegerecht?

Beitragvon Family Guy » Mo Nov 06, 2017 14:03

T5060 hat geschrieben:Die Widmung zum "öffentlichen" Weg ergibt sich bei Privatwegen durch "ersitzung".


Wie ist das zu verstehen?
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Re: Wegerecht?

Beitragvon T5060 » Mo Nov 06, 2017 14:10

Wenn der Weg lang genug offen war und alle Welt rennt drauf rum,
ist der öffentlich und du hast nur noch für den Unterhalt zu sorgen.
Das Katasteramt nimmt den dann auch als öffentliche Straße in die kartografie auf.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Wegerecht?

Beitragvon Family Guy » Mo Nov 06, 2017 14:23

Entscheidend ist es, ob der Weg in der Widmungsliste der Gemeinde ist. Es gibt bei Wegen kein Gewohnheitsrecht. Und eine Karte hat keinerlei Bedeutung bei den tatsächlichen Rechten.
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Re: Wegerecht?

Beitragvon yogibaer » Mo Nov 06, 2017 17:56

Wenn man 30 Jahre lang einen Privatweg genutzt hat ohne das der Eigentümer nachweislich ein Verbot ausgesprochen oder anderweitig veröffentlicht hat ist die Nutzung des Weges ersessen. Das kann nun die Gemeinde oder auch nur eine Einzelperson bzw. dessen Beauftragter betreffen.
Gruß Yogi
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Re: Wegerecht?

Beitragvon T5060 » Mo Nov 06, 2017 18:42

Family Guy hat geschrieben:Entscheidend ist es, ob der Weg in der Widmungsliste der Gemeinde ist. Es gibt bei Wegen kein Gewohnheitsrecht. Und eine Karte hat keinerlei Bedeutung bei den tatsächlichen Rechten.


Wenn immer alles nur so einfach wäre, wie es in Foren und im landläufigen Glauben gelebt wird, bräuchte man diese ganze Juristenindustrie nicht.
Tatsache ist aber, dass gerade diese immer mehr wächst und der Durcheinander immer größer wird.

Also um allem vorzubeugen : Privatwege dicht halten !
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Re: Wegerecht?

Beitragvon Family Guy » Mo Nov 06, 2017 19:21

yogibaer hat geschrieben:Wenn man 30 Jahre lang einen Privatweg genutzt hat ohne das der Eigentümer nachweislich ein Verbot ausgesprochen oder anderweitig veröffentlicht hat ist die Nutzung des Weges ersessen.


Einfache Antwort: nein

T 5060 hat Recht, die Wege einfach dicht halten, damit erst gar keine Begehrlichkeiten entstehen.
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