Sowas ist bestimmt lustig !!! Der soll nur kommen !!! Ein Berliner eben und das im schwabenland. Ich halte euch auf dem Laufenden. Am Samstag gehen wir wieder Holzen. Es wird schönes wetter da ist er bestimmt auch wieder da!!!
Eicher,
mehrere Möglichkeiten:
1. Der Weg hat eine eigene Flurnummer.
Wenn du jemand bei der Gemeinde, z.B. im Bauamt kennst, lass dir mal dein Grundstück im GIS - System zeigen, da haben die bestimmt eine DFK (Digitale Flurkarte). Wenn der Wegeigens abgemarkt ist, und zwischen deinem und seinem Grund liegt, kanns sein, daß er recht hat und der Weg "gewandert" ist. Dann hilft dir nur eine Grenzherstellung durch einen vereidigten Vermesser oder Vermessungsamt, je nach Bundesland.
Oder
2. Der Weg ist nicht vermarkt, dann ist bestimmt im Grundbuch eine dingliche Sicherung für ein Fahrtrecht eingetragen.
Kann dir evtl. auch der freundliche Helfer in der Gemeind sagen, zu jeder DFK gibts auch ein ALB (automatisches Liegenschaftsbuch) da sollte sowas zu finden sein. Schlimmstenfalls im Grundbuchauszug.
Du solltest auch mal klären lassen, wie schon jemand ganz richtig bemerkt hat, ob das was er da macht nicht eine Nutzungsänderung ist, die er so ohne Weiteres gar nicht machen darf.