Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Fr Okt 24, 2025 17:33

Weinbaugesetz - Regelung für Hobbyweinanbauer

Hier ist Platz für alles was an den Reben wächst.
Antwort erstellen
21 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
  • Mit Zitat antworten

Weinbaugesetz - Regelung für Hobbyweinanbauer

Beitragvon os2205 » Do Nov 19, 2009 16:35

Hallo,

ich kenne mich auf dem Gebiet des Weinbaues überhaupt nicht aus.
Deshalb suche ich hier Rat.
Ein Kollege von mir will als Rentner seine Zeit damit verbringen, etwas Wein anzubauen.

Bisher war es meines Wissens so, daß man als Privatmann bis zu 99 Weinstöcke anbauen durfte.
Diese Vorgabe soll geändert werden. (hab ich zumindest gehört)

Kann mir jemand sagen, wie die neue Vorgabe bzzgl. "Hobbyweinanbauer" lauten soll?
Und ab wann die gelten wird?

Besten Dank

OS2205

PS: ich weiß nicht, ob diese Regelung Bundeslandspezifisch ist. Deshalb zur Sicherheit: ich komme aus Unterfranken/Bayern.
os2205
 
Beiträge: 39
Registriert: Di Apr 08, 2008 18:50
Wohnort: Franken
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Weinbaugesetz - Regelung für Hobbyweinanbauer

Beitragvon Manfred » Do Nov 19, 2009 17:07

http://www.thueringen.de/de/lvg/weinbau ... byweinbau/
„Alles, was wir hören, ist eine Meinung, keine Tatsache. Alles, was wir sehen, ist eine Perspektive, nicht die Wahrheit.“ Mark Aurel
Manfred
 
Beiträge: 13037
Registriert: Di Jun 13, 2006 18:26
  • Website
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Weinbaugesetz - Regelung für Hobbyweinanbauer

Beitragvon wolfi wuppermann » Do Nov 19, 2009 17:35

os2205

Du meinst wahrscheinlich die Freigabe für Pflanzungen. Das wird noch ein paar Jahre dauern. Ob es wirklich zur totalen Freigabe der Pflanzrechte kommt ist meiner Meinung nach nch nicht 100% sicher. Ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen.

Im Moment git noch die 99 Stockregelung für seinen Garten. Alternativ kann er sich natürlich einen Weinberg suchen und pachten. Ich weiß nicht, ob er in einer Weinggend wohnt.

Er unterliegt dann allerdings den Dokumentationspflichten, Spritzentüv und ab einer bestimmten Rebfläche auch Berufsgenossenschaft usw. Es kann unter Umständen auch recht kapitalintensiv sein

Ich weiß ja nicht wie intensiv er das machen will. Aus hundert Stöcken kann er je nach Rebsorte zwischen 50 und 120 Liter Wein machen. Wenn es mehr wird muss er sich auch Gedanken über den Absatz machen. Will er den Wein verkaufen wird es noch komplizierter.

Wenn er das ganze allerdings in seinem Garten für den Eigenbedarf anbaut, wird keiner kommen und die Rebstöcke nachzählen.

Alternativ könnte er sich noch einen Winzer suchen und dort mitarbeiten. Rüstige Rentner ohne zwei linke Hände und mit Maschinenverstand werden immer gesucht

Wolfi
wolfi wuppermann
 
Beiträge: 268
Registriert: Di Dez 18, 2007 9:29
Wohnort: zu Hause
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Weinbaugesetz - Regelung für Hobbyweinanbauer

Beitragvon Manfred » Do Nov 19, 2009 17:51

wolfi wuppermann hat geschrieben:Im Moment git noch die 99 Stockregelung für seinen Garten.


Wo steht das?

In der Weinverordnung (WeinV) steht in §3 Absatz 3:
"(3) Die Genehmigung für eine Neuanpflanzung ist nicht erforderlich für nicht weinbergmäßig bepflanzte Flächen, wenn sie zusammen mit anderen derartigen Flächen desselben Nutzungsberechtigten nicht größer als ein Ar sind und nicht in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit einer weinbergmäßig bepflanzten Fläche stehen."

Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/6206/index.htm
„Alles, was wir hören, ist eine Meinung, keine Tatsache. Alles, was wir sehen, ist eine Perspektive, nicht die Wahrheit.“ Mark Aurel
Manfred
 
Beiträge: 13037
Registriert: Di Jun 13, 2006 18:26
  • Website
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Weinbaugesetz - Regelung für Hobbyweinanbauer

Beitragvon Irgendenner » Do Nov 19, 2009 18:20

er kann aber auch einfach tafeltrauben pflanzen... aus denen kanner auch eigenen wein machen und wenner pilzresistente sorten hatt brauchterse ned zu spritzen und kann se als esstrauben verkaufen
Irgendenner
 
Beiträge: 3392
Registriert: So Aug 26, 2007 10:16
Wohnort: Pfalz
  • ICQ
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Weinbaugesetz - Regelung für Hobbyweinanbauer

Beitragvon Rebenhopser » Do Nov 19, 2009 19:08

Irgendenner hat geschrieben:er kann aber auch einfach tafeltrauben pflanzen... aus denen kanner auch eigenen wein machen und wenner pilzresistente sorten hatt brauchterse ned zu spritzen und kann se als esstrauben verkaufen

Kann er nicht, die Tafeltrauben heissen so, weil sie nur für Tafeltraubenanbau (Obst) zugelassen sind, allenfalls Traubensaft darf daraus hergestellt werden.
Die 99 Stock-Regelung ist eine alte Mär die nicht wegzukriegen ist
Für alles (ausser Tafeltrauben) gilt: maximal 1 ar...

Ingo, du bist mir so ein Winzer, empfiehlst den Leuten illegal Wein anzubauen, wer soll denn dann Deinen und meinen noch kaufen... :evil:
Ich will nicht so bleiben wie ich bin, ich will besser werden!
http://www.wg-rammersweier.de/
Benutzeravatar
Rebenhopser
 
Beiträge: 1921
Registriert: Mo Apr 24, 2006 19:49
Wohnort: Ortenau (Ba-Wü)
  • Website
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Weinbaugesetz - Regelung für Hobbyweinanbauer

Beitragvon Irgendenner » Do Nov 19, 2009 19:24

für de eigenbedarf isses doch egal was man machen darf un was ned...
Irgendenner
 
Beiträge: 3392
Registriert: So Aug 26, 2007 10:16
Wohnort: Pfalz
  • ICQ
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Weinbaugesetz - Regelung für Hobbyweinanbauer

Beitragvon Rebenhopser » Do Nov 19, 2009 19:27

Irgendenner hat geschrieben:für de eigenbedarf isses doch egal was man machen darf un was ned...

Richtig, so lange es nicht mehr als ein Ar ist... :P
Ich will nicht so bleiben wie ich bin, ich will besser werden!
http://www.wg-rammersweier.de/
Benutzeravatar
Rebenhopser
 
Beiträge: 1921
Registriert: Mo Apr 24, 2006 19:49
Wohnort: Ortenau (Ba-Wü)
  • Website
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Weinbaugesetz - Regelung für Hobbyweinanbauer

Beitragvon Irgendenner » Do Nov 19, 2009 19:30

man kann aber ja mehere grundstücke mit 1 ar reben bepflanzen :mrgreen:
Irgendenner
 
Beiträge: 3392
Registriert: So Aug 26, 2007 10:16
Wohnort: Pfalz
  • ICQ
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Weinbaugesetz - Regelung für Hobbyweinanbauer

Beitragvon Weinbauer » Do Nov 19, 2009 19:44

mathe 6, setzen ingo :D
wir haben so gesehen alle nur 1 ar.... nur mehrfach
Was dem Menschen dient zum Seichen, damit schafft er seinesgleichen. (Heinrich Heine)
Weinbauer
 
Beiträge: 2864
Registriert: Mo Okt 18, 2004 22:31
Wohnort: pfalz :)
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Weinbaugesetz - Regelung für Hobbyweinanbauer

Beitragvon Irgendenner » Do Nov 19, 2009 20:48

du held...
Irgendenner
 
Beiträge: 3392
Registriert: So Aug 26, 2007 10:16
Wohnort: Pfalz
  • ICQ
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Weinbaugesetz - Regelung für Hobbyweinanbauer

Beitragvon wolfi wuppermann » Fr Nov 20, 2009 7:07

Hallo

Ich muß mih berichtigen. 100 qm dürfen angebaut werden. Die Neuanlage ist in Hessen anzeigepflichtig. Der Wein darf nicht in Verkehr gebracht werden.

Wolfi
wolfi wuppermann
 
Beiträge: 268
Registriert: Di Dez 18, 2007 9:29
Wohnort: zu Hause
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Weinbaugesetz - Regelung für Hobbyweinanbauer

Beitragvon fendtfahrer_916 » Fr Nov 20, 2009 8:23

Ein Obstbaukollege möchte Dornfelder für Tafeltraubenverkauf anpflanzen. Darf der das ohne Pflanz-Rechte auf Nicht-Weinbergsgelände?
Benutzeravatar
fendtfahrer_916
 
Beiträge: 312
Registriert: Do Mai 25, 2006 15:44
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Weinbaugesetz - Regelung für Hobbyweinanbauer

Beitragvon Manfred » Fr Nov 20, 2009 12:26

Zu der Flächenregelung:
Das steht ja nur pro berechtigtem Nutzer.
Wer mehr Fläche will, muss diese halt (im Zweifelsfall mündlicher Pachtvertrag) in der Familie oder im Bakanntenkreis aufteilen.
Opa, Oma, Papa, Mama, 2 Kinder, je 2 Onkel und Tanten, sind schon 1000 Quadratmeter.
Ich denke, das Problem ist eher, dass man noch plausibel erkären können muss, wie man das Zeug noch wegtrinken oder verschenken will.
Solange man nicht als Weinverkäufer auffällt, wird es wohl keine großen Probleme geben.

@fendtfahrer_916:
Dornfelder als Keltersorte darf er nur in Weinbauregionen anbauen, braucht dafür aber keine Pflanzrechte, wenn er sie als Tafeltrauben vermarktet.
Außerhalb der Weinbaugebiete sind für den Tafeltraubenanbau nur reine Tafelsorten zulässig.

Quelle z.B.: http://www.gartenakademie.info/pdf/tafe ... winzer.pdf (letzte Seite)

Gibt aber viele gute Tafelsorten. Er soll sich mal von einer Versuchsanstalt beraten lassen, auch wegen dem nötigen Pflanzenschutz.
„Alles, was wir hören, ist eine Meinung, keine Tatsache. Alles, was wir sehen, ist eine Perspektive, nicht die Wahrheit.“ Mark Aurel
Manfred
 
Beiträge: 13037
Registriert: Di Jun 13, 2006 18:26
  • Website
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Weinbaugesetz - Regelung für Hobbyweinanbauer

Beitragvon Rebenhopser » Fr Nov 20, 2009 13:28

Manfred hat geschrieben:Zu der Flächenregelung:
Das steht ja nur pro berechtigtem Nutzer. Wer mehr Fläche will, muss diese halt (im Zweifelsfall mündlicher Pachtvertrag) in der Familie oder im Bäkanntenkreis aufteilen. Opa, Oma, Papa, Mama, 2 Kinder, je 2 Onkel und Tanten, sind schon 1000 Quadratmeter.

(3) Die Genehmigung für eine Neuanpflanzung ist nicht erforderlich für nicht weinbergmäßig bepflanzte Flächen, wenn sie zusammen mit anderen derartigen Flächen desselben Nutzungsberechtigten nicht größer als ein Ar sind und nicht in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit einer weinbergmäßig bepflanzten Fläche stehen.

Die Flächen müssen räumlich getrennt sein...geht also nicht grad so mit unterverpachtung...

Zitat Dr. Kast: "Unterverpachtung auf einem Flurstück mit Zwischenpflanzung anderer Kulturen stellt aus Sicht des Regierungspräsidiums Stuttgart einen Umgehungstatbestand dar, der rechtlich geahndet wird."
http://www.winzerpraxis.de/L0NCQl9MSVNUP01BSU5DTUQ9REVUQUlMJkZPUkVOSUQ9Njk3NDImQkJJRD0xMzg5NiZMQVlPVVQ9TElTVCZNSUQ9Njc1MTY.html?UID=6A7EBCD4DEB15084EC09D4165D1726C1ABD3877D942D7C3798
Ich will nicht so bleiben wie ich bin, ich will besser werden!
http://www.wg-rammersweier.de/
Benutzeravatar
Rebenhopser
 
Beiträge: 1921
Registriert: Mo Apr 24, 2006 19:49
Wohnort: Ortenau (Ba-Wü)
  • Website
Nach oben

Nächste

Antwort erstellen
21 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2

Zurück zu Weinbau

Wer ist online?

Mitglieder: bacchus478, Bing [Bot], datzei, Google [Bot], Zeppi

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki