Hallo,
ich kenne mich auf dem Gebiet des Weinbaues überhaupt nicht aus.
Deshalb suche ich hier Rat.
Ein Kollege von mir will als Rentner seine Zeit damit verbringen, etwas Wein anzubauen.
Bisher war es meines Wissens so, daß man als Privatmann bis zu 99 Weinstöcke anbauen durfte.
Diese Vorgabe soll geändert werden. (hab ich zumindest gehört)
Kann mir jemand sagen, wie die neue Vorgabe bzzgl. "Hobbyweinanbauer" lauten soll?
Und ab wann die gelten wird?
Besten Dank
OS2205
PS: ich weiß nicht, ob diese Regelung Bundeslandspezifisch ist. Deshalb zur Sicherheit: ich komme aus Unterfranken/Bayern.