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Weizenabrechnung- Qualitätseinstufung

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Weizenabrechnung- Qualitätseinstufung

Beitragvon gerds » Mi Sep 13, 2023 20:08

Moin,
ich habe heute meine Weizenabrechnung bekommen. Die Abrechnung erstmal
schwer nachvollziehbar. Keine Angaben zu Qualität. Nur vereinzelt.
Dann beim Außendienstler angerufen und mir die Lieferlisten mit allen Werten schicken lassen.
Soweit so gut. Dann sind mir 5 LKW-Lieferungen aufgefallen (Bepreist zum Tagespreis
der Lieferung)- Werte HL 72,4-75. RP 13-14,8 %, Fallzahl 301-337.
Abgerechnet als Futterweizen! :roll: :twisted: .
Wieder den Außendienstler angerufen, dass da ein Fehler unterlaufen sein muss.
Er meldete sich zurück, es ist alles richtig so, denn der Sediwert ist nur 24-28.
Hab ich noch nie gehabt. Mit nem Nachbarn (1350 ha) gesprochen- so was hatte er auch noch nie.
Preisabzug hätte ich ja verstanden, aber A- und B- Weizen als Futter einstufen?
Wie verhalte ich mich jetzt am besten (klügsten)?
Danke schonmal im Voraus, für weiterbringende Antworten, Meinungen und ähnliche Erfahrungen.
gerds
 
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Re: Weizenabrechnung- Qualitätseinstufung

Beitragvon Höffti » Mi Sep 13, 2023 20:16

gerds hat geschrieben:Wie verhalte ich mich jetzt am besten (klügsten)?


Darüber nachdenken, was im Vorfeld bzgl. Abrechnung vereinbart war.
Je nachdem, was dabei herauskommt entweder auf dem Vereinbarten bestehen oder unter Lehrgeld verbuchen.
Höffti
 
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Re: Weizenabrechnung- Qualitätseinstufung

Beitragvon T5060 » Mi Sep 13, 2023 20:34

Rückstellmuster rausholen und ab ins Labor...

ein von dir unterschriebenes Rückstellmuster muss ja noch da sein.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Weizenabrechnung- Qualitätseinstufung

Beitragvon gerds » Mi Sep 13, 2023 20:59

Ich zweifle ja nicht an den Werten. Nur wird/wurde nie vom Sediwert
als quasi k-o Kriterium gesprochen. Qualtätsbestimmende Parameter
waren immer Fallzahl, Hektoliter und Rohprotein.
Ich hätte ja auch nichts gegen Preisabzüge deswegen gesagt. Zudem ich ja auch
nicht auf den Futterweizenhaufen gekippt hab.
Letztes Jahr, wo RP knapp war, wurde auch (mit Abzügen) 11,5er Weizen in B reingenommen.
Weiterhin sind bei 4 anderen als B-eingestufte
Lieferungen gar keine Sediwerte angegeben.
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Re: Weizenabrechnung- Qualitätseinstufung

Beitragvon Ger_hil » Mi Sep 13, 2023 21:23

Hektolitergewicht unter 74 ist doch Futterweizen...
Also kenne es zumindest so dass b weizen 76 Hektolitergewicht haben muss, bis 74 gibt's Abzug, unter 74 ist es Futterweizen, egal wie die anderen Parameter sind.
Also wäre das eine Erklärung, zumindest für die LKWs mit niedrigem Hektolitergewicht
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Re: Weizenabrechnung- Qualitätseinstufung

Beitragvon gerds » Mi Sep 13, 2023 21:36

Ger_hil hat geschrieben:Hektolitergewicht unter 74 ist doch Futterweizen...
Also kenne es zumindest so dass b weizen 76 Hektolitergewicht haben muss, bis 74 gibt's Abzug, unter 74 ist es Futterweizen, egal wie die anderen Parameter sind.
Also wäre das eine Erklärung, zumindest für die LKWs mit niedrigem Hektolitergewicht


HL und Fallzahl wurden von diesem Händler nach unter angepasst, aufgrund der diesjährigen Wetterbedingungen.
Fallzahl weiß ich grad nicht wie weit, da es für mich da keine Probleme gab,
HL wurde ab 72 in B- genommen, ab 73 in A. Deshalb finde ich diese krasse Abstufung beim Sedi so
unangepasst.
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Re: Weizenabrechnung- Qualitätseinstufung

Beitragvon DWEWT » Do Sep 14, 2023 7:26

Zuerst muss mal Klarheit über die Qualitätsdaten erreicht werden. Es werden bei jeder Lieferung 3 Rückstellproben gezogen. Eine bleibt i.d.R. bei dir, eine geht zum Empfänger und eine bleibt für Problemfälle erhalten. Ein solcher Problemfall tritt nun ein. Die dritte Probe wird unter Aufsicht geteilt und aus diesem Probenteil wird neutral eine erneute Qualitätsanalyse angefertigt. Zuvor muss geklärt werden, welche Parameter vorab vereinbart wurden. Sollte das Hl-Gewicht festgeschrieben worden sein und dein Weizen liegt darunter, ist es Essig mit der Backware. Bei Abweichung eines Wertes nach unten, ist man auf good will der anderen Seite angewiesen.
Hier in der Region sind fast alle Ackerbauern bei der Fallzahl abgeschmiert. Das ging runter bis auf 120. Somit war alles Futterweizen. Kontrakte waren allerdings als B-Ware abgeschlossen worden. Bezahlt wurde zum Tagespreis. Deshalb gehen nun einige Weizenanbauern auf die Barrikaden. Das ist allerdings aussichtslos. Einen Großbauern her betrifft das mit fast 2 Tsd. Tonnen. Der Kontrakt lautete über 305€/t für B-Ware. Tagespreis war 185€/t. 240 Tsd.€ Mindereinnahme!
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Re: Weizenabrechnung- Qualitätseinstufung

Beitragvon T4512 » Do Sep 14, 2023 11:12

DWEWT hat geschrieben:Zuerst muss mal Klarheit über die Qualitätsdaten erreicht werden. Es werden bei jeder Lieferung 3 Rückstellproben gezogen. Eine bleibt i.d.R. bei dir, eine geht zum Empfänger und eine bleibt für Problemfälle erhalten. Ein solcher Problemfall tritt nun ein. Die dritte Probe wird unter Aufsicht geteilt und aus diesem Probenteil wird neutral eine erneute Qualitätsanalyse angefertigt. Zuvor muss geklärt werden, welche Parameter vorab vereinbart wurden. Sollte das Hl-Gewicht festgeschrieben worden sein und dein Weizen liegt darunter, ist es Essig mit der Backware. Bei Abweichung eines Wertes nach unten, ist man auf good will der anderen Seite angewiesen.
Hier in der Region sind fast alle Ackerbauern bei der Fallzahl abgeschmiert. Das ging runter bis auf 120. Somit war alles Futterweizen. Kontrakte waren allerdings als B-Ware abgeschlossen worden. Bezahlt wurde zum Tagespreis. Deshalb gehen nun einige Weizenanbauern auf die Barrikaden. Das ist allerdings aussichtslos. Einen Großbauern her betrifft das mit fast 2 Tsd. Tonnen. Der Kontrakt lautete über 305€/t für B-Ware. Tagespreis war 185€/t. 240 Tsd.€ Mindereinnahme!


Mindereinnahmen gegenüber dem Kontraktpreis klar, aber er hat den Kontrakt mit B-Weizen über 2000to nicht erfüllt. Besteht der Landhandel denn nun nicht auf eine Entschädigung? Die müssen doch auch ihren B-Weizen Kontrakt erfüllen mit den 2000to.

Wenn der TE aber auf den B-Weizen Haufen quasi gekippt hat, wie können die ihn dann mit Futterweizen abrechnen? Der Landhändler holt den Weizen ja auch nicht mehr aus dem B-Weizen Haufen wieder raus. Er bekommt Futter bezahlt und der Händler macht daraus für sich B-Weizen.
Ich würde auch diese Frage dem Händler mal stellen.
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Re: Weizenabrechnung- Qualitätseinstufung

Beitragvon DWEWT » Do Sep 14, 2023 11:36

T4512 hat geschrieben:
Mindereinnahmen gegenüber dem Kontraktpreis klar, aber er hat den Kontrakt mit B-Weizen über 2000to nicht erfüllt. Besteht der Landhandel denn nun nicht auf eine Entschädigung? Die müssen doch auch ihren B-Weizen Kontrakt erfüllen mit den 2000to.

Wenn der TE aber auf den B-Weizen Haufen quasi gekippt hat, wie können die ihn dann mit Futterweizen abrechnen? Der Landhändler holt den Weizen ja auch nicht mehr aus dem B-Weizen Haufen wieder raus. Er bekommt Futter bezahlt und der Händler macht daraus für sich B-Weizen.
Ich würde auch diese Frage dem Händler mal stellen.


Da sein Weizen nur aufgrund der geringen Fallzahl, die wiederum dem heftigen Niederschlagsgeschehen angelastet werden konnte, die B-Qualität nicht erreicht hatte, wurde "höhere Gewalt" geltend gemacht.
Wenn der Abnehmer noch Aufmischqualitäten vorrätig hatte, konnten grenzwertige Chargen durchaus separat abgekippt wreden, um sie nachher mit dem A-Weizen verschneiden zu können. Dem Abgeber wird trotzdem nur die Futterqualität bezahlt. Schließlich muss der Abnehmer die A-Qualität auch höher bezahlen. Dass er dabei immer noch einen guten Schnitt macht, sollte klar sein.
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Re: Weizenabrechnung- Qualitätseinstufung

Beitragvon gerds » Do Sep 14, 2023 14:47

Also morgen kommt der Außendienstler vom Händler nochmal, die Abrechnung gemeinsam durchgehen.
Zum Ablauf der Ernte- abgeliefert bei einem größen Agrarbetrieb inkl. Dienstleistung der für drei, vier
verschiedene Händler Getreide annimmt. Dort wird gewogen, geprobt und an den entsprechenden Haufen gekippt.
Und bei den fraghaften Partien handelte es sich abgesehen vom Sedi um A- und B- Qualitäten.
Und beim Sichten der Lieferlisten war bis zur Abrechnung auch nie von Futterweizen die Rede.
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Re: Weizenabrechnung- Qualitätseinstufung

Beitragvon gerds » Fr Sep 15, 2023 20:13

So, die Sache ist geklärt.
Der Außendienstler rief mich (vor unserem eigentlichen Termin) an
und berichtigte mir, er habe "nach oben", also zur Buchhaltung/Abbrechnung
durchgesetzt, dass das Sedi komplett bei der Qualitätseinstufung gestrichen wird. Und
die jeweiligen Lieferungen dann als A- bzw. B Weizen eingestuft werden.
Ursache des ganzen ist mal wieder die IT. Dort wird automatisch gemäß den eingegeben
Parametern die Qualitätseinstufung vorgenommen und abgerechnet. (Solange es nicht nachkontrolliert
und manuell korrigiert wird)
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Re: Weizenabrechnung- Qualitätseinstufung

Beitragvon T5060 » Fr Sep 15, 2023 20:18

Die Nummer mit der IT oder dem Compudder läuft nun schon seit 1987.
Scheint seitdem als allgemeingläubig anerkanntes Argument akzeptiert zu sein.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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