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Welche Arbeiten mit Traktor und grüner Nummer erlaubt?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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23 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Welche Arbeiten mit Traktor und grüner Nummer erlaubt?

Beitragvon Holzklotz » Di Jan 15, 2013 18:12

Ich würde gern mal wissen was man mit dem Traktor und grüner Nummer arbeiten darf und was nicht?

Also beim Haus/Scheunenabbruch beim Kumpel ein paar mal mit dem Traktor und Kipper fahren ist nicht erlaubt, das weiß ich, hat ja auch nichts mehr mit Land-und Forstwirtschaft zu tun

Aber Brennholz ausfahren, da forstwirtschaftliches Produkt?
Bäume im Garten als Auftrag fällen und Traktor und Kipper mit grüner Nummer einsetzen, jedoch kein Galabau durchführen, also Pflasterarbeiten ect.?

Eine Fuhre Bauholz aus dem Sägewerk holen?

Ein paar fuhren Schotter vom Kieswerk?

Maifahrten mit dem Bunt verkleideten Anhänger?

Viele Landwirte "verdienen sich ein Zubrot" mit Arbeiten außerhalb der Land/Forstwirtschaft mit Ihren Traktoren und das trotz grüner Nummer am Trator und wird sogar von Maschinenringen vermittelt.
Im Winter z.B Parkplätze von gewerblichen Grundstücken z.B Discounter/Speditionen die Parkplätze , sowie Gemeindestraßen ect. von Schnee räumen, wäre eigentlich eine eindeutige gewerbliche Tätigkeit, da absolut nichts mit Land und Forstwirtschaft gemein.
Im Sommer Mäharbeiten auf nicht landwirtschaftlichen Flächen mit grüner Nummer durchführen.

Warum soll dann das Brennholzausfahren mit Traktor nicht erlaubt sein?
Darf ich also auch einen Sägespalter, Rotomat, Bandsäge ect. mit dem Traktor und grüner Nummer nicht betreiben? wenn ich anschließend das Holz als Brennholz verkaufen will???

Es wird immer der Grund wegen gewerblicher Tätigkeit angegeben, aber ohne Gewerbe arbeite ich ja schwarz, egal ob ich im Wald 100 Bäume fälle als Forstfirma, (also auch gewerblich und die haben auch grüne Nummern) oder im Garten als Zubrot eine Baumfällung durchführe?

Also ich bin der Meinung, dass teilweise manche gewerbliche Arbeiten und grüne Nummer sich immer irgendwo kreuzen werden.
Jedoch sollte die Haupteinnahme nicht aus solchen "gewerblichen Arbeiten" bestehen, jedoch 5-10% wären durchaus legal in meinen Augen.

Bin gespannt auf euren Antworten.
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Re: Welche Arbeiten mit Traktor und grüner Nummer erlaubt?

Beitragvon Garfield84 » Di Jan 15, 2013 18:33

Soweit ich weis, darf man nur für Gemeinden und Städte mit grüner Nummer Schneeschiebe bzw. Mähen. Da gibt's dann ne Ausnahme, weil das im Auftrag der Gemeinde zum wohl der... weis den Wortlaut nicht mehr genau.
Normaler weise ist das bei Firmen o.ä. Mit grüner Nummer nicht erlaubt! :roll:

Aber keine Ahnung, wie die des mit den Firmen abrechnen bzw. wie die Firmen das verbuchen! :wink:

MfG
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Re: Welche Arbeiten mit Traktor und grüner Nummer erlaubt?

Beitragvon suedschwede » Di Jan 15, 2013 18:37

moinsen holzklotz,

schau mal hier rein vielleicht werden da einige deiner fragen beantwortet http://www.traktorclassic.de/zeitschrif ... -3362.html ist auch bei oldtimern und leuten die nur ein grundstück haben und keine land oder forstwirtschaft ein thema
ich habe eine schwarze nummer an meinem trecker aus eben diesem grund bin ja kein land oder forstwirt ich denke das in zukunft nur noch erwerbs oder nebenerwerbs land und forstwirte eine grüne lof nummer kriegen das goverment braucht kohle!!!
"life begins at the end of your comfort zone" und wer sahne will, muß kühe schütteln :wink:
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Re: Welche Arbeiten mit Traktor und grüner Nummer erlaubt?

Beitragvon Holzklotz » Di Jan 15, 2013 18:43

Garfield84 hat geschrieben:Soweit ich weis, darf man nur für Gemeinden und Städte mit grüner Nummer Schneeschiebe bzw. Mähen. Da gibt's dann ne Ausnahme, weil das im Auftrag der Gemeinde zum wohl der... weis den Wortlaut nicht mehr genau.
Normaler weise ist das bei Firmen o.ä. Mit grüner Nummer nicht erlaubt! :roll:

Aber keine Ahnung, wie die des mit den Firmen abrechnen bzw. wie die Firmen das verbuchen! :wink:

MfG



Oder erlauben es die Gemeiden und Städte deswegen, weil Landwirte billiger sind wie richtige Firmen, und sich die Komunen so in den eigenen Säckel wirtschaften?
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Re: Welche Arbeiten mit Traktor und grüner Nummer erlaubt?

Beitragvon Holzklotz » Di Jan 15, 2013 18:58

suedschwede hat geschrieben:moinsen holzklotz,

schau mal hier rein vielleicht werden da einige deiner fragen beantwortet http://www.traktorclassic.de/zeitschrif ... -3362.html ist auch bei oldtimern und leuten die nur ein grundstück haben und keine land oder forstwirtschaft ein thema
ich habe eine schwarze nummer an meinem trecker aus eben diesem grund bin ja kein land oder forstwirt ich denke das in zukunft nur noch erwerbs oder nebenerwerbs land und forstwirte eine grüne lof nummer kriegen das goverment braucht kohle!!!



Ich zitiere mal aus der Traktorclassik: " Von der Kraftfahrzeugsteuer sind Fahrzeuge gemäß § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) befreit, die ausschließlich in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verwendet werden und die nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Dokumentiert wird die Steuerbefreiung durch das „Grüne Kennzeichen“ (grüne Schrift auf weißem Grund)".

Also Betriebe (gewerblich) in der Land und Forstwirtschaft.

Wenn ich als Landwirt meine Produkte auf den Markt fahre um sie zu verkaufen darf ich das laut obenzitiertem mit der grünen Nummer, da landwirtschaftlicher Zweck.
Denn ich betreibe ja die Landwirtschaft nicht um Landverschönerung zu betreiben sondern mein Auskommen daraus zu bestreiten, genauso wie in der Forstwirtschaft.
Wenn ich als Forstbetrieb mein Produkt, hier das Brennholz zum Kunden fahre, dürfte ich das laut dem Umkehrschluss auch mit der grünen Nummer?

Dadurch, dass der Land/forstwirtschaftliche Zweck dahinter erfüllt sein muss, ist es meines Erachtens durchaus ein dehnbarer Begriff, damit §3 Erfüllung findet.
Zuletzt geändert von Holzklotz am Di Jan 15, 2013 19:09, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Welche Arbeiten mit Traktor und grüner Nummer erlaubt?

Beitragvon fichtenmoped » Di Jan 15, 2013 19:00

Wo kein Kläger da kein Richter....
Ich dürfte mit meinem 62 Jahre alten Dieselroß nicht mehr meine Enkel herumkutschieren und auch zu keinem Traktortreffen mehr fahren, das wäre ja noch schöner.
Auf dieses alte Vehikel ein schwarzes Kennzeichen zu montieren würde mich finanziell nicht ruinieren, ich lass es aber drauf ankommen.

Gruß
Franz
Wer einmal Stihlt, Stihlt immer wieder......
geklaut aus dem Fendt Dieselroß Forum
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Re: Welche Arbeiten mit Traktor und grüner Nummer erlaubt?

Beitragvon Holzklotz » Di Jan 15, 2013 19:15

Hab das Thema noch parallel in einem anderen nicht öffentlichem Forum laufen.

Da wird gesagt, Zitat:

"es dürfen Fahrten durchgeführt werden die einem lof Betrieb dienen und in diesem beginnen oder enden. Ausdrücklich erlaubt ist der Transport von Baustoff zum oder vom Betrieb einschl. Wohnhaus. Auch Ausliefern von selbst erzeugtem Brennholz, Kartoffeln usw ist eindeutig lof (auch bei der Einkommensteuer...).
Mit dem forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen wird es komplizierter, wenn tatsächlich das Fällen und der Transport der Bäume im Vordergrund stehen und nicht Dienstleistungen im Galabau, wäre Steuerbfreiung denkbar. Hier ist sicher eine Sonderberatung ratsam. Brauchtumsfahrten sind steuerfrei möglich, aber hier ist ebenfalls, auch aus anderen Gründen (Personentransport...), eine Absprache mit z.B. der Ortspolizei ratsam.
Wenn nur gelegentlich oder saisonal gewerblich gearbeitet wird kann auch eine Kurzanmeldung zur KFZ Steuer durchgeführt werden, dann bleibt die grüne Nummer am Fahrzeug".
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Re: Welche Arbeiten mit Traktor und grüner Nummer erlaubt?

Beitragvon Kugelblitz » Di Jan 15, 2013 19:52

Also beim Haus/Scheunenabbruch beim Kumpel ein paar mal mit dem Traktor und Kipper fahren ist nicht erlaubt, das weiß ich, hat ja auch nichts mehr mit Land-und Forstwirtschaft zu tun


Warum nicht :?: Du bringst "deinen" Abraum/Bauschutt zum Brecher und nimmst den zum verfüllen deiner Waldwege als Recycling wieder mit :idea:
Natürlich nicht jetz gleich, der Schutt muss ja erst noch gebrochen werden :lol: :wink:
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Re: Welche Arbeiten mit Traktor und grüner Nummer erlaubt?

Beitragvon NinjaFlo » Di Jan 15, 2013 19:55

Brennholz ausliefern denke ich mal geht nur wenn das Holz auch von deinem eigenen Wald ist,
ist ja das selbe wie ich fahre meine Rüben/Getreide zur Zuckerfabrik/Mühle

Wenn man Holz beim Forstamt/Gemeinde oder privat Person kauft geht des nicht weil den ist man Händler,
genau so wie wenn ich in Spanien Tomaten/Oliven usw. kaufe und hier Presse/Abfülle und zum Kunden fahre.

Schotter oder Bauholz fahren geht mit grüner Nr. wenn für einen selber ist.

Mähen usw. für die Gemeinde/Stadt geht weil es sich da um Landschaftspflege handelt,
habe ich auch einige Zeit gemacht,
-für diese arbeiten gab es keine Ausschreibung
-es wurde keine Rechnung erstellt/geschrieben
-der Maschienen Stundensatz xx€ ist fix und es gibt kein Lohn in dem sinn
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Re: Welche Arbeiten mit Traktor und grüner Nummer erlaubt?

Beitragvon winni406 » Di Jan 15, 2013 20:40

Hallo Holzklotz,

mich würde ja interessieren warum dich diese Frage bewegt.
Wenn du selber mit "grüner Nummer" fährst musst du dieses Risiko bei jeder nicht "LoF-Fahrt" selber abschätzen. Die Regelungen sind ja eigentlich recht klar definiert.
Wenn du dir überlegst mit deinem "grünen Fuhrpark" überbetriebliche Arbeiten für nicht LoF-Kunden zu machen ist dies nicht so ohne weiteres möglich. Für LoF-Kunden geht es nur solange wie die Einnahmen der Nebentätigkeit nur einen gewissen Anteil am Gsamteinkommen ausmachen, darüber hinaus wirst du dann Gewerblich. Die genauen Einzelheiten mit den aktuellen rechtlichen Grundlagen kann - und sollte - dir dein Fachberater sagen bevor du in eine Steuerfalle fällst und letztendlich fürs Arbeiten mehr bestraft wirst als du einnimmst.

Wenn es dich ärgert das ( andere ) Landwirte mit grüner Nummer arbeiten ausführen die eigentlich nicht LoF-Zweckgebunden sind lass das deren Sache sein und kümmere dich um deinen Mist, insoweit du welchen hast.
Viele Landwirte versteuern in solchen Fällen ihre Traktoren vorrübergehend ( mindest Zeitraum in NRW 1 Monat ) die grüne Nummer bleibt dann unverändert am Fahrzeug, das heisst ein evtl. Steuervergehen oder eine Wettbewerbsverzerrung ist äußerlich nicht erkennbar.
Bei öffentliche Auftraggebern und größeren Gewerbebetrieben ist dies meist in der Ausschreibung bereits gefordert.

Mfg Winni
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Re: Welche Arbeiten mit Traktor und grüner Nummer erlaubt?

Beitragvon Holzklotz » Di Jan 15, 2013 22:06

Hallo Winni,

wie kommst du jetzt darauf, das ich mich wegen anderer Leute ärgere?
Dafür hab ich durch meine Vollauslastung in meiner Selbstständigkeit schon gar keine Zeit dazu um zu schauen wer was macht, wär mir einfach zu Blöd, zum einen bin ich von morgens um 7.00Uhr bis meistens 20.00Uhr arbeiten, was sollte ich da mitbekommen?
Und glaube mir, wenn ich wüsste, dass mein Nachbar 90% seiner Arbeiten mit grüner Nummer durchführen würde obwohl er die schwarze bräuchte, würde ich schön die Klappe halten.
Nee, und Mist hab ich leider keinen, dafür jede Menge Arbeit die Kohle bringt.

Und ich finde die Regelungen sind nicht überall klar definiert, um das gehts mir eigentlich.
Aber ich denke, die meisten halten still um keine schlafende Hunde zu wecken.
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Re: Welche Arbeiten mit Traktor und grüner Nummer erlaubt?

Beitragvon Unimog 411 » Di Jan 15, 2013 22:36

Hallo Holzklotz,

die Traktorclassik hat ja auch nur einen Teil aus den Kraftfahrsteuergesetz geschrieben, hier mal der ganze Teil, für den lof-Betrieb.
Das sollte schonmal einige Fragen von Dir beantworten.
KraftStG hat geschrieben:§ 3 Ausnahmen von der Besteuerung
...
7. Zugmaschinen (ausgenommen Sattelzugmaschinen), Sonderfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern hinter Zugmaschinen oder Sonderfahrzeugen und einachsigen Kraftfahrzeuganhängern (ausgenommen Sattelanhänger, aber einschließlich der zweiachsigen Anhänger mit einem Achsabstand von weniger als einem Meter), solange diese Fahrzeuge ausschließlich

a) in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben,
b) zur Durchführung von Lohnarbeiten für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe,
c) zu Beförderungen für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, wenn diese Beförderungen in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb beginnen oder enden,
d) zur Beförderung von Milch, Magermilch, Molke oder Rahm oder
e) von Land- oder Forstwirten zur Pflege von öffentlichen Grünflächen oder zur Straßenreinigung im Auftrag von Gemeinden oder Gemeindeverbänden

verwendet werden. Als Sonderfahrzeuge gelten Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit ihnen fest verbundenen Einrichtungen nur für die bezeichneten Verwendungszwecke geeignet und bestimmt sind. Die Steuerbefreiung nach Buchstabe a wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Land- oder Forstwirt land- oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse von einer örtlichen Sammelstelle zu einem Verwertungs- oder Verarbeitungsbetrieb, land- oder forstwirtschaftliche Bedarfsgüter vom Bahnhof zur örtlichen Lagereinrichtung oder Holz vom forstwirtschaftlichen Betrieb aus befördert. Die Steuerbefreiung nach Buchstabe d wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass Untersuchungsproben zur Tierseuchenbekämpfung oder auf dem Rückweg von einer Molkerei Milcherzeugnisse befördert werden;
...


Und wie winni406 schon geschrieben hat, kann man ein steuerfreies Kfz. (grünes Kennz.) auch vorübergehend versteuern.
KraftStG hat geschrieben:§ 5 Dauer der Steuerpflicht
...
(2) Fallen bei einem Fahrzeug die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung weg, so beginnt die Steuerpflicht mit dem Wegfall dieser Voraussetzungen. Absatz 1 Nr. 1 letzter Halbsatz ist nicht anzuwenden, wenn das Fahrzeug nur zeitlich befristet von der Steuer befreit war. Die Steuerpflicht endet vorbehaltlich des Satzes 4 mit dem Eintritt der Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung. Wird ein Fahrzeug, dessen Halten von der Steuer befreit ist, vorübergehend zu anderen als den begünstigten Zwecken benutzt (zweckfremde Benutzung), so dauert die Steuerpflicht, solange die zweckfremde Benutzung währt, mindestens jedoch einen Monat; Entsprechendes gilt, wenn eine Steuerermäßigung nach § 3a Abs. 2 wegen vorübergehender zweckfremder Benutzung des Fahrzeugs entfällt. Ein Fahrzeug, dessen Halten nach § 3 Nr. 5 von der Steuer befreit ist, wird nicht deshalb zweckfremd benutzt, weil es für humanitäre Hilfsgütertransporte in das Ausland oder für zeitlich damit zusammenhängende Vorbereitungsfahrten verwendet wird.
...


Gruss
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Re: Welche Arbeiten mit Traktor und grüner Nummer erlaubt?

Beitragvon karl-simon » Mi Jan 16, 2013 1:03

Hallo,

man hat die Möglichkeit Kfz mit grünem KZ zeitweise der Kfz-Steuer zuzuführen.
Bei Kfz die ein H-KZ bekommen sollte man das eigentlich in Betrachtung nehmen, ich hoffe das ist sicherer?

In unseren Ämtern sitzen soviel arbeitslose Beamten, die in Erklärungsnöten kommen, sollten sie nach ihrer
Tätigkeit, zu ihrem Aufgabenbereich gefragt werden,
für die seelische Pein sollten sie einen hohen Geldbetrag erhalten, sonst machen die noch mehr Blödsinn und sind
vorbestraft, dann werden sie Politiker!


Gnade uns Gott.

Gruß, Karl-Simon
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Re: Welche Arbeiten mit Traktor und grüner Nummer erlaubt?

Beitragvon charly0880 » Mi Jan 16, 2013 7:04

karl-simon hat geschrieben:Hallo,

man hat die Möglichkeit Kfz mit grünem KZ zeitweise der Kfz-Steuer zuzuführen.


richtig und daher kannst du eigentlich alles mit grünem kennzeichen machen musst aber steuerlich angeben.... deshalb bleibst kennzeichen ja gleich...
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Re: Welche Arbeiten mit Traktor und grüner Nummer erlaubt?

Beitragvon Holzer73 » Mi Jan 16, 2013 7:39

Holzklotz hat geschrieben:Ich würde gern mal wissen was man mit dem Traktor und grüner Nummer arbeiten darf und was nicht?

Also beim Haus/Scheunenabbruch beim Kumpel ein paar mal mit dem Traktor und Kipper fahren ist nicht erlaubt, das weiß ich, hat ja auch nichts mehr mit Land-und Forstwirtschaft zu tun

Aber Brennholz ausfahren, da forstwirtschaftliches Produkt?
Bäume im Garten als Auftrag fällen und Traktor und Kipper mit grüner Nummer einsetzen, jedoch kein Galabau durchführen, also Pflasterarbeiten ect.?

Eine Fuhre Bauholz aus dem Sägewerk holen?

Ein paar fuhren Schotter vom Kieswerk?

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Viele Landwirte "verdienen sich ein Zubrot" mit Arbeiten außerhalb der Land/Forstwirtschaft mit Ihren Traktoren und das trotz grüner Nummer am Trator und wird sogar von Maschinenringen vermittelt.
Im Winter z.B Parkplätze von gewerblichen Grundstücken z.B Discounter/Speditionen die Parkplätze , sowie Gemeindestraßen ect. von Schnee räumen, wäre eigentlich eine eindeutige gewerbliche Tätigkeit, da absolut nichts mit Land und Forstwirtschaft gemein.
Im Sommer Mäharbeiten auf nicht landwirtschaftlichen Flächen mit grüner Nummer durchführen.

Warum soll dann das Brennholzausfahren mit Traktor nicht erlaubt sein?
Darf ich also auch einen Sägespalter, Rotomat, Bandsäge ect. mit dem Traktor und grüner Nummer nicht betreiben? wenn ich anschließend das Holz als Brennholz verkaufen will???

Es wird immer der Grund wegen gewerblicher Tätigkeit angegeben, aber ohne Gewerbe arbeite ich ja schwarz, egal ob ich im Wald 100 Bäume fälle als Forstfirma, (also auch gewerblich und die haben auch grüne Nummern) oder im Garten als Zubrot eine Baumfällung durchführe?

Also ich bin der Meinung, dass teilweise manche gewerbliche Arbeiten und grüne Nummer sich immer irgendwo kreuzen werden.
Jedoch sollte die Haupteinnahme nicht aus solchen "gewerblichen Arbeiten" bestehen, jedoch 5-10% wären durchaus legal in meinen Augen.

Bin gespannt auf euren Antworten.


Eigentlich ist alles erlaubt, man darf sich nur nicht erwischen lassen! :klug:
Gruß holzer73

Nicht der Gewinn, sondern die Zufriedenheit des Kunden ist Ziel unseres Tun´s.
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