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Welchen Ehevertrag?

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24 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Welchen Ehevertrag?

Beitragvon Jungbäuerin12 » Mo Feb 05, 2018 23:06

Mein Mann und ich haben einen Ehevertrag. Bei uns in AT gilt die Gütertrennung, doch zu 1/2 bin ich auf dem Hof angeschrieben. Ohne Vertrag wollte ich nicht heiraten. Wir haben es so vereinbart, dass ich im Scheidungsfall, gestaffelt nach Ehejahre mit einem gewissen Betrag (den haben mein Mann und ich selbst ausgemacht ) ausbezahlt werde. Der Hof ist nicht Existenz gefährdet und ich bekomme trotzdem denicht mir zustehenden Betrag.
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Re: Welchen Ehevertrag?

Beitragvon berlin3321 » Di Feb 06, 2018 6:23

trotzdem denicht mir zustehenden Betrag


Wie bitte?

MfG Berlin
berlin3321
 
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Re: Welchen Ehevertrag?

Beitragvon Jungbäuerin12 » Di Feb 06, 2018 17:20

Den mir zustehenden Betrag. Sorry blöde Autokorrektur
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Re: Welchen Ehevertrag?

Beitragvon freddy55 » Di Feb 06, 2018 23:35

So ein Blödsinn, jedem gehört das was er in die Ehe mitbringt, erbt, also auch der Hof, und Schenkungen. Geteilt wird das, was während der Ehe gemeinsam angeschafft wird. Alles andere ist nur dummes Geschwätz von Kerlen die glauben sie können alles behalten.
Habe auch keinen Vertrag und kein Testament, ist alles vom Gesetz bestens geregelt.
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Re: Welchen Ehevertrag?

Beitragvon Jungbäuerin12 » Mi Feb 07, 2018 6:09

@ freddy55: ja da hast du recht es herrscht Gütertrennung ABER wenn der Partner die 1/2 des Hofes überschrieben bekommt wird es eine Gütergemeinschaft. Das heisst im Scheidungsfall bekommt der andere den Wert von der Hälfte seines Hofes und zusätzlich einen Gewinnausgleich vom während der Ehe erwirtschafteten Gewinn.
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Re: Welchen Ehevertrag?

Beitragvon berlin3321 » Mi Feb 07, 2018 7:29

Da bin ich mir nicht sicher ob das nicht als Vorerbe gewertet wird oder gewertet werden kann.

Und gehört nach meinem Rechtsverständnis auch nicht in den Zugewinn.

MfG Berlin
berlin3321
 
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Re: Welchen Ehevertrag?

Beitragvon Westi » Mi Feb 07, 2018 7:37

Wenn es keinen Vertrag gibt, werden alle Gewinne, Verluste, Anschaffungen die während der Ehe erwirtschaftet werden zu gleiche Teilen aufgeteilt.
Alles was vorher da war, bleibt unangetastet.
Deswegen würde ich bei einer Hofübergabe einen Vertrag machen.
Auch würde ich einen machen, wenn bei der Hochzeit schon der Hof nur einer Partei gehören sollte. So kann man definieren, das die Anschaffungen für den Hof nur einer Partei gehören.
Wäre ja blöd, wenn man sich nach 20 Jahren trennt und einem gehört zwar der Hof, aber sämtliche bis dahin angeschafften Güter müssen geteilt oder abgefunden werden.
Hab’s ja eingangs schon mal geschrieben, dass bekannte von uns jetzt das Problem haben. Der Hof wurde an eine Tochter und ihren Mann zu gleichen Teilen überschrieben.
Jetzt stehen sie vor der Trennung. Keiner weiß wie es weiter geht. Die alten rechnen damit, dass alles den Bach runter geht.
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Re: Welchen Ehevertrag?

Beitragvon freddy55 » Mi Feb 07, 2018 20:11

Wer macht denn so einen Blödsinn und überschreibt den Hof zu gleichen Teilen? :shock: Oder verwechselt jemand da was, nur weil beide beim Notar waren, sind noch lange nicht beide Eigentümer. Umgekehrt war ich bei Grundstückskäufen immer alleine beim Notar, trotzdem ist meine Frau nach geltendem Recht Miteigentümer zu gleichen Teilen, gehört zum Zugewinn, ganz klar.
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Re: Welchen Ehevertrag?

Beitragvon Westi » Mi Feb 07, 2018 21:39

Wieso die das gemacht haben weiß ich nicht.
Ich weiß nur, dass unsere bekannten sich grad in den A.... beißen könnten.
Außerdem wurde der Hof ja nach der Hochzeit überschrieben.
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