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Welchen Führerschein für Unimog 84 PS, 75 km/h?

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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42 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
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Beitragvon DX3.60 » Fr Jan 02, 2009 9:39

mein nachbar hat sich bei der polizei erkundigt, und dort auch einen schriftlichen beleg bekommen, dass er den 80 km/h unimog mit klasse t fahren darf wenn er das 18 te lebensjahr vollenedet hat, was in seinem fall schon lange so war
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Beitragvon aNiederbayer » Fr Jan 02, 2009 14:28

DX3.60 hat geschrieben:mein nachbar hat sich bei der polizei erkundigt, und dort auch einen schriftlichen beleg bekommen, dass er den 80 km/h unimog mit klasse t fahren darf wenn er das 18 te lebensjahr vollenedet hat, was in seinem fall schon lange so war


ist dieser Beleg dann iwie auf seinen Unimog beschränkt? Oder hat er irgendeinen Grund angegeben, warum er eine Ausnahmegenehmigung braucht?
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Beitragvon DX3.60 » Fr Jan 02, 2009 16:44

das ist nicht beschränkt er hat das nur erst selbst nicht geglaubt und wollte für eine eventuelle führerscheinkontrolle mit fragen einen schriftlichen beleg haben, dass er den unimog fahren darf, diesen beleg kann man sich sparen, wenn man das passende gesetzbuch zur hand hat um zu beweisen, dass man den unimog mit klasse t fahren darf
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Beitragvon aNiederbayer » Fr Jan 02, 2009 17:52

Wenn ich die Fahrerlaubnis Verordnung von einem Programm nach dem Begriff "Unimog" durchsuchen lasse, finde ich keine Ergebnisse.
Wenn ich § 6 durchlese, finde ich auch nichts darüber.

Mein schlaues Buch sagt dazu:
Bild

Bei weniger als 7,5 t zG dann halt C1, bzw. C1E

Es sei denn, die bbH wird auf 60 km/h begrenzt, dann reicht die T-Klasse (18 Jahre)


bestätigt die vorausgehenden Beiträge anderer.

Außerdem:
Bild

CE Kfz:...Auch lof Züge über 60 km/h bbH (u. a. Unimog...


DX3.60 hat geschrieben:wenn man das passende gesetzbuch zur hand hat um zu beweisen

Wenn du mir sagst in Welchem Gesetzbuch das geschrieben steht, dann glaub ich dir.

Hier hast du ja eine große Auswahl an Büchern: http://bundesrecht.juris.de/aktuell.html
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Beitragvon schuelerlotse » Fr Jan 02, 2009 17:55

@ DX3.60:

Bitte höre auf, hier so einen Schwachsinn zu schreiben...

Und was soll der Beleg?? Der Polizist scheint ja von Tuten und Blasen keine Ahnung zu haben...
Entschuldige, aber mit dem Beamten würde ich gerne mal sprechen und mir seine Ansichten erläutern lassen... Dein Kumpel soll mir mal die Telefonnummer von der Station und den Namen besorgen, der den Wisch ausgestellt hat... Ich ruf da mal an...

Wieso sollte er so etwas auch ausstellen, die Polizei ist doch die einzige Behörde, die Führerscheinkontrollen macht...

Nein, mein Junge... Halt dich in diesem Thread etwas zurück, denn du liegst gnadenlos falsch...

Und wenn du hier schon vom Gesetzestext sprichts, dann schau da wenigstens auch mal rein...
Es kann ja jeder machen, was er will...

Ich will es nur wissen...

u.

Früher musste man den Drachen töten, um die Jungfrau zu heiraten. Heute findet man keine Jungfrauen mehr und muss den Drachen heiraten...
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Beitragvon Mollis » Fr Jan 02, 2009 18:00

Servus
Es reicht aber auch aus wenn man B oder BE hat und ein max.Gesamtgewicht von 3500 kg eintragen Lässt
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Beitragvon Commandor » Fr Jan 02, 2009 18:00

mit B weiß ichs nicht genau, aber B geht glaube nur bis 3,5 t oder so, bitte berichtigt mich.
mit T darfst du definitiv nicht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
ich kann dir nur sagen mit klasseT "...fahrzeuge, die nach ihrer bauart für die verwendung für land- oder forstwirtschaftliche (lof) zwecke bestimmt sindund für solche zwecke eingesetzt werden. dabei auch kfz mit schwarzen kennzeichen..." ab 18 jahre bis 60km/h bauartbedingte höchstgeschwindigkeit (bbH).
es gibt ja richtige unimogs für den acker (so mit dreipunkt und zapfwelle...) so einer ist nun wirklich für lof zwecke bestimmt. mit nen normalen unimog muß man dann evt der rennleitung erklären daß der eigentlich auch ein lof fahrzeug ist (stollenreifen, allrad...sollte dann auch klappen) ich wollte mir evt auch nen lkw kaufen und den mit der klasse T fahren.
desweiteren mußt du den unimog für lof zwecke einsetzen (spritzmittel holen, zur weide fahren, feldkontrolle, einkaufen für die arbeiter, fahrt zum anwalt wegen führerscheinfragen, und all solche dinge die du der rennleitung so erklären kannst, das du das für den betrieb (lof) halt machst). aber mit klasse T darfst du nur bis 60km/h bbh fahren.
wenn du anhänger drann hast kommt es natürlich auf die zulassung der anhänger drauf an (25, 40, 50,...km/h), ist ja auch logo.
wichtig dabei ist aber daß du immer lof zwecke einhälst (eigenes! getreide fahren, eigenen! dünger holen, kies holen für den eigenen! betrieb...(aber was keiner weiß macht auch keinen heiß).).man kommt unter umständen auch schnell in die bedrängnis, daß man ohne führerschein fährt, z.b. ne fuhre backsteine für nen kumpel, der einen dafür 50 € gibt...sowas nie der rennleitung erzählen. immer für mich selbst, bzw. für den betrieb.
normal: bis max 60km/h bbH und für lof zwecke!!!!!!!!!!!!!!!!!!


greez


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Lieber heimlich schlau als unheimlich dumm.
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Beitragvon aNiederbayer » Fr Jan 02, 2009 20:36

@ DX 3.60:

um das mal aufzuklären, hat dein "Nachbar" auch sicher nur T?
Oder ist er schon etwas älter und hat die alte Klasse 3 Umschreiben lassen?

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/FEC7901.htm

Laut dieser Quelle wurden beim Umschreiben von Klasse 3 die neuen Führerschein Klassen B, BE, C1, C1E, M und L erteilt, Klasse T musste man dann beantragen.

Klasse 3 ist eben nicht gleich Klasse T :wink:

Das wär ja auch totaler Schwachsinn was du da schreibst, der Stern vorne drauf berechtigt nicht zu allem...
Zuletzt geändert von aNiederbayer am Fr Jan 02, 2009 21:01, insgesamt 2-mal geändert.
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Beitragvon Unimog 411 » Fr Jan 02, 2009 20:46

Mollis hat geschrieben:Servus
Es reicht aber auch aus wenn man B oder BE hat und ein max.Gesamtgewicht von 3500 kg eintragen Lässt


Jo, das wäre eine Möglichkeit, wobei bei einen U406 müsste dann alles -wirklich alles - was man nicht braucht ausgebaut werden. Eigentlich nicht möglich.

Mein U 406 mit offenen Fahrerhaus, Heckkraftheber, Kipppritsche, grossen Getriebe und ohne Reserverad wiegt Leer 3600 kg.

Bei einen U 421 wäre für eine Ablastung bis 3500 kg noch durchaus machbar, wenn einen ca. 500 kg Nutzlast noch ausreicht.

Gruss Lutz
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Beitragvon aNiederbayer » Fr Jan 02, 2009 20:50

Mollis hat geschrieben:Servus
Es reicht aber auch aus wenn man B oder BE hat und ein max.Gesamtgewicht von 3500 kg eintragen Lässt


wenn man zu faul ist die alle Beiträge zu lesen...
steht ja eh schon alles auf der ersten Seite :wink:
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Beitragvon DX85 » Mo Jan 26, 2009 19:48

@DX 3.60: also, das unsere liebe Polizeiwache hier in Meinerzhagen solch einen Wisch ausstellt glaubst Du doch selber nicht. Bitte mal einscannen und hier vorzeigen.
Das der T bei 60 Km/h aufhört ist auch hier bei uns so.
Dein Kumpel dürfte also noch Klasse 3 haben und daher den 406 mit ZGG <= 7,5T und 80 Km/h fahren. Hat aber mit dem T nix zu tun.

Bis zum gegenteiligen Beweis Deinerseits sehe ich das erstmal als Unsinn an. Sorry, nix für ungut.

Lars
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Re: Welchen Führerschein für Unimog 84 PS, 75 km/h?

Beitragvon Unimoghans » Mo Mär 17, 2014 20:55

Hallo
Also wir haben seit letztes Jahr einen 406 Cabrio mit landw. Ausstattung als Hobby.
Damit ich diesen fahren darf und ich nicht den C1 oder C1E machen muss, haben wir ihn abgelastet auf 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht.
Das Leergewicht bei Eintragung war ohne Heckhydraulik 3200 Kg !!
Kann zwar nichts laden, aber brauch ich auch nicht.
Somit kann ich ihn mit Führerscheinklasse B fahren.

Gruß Unimoghans
3 Sterne aus dem Murgtal:
MB Trac 900 turbo Bj 91
MB Trac 900 turbo Forst Bj 90
Unimog 406 Cabrio Bj 73
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