Aktuelle Zeit: So Okt 12, 2025 22:07
DX3.60 hat geschrieben:mein nachbar hat sich bei der polizei erkundigt, und dort auch einen schriftlichen beleg bekommen, dass er den 80 km/h unimog mit klasse t fahren darf wenn er das 18 te lebensjahr vollenedet hat, was in seinem fall schon lange so war
Es sei denn, die bbH wird auf 60 km/h begrenzt, dann reicht die T-Klasse (18 Jahre)

CE Kfz:...Auch lof Züge über 60 km/h bbH (u. a. Unimog...
DX3.60 hat geschrieben:wenn man das passende gesetzbuch zur hand hat um zu beweisen
Mollis hat geschrieben:Servus
Es reicht aber auch aus wenn man B oder BE hat und ein max.Gesamtgewicht von 3500 kg eintragen Lässt
Mollis hat geschrieben:Servus
Es reicht aber auch aus wenn man B oder BE hat und ein max.Gesamtgewicht von 3500 kg eintragen Lässt
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