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Welcher Führerschein für 40km/h? - Rückmeldung !

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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Beitragvon MF-133 » Di Dez 19, 2006 20:41

Nochmals kurz zu der Anhängersache, also:

Es ist zulässig mit einer beliebigen Zugmaschine zulassungsfreie Anhänger aus der Land-und Forstwirtschaft zu ziehen, solange der Zug zu einem LoF Betrieb gehört und nicht schneller als 25 km/h unterwegs ist.

Im Klartext heißt das: wer mit einem 40 km/h Schlepper einen zulassungsfreien Hänger zieht, handelt nicht illegal, wenn er nicht schneller als 25 fährt und dieser Anhänger einem Bauern gehört sowie der Transport für einen Bauern stattfindet.
Wenn einer oder mehrere Punkte nicht erfüllt sind, ist das eine dicke Straftat, nämlich fahren ohne Betriebserlaubnis. Im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls zahlt dann die Versicherung nix.
Wegen der 40 km/h Geschichte: Das bringt im Vergleich zu 32 km/h nicht viel, da die Zahl der "Hochgeschwindigkeitsstrecken" mit dem Schlepper sehr gering ist. Allerdings kosten die Gebrauchten mit 40km/h gleich einen Batzen mehr. MFG
MFG
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Beitragvon sunny » Di Dez 19, 2006 21:46

MF-133 hat geschrieben:....und dieser Anhänger einem Bauern gehört sowie der Transport für einen Bauern stattfindet....
MFG


Heißt dies daß man am besten ohne Nr- Schild fährt und dann einen bekannten Bauern benennt im Falle eines Falles.

HAbe im Moment die Nr. meines Schleppers hinten (ohne Stempel :-) ) montiert weil mein Versicherungmensch sagte ich müßte nur mit der gleichen Nr. wie die Zumaschine fahren ...

Grüße

Sunny
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Beitragvon zt303 » Mi Dez 20, 2006 12:20

das is dann schon richtig so. Das ist dann ja nur die "Wiederholungsnummer" (die gleiche wie am Schlepper) die du am Anhänger hast. Der Anhängfer ist damit ja nicht "zugelassen".
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Beitragvon DerMitDemClaasTanzt » Do Dez 21, 2006 0:27

Soweit ich weis, darf man mit grünen Nummernschild 25km/h Hänger zulassungsfrei mit laufender Nummer bewegen.

Und grüne Nummer ist ja nicht gleich landwirtschaftlicher Hof...???
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Beitragvon Cowboy No1 » Do Dez 21, 2006 8:43

Moin!!!!

Also grünes Kennzeichen heißt NUR das das Fahrzeug Steuerbefreit ist!
Das hat erst mal nix mit LoF zu tun.

Einen 40 km/h Schlepper darf man mit der alten Klasse 3 fahren bis zu einem z.g.G. von 7,5 ton.

Dahinter dürfen dann bei LoF Nutzung Zulassungsfreie Anhänger gefahren werden bis zu 25 km/h schnell. An diesen Anhängern muß ein Wiederholungskennzeichen montiert sein, von EINEM Schlepper, der in dem Bertieb, dem der Anhänger gehört, angemeldet ist. Es muß nicht das Kennzeichen des gerade davor befindlichen Treckers sein.

Ein angehangenes Arbeitsgerät (kein Gerät für Transporte/Anhänger) wie z.B. eine Anhängespritze, darf zulassungsfrei je nach ABE bis zu 40 km/h schnell gefahren werden. Wichtig ist in diesem Fall das das Fahrzeug laut ABE für 40 km/h gebaut ist. Dann muß ein 40 km/h Schild montiert sowie das Kennzeichn des gerade davor befindlichen Schleppers. Nicht ihrgend eins.

Und wenn ihr noch alte Anhänge zu Hause habt, an denen Wiederholungskennzeichen sitzen, dessen Schlepper nicht mehr angemeldet sind, :shock: macht sie ab und neue dran von einem angemeldeten Schlepper. Gibt fürchterlich ärger und Punkte :oops:

:oops: Kenn mich da leider aus :oops:

Gruß der Cowboy
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