Nochmals kurz zu der Anhängersache, also:
Es ist zulässig mit einer beliebigen Zugmaschine zulassungsfreie Anhänger aus der Land-und Forstwirtschaft zu ziehen, solange der Zug zu einem LoF Betrieb gehört und nicht schneller als 25 km/h unterwegs ist.
Im Klartext heißt das: wer mit einem 40 km/h Schlepper einen zulassungsfreien Hänger zieht, handelt nicht illegal, wenn er nicht schneller als 25 fährt und dieser Anhänger einem Bauern gehört sowie der Transport für einen Bauern stattfindet.
Wenn einer oder mehrere Punkte nicht erfüllt sind, ist das eine dicke Straftat, nämlich fahren ohne Betriebserlaubnis. Im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls zahlt dann die Versicherung nix.
Wegen der 40 km/h Geschichte: Das bringt im Vergleich zu 32 km/h nicht viel, da die Zahl der "Hochgeschwindigkeitsstrecken" mit dem Schlepper sehr gering ist. Allerdings kosten die Gebrauchten mit 40km/h gleich einen Batzen mehr. MFG
MFG