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Welcher Führerschein für 40km/h? - Rückmeldung !

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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20 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Welcher Führerschein für 40km/h? - Rückmeldung !

Beitragvon sunny » Di Dez 12, 2006 22:30

Hallo,
bin gerade dabei mich über einen Allrad zu informieren (hier im Forum) da kommt mir der Gedanke an max. Geschwindigkeit die ich fahren darf.

Habe meinen 3´er schon seit 1981 also den Alten Lappen - aber ich glaube da war was mit 40km/h und der alten Klasse 2.

Hat jemand den aktuellen Stand für mich was ich nu fahren darf ??? :shock:

Danke und Grüße

Sunny
Zuletzt geändert von sunny am Mo Dez 18, 2006 22:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon nightfighter » Di Dez 12, 2006 22:36

wenn du einen landwirtschaftlichen betrieb hast, kannst du dir ohne weiteres den T eintragen lassen, sprich du gehst zu straßenverkehrsamt und sagtst denen was sache ist, dann bekommst du ohne prüfung den T erteilt.
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Beitragvon sunny » Di Dez 12, 2006 22:49

Hallo - habe leider keine Landwirtschaft - nur eine Fichtenschonung mit ca. 8000qm.
HAbe dieses Jahr angefangen Holz zu machen - nicht in meiner Schonung sondern gekauft und aus dem Wald abgefahren.

Möchte nun einen 2ten Schlepper mit Allrad kaufen weil ich mich mit meinem MF273 öfters "festgefahren" habe.

Nun ist halt die Auswahl 32 oder 40km/h. der schnellere würd halt besser passen weil ich damit das Holz abtransportieren möche.

Grüße

Sunny
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Beitragvon nightfighter » Di Dez 12, 2006 22:52

bist du über die BG versichert ?
dann könnte das trotzdem klappen.
wie groß wird die anhängelast, wird das für die in deinem führerschein eingetragene klasse der 7,5 tonner reichen?
im anderen fall kannst du den T lappen für ca. 600€ machen.
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Beitragvon sunny » Di Dez 12, 2006 22:54

HAllo,
ich zahle Beitrage für die BG Forst und Landwirtschaft (oder so) - werde über diese auch den Motorsägenführerschein kostenlos machen können.

Ist das ausreichend für die Beantragung? Werde die Tage mal dort anfragen.

GRüße

Sunny
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Beitragvon valtra6200 » Di Dez 12, 2006 22:55

klasse 3 reicht aber....

klasse 2 bracusht du nur für 50kmh

aber wenn du den mal umschreiben lässt, lass dir auf jeden fall t eintragen
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Beitragvon nightfighter » Di Dez 12, 2006 22:58

also bei uns hat der rechnungswisch von denen zumindest für nen grünes kennzeichen gelangt, ich würde mal beim straßenverkehrsamt anfragen ob man, wenn man mitglied in der Land-/Forstwirtschaftlichen BG ist den T führerschein bekommt mit seiner alten klasse 3.
es steht überall geschrieben das der Bedarf dafür nachgewiesen sein muss, meiner meinung nach ist das damit getan.
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Beitragvon sunny » Di Dez 12, 2006 22:59

... war da nicht was mit einer Bestätigung daß man schon länger Schlepper fährt um den "T" eintragen zu lassen:

Habe nämlich noch die alte graue pappe und das ec-Karten-Format ist wohl demnächst fällig (damit wohl auch die letzte Möglichkeit der Umschreibung).

Grüße

Sunny
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Beitragvon nightfighter » Di Dez 12, 2006 22:59

valtra6200 hat geschrieben:klasse 3 reicht aber....

klasse 2 bracusht du nur für 50kmh

aber wenn du den mal umschreiben lässt, lass dir auf jeden fall t eintragen


klasse drei langt nur wenn du die zG und die anhängelast die du bei nem 7,5 tonner fahren darfst nicht überschreitest.
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Beitragvon DX85 » Di Dez 12, 2006 23:03

Also, ist laut Strassenverkehrsamt ganz einfach: da es keinen Bedarf bezüglich Land- oder Forstwirtschaft gibt gilt für Dich die Begrenzung durch den Führerschein Klasse 3. Das bedeutet für Dich maximal 7,5 T zulässiges Gesamtgewicht. Also, 40 oder 50 Km/h Schlepper mit maximal 7,5T zgg. Ist aber für den privat oder Hobbybereich schon ganz ordentlich und sollte daher kein Problem darstellen.
Für Schlepper bis 32 Km/h gilt auch bei nicht lof Nutzung für Dich keine Beschränkung. Allerdings müssen Anhänger angemeldet und versichert / versteuert werden, auch bei 25 Km/h da Folgekennzeichen nur bei lof zulässig ist.
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Beitragvon DX85 » Di Dez 12, 2006 23:07

Nachtrag: Klasse T gibt es wirklich NUR bei Bedarf eingetragen, bedeutet Du mußt nachweisen das Du für Land- oder Forstwirtschaft den Klasse T benötigst. Es reicht ne Bescheinigung vom Bauern (z.B. als Erntehelfer) oder vom Forstwirtschaftsbetrieb. Gibt es für Dich keinen Bedarf gibt es also auch keine Klasse T.
Dann gilt wieder die 7,5 Tonnen Grenze.
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Beitragvon sunny » Di Dez 12, 2006 23:54

DX85 hat geschrieben:Für Schlepper bis 32 Km/h gilt auch bei nicht lof Nutzung für Dich keine Beschränkung. Allerdings müssen Anhänger angemeldet und versichert / versteuert werden, auch bei 25 Km/h da Folgekennzeichen nur bei lof zulässig ist.


HAbe hierzu meinen Versicherungs-Fuzi gefragt der sagte mir daß der Hänger nur das gleiche Nummernschild wie mein Traktor haben müßte - eine extra Versicherung nicht notwendig wäre :?: :shock:

GRüße

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Beitragvon DX85 » Mi Dez 13, 2006 0:05

Stimmt so nicht. Folgekennzeichen gilt nur in der Land- oder Forstwirtschaft. Aller anderen Anhänger über 6 Km/h müssen angemeldet werder. Ruf mal bei Deinem zuständigen Strassenverkehrsamt an, die werden Dir das schon bestätigen. Hab mich letzte Woche lang und schmutzig mit denen unterhalten.
Ohne lof Nutzung verlierst Du die Vorteile der fehlenden Anmeldepflicht und Steuerbefreihung.
Es gint von der DLG eine nette Broschüre mit dem Titel 'Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Strassenverkehr'. Da steht sowas drin.
ISBN Nummer 3-8308-0594-2
Ist die 3,50€ wert.
Wenn Dein Versicherungsmensch was anderes behauptet sollte er sich mal besser informieren oder bei euch gelten andere Regeln als im restlichen Deutschland.
Folgekennzeichnen nur in LoF.
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Beitragvon countryman » Mi Dez 13, 2006 10:29

Nun, wenn er doch selbst Waldbesitzer ist kann man ja nicht von einer Hobbynutzung sprechen.
Ich sehe da verkehrsrechtlich durchaus die Möglichkeit, die landwirtschaftlichen Privilegien in Anspruch zu nehmen. Wenn der Transport von Holz zur eigenen Hofstelle (und sei sie auch klein) erfolgt, ist das land- und forstwirtschaftlich. Auch wenn es Brennholz für den Haushalt ist.

Mit der alten Klasse 3 darfst du Schlepper mit mehr als 32 km/h bauartbed. Höchstgeschw. nur fahren wenn das zul. Gesgew. unter 7,5 Tonnen bleibt.
Zulassungsfreie Anhänger dürfen eh nur mit 25 gefahren werden und sind kein Problem. Nicht möglich sind zugelassene zweiachsige Anhänger!

Wenn ein landwirtschaftlicher Bedarf besteht (den möchte wohl jede Zulassungsstelle anders belegt haben) kannst du problemlos auf T umschreiben lassen, Vorteil: Landwirtschaftliche (!) Züge bis 60 km/h dürfen generell bewegt werden.

Die Broschüre "landwirtschaftliche Fahrzeuge..." ist wirklich lesenswert.
Gibts bei www.aid.de
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RÜckmeldung zum T-Führerschein

Beitragvon sunny » Mo Dez 18, 2006 22:57

Hallo Leute,

habe mich mal durch unseren Behörden-Jungle geschlagen das ist der Status:

Ich muß lediglich nachweisen daß ich einen GROSSEN Traktor gefahren bin - und dies auch unterschreiben - dann bekommen ich den "T"-Eintrag. Geht weil ich noch die graue Pappe habe und beim Umschreiben über diese Eidesstattliche Erklärung den T mit als Eintrag in der neuen Führerscheinkarte bekomme.

DANKE nochmals

Grüße

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