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welcher MWSt- Satz beim Brennholzverkauf

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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21 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Beitragvon LKW-Stefan » Do Nov 30, 2006 7:13

Hallo wwkauz1

danke für die Info. Ich verlange fürs Liefern nichts, daher ist mir dieser
Fall noch nicht untergekommen. Bei mir gibts eben nur die Fälle entweder
liefere ich Brennholz aus mit 7% MWSt. oder ich verrichte
Dienstleistungen (Lohnarbeit) dann normal 16% MWSt.

@questenberg bevor du hier so nen schwachsinnigen Kommentar ablässt,
erklär halt lieber den Leuten die "elementaren Kenntnisse im Steuerwesen"
wenn du sie denn wissen solltest :shock:

@Holdi
warum muss eine Forstwirtschaft die MWSt. nicht abführen?

Gruß
Stefan
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Beitragvon questenberg » Do Nov 30, 2006 7:55

LKW-Stefan hat geschrieben:@questenberg bevor du hier so nen schwachsinnigen Kommentar ablässt,
erklär halt lieber den Leuten die "elementaren Kenntnisse im Steuerwesen"
wenn du sie denn wissen solltest :shock:


Die Beurteilung, wessen Kommentar hier schwachsinnig ist überlasse ich anderen. Ich weiß ja nicht, ob Du Land- oder Forstwirt bist und ob Du buchführungspflichtig bist und ob Du die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nimmst. Aber vielleicht wurdest Du bei irgendeinem Anlaß schon mal gefragt, ob Du pauschalierst oder optierst. Falls nicht, spare ich mir die Zeit für die Erklärung, weil Dich dann dieser Sachverhalt ohnehin nicht betrifft. Falls doch, solltest Du eigentlich wissen, worüber gerade gesprochen wird.
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Beitragvon valtra6200 » Do Nov 30, 2006 23:01

LKW-Stefan hat geschrieben:Hallo wwkauz1


@Holdi
warum muss eine Forstwirtschaft die MWSt. nicht abführen?

Gruß
Stefan


Holdi bezog das auf die pauschlalierende variante. (nur in L+F möglich, eigentlich überaltert und müsste abgeschafft)

Als pauschalierender Betrieb stellt man den pauschalen Satz in Rechnung und muss diesen nciht an das Finanzamt abführen, sondern wird in der Buchführung über das Konto GuV abgerechnet (also Gewinn). ABER: das gleiche gilt für gezahlte VORSTEUER. Diese bekommt man nicht vom FA erstattet, sondern wird gleichfalls über GuV als VERLUST gebucht.

Bei Regelbesteuererten Betrieben dagegen ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten. MWst. wird Vorsteuer gegengerechnet und die Diff. ans FA abgeführt. Dies muss je nach Umsatz in Zeitintervallen durchgeführt werden.



Ersteres ist ein überbleibsel aus den 50ern oder so, als man den "armen dummen" bauern den Bürokratischen Aufwand der Umsatzstererklärung ersparen wollte. Praktisch gesehen ein überholtes Modell, welches nur weitere Ausnahmen hinter sich her zieht. (der übliche Rattenschwanz).

Dabei sollte unbedingt beachtet werden, dass in den meisten Fällen das im Ergebnis für den einzelnen Betrieb die Wahl der Variante egal ist. Man kann alle 5 Jahre das Modell wechseln, gilt aber für 10. Das heisst, wenn man nach 5 Jahren wieder wechselt, werden nach meinen Kenntnisstand auf 10 Jahre zurück unter Umständen korrigiert, so dass ein Zeitraum von 10 Jahrne zusammenkommt. Also praktisch gesehen ist der Wechsel erst nach 10 Jhren möglich?!???

Allgemein könnte man sagen: Viele Investitionen, Wenig Gewinn, -> Vorsteuer größer als MwSt. ---> optieren! = regelbesteuert!

Sehr gute Betriebe mit hohen Gewinnen (das heisst folglich Vorsteuer wesentlich geringer als Einnahmen aus MwSt.) profitieren in der Regel vom pauschalieren. Dies gilt vor allem, wenn ein großteil der Wertschöpfung aus Arbeit erzielt wird, da diese bekanntlich nciht unter die Umsatzsteuer fällt.
valtra6200
 
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Beitragvon LKW-Stefan » Fr Dez 01, 2006 18:38

Hallo Valtra6200

danke für die Information!

Gibt ja doch noch ein paar Leute die auch mal was erklären, und nicht
nur groß aufschwatzen mit ihrem vielleicht doch nicht vorhandenen Wissen...

Gruß
Stefan
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Beitragvon questenberg » Fr Dez 01, 2006 22:16

Bei mir ist schon Wissen vorhanden, nur ist mir die Zeit zu schade, es Leuten wie Dir erklären zu wollen, die mir gegenüber pampig und unhöflich auftreten.
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Beitragvon 2005Cord » Di Dez 05, 2006 14:25

Hallo

Ja mit der MwSt so eine sache kommt drauf an was du überwiegend verkaufts. ich als Landwirt muß 7 %( ab 1.1.2007 10,7% ) verlangen, verkaufe ich es über mein Gewerbe Betrieb sind es noch 16% und bald 19 %
mfg
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