kann mir mal jemand von den Profis sagen welcher MWSt-Satz eigentlich der richtige beim Brennholzverkauf ist? Es geistern immer wieder mal die ermäßigten 7% rum, obwohl es doch beim Verkauf normalerweise die (noch) 16% sein müßten. Auch hat mich ein Kunde neulich gefragt warum ich 16% verrechne und nicht den ermäßigten Satz von 7%. Man könnte hier doch auf die Idee kommen daß wir bei 16% Steuer dem Finanzamt zuviel abführen wenn es auch mit 7% gehen würde. Rechtliche Grundlagen?
Lt Fiskus in Gummersbach (kleine Einschränkung: hier gilt immer noch in weiten Teilen das Oberbergische Gebirgsrecht) 7% hab mehrfach nachgefragt.
Gruß
Jens
und wer keine MWSt. einsackt weil er meint das geht auch so -
auch der wird früher oder später die 7% oder die 16% + einige €€€€
ans Finanzamt abführen
Wenn Du ausschließlich Brennholz lieferst, handelt es sich bei den Lieferkosten um eine sog. Nebenleistung. Diese Nebenleistungen sind wie die hauptleistung (hier Brennholz - also vermindert) zu versteuern.