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Wer haftet? Rb/Pb

Testweise auch Forum für die Pferdhalter
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27 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Wer haftet? Rb/Pb

Beitragvon CarpeDiem » Mo Okt 19, 2020 20:48

arnolde hat geschrieben:Pferdehaftpflicht" ist zu unpräzise.

steht aber so überall in den Verträgen drin. Die von dir genannte feine Differenzierung habe ich in den Verträgen allerdings vergebens versucht.

Auch bei den Beträgen sollte man die Pferde nicht kopfscheu machen. Tierseuche bei uns jahrezehntelang versichert ohne Beitragszahlung, jetzt 5 € p.a. Haftpflichtversicherung von 13 bis ca. 60 € p.a. je nach Fremdreiterrisiko. Das sind doch alles keine Beträge die einem von Hocker reissen.....! Allein die SVLG ist eine Wundertüte, spielt bei mir aber keine Rolle da ich einen heftigen Flächenbeitrag zu leisten habe, da sind die Hippos von untergeordneter Bedeutung.
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Re: Wer haftet? Rb/Pb

Beitragvon Olli » Mo Nov 09, 2020 12:03

für Stallbesitzer gibt es gute Makler, die günstige Pakete für den umfassenden Versicherungsschutz anbieten. Möchte hier keine Werbung machen, ggf. Info per PN.

Bitte bedenken, es gibt viel Privatställe ohne gewerbliche Landwirtschaft, diese haben in der Regel keine Möglichkeit, landwirtschaftl. Fläche zu versichern.

Ist aber genauso wichtig...Besucher landet im Stacheldraht oder Kind in der Mistgabel, usw., geht auch über diese Makler.

VG Olli
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Re: Wer haftet? Rb/Pb

Beitragvon Pegasus_o » Mi Nov 11, 2020 23:52

Olli hat geschrieben:
Bitte bedenken, es gibt viel Privatställe ohne gewerbliche Landwirtschaft, diese haben in der Regel keine Möglichkeit, landwirtschaftl. Fläche zu versichern.

Ist aber genauso wichtig...Besucher landet im Stacheldraht oder Kind in der Mistgabel, usw., geht auch über diese Makler.

VG Olli



Was ist denn bitte "gewerbliche Landwirtschaft" ?

Ansonsten ist jeder, der mehr als die Mindestgröße bewirtschaftet, (Zwangs-)Mitglied der LBG, "privat" oder nicht. Stacheldraht hat im Jahr 2020 wohl kein Pferdebetrieb mehr.
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Re: Wer haftet? Rb/Pb

Beitragvon Olli » Do Nov 12, 2020 13:38

ich habe z.B. mehrere ha Grünland gepachtet, habe eigene Pferde und Einstellter. Ich habe kein Gewerbe, betreibe das also als Privatperson. Für das Finanzamt ist das eh Liebhaberei.
Nun hab ich aber als Privatperson nicht die Möglichkeit landw. Flächen in die PHV einzuschließen, also brauche ich so einen Makler. Aus der BG bin ich nach langem hin-und her herausgekommen bin als Angestellter in anderer Branche tätig, also umfassend sozial versichert.

Stacheldraht gibt es gelegentlich schon noch, von meiner Seite allerdings Strom davor.
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Re: Wer haftet? Rb/Pb

Beitragvon daTi » Do Nov 12, 2020 13:44

Pegasus_o hat geschrieben:Stacheldraht hat im Jahr 2020 wohl kein Pferdebetrieb mehr.


Ich schätze deinen Optimismus, so unbegründet er auch sein mag. :klug: :wink:

@Olli
Was Pegasus meint ist, dass Landwirtschaft und Gewerbe rechtlich zwei verschiedene Rechtsformen sind, u.a. steuerrechtlich. Das ist, soviel sei fairer Weise gesagt, teilweise etwas unübersichtlich was wozu gehört. So ist Pferdezucht i.d.R. Landwirtschaft, Pferdehaltung jedoch nicht.
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Re: Wer haftet? Rb/Pb

Beitragvon Olli » Do Nov 12, 2020 14:55

ok, dann hatte ich mich etwas missverständlich ausgedrückt. Danke
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Re: Wer haftet? Rb/Pb

Beitragvon Pegasus_o » Do Nov 12, 2020 20:32

Olli hat geschrieben:ich habe z.B. mehrere ha Grünland gepachtet, habe eigene Pferde und Einstellter. Ich habe kein Gewerbe, betreibe das also als Privatperson. Für das Finanzamt ist das eh Liebhaberei.
Nun hab ich aber als Privatperson nicht die Möglichkeit landw. Flächen in die PHV einzuschließen, also brauche ich so einen Makler. Aus der BG bin ich nach langem hin-und her herausgekommen bin als Angestellter in anderer Branche tätig, also umfassend sozial versichert.


Bedaure, aber das stimmt hinten und vorne nicht.

In dem Moment, indem du fremde Pferde gegen Geld versorgst, bist Du Unternehmer und kein privater Pferdehalter. Sofern die Futterfläche ausreicht, um alle Pferde selber zu versorgen, zumindest theoretisch, bist du ein landwirtschaftlicher Unternehmer, falls die Fläche nicht ausreicht bist du ein gewerblicher Tierhalter. Das die private Haftpflicht dieses Unternehmen nicht versichert, ist offensichtlich. Ob das Finanzamt Liebhaberei annimmt oder nicht, spielt bei dieser Einstufung keine Rolle, auch nicht bei der Haftung.

Wenn du Landwirtschaftliche Flächen bewirtschaftest, bist du Pflichtmitglied in der BG völlig ungeachtet Deines sonstigen Status. Allenfalls von landwirtschaftlicher Krankenkasse und Rentenversicherung kannst Du dich befreien lassen, nicht aber von der gesetzlichen Unfallversicherung.

Gruß,
Pegasus.

PS Stacheldraht an Pferdweiden zu dulden, ist grob fahrlässig, als alleinige Einzäunung sogar tierschutzwiedrig.
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Re: Wer haftet? Rb/Pb

Beitragvon CarpeDiem » Do Nov 12, 2020 21:11

Pegasus_o hat geschrieben:Bedaure, aber das stimmt hinten und vorne nicht.


Alles völlig richtig was du schreibst, Pegasus_o, eine vollkommene und umfängliche Aufklärung des Foristen, dem gar nix hinzuzufügen ist. Leider existieren solche Meinungen, gerade im landwirtschaftlichen Umfeld zu hauf und sind gar nicht auszurotten. An den Lagerfeuern werden die abenteuerlichsten Geschichten aufgetischt, da sind Baron von Münchhausens Erzählungen nix! Woran das wohl liegen mag???
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Re: Wer haftet? Rb/Pb

Beitragvon Bluecher » Di Nov 17, 2020 21:10

Pegasus_o hat recht mit seinen Ausführungen und haftungsrechtlich ist der gewerbliche Tierhalter besser gestellt, als der private. Mein Hinweis auf § 834 BGB scheint da ziemlich untergegangen zu sein.
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Re: Wer haftet? Rb/Pb

Beitragvon Pegasus_o » Di Nov 17, 2020 21:34

Bluecher hat geschrieben:Pegasus_o hat recht mit seinen Ausführungen und haftungsrechtlich ist der gewerbliche Tierhalter besser gestellt, als der private. Mein Hinweis auf § 834 BGB scheint da ziemlich untergegangen zu sein.



Du sprichst in Rätseln.

Wieso sollte §834 den gewerblichen Tierhalter privilegieren? Er lautet: Wer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem Dritten in der im § 833 bezeichneten Weise zufügt. Die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er bei der Führung der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde

Was Du meinst ist möglichweise den zweiten Satz von §833, der die Gefährdungshaftung für Tiere ausschließt, die dem Lebensunterhalt dienen. Das gilt aber für das Tier, nicht für den Halter. Wenn dem Kuhbauern das Pferd der Tochter ausbüchst, weil ein dritter die Zäune durchgeschnitten hat, haftet der ganz normal für das Pferd, nicht aber für die mitgelaufene Kuh.
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Re: Wer haftet? Rb/Pb

Beitragvon Obelix » Do Nov 26, 2020 21:06

Leute, Ihr werft hier extrem viel durcheinander.

Die Thematik ist nicht einfach und man muss sich den einzelnen Betrieb sehr genau ansehen. Genauer
als das man es in einem Forum kann. (Die Themenstarterin hat ja noch nicht mal geklärt, was Rb/Pb
heißt. Ich würde Reitbetrieb/Pensionsbetrieb verstehen?)

Ein Aspekt ist, ob der Betrieb landwirtschaftlich ist oder ob er als gewerblich angesehen werden muss.

Ein anderer die Stallordnung. Wieder ein Anderer die Regelungen in den Einstellverträgen. Die Bauern-
verbände haben spezialisierte Rechtsanwälte für solche Sachen. Lasst Euch da beraten, damit es im
Schadenfall belastbar ist.
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Re: Wer haftet? Rb/Pb

Beitragvon Obelix » Do Nov 26, 2020 21:19

Stanja hat geschrieben: ... Ein einfaches Schriftstück das sie auf "eigene Gefahr handeln" o. In Eigenregie wird doch sicher nicht reichen? ...

Nein.
Du kannst durch ein eigenes Schriftstück oder einen Vertrag nicht gesetzliche Regelungen zur Haftung außer Kraft setzen.

Bei Pferden hast Du oft mit Personenschäden zu tun. Oder auch mit Schäden an dem Pferd (Tierarztkosten, Verbringung in
Pferdklinik, usw.). Beides ist teuer und kann Dich finanziell ruinieren. Eine normale Versicherungsagentur oder ein Makler kann
das i.d.R. auch nicht überschauen, da zu branchenspeziell.
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