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Wer hat die PFLICHT für ordentlichen Gewässerunterhalt?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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22 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Wer hat die PFLICHT für ordentlichen Gewässerunterhalt?

Beitragvon rägemoli » Di Feb 19, 2013 8:46

Terrano hat geschrieben:
rägemoli hat geschrieben:Die Gräben auf meinem Grund pfleg ich selbst ,einmal im Jahr ausmulchen ,alle ca .5 Jahre ausbaggern .
Bei ähnlichen Wiesen ,die vom Land gepachtet habe,hab ich Baggerarbeiten auch schon vergütet bekommen.
Die Verwalter da aktzeptieren es ,befürworten es,das da auch mal ab und zu gebaggert wird ,trotz Landschaftspflegeverträge .
Wer am richtigen Bach bei uns eigendlich das Hoheitsrecht hat ,weiss ich gar nicht .
Mit dem Bagger hatte ich bis jetzt da noch nichts verloren ,die Gemeinde hat da früher auch mal Anlandungen
abgegraben ,auch weil sie den Kies gut brauchen konnten .
Gehölzpflege am Bach hab ich auch schon gemacht ,das wurde mit der unteren Naturschutzbehörde abgeklärt .
Die Gehölzpflege wurde auch ordendlich vergütet das Holz durfte ich dann auch noch behalten und/oder vermarkten .Der Grund am Bach gehört allerdings auch mir .

Hört sich jetzt schon mal gar nicht so schlecht an was du geschrieben hast :D
Ist das in Bayern oder wo ist das?

Mit LPR muss man aufpassen, da ist geboten die allerhöchste Vorsicht! In Teufels Küche kann man da kommen.
Da kann man jeden warnen, der etwas machen will. Kürzungen der Betriebsprämie können schnell kommen, wenn man nicht aufpasst!

Habe nur eine Wiese mit LPR,Da sind die Gräben noch offen .Ich komme aus BW :)
rägemoli
 
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Re: Wer hat die PFLICHT für ordentlichen Gewässerunterhalt?

Beitragvon rägemoli » Di Feb 19, 2013 8:58

Habe vor drei Jahren den Graben an der LPR Wiese ausgebaggert ,weil nach starken Regen die Wiese zum Teil überflutet wurde .Mit Vergütung ,dem Segen des Eigentümers (Land BW)und dem Segen der Naturschutzbehörde .Einer von der Behörde hat diese Arbeiten auch überwacht ,der Lurchbeauftragte.
Vergütet werden solche Arbeiten immer nach MR Sätzen.
rägemoli
 
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Re: Wer hat die PFLICHT für ordentlichen Gewässerunterhalt?

Beitragvon Cairon » Di Feb 19, 2013 9:21

Hobbit-Hunter hat geschrieben:
Noch schlimmer kanns ja nicht werden!
Als mir letztes Frühjahr die Weide abgesoffen ist, hat man mir gesagt das man die Gräben grad nicht ausbaggern kann, weil die Frösche ja leichen. :evil: :evil:

Und was sollen die Sozis und die Grünen damit zu tun haben? :roll: :roll:
Die Sozis haben bei uns, bei den Kreiswahlen nur knappe 20%, bei den Gemeinderatswahlen keine 10% gehabt, und die Grünen gibts inner Gemeinde gar nicht!

Also is nix mit "die bösen Grünen sind schuld!" !


Die Verbandsgräben bei uns werden im Zeitraum vom 1. September bis zum 28.2. geräumt. In Ausnahmefällen kann von dieser Regel mit den entsprechenden Behörden (meist untere Naturschutz- und untere Wasserbaubehörde) abgewichen werden. Wenn es sich bei dem Problempunkt für deinen Wasserabfluss um ein Gewässer 2. Ordnung handelt und das wasser nicht weg kommt, dann hat euer Schaubeauftragter seine Arbeit nicht ordentlich erledigt. Die Gewässerunterhaltung hätte im angesprochenen Zeitraum erledigt werden müssen, dann hättest du zur Laichzeit auch keine Probleme gehabt. Stell dich eurem Schaubeauftragten auf die Stiefel, ich weiß dass einige Leute die diesen Job machen sehr schwerfällig sind und nur die Gräben im Auge haben von denen sie selber profitieren. Und wenn das nichts hilft bewerbe dich bei den nächsten Wahlen um einen Posten im Ausschuss und versuche den Schaubezirk zu bekommen, dann kannst Du selber ansagen wo und wann gebaggert wird. Normalerweise sind die Verbände für jeden der Mitarbeitet dankbar, es herrscht auch in diesen Reihen Nachwuchsmangel. Also wären deine Chancen bei einer Kandidatur wahrscheinlich gar nicht schlecht.

Dir Grünen haben über die Naturschutzgesetze die bis in die Verbandsebene wirken die Arbeit nicht leichter gemacht, aber das haben die anderen Parteien auch nicht. Dinge wie die Sperrzeit sind ja auch in Ordnung. Es muss nicht sein, dass man den Laich und die Vegetation bei den Arbeiten schwerer beeinträchtigt als nötig.
Schlimmer sind die Probleme mit dem 28a-Biotopen. An einigen Gewässen haben sich auf Grund der geringen Räumintensität entsprechende Biotope gebildet. Ist nun nach vielen Jahren aber doch eine Gewässerunterhaltung fällig geht der Ärger los. Ich habe dieses Spiel selber mitmachen dürfen und die Grünen saßen dabei nicht in der Regierungsverantwortung sondern in der unteren Naturschutzbehörde. Es ging um einen Bach der eine Landesstraße kreuzt. Auf Grund der hohen Fließgeschwindigkeit ist eine Räumung nur sehr selten nötig (ca. alle 25 Jahre). Da der Rohrdurchlass unter der Landesstraße zu 50% versandet war und bei Schneeschmelze Überschwemmungsgefahr droht entschlossen wir uns das Gewässer zu räumen. In Vorlauf wurden 3 Ortstermine angesetzt. Dazu Eingeladen wurden die Gemeinde, die Samtgemeinde, der Landkreis und die Anlieger. Als wir der Meinung waren alles geklärt zu haben beauftragten wir die Arbeiten. Kurz darauf kam ein schreiben von der unteren Naturschutzbehörde: Zerstörung 28a, Erhöhung der Räumintensität, Strafandrohung 50.000 € usw. Man kennt solche schreiben in diesem Job. Später stellte sich heraus, dass die herren von der unteren naturschutzbehörde so angefressen waren, weil der Landkreis die Einladungen zu den Ortsterminen nur an die untere Wasserbaubehörde weitergeleitet und die untere Naturschutzbehörde außen vor gelassen hatte.
Es gab wieder Ortstermine und seitenlange Briefwechsel. Zum Zeitpunkt der Räumung war uns noch nicht einmal bekannt, dass es sich um ein entsprechendes Biotop handelt. Die untere Naturschutzbehörde schrieb uns dann an, sie hätten einen neutralen Sachverständigen vom NLWKN bestellt, den wir zu akzeptieren hätten. Wir haben den Ortstermin dann wahrgenommen aber klar gemacht, dass wir jeder Sachverständige der nur von der Naturschutzbehörde im Alleingang ausgewählt wird von uns nicht als neutral angesehen werden kann. Am Anfang der Ortsbegehung meinte der "Sachverständige" dann: "Wir haben hier eine Sandsohle mit hoher Stromgewindigkeit. Bodenleben wird es hier kaum geben, dass der Sand die Lebewesen durch die Strömung bedeckt und diese dann verenden." Nach etwa 30 Minuten kam es dann wieder auf das Thema Räumintensität und "Fachmann meinte": "Durch ihre Räumarbeiten haben sie hier sämtliches Bodenleben zerstört." Da fiel mir wirklich die Farbe aus dem Gesicht, wie kann man Bodenleben zerstören, dass nach vorheriger Aussage gar nicht vorhanden ist? Das Verfahren ging dann noch 1,5 Jahre weiter bis es ohne Ergebnis eingestellt wurde. Schon ein Jahr nach den Räumarbeiten war bis auf den besseren Abfluss von den Räumarbeiten kaum noch etwas zusehen. Natürlich hatte sich auch die Presse mit großen Artikeln eingeschaltet: Naturfrevel..... Biotop-Zerstörung usw. Da amüsante an der Sache war, dass sich die gleiche Zeitung ein 3/4 Jahr vorher über den schlechten Gewässerzustand beschwert hatte. Es wurde behauptet wichtige Gräben wären über 10 Jahre nicht geräumt worden. dazu muss man wissen dass die geringe Räumintensität von 25 Jahren nur für den Oberlauf gilt. Bis an das Biotop heran wird das Gewässer jährlich geräumt. Als Bild hatte man am 23.8. ein Foto im Bereich des Biotops gemacht. 7 Tage vor Ende der Sperrzeit. das Ende August viele Graben nicht mehr wirklich frei sind ist klar und ist vom Naturschutz ja auch so gewollt. Das beste war aber dass die Zeitung nicht mal mit dem verband gesprochen hatte um zu erfahren wie oft den geräumt würde, man bezog sich nur auf Hörensagen. Das Umweltbewusstsein treibt bei der Gewässerräumung schon so manche Blüte. Es wird gefordert die Gewässer von Hand zu räumen und bloß keinen Zweig zu knicken. Wenn die Bagger kommen ist das Geschrei groß, wenn die Verbandsrechnung kommt noch viel größer. Diese Leute haben gar keine Vorstellung was Handräumung im Vergleich zu Baggerarbeiten kostet. Und gerade diese naturschutzorientierten Menschen sind die ersten, die mich als Schaubeauftraten anrufen wenn bei Starkregen oder Schneeschmelze das Wasser mal für 2 tage etwas höher steht. Die Aufgaben einen Schaubeauftragten sind in den letzten Jahren deutlich vielfältiger und anstrengender geworden. Wenn ich hier jetzt noch das Thema Räumstreifen und deren Nutzung durchgehen würde, dann könnte ich hier auch einen Roman schreiben. Aber eines könnte ihr mir glauben, wenn man als Schaubeauftragter unterwegs ist, dann kann man viel erleben. Und eines habe ich aus der 28a Geschichte ganz sicher gelernt, zu geringe Räumintensität wird gestraft. Man sollte aufpassen, dass an den Gewässern nichts schützenswertes entsteht, dann sonst hat man bald mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Aktionen die die oben geschilderte.
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Re: Wer hat die PFLICHT für ordentlichen Gewässerunterhalt?

Beitragvon Terrano » Do Feb 28, 2013 11:12

Cairon hat geschrieben:
Ich weiß nicht ob es bei euch Unterhaltungsverbände gibt, falls ja können die Dir über ein Gewässer genau sagen was Sache ist.

Bei uns gibt es diese Unterhaltungsverbände nicht, dass ist ganz anders als in Niedersachsen. Ihr habt ja auch Unterhaltungsverbände die dann auch noch Wegebau mitmachen.
Bei mir ist das so, dass einige selber sich melden und manchmal frage ich nach wie es aussieht mit Grabenfräsen. Es ist auch manchmal so, dass der Kappo von den Strassen- und den Feldwarts sagt, komm mal wieder mit deinem Gerät vorbei, weil jetzt ist es gefroren und gut befahrbar.

Ich möchte jetzt mal fragen, ob sich eine Gemeinde strafbar machen kann wenn das so gehandhabt wird, so wie ich es geschildert habe?
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Re: Wer hat die PFLICHT für ordentlichen Gewässerunterhalt?

Beitragvon Terrano » Do Feb 28, 2013 11:22

2810 hat geschrieben:Die Begehung findet meist bei gutem Wetter statt , da erkennt man die Gefährdungslage ganz anders: schwimmt ne Entenfamilie vorbei :"ach wie süß" , oder sind Sumpfdotterblumen am Blühen :"ach wie schön".
Und damit ists klar , dass gar nichts gemacht werden kann , auch nicht in der Vegetationsruhe .

Könntet ihr nicht sagen wann die Begehung gemacht werden muss, dann sehen die hohen Herren auch mal wie die angrenzenden Wiesen und Äcker unter Wasser sind. Besser wäre noch wenn man die Herren auch dorthin kutschiert, wo regelmäßig ausgefrässt wird, da sieht es nämlich sauber aus.
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Re: Wer hat die PFLICHT für ordentlichen Gewässerunterhalt?

Beitragvon Terrano » Do Feb 28, 2013 11:33

Hoschscheck hat geschrieben:Terrano auf wartest du?
ich mach jedes Frühjahr ein paar Kilometer.
Zahle ich alles selbst. Aber ich weiß das es "fertig ist".
Meterpreis, einseitig mit Ausleger 16 Cent plus MwSt.

Hoschscheck

Wie jetzt genau Hoscheck machst du das?
Du gehst los und machst auf eigene Faust Gräben aus und dann schreibst du eine Rechnung an wenn denn?
Du machst nur wo du Anlieger bist

Der Preis mit ex 16 Cent ist ok, abrechnen sollte man da nicht viel weniger, weil sonst kann man es bleiben lassen.
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Re: Wer hat die PFLICHT für ordentlichen Gewässerunterhalt?

Beitragvon Terrano » Do Feb 28, 2013 11:39

Hoschscheck hat geschrieben:Die Unterhaltungskosten liegen bei Gewässer 1.Ordnung beim Bund und Land.
Für die Gewässer 2.Ordnung liegen sie beim Unterhaltungsverband. In diese Kasse zahlen die Flächeneigentümer nach Grundfläche eine Umlage.
Gewässer dritter Ordnung werden von den Anliegern unterhalten.
Zahlt hier irgendjemand was dazu, Gemeinde etc., kann man sich ja freuen, nur entbindet das nicht von der Räumpflicht.
Das ist nicht nur in Nds geregelt.

Hoschscheck

Zahlen tuen bei uns die Gemeinden immer komplett, oder es ist halt so dass ich für Grabefräsen immer mit den Gemeinden abrechne. Aber ich habe noch nie gehört dass hier was umgelegt worden ist. Zahlen muss man ja auch Grundsteuer, dass darf man ja auch nicht vergessen.

Aber so wie du hier geschrieben hast gibt es eine Räumpflicht bei der 3. Ordnung der Gewässer?
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