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Wer hat die PFLICHT für ordentlichen Gewässerunterhalt?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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22 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Wer hat die PFLICHT für ordentlichen Gewässerunterhalt?

Beitragvon Terrano » Sa Feb 16, 2013 11:49

Unterhalten von Gewässern, wer ist denn da zuständig? Der Eigentümer oder immer die Gemeinden in den Gemarkungen oder doch niemand?

Tue viel Grabenfräsen, immer wieder in regelmäßigen Abständen, so alle paar Jahre. Abrechnen tue ich immer mit den Gemeinden. Selber weiß ich nicht, ist das Grundeigentum von Privat oder der Gemeinde.
Gräben wo schon ewig und drei Tag nicht mehr gepflegt wurden sind, kann man immer wieder sehen. So arg zugewachsen und zugeschwemmt, so dass das wasser arg schlecht abläuft und die landwirtschaftlichen Nutzflächen die da angrenzen darunter leiden. 2009 glaube ich war das gewesen wo es im Frühjahr viel regnete und es auch viel Winterfeuchte gab. Zerfahren waren die Wiesen. Güllefass ist mir abgesoffen im Acker, freibaggern musste man es :twisted: :twisted:
Es sieht furchtbar in manchen Gemarkungen aus wegen der Gewässerpflege, die nicht mehr gemacht wird. Aller anscheinen nach wird das Frühjahr wieder feucht werden. Manche Gemeindeverwaltung sollte mal sich darum kümmern, dass das Gewässernetz wieder in Schuß kommt und nicht nur bei Dorffesten und beim Denkmal einweihen dumme Reden halten :twisted: :twisted:

Frage tue ich mich auch wer da übergordnet zuständig ist? Zuerst wird es warscheinlich das Wasserwirtschaftsamt sein und dann später das Landwirtschaftsamt.
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Re: Wer hat die PFLICHT für ordentlichen Gewässerunterhalt?

Beitragvon 2810 » Sa Feb 16, 2013 22:37

Terrano hat geschrieben:
Frage tue ich mich auch wer da übergordnet zuständig ist? Zuerst wird es warscheinlich das Wasserwirtschaftsamt sein und dann später das Landwirtschaftsamt.


Das sagen hat das WaWi Amt oder heute bei uns die untere Wasserbehörde .
Das Landwirtschaftsamt im selben Haus hat dazu gar nichts zu sagen , und auch sonst keine vernünftigen Stimmen :?
Gewässerpflege ist sowas von out , heute ist nur noch "naturnahes Gewässer".

Wir hatten letztens Gewässerbegehung eingefordert von der Gde, da es zu Zuwachsungen des Bachbettes mit Bäumen an der Wasserlinie kommt und in der Folge zu Uferabbrüchen auf der gegenüberliegenden Seite.
Die haben sich das alles angesehen und uns wenig Hoffnung gemacht , dass sie eine Zustimmung von der unteren Wasserbehörde
bekommen :shock:
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Re: Wer hat die PFLICHT für ordentlichen Gewässerunterhalt?

Beitragvon Hoschscheck » Sa Feb 16, 2013 23:26

Es gibt Gewässer erster, zweiter und dritter Ordnung.
Diese kleinen, meist Grenzgräben, sind in der Regel Gräben dritter Ordnung.
Jede Gemeinde "müsste" eigentlich einen Schaubeauftragten haben. Dieser kann von einer anliegenden Partei oder einem "Oberlieger" angerufen werden.
Stellt dieser Schaubeauftragte (subjektiver Eindruck) Räumung fest, wird geräumt.
Bei Grenzgräben, Kosten an beide Anlieger.

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Re: Wer hat die PFLICHT für ordentlichen Gewässerunterhalt?

Beitragvon rägemoli » So Feb 17, 2013 12:01

Die Gräben auf meinem Grund pfleg ich selbst ,einmal im Jahr ausmulchen ,alle ca .5 Jahre ausbaggern .
Bei ähnlichen Wiesen ,die vom Land gepachtet habe,hab ich Baggerarbeiten auch schon vergütet bekommen.
Die Verwalter da aktzeptieren es ,befürworten es,das da auch mal ab und zu gebaggert wird ,trotz Landschaftspflegeverträge .
Wer am richtigen Bach bei uns eigendlich das Hoheitsrecht hat ,weiss ich gar nicht .
Mit dem Bagger hatte ich bis jetzt da noch nichts verloren ,die Gemeinde hat da früher auch mal Anlandungen
abgegraben ,auch weil sie den Kies gut brauchen konnten .
Gehölzpflege am Bach hab ich auch schon gemacht ,das wurde mit der unteren Naturschutzbehörde abgeklärt .
Die Gehölzpflege wurde auch ordendlich vergütet das Holz durfte ich dann auch noch behalten und/oder vermarkten .Der Grund am Bach gehört allerdings auch mir .
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Re: Wer hat die PFLICHT für ordentlichen Gewässerunterhalt?

Beitragvon Terrano » Mo Feb 18, 2013 8:45

2810 hat geschrieben:Das sagen hat das WaWi Amt oder heute bei uns die untere Wasserbehörde .
Das Landwirtschaftsamt im selben Haus hat dazu gar nichts zu sagen , und auch sonst keine vernünftigen Stimmen :?
Gewässerpflege ist sowas von out , heute ist nur noch "naturnahes Gewässer".

Wir hatten letztens Gewässerbegehung eingefordert von der Gde, da es zu Zuwachsungen des Bachbettes mit Bäumen an der Wasserlinie kommt und in der Folge zu Uferabbrüchen auf der gegenüberliegenden Seite.
Die haben sich das alles angesehen und uns wenig Hoffnung gemacht , dass sie eine Zustimmung von der unteren Wasserbehörde
bekommen :shock:

Zu sagen haben die Wasserwirtschaftsämter immer was, wenn es um Flüße und Seen geht. Aber hier geht es um die Bäche und Flurgräben, die dafür da sind, dass das Wasser wegfliesst und sich nicht zurückstauen tut und dann schließlich noch zu Lasten für die Landwirtschaftliche Nutzflächen für Vernäßung sorgt.
Vorstellen kann ich mir es aber ernsthaft nun wirklich nicht, dass das Landwirtschaftsamt nichts zu sagen hat, wenn es zu Ertragsausfall wegen Übernässung oder gar Überschwemmung kommt. Da muss doch auch wer für die Landwirtschaft sprechen, oder hat man da gar nichts zu machen?

Wegen dem was du von "naturnahe Gewässer" geschrieben hast, habe ich schon öfters zu hören bekommen von Kollegen. Ich sage auch immer, bei euch muss mal wieder der Graben gemacht werden so nass wie es heuer bei euch wieder ist. Dann heisst es auch immer, keine Chance, Sie haben schon nachgefragt. Der zuständige Herr (der aber von sowas gar keine Ahnung hat) in der Gemeindeverwaltung sagt nach Paragraph und Verordnung sowieso sieht es so und so aus.
Noch was wegen den Bäumen bei euch an dem Bachufer, sind die als Landschaftselement im Gemeinsamen Antrag markiert?
Wenn das drinne steht, kann man den Wildwuchs nicht mehr losswerden. Per gesetz meine ich, mit Stihl und Seilwinde gehts immer :mrgreen:
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Re: Wer hat die PFLICHT für ordentlichen Gewässerunterhalt?

Beitragvon Terrano » Mo Feb 18, 2013 8:56

Hobbit-Hunter hat geschrieben:Ich hatte die jetzt zwei mal da zum baggern, und jedes mal nur Murks!
Erst werden die Flüsse "renaturiert", und wenn sie dann, durch die stark gesunkene Abflussgeschwindigkeit, total verschlammen und über die Ufer treten....
Ist ja nicht deren Grünland, was regelmäßig absäuft. :evil: :evil: :roll: :roll:

Wenn schon der Bagger da ist, dann muss der auch die ganze Feldflur durchmachen, bringen tut das dann überhaupt nichts. Es ist eigentlich nur das Gegenteil, das man bekommt. Wasser staut sich bei dir stärker an, wenn weiters nichts gemacht wird.

Genau, du hast es erfasst, es ist ja nicht deren Grünland :twisted: :twisted: :twisted:
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Re: Wer hat die PFLICHT für ordentlichen Gewässerunterhalt?

Beitragvon Terrano » Mo Feb 18, 2013 9:11

Hoschscheck hat geschrieben:Jede Gemeinde "müsste" eigentlich einen Schaubeauftragten haben. Dieser kann von einer anliegenden Partei oder einem "Oberlieger" angerufen werden.
Stellt dieser Schaubeauftragte (subjektiver Eindruck) Räumung fest, wird geräumt.
Bei Grenzgräben, Kosten an beide Anlieger.

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Ahnung haben diese Sachverständige meist eh von dem nichts. Lernen tuen diese die Gesetze auswendig (wie unsereiner seinen Kommunionsspruch) und wollen dann die Betroffenen damit dumm da stehen lassen.
Wegen den Kosten ist das bei unserer Gemeinde so, das die alles übernimmt. Und davon muss ich meine Kosten wieder decken. So eine Ausleger Grabenfräse ist ein teures Spielzeug :klug:
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Re: Wer hat die PFLICHT für ordentlichen Gewässerunterhalt?

Beitragvon Terrano » Mo Feb 18, 2013 9:19

rägemoli hat geschrieben:Die Gräben auf meinem Grund pfleg ich selbst ,einmal im Jahr ausmulchen ,alle ca .5 Jahre ausbaggern .
Bei ähnlichen Wiesen ,die vom Land gepachtet habe,hab ich Baggerarbeiten auch schon vergütet bekommen.
Die Verwalter da aktzeptieren es ,befürworten es,das da auch mal ab und zu gebaggert wird ,trotz Landschaftspflegeverträge .
Wer am richtigen Bach bei uns eigendlich das Hoheitsrecht hat ,weiss ich gar nicht .
Mit dem Bagger hatte ich bis jetzt da noch nichts verloren ,die Gemeinde hat da früher auch mal Anlandungen
abgegraben ,auch weil sie den Kies gut brauchen konnten .
Gehölzpflege am Bach hab ich auch schon gemacht ,das wurde mit der unteren Naturschutzbehörde abgeklärt .
Die Gehölzpflege wurde auch ordendlich vergütet das Holz durfte ich dann auch noch behalten und/oder vermarkten .Der Grund am Bach gehört allerdings auch mir .

Hört sich jetzt schon mal gar nicht so schlecht an was du geschrieben hast :D
Ist das in Bayern oder wo ist das?

Mit LPR muss man aufpassen, da ist geboten die allerhöchste Vorsicht! In Teufels Küche kann man da kommen.
Da kann man jeden warnen, der etwas machen will. Kürzungen der Betriebsprämie können schnell kommen, wenn man nicht aufpasst!
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Re: Wer hat die PFLICHT für ordentlichen Gewässerunterhalt?

Beitragvon 2810 » Mo Feb 18, 2013 11:47

Terrano hat geschrieben:...
...
Noch was wegen den Bäumen bei euch an dem Bachufer, sind die als Landschaftselement im Gemeinsamen Antrag markiert?
Wenn das drinne steht, kann man den Wildwuchs nicht mehr losswerden. Per gesetz meine ich, mit Stihl und Seilwinde gehts immer :mrgreen:


Waren in den Fällen nun keine LE , da Gde -Flächen . Aber die nagen das Ufer an und danaben läuft ein Weg :roll: Irgendwann mußt dann ins Feld fahren , weil der Weg abgebrochen ist.
Bei privatem Bachufer würde ich schon reagieren, bevor es kritisch wird .
Die Begehung findet meist bei gutem Wetter statt , da erkennt man die Gefährdungslage ganz anders: schwimmt ne Entenfamilie vorbei :"ach wie süß" , oder sind Sumpfdotterblumen am Blühen :"ach wie schön".
Und damit ists klar , dass gar nichts gemacht werden kann , auch nicht in der Vegetationsruhe .
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Re: Wer hat die PFLICHT für ordentlichen Gewässerunterhalt?

Beitragvon Hoschscheck » Mo Feb 18, 2013 11:59

Terrano hat geschrieben:
Hoschscheck hat geschrieben:Jede Gemeinde "müsste" eigentlich einen Schaubeauftragten haben. Dieser kann von einer anliegenden Partei oder einem "Oberlieger" angerufen werden.
Stellt dieser Schaubeauftragte (subjektiver Eindruck) Räumung fest, wird geräumt.
Bei Grenzgräben, Kosten an beide Anlieger.

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Ahnung haben diese Sachverständige meist eh von dem nichts. Lernen tuen diese die Gesetze auswendig (wie unsereiner seinen Kommunionsspruch) und wollen dann die Betroffenen damit dumm da stehen lassen.
Wegen den Kosten ist das bei unserer Gemeinde so, das die alles übernimmt. Und davon muss ich meine Kosten wieder decken. So eine Ausleger Grabenfräse ist ein teures Spielzeug :klug:

Terrano auf wartest du?
ich mach jedes Frühjahr ein paar Kilometer.
Zahle ich alles selbst. Aber ich weiß das es "fertig ist".
Meterpreis, einseitig mit Ausleger 16 Cent plus MwSt.

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Re: Wer hat die PFLICHT für ordentlichen Gewässerunterhalt?

Beitragvon Cairon » Mo Feb 18, 2013 13:00

Es kommt erst einmal darauf an in welchem Bundesland du bist und um welches Gewässer es sich handelt. ich kann jetzt nur für uns hier in Niedersachsen sprechen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Ordnung_%2 ... %A4sser%29

Ich bin Schaubeauftragter des Unterhaltungsverbandes. Wir sind zuständig für die Gewässer 2. Ordnung, das Gewässer mit mehr als 150 ha Einzugsbereich im Oberlauf. Die Einstufung macht der Verband, im Detail müsste ich da nachfragen. Wir beschauen die Gewässer mindestens einmal im Jahr und legen dann im Frühjahr einen Räumplan fest. Nach eventueller Räumung werden die Gewässer erneut beschaut und die Maßnahmen werden abgesegnet oder bei Defiziten nachgebessert.

Gewässer 1. Ordnung

Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) § 38 NWG(Gesetz) - Landesrecht NiedersachsenGewässer erster Ordnung

(1) Gewässer erster Ordnung sind die Gewässer, die wegen ihrer erheblichen Bedeutung für die Wasserwirtschaft

1. Binnenwasserstraßen im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 WaStrG sind,
2.in der Anlage 3 aufgeführt sind.

(2) Das Fachministerium wird ermächtigt, das Verzeichnis der Anlage 3 durch Verordnung zu ändern, wenn ein Gewässer aufgrund von § 2 WaStrG Bundeswasserstraße geworden ist oder die Eigenschaft als Bundeswasserstraße verloren hat.


http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/n ... 937707,39+

Die Unterhaltung dieser Gewässer liegt bei den jeweiligen Eigentümern, in diesem Fall also bei den Ländern oder beim Bund.

Bei den Gewässern 3. Ordnung liegt die Unterhaltungspflicht ebenfalls bei den Eigentümern. Hier gibt es in manchen Orten Wasser- und Bodenverbände die sich dieser Aufgabe widmen. In vielen Ortschaften haben sich diese Verbände mangels Interesse und Größe aufgelöst, so dass die Unterhaltung den Eigentümer unterliegt.
Bei Grenzgräben gilt hier die Regeln, dass man bei einer Räumung alle 7. Jahre einen Anspruch gegen seinen Gegenüberliege hat 50% der Kosten zu übernehmen.

http://www.umwelt.niedersachsen.de/wass ... /7396.html

Ich weiß nicht ob es bei euch Unterhaltungsverbände gibt, falls ja können die Dir über ein Gewässer genau sagen was Sache ist.
Halb acht, halb neun, es wird schon heller,
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Re: Wer hat die PFLICHT für ordentlichen Gewässerunterhalt?

Beitragvon 2810 » Mo Feb 18, 2013 21:30

Cairon hat geschrieben:
Ich bin Schaubeauftragter des Unterhaltungsverbandes. Wir sind zuständig für die Gewässer 2. Ordnung, das Gewässer mit mehr als 150 ha Einzugsbereich im Oberlauf. Die Einstufung macht der Verband, im Detail müsste ich da nachfragen. Wir beschauen die Gewässer mindestens einmal im Jahr und legen dann im Frühjahr einen Räumplan fest. Nach eventueller Räumung werden die Gewässer erneut beschaut und die Maßnahmen werden abgesegnet oder bei Defiziten nachgebessert.




Na , das sind ja vernünftige Verhältnisse bei Euch in Niedersachsen.
Hoffnetlich bleibt es so nach dem Regierungswechsel :wink:
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Re: Wer hat die PFLICHT für ordentlichen Gewässerunterhalt?

Beitragvon Cairon » Mo Feb 18, 2013 23:18

2810 hat geschrieben:
Cairon hat geschrieben:
Ich bin Schaubeauftragter des Unterhaltungsverbandes. Wir sind zuständig für die Gewässer 2. Ordnung, das Gewässer mit mehr als 150 ha Einzugsbereich im Oberlauf. Die Einstufung macht der Verband, im Detail müsste ich da nachfragen. Wir beschauen die Gewässer mindestens einmal im Jahr und legen dann im Frühjahr einen Räumplan fest. Nach eventueller Räumung werden die Gewässer erneut beschaut und die Maßnahmen werden abgesegnet oder bei Defiziten nachgebessert.




Na , das sind ja vernünftige Verhältnisse bei Euch in Niedersachsen.
Hoffnetlich bleibt es so nach dem Regierungswechsel :wink:


Natürlich wird uns die neue Landesregierung wieder neue Vorschriften machen, wegen Umwelt und natura blablabla, ist für uns aber nichts neues. Die Gräben die wir hier machen sind wichtige Entwässerungsadern und gerade hier an der Küste haben wir eine Menge Wasser wenn wir hier nicht mehr richtig räumen dürfen, dann sind nicht nur landwirtschaftliche Flächen betroffen, sondern es laufen auch die Keller von Wohnhäusern voll. Darauf werden es die Grünen nicht ankommen lassen, denn dann würde man sie ja nicht mehr wählen. Es wird etwas kommen, dass ist wohl sicher aber das wird der Wasserverbandstag und die entsprechenden Verbände schon zu händeln wissen.
Halb acht, halb neun, es wird schon heller,
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Re: Wer hat die PFLICHT für ordentlichen Gewässerunterhalt?

Beitragvon Hoschscheck » Di Feb 19, 2013 4:14

Die Unterhaltungskosten liegen bei Gewässer 1.Ordnung beim Bund und Land.
Für die Gewässer 2.Ordnung liegen sie beim Unterhaltungsverband. In diese Kasse zahlen die Flächeneigentümer nach Grundfläche eine Umlage.
Gewässer dritter Ordnung werden von den Anliegern unterhalten.
Zahlt hier irgendjemand was dazu, Gemeinde etc., kann man sich ja freuen, nur entbindet das nicht von der Räumpflicht.
Das ist nicht nur in Nds geregelt.

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Re: Wer hat die PFLICHT für ordentlichen Gewässerunterhalt?

Beitragvon Hoschscheck » Di Feb 19, 2013 4:35

Hobbit-Hunter hat geschrieben: ...
Noch schlimmer kanns ja nicht werden!
Als mir letztes Frühjahr die Weide abgesoffen ist, hat man mir gesagt das man die Gräben grad nicht ausbaggern kann, weil die Frösche ja leichen. :evil: :evil:

So ein Graben hat auch Schonzeiten. Die Verantwortung liegt aber hier bei dir, RECHTZEITIG ne Grabenschau beantragen.
Damit ne Fläche absäuft, muss der Graben mehr als ein Jahr nicht geräumt sein-
und dass der Graben so zugewachsen ist, dass er nicht zieht ist dir als Bauer nicht vorher aufgefallen? :roll: :roll: :roll:
Ja, ja, dann haben wieder andere Schuld.

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