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Wer zahlt bei Schäden verliehener Maschinen?

Wie der Name schon sagt ein Treffpunkt für unsere Erwachsenen Mitglieder wo über Gott und die Welt gequatscht werden kann.
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23 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Wer zahlt bei Schäden verliehener Maschinen?

Beitragvon Teddy Bär » Mo Jan 07, 2013 13:12

Hallo.

Aber ein Schnitt in der Flanke ist doch nicht unverschuldet. Würde ich sagen.
Dann hat der Fahrer nicht aufgepasst und ist irgendwo zu na drangefahren.
Da müsste der Kollege doch die Vulkanisation bezahlen wenn er Anstand hat.

Oder sehe ich das falsch?
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Re: Wer zahlt bei Schäden verliehener Maschinen?

Beitragvon Lemberger » Mo Jan 07, 2013 19:50

Teddy Bär hat geschrieben:Hallo.

Aber ein Schnitt in der Flanke ist doch nicht unverschuldet. Würde ich sagen.
Dann hat der Fahrer nicht aufgepasst und ist irgendwo zu na drangefahren.
Da müsste der Kollege doch die Vulkanisation bezahlen wenn er Anstand hat.

Oder sehe ich das falsch?


Das sehe ich auch so! Das ist dasselbe wie Spiegel abreisen, Kotflügel eindellen oder Kabinenscheibe zertrümmern.
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Re: Wer zahlt bei Schäden verliehener Maschinen?

Beitragvon MTX-Driver » Mo Jan 07, 2013 21:04

Der Schaden entstand als der Schlepper auf dem vorgewende gedreht hat. Wir gehen von einem scharfkantigen Stein aus.
Weltmeister im einbeinigen Holzklotzumtreten und Testfahrer für Gasfeuerzeuge auf einer Zuckerrübenkolchose bei Minsk! :D

Mähdrescher werden in Landkreisen mit 130 Biogasanlagen völlig überbewertet!
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Re: Wer zahlt bei Schäden verliehener Maschinen?

Beitragvon DMark » Mo Jan 07, 2013 22:03

MTX-Driver hat geschrieben:Der Schaden entstand als der Schlepper auf dem vorgewende gedreht hat. Wir gehen von einem scharfkantigen Stein aus.

Wenn der LU nicht auf seiner eigenen Fläche gearbeitet hat, könnte man den Schaden der Betriebshaftpflicht des Kunden melden. Das könnte unter "Schaden durch fremdverschuldete Teile" laufen.
Ich denke aber auch es gehört sich nicht einen Schlepper auszuleihen und kaputt wiederzubringen (am besten noch mit leerem Tank). Der LU hat doch auch Geld mit deinem Schlepper verdient, oder nicht?
MfG
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Re: Wer zahlt bei Schäden verliehener Maschinen?

Beitragvon Dairyfarmer » Sa Jan 12, 2013 15:31

DMark hat geschrieben:
MTX-Driver hat geschrieben:Der Schaden entstand als der Schlepper auf dem vorgewende gedreht hat. Wir gehen von einem scharfkantigen Stein aus.

Wenn der LU nicht auf seiner eigenen Fläche gearbeitet hat, könnte man den Schaden der Betriebshaftpflicht des Kunden melden. Das könnte unter "Schaden durch fremdverschuldete Teile" laufen.
Ich denke aber auch es gehört sich nicht einen Schlepper auszuleihen und kaputt wiederzubringen (am besten noch mit leerem Tank). Der LU hat doch auch Geld mit deinem Schlepper verdient, oder nicht?
MfG


Also ich weiß von einen LU, der seinen 2-Kreisel-Mittelschwader verleiht und damit sehr gut klarkommt. Wenn z.B. einer ein paar Arme vom Schwader verbiegt, kommt der Schwader zur Werkstatt und wird auf Rechnung vom Kunden repariert, wenn dieser in seine hapftpflicht auch maschinenmite dabei hat, zahlt es diese.
So bekommt der LU jedes jahr seinen Schwader min. einmal voll durchrepariert :prost:
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Re: Wer zahlt bei Schäden verliehener Maschinen?

Beitragvon Holzklotz » Di Jan 15, 2013 12:52

Ich vermiete meinen 6920 an einen Landwirt, und das schon seit 5 Jahren.
Hab dazu eine Maschinenbruchversicheung abgeschlossen.
Bis dato hab ich sie noch nie gebraucht und Schäden sind auch nicht vorgekommen.

Außer der automatischen Walterscheidstrebe, die wurde auch vom Landwirt bezahlt.
Wenn sie eine Scheibe kaputt machen, Reifen durchstoßen, Auftritt eindellen u.s.w zahlt der Landwirt.

Wenn jetzt aber der Motor, das Getriebe oder sonst was den Geist aufgibt, dann zahlt die MbV.
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Re: Wer zahlt bei Schäden verliehener Maschinen?

Beitragvon WaldbauerSchosi » Di Jan 15, 2013 18:22

Brotzeit hat geschrieben:
WaldbauerSchosi hat geschrieben:Frauen, Geld, und Werkzeug (und auch Maschinen) verleiht man nicht.

Wenn jemand was von mir braucht - gerne - aber nur mit mir und ich will auch bezahlt werden.


@Schosi: Hast du einen neuen Geschäftszweig aufgetan? Du verleihst Frauen und willst auch noch dabei sein :?:
Da tun sich ja Abgründe auf.... :mrgreen:

Nix für Ungut
Brotzeit


:wink: :lol: Passt schon
WaldbauerSchosi
 
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Re: Wer zahlt bei Schäden verliehener Maschinen?

Beitragvon Favorit611 » So Jan 20, 2013 23:16

unter Umständen ist man über die Betriebsversicherung abgesichert, meistens ist das da auch geregelt.
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