KupferwurmL hat geschrieben:Das gibt zwar nicht die Antwort wieder wie der Wert korrekt berechnet wird (ein Baum ist schließlich keine konstante Rolle),
dürfte aber die Pragmatischste Lösung werden.
Also wenn es vor Gericht gehen würde, würde ein Gutachter einbestellt der dann versucht anhand des restlichen Bestandes die Höhe des von dir entfernten Baumes möglichst genau zu schätzen. Der Durchmesser wird vom verbliebenen Stock geschätzt. Nach welchen genauen Formeln dieser dann berechnet wird weiß ich leider nicht genau, die durchschnittliche Abholzigkeit (lässt sich googlen) dürfte dabei aber wohl Verwendung finden und ich vermute die Schätzung wird tendenziell eher zu hoch als zu niedrig sein, weil man ja (je nachdem wie hoch oder tief die Baum abgesägt wurde) die Wurzelanläufe am Stammfuß nur grob abschätzen kann. Dann kommt noch ein Wert für den entgangenen Zuwachs drauf und ergibt den Wert des Baumes. Auf den Fäll- und Rückekosten bleibst du sitzen.
Aber bevor du lange mit der Berechnung rum tust, hast du ihn mal gefragt was er sich überhaupt vorstellt? Bzw. setz dich doch einfach mit ihm auf ein Bier zusammen und versucht gemeinsam den Wert realistisch zu berechnen und hau am Ende noch ein paar Euro drauf, dann sieht er auch deinen Willen eine gerechte Lösung zu finden und die Sache aus der Welt zu schaffen.

Edit: Hab vergessen das du den Stockdurchmesser ohne Wurzelanläufe weißt. Dann dürfte deine Rechnung fürs Volumen doch recht gut hinkommen, also bleibt nur noch die Verhandlung um die Sache einem guten Ende zuzuführen.
