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Wie erfüllt ihr die Greeningverpflichtung?

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: Wie erfüllt ihr die Greeningverpflichtung?

Beitragvon angusy » Mo Sep 15, 2014 10:58

Richtig, hängt aber vom Bundesland ab.

In Hessen ist es nicht möglich!
Welfenprinz hat geschrieben:
Kreuzschiene hat geschrieben:Habt Ihr schon einmal eine Kiefer umarmt?


ich hab schon mal am Baum gebumst.
Aber keine Chinesin.
Und dabei übers Gerstenfeld geguckt.
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Re: Wie erfüllt ihr die Greeningverpflichtung?

Beitragvon countryman » Mo Sep 15, 2014 17:37

ich habe noch einige ha freiwillig stillgelegte Ackerfläche (ungünstige Parzellen...) die ich hoffe nahtlos als Greeningfläche nutzen zu können.
Außerdem habe ich bisher schon Leguminosen im NRW Fruchtfolgeprogramm angebaut. Dieses konnte für 2015 einmalig um ein Jahr zu alten Konditionen verlängert werden, was ich beantragt habe (noch kein Bescheid erhalten). Sollte das alles so durchgehen wäre das Thema für mich durch.
Nächstes Jahr hängt es davon ab ob ein neues attraktives Fruchtfolgeprogramm aufgelegt wird.
Falls nicht, läuft auch bei mir alles auf mehr Mais hinaus - prima nachgedacht, liebe Politiker...
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Re: Wie erfüllt ihr die Greeningverpflichtung?

Beitragvon Hirndorf » Mo Sep 15, 2014 17:52

landtreffler hat geschrieben:Mein Gedankenspiel für Baden Württemberg. Neues Agrarumweltprogramm FAKT bringt 75€/ha bei 5-gliedriger Fruchtfolge, die mindestens 10% Leguminosen enthalten muß. Das heißt: bei genauer Einhaltung der 10% wird jedes ha Soja/Erbsen/Bohnen mit 750€ subventioniert. Anrechnung auf greening ist hier möglich.

Glaub ich nicht.... das eine ist eine Agrarumweltmaßnahme, das andere ist ökologische Vorrangfläche.Die AUM ist nicht anrechenbar.
die 5 gliederige Fruchtfolge wird für 2015 auch noch wie in Niedersachsen gestrichen, da diese Auslegung von der EU schon abgelehnt wurde.
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Re: Wie erfüllt ihr die Greeningverpflichtung?

Beitragvon automatix » Mo Sep 15, 2014 21:10

ich hab verpachtet, soll sich mein Pächter mit dem Scheiß ärgern.
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Re: Wie erfüllt ihr die Greeningverpflichtung?

Beitragvon landtreffler » Mo Sep 15, 2014 22:19

Hirndorf hat geschrieben:
landtreffler hat geschrieben:Mein Gedankenspiel für Baden Württemberg. Neues Agrarumweltprogramm FAKT bringt 75€/ha bei 5-gliedriger Fruchtfolge, die mindestens 10% Leguminosen enthalten muß. Das heißt: bei genauer Einhaltung der 10% wird jedes ha Soja/Erbsen/Bohnen mit 750€ subventioniert. Anrechnung auf greening ist hier möglich.

Glaub ich nicht.... das eine ist eine Agrarumweltmaßnahme, das andere ist ökologische Vorrangfläche.Die AUM ist nicht anrechenbar.
die 5 gliederige Fruchtfolge wird für 2015 auch noch wie in Niedersachsen gestrichen, da diese Auslegung von der EU schon abgelehnt wurde.


Nach Auskunft des Landwirtschatsamtes kann man tatsächlich auf BEIDES anrechnen OHNE Abzüge. Nach derzeitigem Entwurf. Mal sehen wann die Grünen in Bawü schnallen, dass sie da aus Versehen eine geniale Lösung geschaffen haben.
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Re: Wie erfüllt ihr die Greeningverpflichtung?

Beitragvon angusy » Di Sep 16, 2014 6:50

Mit "ohne Abzüge" meinst Du hoffentlich ohne Abzüge in der Fläche.

Beim Geld wird natürlich die Greening-Förderung berücksichtigt, denn sonst wäre es eine Doppelförderung. Wenn man bei Agrarumweltmaßnahmen (AUM) x EUR (für eine Fläche, die nicht auch Greening) bekommt und beim Greening y EUR (wobei y<x), dann erhält man für Flächen die AUM und Greening darstellen letztendlich auch nur x EUR. Dabei werden y von der EU gezahlt und das jeweilige Bundesland zahlt dann(z=x-y).

In Hessen gibt es das nicht. Ich finde es persönlich auch gut. Die Anrechnung macht doch die Verwaltung des Ganzen noch wesentlich komplizierter.
Welfenprinz hat geschrieben:
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Re: Wie erfüllt ihr die Greeningverpflichtung?

Beitragvon landtreffler » Di Sep 16, 2014 7:23

Kein Abzug beim Geld.
Und zwar deshalb, weil die75€ ja für die 5-feldrige Fruchtfolge auf der ganzen Fläche bezahlt werden. So ist JETZTIGER Stand.
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Re: Wie erfüllt ihr die Greeningverpflichtung?

Beitragvon angusy » Di Sep 16, 2014 8:01

Es geht doch hier um Doppelförderung: Wo wird im Greening eine 5-feldrige Fruchtfolge gefördert/gefordert? :roll:

Bei den Leguminosen könnte es zu einer Doppelförderung kommen, falls diese auch ökol. Vorrangflächen. Hier gibt es eine Anrechnung (in den Bundesländern, in denen die Kombination erlaubt ist). Sollte es keine Anrechnung geben, gehe mal getrost davon aus, dass die EU diese Doppelförderung nicht zulassen wird. Steht ja auch überall: "Die genannten Fördersätze stehen unter dem Vorbehalt der EU-Genehmigung."

Das haben andere Bundesländer schon hinter sich. BW glaubt zwar sie seien cleverer als alle anderen - manchmal sind sie einfach nur später!

Was es da alles so gibt im Ländle: "Mähbalkenschnitt".
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Re: Wie erfüllt ihr die Greeningverpflichtung?

Beitragvon landtreffler » Di Sep 16, 2014 9:20

Eben.. eine 5-feldrige Fruchtfolge wird NICHT gefordert und deshalb ist das Geld dafür KEINE Doppelförderung, sonderen ein Geld für ÜBER die EU-Vorgaben hinausgehende Umweltleistungen. Wenn aber die 5-feldrige Fruchtfolge Bedingungen enthält, welche auch greening-relevant sind, so halte auch ICH es für möglich, dass entsprechend gekürzt wird. Das dürfte dann aber nur 5% der Fläche betreffen. Das heißt: nur noch 71,25€/ha und deshalb immer noch interessant.

Ich hab ausdrücklich geschrieben:
Nach derzeitigem Entwurf
,
So ist JETZTIGER Stand.
. Daraus magst Du ersehen, dass ich eine Kippung durchaus in Betracht ziehe.

Bei unserer Regierung kann es sein, dass auch mal Ochsengespanne und Garbenbinder gefördert werden....
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Re: Wie erfüllt ihr die Greeningverpflichtung?

Beitragvon samoht_ » Di Sep 16, 2014 10:40

Ich erfülle meine Greening-Auflage durch 15 ha Zwischenfruchtanbau. Da wir immer schon Zwischenfrucht anbauen ändert ich für mich nichts. Die Fruchtfolgeauflagen sind auch erfüllt.
Probleme sehe ich in reinen Winterfruchtfolgen. Ich war letzte Woche auf Fehmarn. Dort herrscht WW-WW(WG)-WR vor. Bin gespannt ob die Ihre 100er Schwarzerdeböden in Zukunft stilllegen werden.... ?
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Re: Wie erfüllt ihr die Greeningverpflichtung?

Beitragvon landtreffler » Di Sep 16, 2014 11:30

Zwischenfrucht ist im Rübenbau keine Option, wenn sie erst am 15.02 eingearbeitet werden darf. Wenn man es darf, heißt es noch lange nicht, dass man es witterungstechnisch auch KANN. Unter Umständen wird es Mitte März und quasi Sätermin. Auf unseren Böden ein Unding.
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Re: Wie erfüllt ihr die Greeningverpflichtung?

Beitragvon Bauerntrampel » Di Sep 16, 2014 17:01

landtreffler hat geschrieben:Zwischenfrucht ist im Rübenbau keine Option, wenn sie erst am 15.02 eingearbeitet werden darf. Wenn man es darf, heißt es noch lange nicht, dass man es witterungstechnisch auch KANN. Unter Umständen wird es Mitte März und quasi Sätermin. Auf unseren Böden ein Unding.


Also so pauschal würde ich das nicht sagen... Wir haben unsere ZF dies Jahr einmal gegrubbert (Ende März, ohne Mulcher), dann gekreiselt und rein die Rüben. Andere haben auch komplett in die stehende angefrorene ZF reingeschlitzt. Kein Problem.
voro hat geschrieben:Die Ochsen solltet ihr nicht melken!
Schmeckt nicht!

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Re: Wie erfüllt ihr die Greeningverpflichtung?

Beitragvon Nordhesse » Mi Sep 17, 2014 7:18

Kommt immer auf den Boden an- Ich hatte es in 2012 auch mal versucht- Boden trocknete nicht mal die 2 cm von oben ab. Und dann das gemacht, was gar nicht geht- flach gegrubbert, damit es trocknete :(

Oder dieses Jahr noch besser: Ohne Frost ging der ölrettich schön in die Blüte
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Re: Wie erfüllt ihr die Greeningverpflichtung?

Beitragvon landtreffler » Mi Sep 17, 2014 9:39

Eins ist gewiss, wenn man Zwischenfrüchte nicht rechtzeitig einarbeiten kann: Der Glyphosatverbrauch wird steigen..... :lol: n8 :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
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Re: Wie erfüllt ihr die Greeningverpflichtung?

Beitragvon landtreffler » Sa Sep 20, 2014 11:11

Laut aktuellem Wochenblatt (Bawü) ist in der Tat Kombination greening-Eiweißpflanzen/ FAKT möglich . Ohne Abzüge.
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