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wie ist das mit der lw-berufsgenossenschaft?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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24 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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wie ist das mit der lw-berufsgenossenschaft?

Beitragvon deutz 7206 » Mo Jan 05, 2015 18:52

wie ist das den mit der mietgliedschaft in der lw-berufsgenossenschaft? ich habe gut 3ha wald,7ha acker,und gut 5ha wiesen. wiesen und acker ist verpachtet,den wald bewirtschafte ich selber. muss,oder soll,ich nun mietglied werden? kommen die auf mich zu,oder muss ich mich bei denen melden?
wie hoch ist der beitragssatz?
danke schonmal!
gruß
steini
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Re: wie ist das mit der lw-berufsgenossenschaft?

Beitragvon aljoja » Mo Jan 05, 2015 21:15

Hallo,
ich habe im November 2014 ca. 4,5 ha Mischwald gekauft. Bereits kurz vor Weihnachten bekam ich einen dicken Umschlag von der LW-Berufsgenossenschaft. Nach erster Durchsicht interpretiere ich das Begleitschreiben so, dass es sich um eine "Zwangsmitgliedschaft" handelt :evil: . Selbst wenn ich den Wald als privates Hobby betrachte, würde mich das nicht von einer Mitgliedschaft entbinden...
Über die Kosten oder über eine entsprechende Gegenleistung bzw. Vorteile einer solchen Mitgliedschaft stand nicht ansatzweise etwas geschrieben.
Jetzt muss ich erst einmal sehr viele Formulare ausfüllen und dann bin ich mal gespannt wie es weiter geht.
Im ersten Moment bin ich über diese Bevormundung mehr als verärgert :twisted:

mfG
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Re: wie ist das mit der lw-berufsgenossenschaft?

Beitragvon DonStratus » Mo Jan 05, 2015 21:24

Als Eigentümer bist Du verpflichtet Deine Flächen bei der BG anzumelden.

Die Beiträge findest Du hier:

http://www.svlfg.de/50-vmb/vmb02_neu/index.html
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Re: wie ist das mit der lw-berufsgenossenschaft?

Beitragvon plagnix » Mo Jan 05, 2015 22:05

Für Forst muss man LBG (Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft) bezahlen, da gibts kein wenn und aber.
Ist dadurch auch für alle Unfälle automatisch versichert.
Äcker, Wiesen, Wasserflächen grundsätzlich auch, wenn aber verpachtet wird, muss der Pächter den LBG Beitrag für die angepachteten Flächen leisten.
Einige Ausnahmen gibt es bei Flächen wie z.B.Wochenendgrundstücken. Passiert da aber was ist auch kein Versicherungsschutz da. Also immer ein zweischneidiges Schwert.

Habe selber etwas Wald wo ich dafür löhnen muss.
Wochenendgrundstück und Hobby-Teichfläche habe ich rausbekommen.
Zuletzt geändert von plagnix am Mo Jan 05, 2015 23:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: wie ist das mit der lw-berufsgenossenschaft?

Beitragvon Shortcut » Mo Jan 05, 2015 22:08

Das schlimmste an dieser Zwangsmitgliedschaft bei diesem "Klub" ist das die wenns dann mal so weit ist nix zahlen. Dieser Drecksladen kostet sau viel Kohle und bringt null Leistung! Privat könnte man sich das viel besser absichern. Bei meinem Großvater sind die, nachdem Sie im Schadensfall mal die Zahlung verweigert haben mit an den Haaren herbeigezogenen Argumenten, die bei der nächsten Kontrolle vom Hof geschmissen...

Gruß
Carsten
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Re: wie ist das mit der lw-berufsgenossenschaft?

Beitragvon WaldbauerSchosi » Mo Jan 05, 2015 22:11

Andererseits kann mit dem Wisch, dass man BGBeitrag bezahlt von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden.
(Grüne Nummer) (natürlich nur bei LoF Fahrzeugen)
Zuletzt geändert von WaldbauerSchosi am Mo Jan 05, 2015 22:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: wie ist das mit der lw-berufsgenossenschaft?

Beitragvon plagnix » Mo Jan 05, 2015 22:27

Da ist leider generell bei den Versicherungen so. Die pflücken einen Unfallhergang dermaßen auseinander und finden die dann was, werden die Leistungen gekürzt oder gar abgelehnt.
Also sollte im Forst zumindest das notwendigste Zaumzeug vorhanden sein.

Mein Jugendfreund bekommt seit ca.30 Jahren Leistungen der LBG, aus einem Waldunfall.
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Re: wie ist das mit der lw-berufsgenossenschaft?

Beitragvon Pinzgauer56 » Mo Jan 05, 2015 22:29

Hey, Schosi, das ist ja mal ein richtig guter Beitrag, Danke !
Bei der Leni, auf der Zenzi, überall ist dieser Pinzi... 8)
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Re: wie ist das mit der lw-berufsgenossenschaft?

Beitragvon aljoja » Mo Jan 05, 2015 22:39

Hallo
@DonStratus
vielen Dank für den Link, aber auf dieser Seite ist doch von Betrieben bzw. Unternehmen die Rede, hier kann ich den Sinn einer BG-Zugehörigkeit ja noch verstehen.
Ich bin aber Privatmann und möchte in meinem Wald nur spazieren gehen, maximal etwas Holz für den eigenen Ofen entnehmen. Ich verdiene also kein Geld mit dem Wald. Wieso werde ich also gezwungen einem kostenpflichtigen Verein (BG) beizutreten ?
Kein privater Selbstwerber (in fremden Wald) muss der LW-Berufsgenossenschaft beitreten.

Wenn ich Steini richtig verstanden habe, hat er seine Wiesen und Acker verpachtet. Damit ist auch er nicht automatisch Unternehmer, nur weil er Einnahmen aus "Vermietung und Verpachtung" in der Steuererklärung angibt. Allerdings gibt er an, seine 3 ha Wald selber zu bewirtschaften. Hier könnte man u.U. eine gewerbsmäßige Nutzung unterstellen. Aber rechtfertigt dieses, dass die BG ihn zur Mitgliedschaft zwingt?

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Re: wie ist das mit der lw-berufsgenossenschaft?

Beitragvon durbeli » Mo Jan 05, 2015 22:46

Hallo,
Das man mit dem bg Beitrag die grüne Nummer erhält stimmt nicht War zumindest bei mir so in Baden.
Mir hat das Finanzamt erzählt nur wenn ich aus der Fläche was erwirtschaftet Krieg ich grüne Nummer , ob ich jetzt in der bg bin oder nicht ist egal.
Gruß
durbeli
 
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Re: wie ist das mit der lw-berufsgenossenschaft?

Beitragvon WaldbauerSchosi » Mo Jan 05, 2015 22:57

Mir wurde es so im August erklärt, das lief aber über das ZA Augsburg (wir LKR RO)
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Re: wie ist das mit der lw-berufsgenossenschaft?

Beitragvon durbeli » Mo Jan 05, 2015 23:18

Bei mir warst halt anders habe 2013 einen kleinen Bauernhof gekauft mit 1 Hektar Wiese und 1 Hektar Wald Dan kam der Bescheid von der bg und dachte super Dan kann ich wenigstens den Traktor Steuer befreien lassen weil um die bg komm ich sowieso nicht drum Rum , Dan hat mir das Finanzamt mitgeteilt das sie die bg nicht interessiert nur wenn ich was erwirtschafte sie mir die grüne Nummer zuteilen können. Jetzt darf ich für beides blechen! :evil: glaub das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden
Gruss
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Re: wie ist das mit der lw-berufsgenossenschaft?

Beitragvon DonStratus » Mo Jan 05, 2015 23:46

aljoja hat geschrieben:Hallo
@DonStratus
vielen Dank für den Link, aber auf dieser Seite ist doch von Betrieben bzw. Unternehmen die Rede, hier kann ich den Sinn einer BG-Zugehörigkeit ja noch verstehen.
Ich bin aber Privatmann und möchte in meinem Wald nur spazieren gehen, maximal etwas Holz für den eigenen Ofen entnehmen. Ich verdiene also kein Geld mit dem Wald. Wieso werde ich also gezwungen einem kostenpflichtigen Verein (BG) beizutreten ?
Kein privater Selbstwerber (in fremden Wald) muss der LW-Berufsgenossenschaft beitreten.

Wenn ich Steini richtig verstanden habe, hat er seine Wiesen und Acker verpachtet. Damit ist auch er nicht automatisch Unternehmer, nur weil er Einnahmen aus "Vermietung und Verpachtung" in der Steuererklärung angibt. Allerdings gibt er an, seine 3 ha Wald selber zu bewirtschaften. Hier könnte man u.U. eine gewerbsmäßige Nutzung unterstellen. Aber rechtfertigt dieses, dass die BG ihn zur Mitgliedschaft zwingt?

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Re: wie ist das mit der lw-berufsgenossenschaft?

Beitragvon Frankenbauer » Mo Jan 05, 2015 23:53

Es gibt keine billigere Unfallversicherung als die BG. Nimmt man auch noch die Kursangebote mit wird ein Geschäft daraus.

Gruß

Werner
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Re: wie ist das mit der lw-berufsgenossenschaft?

Beitragvon DonStratus » Di Jan 06, 2015 0:00

WaldbauerSchosi hat geschrieben:Andererseits kann mit dem Wisch, dass man BGBeitrag bezahlt von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden.
(Grüne Nummer) (natürlich nur bei LoF Fahrzeugen)


Stimmt so leider nicht. Der Zoll hat mir beim letzten Wechsel des Traktors die grüne Nummer die ich bereits hatte aberkannt.
LoF Flächen und BG Bescheid reichen nicht für eine Steuerbefreiung laut Zollamt. Ich muss etwas produzieren das in den "angemessenen" Mengen dem
Wirtschaftskreislauf zugeführt wird. Was auch immer "angemessen" heißt :roll:
Sprich Holz aus eigenen LoF Flächen verkaufen. Nachweis ist über die Einkommenssteuererklärung zu führen. Und da ich das nicht mache, gibts folglich
auch keine Steuerbefreiung. Laut Zoll ist diese Bestimmung bundeseinheitlich.


durbeli hat geschrieben:Bei mir warst halt anders habe 2013 einen kleinen Bauernhof gekauft mit 1 Hektar Wiese und 1 Hektar Wald Dan kam der Bescheid von der bg und dachte super Dan kann ich wenigstens den Traktor Steuer befreien lassen weil um die bg komm ich sowieso nicht drum Rum , Dan hat mir das Finanzamt mitgeteilt das sie die bg nicht interessiert nur wenn ich was erwirtschafte sie mir die grüne Nummer zuteilen können. Jetzt darf ich für beides blechen! :evil: glaub das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden
Gruss


So ist es :evil:

durbeli hat geschrieben:Hallo,
Das man mit dem bg Beitrag die grüne Nummer erhält stimmt nicht War zumindest bei mir so in Baden.
Mir hat das Finanzamt erzählt nur wenn ich aus der Fläche was erwirtschaftet Krieg ich grüne Nummer , ob ich jetzt in der bg bin oder nicht ist egal.
Gruß


Genau wie oben, nur das Du eben keine Wahl hast ob Du in der BG sein willst oder nicht. Da gibts nur drin oder Verpachten.

Ich habe kürzlich in der Zeitung gelesen, dass die Zollämter z.Z. vermehrt die bereits erteilten Steuerbefreiungen auf den Prüfstand stellen. Die Finanzämter
haben das früher recht willkürlich (je nach Bundesland oder Laune des Beamten) vergeben. Die wollen nun prüfen ob das gerechtfertigt ist. Und wenn nicht wirst
Du rückwirkend nachversteuert. Für wieviele Jahre das rechtlich geht weiß ich nicht. Stand auch nicht im Artikel. Aber wenn es ähnlich ist wie bei einer normalen
Steuerprüfung, dann mind. mal 3 Jahre.
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