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Wie lang darf ein Kabel zum H.Spalter sein?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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29 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Wie lang darf ein Kabel zum H.Spalter sein?

Beitragvon sKarle » Mo Dez 07, 2009 10:09

johndeere93 hat geschrieben:HAllo, wir haben ein 60 Meter Kabel was aber meist auch von der länge so eben ausreichend ist. Das wird aber nicht warm oder sonstieges! Das einzige was mich stört ist, das es sehr schwer ist, was halt beim aufwickeln aufm Arm nicht so toll aber das geht schon.
Gruß johndeere93


Wird ein längeres Kabel wärmer als ein kurzes?
Meiner logik nach hat ein längeres Kabel zwar mehr Verluste aber die sind verteilt auf eine größere länge. Das Kabel wird also genauso warm, bzw. nicht warm, ob kurz oder lang.
Oder??
Dumm ist der, der dummes tut.
sKarle
 
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Re: Wie lang darf ein Kabel zum H.Spalter sein?

Beitragvon fun_jump » Mo Dez 07, 2009 12:04

Hi,

dumme Frage an "Fiskars". Ist das dein Holzspalter oder leihst du dir den nur aus? Wenn es dein eigener ist, wäre es doch soviel sinnvoll sich so ein Kabel einmal zu kaufen. Dann hast auch kein gerenne und gefrage mehr. Und wenn du den Spalter irgendwo ausleihst dann müsste doch derjenige der den Spalter verleiht selbst auch ein passendes Kabel besitzen.

Gruß Jens
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Re: Wie lang darf ein Kabel zum H.Spalter sein?

Beitragvon Waldhäusler » Mo Dez 07, 2009 15:01

sKarle hat geschrieben:
johndeere93 hat geschrieben:HAllo, wir haben ein 60 Meter Kabel was aber meist auch von der länge so eben ausreichend ist. Das wird aber nicht warm oder sonstieges! Das einzige was mich stört ist, das es sehr schwer ist, was halt beim aufwickeln aufm Arm nicht so toll aber das geht schon.
Gruß johndeere93


Wird ein längeres Kabel wärmer als ein kurzes?
Meiner logik nach hat ein längeres Kabel zwar mehr Verluste aber die sind verteilt auf eine größere länge. Das Kabel wird also genauso warm, bzw. nicht warm, ob kurz oder lang.
Oder??



Hallo,
hab auch ein recht langes Kabel das auf ner Trommel in nem Schubkarrengestell aufgerollt ist, soviel ich brauch kommt runter und der Rest kommt neben die 400V Steckdose und wird angestöppselt.
Hab da noch nie nachgesehen ob das Kabel warm wird, kenn auch keinen Querschnitt dazu.
Fahr damit Kreissäge (fürher auch Spalter) alles so um die 5 bis 7 KW und der Kreissägenmotor wir schon richtig rangenommen.


Also was ich jedoch festgestellt hab wenn im August oder September die Sonne scheint war das Kabel schon warm :lol: :lol: :lol:


Aber was richtig blöd wäre, wenn das Kabel zu kurz wäre! :lol: :lol: :lol:

Gruß
Grüße,
Waldhäusler
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Re: Wie lang darf ein Kabel zum H.Spalter sein?

Beitragvon f0177 » Di Dez 08, 2009 7:33

Hallo an alle,
ich arbeite im Elektrogroßhandel, und könnte Euch ein solches Kabel (oder auch anderes :D ) günstigst anbieten.
Ich habe für ein Drehstrom-Verlängerungskabel mal folgende Preise berechnet:

H07RN-F 5G2,5 für 1,95 €/Meter
CEE-Kupplung 5pol. 16A für 5,50 €/Stück
CEE-Stecker 5pol. 16A für 4,50 €/Stück
CEE-Phasenwender 5pol. 16A für 11,50 €/Stück

Montage der Kupplung und des Steckers (Phasenwender): 5,- €

Versandkosten: bis 10 kg - 6,90 €
bis 20 kg - 9,90 €
bis 31,5 kg - 13,90

Gewichte: 1 Meter Kabel H07RN-F 5G2,5 = ca. 0,4 kg
Stecker,Kupplung, Pahsenwender ca. 0,4 kg / Stück

Andere Leitungen, oder Material auf Anfrage.

:klug: Alles Industriequalität.

Wer interesse hat, einfach PN.


Gruß

Frank
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Re: Wie lang darf ein Kabel zum H.Spalter sein?

Beitragvon Pedro » Di Dez 08, 2009 9:54

@Bergloewe82
Wenn du FIs und LSs seriell gestaffelt anordnest, muß du auf die Selektivität achten, d.h hat z.B.der LS im Hausanschlußkasten 16A, dann darf der nachgeschaltete LS höchstens den nächst kleineren Standardwert, hier 10A, haben (gleiche Auslösecharakteristik vorrausgesetzt). Sinngemäß gilt das auch für die FIs.Desweiteren mußt du dann beschließen, dass deine Arbeitsmaschine mit dem kleineren LS zurechtkommt, ohne dass es betriebsmäßig zur Abschaltung kommt.
Summa summarum lohnt sich der Aufwand für die 20m Verlängerungsleitung nicht.
Gruß
Pedro
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Re: Wie lang darf ein Kabel zum H.Spalter sein?

Beitragvon Buchenhunter » Mi Dez 09, 2009 22:00

Wenn man ca. 105 Meter Kabel aufgerollt lässt, dann sollte man beachten, dass dieses Kabel eine nicht ganz unerhebliche Induktivität darstellt. Je nachdem wie um was das Kabel gewickelt ist (Metallische Gegenstände (im schlimmsten Fall bildest du noch einen Eisenkern)) kann es im Einschaltmoment- und Ausschaltmoment des Spalters "spaßig" werden.
Ist der Schlepper rot, so braucht er morgens Startpilot.

http://www.youtube.com/watch?v=oMcnQlBzzmY
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Re: Wie lang darf ein Kabel zum H.Spalter sein?

Beitragvon Pedro » Do Dez 10, 2009 15:45

Hallo Buchenhunter,
was soll denn in den Schaltmomenten spaßig werden? Bei bifilar gewickelten Spulen (Hin-und Rückleiter sind parallel gewickelt, das Magnetfeld des "Hinleiters" wird vom Magnetfeld des "Rückleiters" kompensiert) und als solche können 1AC-und 3AC-Leitungswickel betrachtet werden, ist die resultierende Induktivität bei symmetrischer Belastung der Außenleiter gleich null, Asynchronmaschinen, hier der Antriebsmotor des Spalters, belasten im Normalfall das Netz synchron.
Induktionstechnisch würde ich das Thema entspannt sehen.
Gruß
Pedro
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Re: Wie lang darf ein Kabel zum H.Spalter sein?

Beitragvon Holzhackerbub » Do Dez 10, 2009 15:47

Also was noch komplett fehlt, ist folgender Hinweis:
Du MUSST einen geeigneten FI benutzen. Dies musst du immer, wenn du einen mobilen Verbraucher im Außenbereich betreibst. Seit etwa einem Jahr sind auch im Innenbereich FIs an allen Steckdosen vorgeschrieben.
Den FI wirst du schon deswegen brauchen, da der im Fehlerfalle zum Auslösen nötige Kurzschlussstrom wegen des unglaublich langen Kabels aller Voraussicht nach gar nicht zustande kommt.
ALLE Steckdosen bis 32 A müssen mit einem FI versehen sein, der einen maximalen Fehlerstrom von 25 mA zulässt.

Bei einem derart langen Kabel bekommst du im Betriebsfall dann Probleme, wenn der Spannungsfall so groß ist, dass die daraus resultierende geringe Spannung am Ende des Verlängerungskabels der Elektronik des jeweiligen Verbrauchers nicht mehr aussreicht.

Zur Selektivität hintereinander geschalteter Sicherungsorgane: Hier kann man sich als Faustformel merken, dass zwischen diesen Sicherungen immer eine Sicherungsnenngröße "freibleiben" muss. Beispiel: Du willst hinter die Verteilungssicherung in Höhe von 16 A eine weitere Sicherung hängen. Dann darf diese Sicherung maximal 10 A haben (13 A wird ausgelassen).

Im Zweifelsfalle immer einen Fachmann hinzuziehen!

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Re: Wie lang darf ein Kabel zum H.Spalter sein?

Beitragvon Holzhackerbub » Do Dez 10, 2009 16:11

Pedro hat geschrieben:Hallo Buchenhunter,
was soll denn in den Schaltmomenten spaßig werden? Bei bifilar gewickelten Spulen (Hin-und Rückleiter sind parallel gewickelt, das Magnetfeld des "Hinleiters" wird vom Magnetfeld des "Rückleiters" kompensiert) und als solche können 1AC-und 3AC-Leitungswickel betrachtet werden, ist die resultierende Induktivität bei symmetrischer Belastung der Außenleiter gleich null, Asynchronmaschinen, hier der Antriebsmotor des Spalters, belasten im Normalfall das Netz synchron.
Induktionstechnisch würde ich das Thema entspannt sehen.
Gruß
Pedro


Lieber Pedro,

ich glaube, jetzt verwirrst du die werten Forumskollegen: Eine Asynchronmaschine belastet das Netz normalerweise SYMMETRISCH.
Dass elektrische Maschinen zum Netz synchron laufen passiert zwangsläufig. Bei einer Asynchronmaschine läuft das elektrische Feld des Rotors mit einem sog. Schlupf (also einer "Verzögerung") zum el. Feld des Stators. Beim Synchronmotor fehlt eben dieser Schlupf.

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Re: Wie lang darf ein Kabel zum H.Spalter sein?

Beitragvon Pedro » Do Dez 10, 2009 16:20

Holzhackerbub hat geschrieben:Den FI wirst du schon deswegen brauchen, da der im Fehlerfalle zum Auslösen nötige Kurzschlussstrom wegen des unglaublich langen Kabels aller Voraussicht nach gar nicht zustande kommt.

Hi Holzhackerbub,
FI heißt "Fehlerstrom" und hat mit Kurzschlußstrom wenig zu tun, Fehlerstrom ist der Ableitstrom im Fehlerfalle, also der Strom, der gegen Erde abfließt, dieser Fehlerstrom darf 25mA nicht überschreiten. Wenn du eine Hausinstallation mit der üblichen Stegleitungsinstallation hast, und ein Stegleitungsnagel kratzt beim Einschlagen die Phase an, dann kann darüber schon der Fehlerstrom fließen und der FI löst aus, von Kurzschluß (Verbindung Phase-Phase oder Phase-Neutralleiter) keine Spur sondern Fehlerstrom, der Summenstromwandler im FI mißt das magnetische Gleichgewicht zwischen abfließenden und ankommenden Strom, bei einer Differenz von z.B. 25mA löst er dann aus.
Gruß
Pedro
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Re: Wie lang darf ein Kabel zum H.Spalter sein?

Beitragvon scroll » Do Dez 10, 2009 16:28

Lieber holzhackerbub

Du kopierst hier irgendwas von Internetseiten ohne dass du weißt was es vielleicht bedeuten soll.
Zuerst mal zum Fi.
Dein Fi ist nicht vorgeschrieben. Das betrifft nur Neuinstallation, mit jeder Steckdose im Haus und Steckdose im Freien..
Somit gilt der Bestandschutz.
Ebenso was brint dir ein Fi der nicht auslöst.. Beispiel wenn ein Pc mit einem dummen Netzteil hängt... und den Fi zum auslösen blockiert. Na ja wer hat schon einen allstromsensitiven Fi eingebaut? ;-)
Das mal zu dem ganzen Thema. das ist doch ein Rattenschwanz...
Ebenso hat der Petro doch geschrieben dass ein Asyncronmotor das Netz symetrisch belastet... oder hab ich da was anderes gelesen?
Wie es nun tatsächlich mit der Blindleistung bei symetrischer Belastung der Motoren uns somit das kabel mit Blindstrom zusätzlich belastet wird war wohl hier die Idee.. dennoch ich bin mir da nicht sicher wie es tatsächlich ist.
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Re: Wie lang darf ein Kabel zum H.Spalter sein?

Beitragvon Holzhackerbub » Do Dez 10, 2009 17:11

scroll hat geschrieben:Lieber holzhackerbub

Du kopierst hier irgendwas von Internetseiten ohne dass du weißt was es vielleicht bedeuten soll.

Da muss ich dich enttäuschen! (Bin selbst ganz verwundert, was ich noch von damals weiß...)

Zuerst mal zum Fi.
Dein Fi ist nicht vorgeschrieben. Das betrifft nur Neuinstallation, mit jeder Steckdose im Haus und Steckdose im Freien..
Somit gilt der Bestandschutz.

Da hast du grundsätzlich recht! Die Pflicht für die FIs für Außensteckdosen ist allerdings schon sooo lange her, dass ich das vernachlässigen wollte. Spätestens bei landwirtschaftlichen Betrieben sollte man beim Thema FI nicht zu sehr auf Bestandsschutz beharren. Gerade dort sind diese Geräte ihr Geld wert!


Ebenso was brint dir ein Fi der nicht auslöst.. Beispiel wenn ein Pc mit einem dummen Netzteil hängt... und den Fi zum auslösen blockiert. Na ja wer hat schon einen allstromsensitiven Fi eingebaut? ;-)

Da wäre die E-Installation aber sehr schlecht geplant, wenn ein FI für die Innen- UND Außen-Steckdosen verwendet wird. Ich muss dich leider auch hier enttäuschen, dass du mich auch bei diesem Punkt nicht auf dem falschen Fuß erwischt hast: In meinem Betrieb setzen wir die allstromsensitiven FIs (RCD Typ B) zu Tausenden ein!

Das mal zu dem ganzen Thema. das ist doch ein Rattenschwanz...
Ebenso hat der Petro doch geschrieben dass ein Asyncronmotor das Netz symetrisch belastet... oder hab ich da was anderes gelesen?

Das hat er wohl gemeint aber nicht geschrieben. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil...



Ich will hier bestimmt nicht klugscheißen (werde mich aber wehren, wenn dies einer auf meine Kosten versucht). Aber: Gerade im Elektrobereich wird in Foren gern mal gefährliches Halbwissen kundgetan. Ich möchte einfach nicht, dass ein Landtreff-Forenmitglied zappelnd neben seiner Maschine liegt, weil er nicht ausreichend beraten wurde...

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Re: Wie lang darf ein Kabel zum H.Spalter sein?

Beitragvon scroll » Do Dez 10, 2009 18:36

Holzhackerbub hat geschrieben:Also was noch komplett fehlt, ist folgender Hinweis:
Du MUSST einen geeigneten FI benutzen. Dies musst du immer, wenn du einen mobilen Verbraucher im Außenbereich betreibst. Seit etwa einem Jahr sind auch im Innenbereich FIs an allen Steckdosen vorgeschrieben.
Den FI wirst du schon deswegen brauchen, da der im Fehlerfalle zum Auslösen nötige Kurzschlussstrom wegen des unglaublich langen Kabels aller Voraussicht nach gar nicht zustande kommt.
ALLE Steckdosen bis 32 A müssen mit einem FI versehen sein, der einen maximalen Fehlerstrom von 25 mA zulässt.

Bei einem derart langen Kabel bekommst du im Betriebsfall dann Probleme, wenn der Spannungsfall so groß ist, dass die daraus resultierende geringe Spannung am Ende des Verlängerungskabels der Elektronik des jeweiligen Verbrauchers nicht mehr aussreicht.

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Dein Gerede ist doch Schwachsinn und bringt die Leute hier nur in Verwirrung.
Bsp1: Du MUSST einen geeigneten FI benutzen.
Ja schon was ist ein geeigneter Fi?
du hast es nicht genannt.
Personenschutz 10-30mA
Brandschutz 300mA
Dass auch event. auch ein Fi Typ B verwendet werden soll hast du nicht erwähnt.
Bsp. 2Den FI wirst du schon deswegen brauchen, da der im Fehlerfalle zum Auslösen nötige Kurzschlussstrom wegen des unglaublich langen Kabels aller Voraussicht nach gar nicht zustande kommt.
Na ja wie gesagt die Kabellänge ist dem Fi egal. der Schaltet nur beim Fehlerstrom ab... also wird der Strom zwischen POhase und N vergleichen.
Bsp3
ALLE Steckdosen bis 32 A müssen mit einem FI versehen sein, der einen maximalen Fehlerstrom von 25 mA zulässt.
wie bitte den max Fehlerstrom muss er zulassen?

Danke für deine schlauen Tipps
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Re: Wie lang darf ein Kabel zum H.Spalter sein?

Beitragvon Holzhackerbub » Fr Dez 11, 2009 7:44

Um es nicht ausufern zu lassen:

@scroll: Ja, du bist ein ganz Toller!

@Diejenigen, die sicherheitsrelevante Fragen zum Thema Elektro haben:
Bitte, bitte sucht euch eine Person eures Vertrauens, die im sich ständig ändernden Vorschriftenwerk der Elektrotechnik zu Hause ist!

Das muss nicht zwingend ein Studierter sein; ich denke, die beste Kombination aus Praxiserfahrung und (VDE-)Fachwissen bringen wohl die Meister ihres Faches mit. Die Handwerker, die ich kenne, verlegen zwar schneller ein Kabel unter Putz als man es auf Papier bringen kann, sind in den entsprechenden Regelwerken aber oft nicht ganz so firm.


Nochmal anders gesagt:
Der Elektrobereich fordert bei Pfusch bzw. gefährlichem Halbwissen schneller Opfer als die meisten anderen Fachbereiche!

VG
Holzhackerbub

PS: Gezielte, nicht ausufernde Fachfragen an mich bitte nur per PN, da sonst das Schwanzlängenmessen kein Ende nimnmt...
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