Moin,
meine Siloplatten für Gras- und Maissilage sind mit Betonsteinen gepflastert.
Habe jetzt gehört, dass das unzulässig sein soll.
Wer weiss Bescheid ?
NS: Mein Betrieb liegt am Stadtrand von Bremen, aber in Niedersachsen.
Gruss
Aktuelle Zeit: Do Mär 28, 2024 21:55
schimmel hat geschrieben:maßgebend ist der §19g WHG: "Anlagen zur Lagerung und zum Abfüllen von Jauche , Gülle und Silagesickersäften müssen so beschaffen, eingebaut, aufgestellt, unterhalten und betrieben werden, dass der bestmögliche Schutz der Gewässer vor Verunreinigung oder sonstiger nachteiliger Veränderung ihrer Eigenschaften erreicht wird..."
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