Sottenmolch hat geschrieben:Mich würde mal interessieren welche Auflagen denn immer "draufgenagelt" werden, dass man auf die Förderungen verzichtet?
Die einzigen Auflagen die mir gemacht wurden, waren der Schutz und die Pflege der Pflanzung (für die Dauer der Bindefrist 5J.), nur zugelassene Herkünfte des Pflanzgutes zu verwenden, Wuchshüllen/Schutzzaun... nach Erfüllung des Schutzzweckes abbauen und entsorgen und bei Veränderungen gegenüber dem Arbeits- und Kulturplan während der Bindefrist den förderfähigen Zustand wieder herzustellen oder die Bewilligungsbehörde zu verständigen!
Die genannten "Auflagen" erfüllt sowieso jeder Waldbesitzer der sein Geld nicht zum Fenster rausschmeißt und Veränderungen anzuzeigen und gegebenenfalls nachzupflanzen ist ja wohl auch kein Problem.
Wenn ich sehe welche Auflagen die Landwirte haben, sollte jeder Waldbesitzer die Füße still halten! Wer keine Förderung will, braucht keine zu beantragen.
Eine letzte Frage, was soll denn alles bezahlt werden, reicht es nicht dass die Pflanzen bezahlt sind?
Meine vollste Zustimmung!
Natürlich muss man Differenziert sehen, was gefördert wird. Wenn ich meine Wünsche vorher mit dem Förster bespreche, dann sagt er mir, in wie weit dieser Wunsch förderfähig ist oder was angepasst werden muss. Nachher hab ich gerade mal die Auflage, seinen Pflanzabstand (den ich natürlich vorher mit ihm besprochen habe) zu befolgen und im Falle eines besonders hohen Ausfalls, müsste ich eben nach pflanzen, was ich aber eh und je täte...

