Zu meiner Jugendzeit war Hydraulik für Anbaumaschinen am Traktor eher ein Luxusgut, zumal die meisten Geräte ja sowieso nur über die Zapfwelle angerieben wurden. Nun denn, in 45 Jahren hat sich viel getan und auf der Suche nach einen kleinen universellen Feld-Wiesen-Garten Helfer kommt bei jeder Besichtigung Frage auf: Wieviel Hydraulik an so einem Klein-Traktor sinnvoll ist.
Die Modelle unterscheiden sich im Wesentlichen darin dass es hinten am Heck ein oder zwei DW Anschlüsse gibt. Ein separater Kipperanschluß ist schon eher Mangelware, dafür wird meist einer der DW zweckentfremdet, was technisch nicht gerade ideal sein dürfte. Vorne ist neben dem zweifach Frontlader- oder Hubwerkkreislauf bei manchen Traktoren auch noch ein dritter DW Steuerkreis vorgesehen. Der aber aus meiner Sicht dann sinnfrei ist, wenn dazu einer der hinteren DW-Kreise angezapft wird.
Nun die eigentlichen Fragen an die heutige Technikgeneration:
1. Wie sinnvoll ist an so einem kleinen Traktor der 35-50PS Klasse heckseitig ein zweiter DW-Hydraulikanschluss? Reicht denn einer nicht völlig aus? Oder brauchts gar mehr als zwei?? Den "Luxus" eines separaten reinrassigen Kipperanschluss mal außen vor gelassen.
2. Das zwischen Frontlader und Hubwerk (wenn denn vorhanden) ja nach Betrieb die vier Anschlüsse umgesteckt werden müssen liegt auf der Hand. Oder gibt es hierzu Umschaltventile die ggf. werkseitig eingebaut sind, oder die man nachrüsten kann? Die Frage zielt natürlich darauf dass man den FL auch im FH-Betrieb angebaut lässt. (siehe auch Zusatzfrage unten...)
Bitte keine Diskussion über die Sinnhaftigkeit zusätzlich zum FL auch ein FH an so einem Kleintraktor zu haben! Mit geht's hier nur um die Anzahl und Handling der Fronthydraulik(anschlüsse).
3. Welchen Sinn mach eigentlich ein separater dritter Steuerkreis vorne am Frontlader bzw. Hubwerk eines Kleintraktors? Ausser dem Luxus einer hydr. Schnellwechseleinrichtung sehe ich da keine Anwendung, oder gibt es andere Gründe die einen zusätzlichen Kreis rechtfertigen?
Zusatzfrage: Soweit ich informiert bin muss bei Fronthubwerkbetrieb ein evtl. vorhandener Frontlader abgebaut sein, oder zumindest so gesichert werden dass er sich nicht von selbst oder versehentlicher Fehlbedienung absenken kann. Den Sinn und Zweck sehe ich durchaus, aber gibt es dazu auch Vorschriften?
Bitte daran denken: Ich rede von Kleintraktoren der 35-50 PS Klasse, wie Deutz Agrokid 210 oder 230, Branson F36 oder 5025 und ähnliche. Mir ist natürlich klar dass für "richtige" Traktoren andere Anwendungskriterien vorliegen, als für diese "Rasenmäherklasse".
Grüße.
Franz
