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Wildgatterzaun im Überschwemmungsgebiet

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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28 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Wildgatterzaun im Überschwemmungsgebiet

Beitragvon Claudi-neu » Do Mär 01, 2018 8:04

Hallo beisammen,

wie einige von euch vielleicht schon mitbekommen haben, tragen wir uns mit dem Gedanken des Holunderanbaus, um dann daraus selbst hergestellte Produkte zu vermarkten.

Momentan hängen wir aber irgendwie an einem unüberwindbarem Problem fest:
wir möchte das Ganze (ist maximal eine Fläche von 2500 qm) mit einem Wildgatterzaun umzäunen (typisches Knotengeflecht, Höhe 1,50 Meter).

Für landwirtschaftliche Betriebe braucht so eine Umzäunung keine Genehmigung (Außenbreich Bayern). Wir waren dann ja quasi eine kleine Landwirtschaft, Obstanbau im Nebenerwerb.

Jetzt wurde das Gebiet aber vor kurzem als „vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet“ ausgewiesen.
Umzäunungen sind dann wohl eher schwierig, weil sich das Treibgut darin verfangen könnte.

Weiß von euch jemand, ob wir das trotzdem einfach machen können, da landwirtschaftlich benötigt?
In der Bekanntmachung des Überschwemmungsgebietes wurde jetzt nur mitgeteilt, dass Bauvorhaben nach § 35 untersagt ist.
Bzgl. verfahrensfreier Bauvorhaben steht da nichts.

Wir dachten auch schon an etwas flexibles, wo man argumentieren könnte, bei Hochwasser wird das einfach entfernt/geöffnet.
Nur finden wir da nichts „schönes“ – sollte halt einfach in die Landschaft passen.

Irgendwas elektrisches kommt für uns eigentlich nicht in Frage ...



Hat von euch jemand einen Tipp bzgl. der Umzäunung?
Oder auch zur allgemeinen Rechtslage im "vorläufig gesicherten" Überschwemmungsgebiet?

Danke euch schon mal!

Viele Grüße
Claudi
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Re: Wildgatterzaun im Überschwemmungsgebiet

Beitragvon berni » Do Mär 01, 2018 8:22

Hallo Claudi,

warum wollt ihr denn zäunen?
Aus meiner unbedarften Art hätte ich gedacht, dass die Holunder nicht vom Wild platt gemacht werden...

Gruß berni
wenn man sein Holz nicht selbst einschlägt machts ein anderer (und wenns der Sturm ist)
berni
 
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Re: Wildgatterzaun im Überschwemmungsgebiet

Beitragvon Claudi-neu » Do Mär 01, 2018 9:47

Hallo Berni,

nach meinen Recherchen können die Jungpflanzen schon auch den Rehen zum Opfer fallen. Auch wenn Holunder auf der Hitliste von Wild nicht ganz so weit oben steht.
Wir möchten also zum einen einen Zaun um Wildverbiss vorzubeugen, zum anderen geht direkt nebenan ein öffentlicher Spazierweg vorbei. Da wäre uns schon lieber, wenn unsere Neuanpflanzungen entsprechend geschützt werden.

Oder geht das dann nicht? Ich find irgendwie nichts, dass Rehe Holunder gar nicht mögen. Was ja dann auch ein Argument gegen einen Zaun wäre wg. Genehmigung und so ...

Grüße
Claudi
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Re: Wildgatterzaun im Überschwemmungsgebiet

Beitragvon DST » Do Mär 01, 2018 9:54

Willst du, brauchst du, mußt du wegen 0,25Ha Landwirtschaft anmelden?

Oder sind 2500m² am Haus nicht einfach ein großer Garten, wo du letztendlich ein paar Früchte bzw. Produkte davon verkauftst.?
Ich weiß jetzt die Rechtlichen Grundlagen und Vorschriften dazu nicht, auch steuerlich ist die Frage ob das als kleines Nebengewerbe nicht zielführender laufen könnnte.
Damit du die Vorarbeiten, Zaun und die Holunderpflanzen steuerlich gelten machen kannst, bräuchtest eh ne Buchführung.
Bei dieser Fläche wird das aber schnell als Liebhaberei abgestempelt.

Die nächste Frage wäre: wieviel Umsatz meinst du von 2500m² Holunderpflanzen erzeugen zu können?
Hast du da schon mal eine Überschlägige Aufwandsberechnung gemacht? (Zeitaufwand für ein laufendes Jahr, Arbeitsschritte bis zum Endprodukt, weitere notwendige Anschaffungen, Nebenkosten, zu erwartende Erntemenge, zu erwartende Verkaufsmenge, usw)
Oder ist die Gewinnerzielung nicht so wichtig, und es soll als Hobby laufen?

Zwecks Überschwemmungsgebiet ist meine Erfahrung das unser Wasserwirtschaftsamt ( bei mir Oberfranken) hier sehr bürokratisch vorgeht :roll:
Als erstes sagen die mal grundsätzlich "Nein".
Wenn du dann gut vorbereitet bist und Ihnen aufzeigst das dein Vorhaben rechtlich eigentlich möglich sein sollte, dann schwenken Die mit Ihrer Antwort um auf: Ja, aber....
und dieses "aber" sind dann die ganzen Feinheiten und Stolpersteine die Sie oder der Gesetzgeber Dir in den Weg legen. :roll:
Letztendlich entscheidet der Zuständige Mensch dann auch noch nach "persönlichem Ermessen", d.h. will er oder sie es nicht dann wird dein Vorhaben erstmal abgelehnt.

Ich würd dir empfehlen dich mit deinem Zuständigen WWA in Verbindung zu setzen und mal vorsichtig nachzufragen.
vielleicht nicht gleich alle Karten offen auf den Tisch legen, einfach mal anfragen ob da auf dieser Fläche überhaupt Obstbäume/Sträucher gepflanzt werden dürfen,
die sagen dir dann schon welche Vorschriften gelten und welche Vorgaben du einzuhalten hast.
Ob die Sträucher für Eigenbedarf oder zwecks Verkauf genutzt werden ist dem Hochwasser erstmal wurscht.
Hier gehts nur darum ob ja oder nein, bzw wenn ja, wieviele Pflanzen.

Zum Zaun,
einen Wildschutzzaun kannst du im Überschwemmungsbereich absolut vergessen, der ist viel zu Engmaschig, allgemein würde ich das Zaunthema erstmal nicht ansprechen.
Wenn du nur Rehe abhalten willst reicht doch auch so ne Art Weidezaun für Pferde.
Diese Zäune gibts als Schnellbauvariante mit Erdspießen, oder du machst was ansehnliches aus Holz, wichtig ist das ein großes Hochwasser nahezu ungehindert durchlaufen kann.
Bei uns hat einer im Überschwemmungsgebiet seine Kühe so eingezäunt. Ist also nicht unmöglich.

Meiner Erfahrung nach stößt du mit einer direkten Anfrage beim Wasserwirtschaftsamt zwecks Anpflanzung, gewerblicher Nutzung und Umzäunung der Überschwemmungsfläche voll auf Granit.
Wenn dein Herz daran hängt dann probiers mit der Salamitaktik, gib Ihnen Scheibchenweise Stück für Stück das notwendige preis, nur die Infos die es für jeden Schritt braucht, und das ganze am Besten schriftlich.

Viel Glück :prost:

Gruß Daniel
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Re: Wildgatterzaun im Überschwemmungsgebiet

Beitragvon Claudi-neu » Do Mär 01, 2018 14:27

Danke Daniel für deine ausführliche Antwort!

Wir wollen das Ganze dann schon ernsthaft betreiben und uns was dazu verdienen, sind ja auch nicht wenig Ausgaben so eine kleine Holunderplantage anzulegen. Buchführung usw. ist alles kein Problem.
Rentabel wird das dann auf alle Fälle sein, da Holunder in einigen Jahren eine ganz passable Ernte mit sich bringt. Haben da auch schon x-mal alles durchgerechnet.

Großes Problem ist, wir haben das Haus (ist ein kleines Wohnhaus mit Stallgebäude noch gar nicht gekauft) und müssen bis Ende nächster Woche die Entscheidung fällen, ob wir den Schritt überhaupt wagen.

Ich kann und möchte deshalb noch gar nicht beim Wasserwirtschaftsamt fragen, ob wir das überhaupt dürfen. Denke, die sagen da dann sowieso gleich nein ..

Ich such irgendwie nach Möglichkeiten, dass wir das Ganze auch ohne Genehmigung machen können. Und da bin ich eben bei den „verfahrensfreien Bauvorhaben“ für landwirtschaftliche Betriebe gelandet. Wir wären dann ja quasi ein kleiner landwirtschaftlicher Betrieb mit Obstanbau, wenn auch nur im Nebenerwerb. Die Einnahem, die in ein paar Jahren daraus resultieren, können wir auf alle Fälle gebrauchen.

Bzgl. des Zauns: uns ist enfach schon auch wichtig, dass der in die Landschaft passt. Und so Weidezäune haben hier einfach viele Bauern. Nur die hatten die ja schon, bevor die Gegend als Überschwemmungsgebiet deklariert wurde.
Irgendwie kann ich mir gar nicht vorstellen, dass so ein Wildschutzzaun soviel Wasser aufhalten würde. Das Wasser fliesst ja praktisch durch die Maschen. Und wenn sich doch auch Treibgut stauen würde, kann das doch auch nicht soviel ausmachen – meine laienhafte Meinung.

Irgendeine Einfriedung aus nur Holz, fänden wir auch ganz schön, nur ist das wohl auch wieder eine Kostenfrage. Bzw. das wäre dann ja auch wieder ein Hindernis, wo sich bei Hochwasser was ansammeln könnte.

Hab auch schon daran gedacht, ob wir das jemanden durchrechnen lassen, dass so ein Zaun sich eben nicht negativ auf den Hochwasserabfluss auswirkt. Nur, wenn das eben doch der Fall ist? Bzw. das müsste wohl dann so jemand wie ein Ingenieur machen und kostet dann wohl auch einiges …

Ich komm da gerade auf keine wirkliche Lösung.


Viele Grüße Claudia
Claudi-neu
 
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Re: Wildgatterzaun im Überschwemmungsgebiet

Beitragvon Tiros02 » Do Mär 01, 2018 16:17

Hallo Claudi,

„vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet“ heißt, dass noch nicht endgültig darüber entschieden ist, welchen Status dieses Gebiet bekommt. Die Ausweisung als solches dient in erster Linie dazu, Bauvorhaben in diesem Bereich zu verhindern, so lange der Status endgültig festgelegt ist. Dass dieses den Bau von einem Wildschutzzaun verhindert, kann ich mir nicht vorstellen. Grundsätzlich aber ist die Frage, um welche Art Grundstück es sich handelt. Einen beständigen Gartenzaun oder ähnliches durch einen Wald z. B. darf man nicht machen. Den Garten am Haus darf man schon einzäunen, so lange das Garten- aber nicht Landwirtschaftsfläche ist. Landwirtschaftliche Flächen (Wiesen) darf man mit Weidezäunen oder Wälder mit nicht dauernden Wildschutzzäunen einzäunen.

Am besten sind natürlich Erfahrungen darüber, welche Hochwasserereignisse in dem Bereich in der Vergangenheit tatsächlich schon vorgekommen sind. Weiterhin kann man im "Bayern Atlas" im Internet die mittleren zu erwartenden Hochwasserstände bei Hochwasserereignissen (bis zu 100-jährig) sich auf der Karte anzeigen lassen.

Grundsätzlich muss man sich überlegen, ob man ein Anwesen in einem ausgewiesenen Hochwassergebiet kauft, zum einen natürlich wegen zu erwartender Hochwasserschäden, zum anderen wegen ggf. eingeschränkten Erweiterungs- bzw. Baumöglichkeiten. Die Zulässigkeit eines Zauns oder einer Holunderplantage würde da bei mir eher ganz weit hinten in der Prioritätenliste kommen.
Tiros02
 
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Re: Wildgatterzaun im Überschwemmungsgebiet

Beitragvon DST » Do Mär 01, 2018 18:07

Die Einwände von Tiros02 sind berechtigt sollte tatsächlich das ganze Anwesen im Überschwemmungsgebiet sein.
Hatte es so verstanden das nur diese "Grünfläche" davon betroffen war.

Das mit dem Überschwemmungsbereich bei einem HQ100 = hundertjährigem Hochwasser, würde ich VOR dem Kauf prüfen!
Sowas kommt in unseren Breiten dank der Klimaveränderung schneller und häufiger als einem Lieb ist.

Bin in so einer Situation aufgewachsen, wo der Fluß direkt am Grundstück vorbeiläuft.
Hatten 2006 das letzte HQ100 Rekordhochwasser, der dritte neue Rekord innerhalb 25 Jahren, soviel zum "hundertjährigen".

An Tagen wie heute, bei strahlendem Sonnenschein, da ist so ein Fluß bzw. Flüßchen richtig schön malerisch,
aber leider kommt das Dreckshochwasser je nach Witterung ein- oder mehrmals im Jahr ungebeten zu Besuch.
Das ist schlimmer wie jede unliebsame Verwandtschaft :?

Ich bin heilfroh das ich das nicht mehr habe, und würde so eine Situation in meinem Leben nicht mal mehr geschenkt haben wollen.

Da das Anwesen zum Verkauf steht, frag doch einfach mal unbedarft beim Wasserwirtschaftsamt nach, nicht wegen dem Holunderthema, sondern einfach nur welche Auflagen auf diesem Grundstück zwecks Überschwemmungsgebiet lasten.
Euch als mögliche Käufer darf sowas doch interessieren.
Evtl. erfährst du da schon einiges Interessantes, oder im Besten Falle das noch gar nix eingeschränkt ist.

Zwecks Wildschutzzaun, es kommt natürlich auf die Wasserhöhe an, und ob es nur Rückstaubereich bei Hochwasser ist (stehendes Wasser) oder im direkten Strömungsbereich.
Bei stehendem Wasser ist ein Knotengeflecht kein Problem, im Strömungsbereich hängt sich Gras, Laub und Kleinmaterial rein und das Wasser wird immer mehr aufgestaut, je nachdem wie stabil deine Zaunpfosten sind geben die früher oder später nach.
Ist die Wasserhöhe bei Hochwasser tief genug das größere Stücke Treibholz mitgeführt werden, dann ist der Zaun samt Holunderbüschen sowiso in nullkommanix platt.
Der Wasserdruck ist nicht zu unterschätzen. :klug:

Das mit dem Zaun durchrechnen lassen, kannst gleich vergessen.
Diejenigen Ingenieurbüros die vom WWA anerkannt werden, die kannst und willst nicht bezahlen. :regen:
Und das Ergebnis fällt vermutlich eh negativ für euch aus.

Da stellt sich die Frage: von welcher Gewässergröße sprechen wir überhaupt? Bächlein, Bach, kleiner Fluß?

Da das Grundstück erst vor kurzem als "vorläufiges Überschwemmungsgebiet" ausgewiesen wurde, vermute ich mal das es "nur" ein Bächlein ist, bzw. nur bei extremen Hochwassern überflutet wird.

Da es als "vorläufiges" Ü-gebiet ausgewiesen wurde, ist die Richtung für die Zukunft schon gelegt.
Jetzt wird erstmal geschaut wie der Widerstand der Grundstückseigentümer ist, und wenn etwas Gras über die Sache gewachsen ist wird es edgültig.
Bei den alljährlichen Hochwasserkatastrophen in D. wird sowas nur erweitert, rückwärts geht da wohl kaum was.


Habt ihr euch schon mal überlegt evtl. eine andere Ldw-Fläche dazuzukaufen welche nicht vom Hochwasser betroffen ist?
Kleine Stückchen Wiese mit 2-3000m² sind doch für Landwirte mit großen Maschinen uninteressant, und die kleinen werden immer weniger.
Der Preis für Wiesenflächen ist auch sehr überschaubar.
Sind halt ein paar € mehr, aber man spart sich den Spießrutenlauf bei den Behörden....

Gruß Daniel
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Re: Wildgatterzaun im Überschwemmungsgebiet

Beitragvon Claudi-neu » Do Mär 01, 2018 19:13

Danke für die vielen Infos und Anregungen!

Das Anwesen steht direkt im Überschwemmungsgebiet, ausgerechnet für ein hundertjähriges Hochwasser, der Bach ist ca. 20 Meter davon entfernt. Sieht bei strahlendem Sonnenschein eher wie ein Bächlein aus. :)

Die Fläche an sich wäre als landwirtschaftliche Fläche deklariert, wäre von daher also kein Problem.

Hmm, ob das Grundstück jetzt im direkten Strömungsbereich ist, oder ob das Wasser da dann nur steht, kann ich nicht wirklich sagen.
Es heisst sowas in die Richtung, diese Flächen sollen freibleiben und dann als Rückhalteraum genutzt werden.
Also nach der Optik von oben steht der Bach links und rechts ist dann das Anwesen und die Grünflächen davor (also auch neben dem Bach). Ob dieser sich dann so verbreitet, dass alles im direkten Strömungsbereich liegt, hmm ...
So eine richtig arge Überschwemmung hat es nach unseren Recherchen da auch noch nicht gegeben.

Ich glaub, wir müssen uns das alles nochmal gründlich durch den Kopf gehen lassen. Das die Gegend irgendwann zum richtigen Überschwemmungsgebiet festgesetzt wird, davon gehen wir auch aus – und da sind dann eben diese ganzen Einschränkungen vorhanden ...

Einen schönen Abend euch!
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Re: Wildgatterzaun im Überschwemmungsgebiet

Beitragvon Tiros02 » Fr Mär 02, 2018 12:21

Davon, dass das "vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet" zum "festgesetzten Überschwemmungsgebiet wird, würde ich sicherheitshalber auch ausgehen.

Oft wird das Gebiet aber auch im Vorfeld einer Maßnahme festgelegt, um eine korrekte Planungsgrundlage zu haben. So auch bei uns, bin Direktanlieger an einem kleinen Bach. Das alte Haus stand bereits mehrmals im EG bis zur Decke unter Wasser. Nach dem letzten Hochwasser 1991 wurde auf den Bevölkerungsdruck hin eine Hochwasserfreilegung mit Rückhaltebecken im Oberlauf durchgeführt. Das Überschwemmungsgebiet für die Unterlieger wurde danach wieder aufgehoben. Nur wegen der gebannten Hochwassergefahr konnten wir unser Wohnhaus an dieser Stelle neu bauen (gedurft hätten wir als Ersatzbau anders auch, aber es wäre mit Einschränkungen verbunden gewesen, und ob man das überhaupt will ist ja eine andere Frage).

Wenige km entfernt am nächsten Bächlein erfolgt gerade das gleiche Spiel, vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete wurden festgelegt. Maßnahmen sind beabsichtigt, bis sie fertig umgesetzt sind, kann das allerdings Jahrzehnte dauern.

Ein paar km in die andere Richtung, direkt am Inn, wurden die vorläufig gesicherten zu gesicherten Überschwemmungsgebieten festgelegt. Auch bereits dort ansässige Einwohner haben Einschränkungen und Kosten, z. B. die Heizung und Öltanks betreffend. Neue Baugebiete dürfen dort nicht mehr ausgewiesen werden.

Die Kartendarstellung im BayernViewer unter dem Thema "Naturgefahren" ist übrigens recht detailliert. Und du musst dich jedenfalls örtlich genau erkundigen ob/was dort geplant ist und wie die bisherige Gefahrensituation war.
Tiros02
 
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Re: Wildgatterzaun im Überschwemmungsgebiet

Beitragvon 038Magnum » Fr Mär 02, 2018 18:45

Servus,

Wie ist denn die "landwirtschaftliche Fläche" derzeit deklariert? Ich lese immer wieder von grüner Fläche... Sollte es sich bei der Fläche um Grünland handeln, ist das Anpflanzen von Holunder meines Wissens nach unzulässig. Stichwort "Grünlandumbruch".
Das Vorhaben scheint mir bisher noch etwas blauäugig.

Trotzdem gutes Gelingen!
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Re: Wildgatterzaun im Überschwemmungsgebiet

Beitragvon Claudi-neu » Sa Mär 03, 2018 10:01

Hallo ihr :)

ja, ich weiß, liest sich alles recht blauäugig von uns ... :oops:

Wir träumen und spinnen da rum und versuchen uns bestmöglich zu informieren, ob unser Vorhaben denn überhaupt eine Chance hat.

Diese Fläche ist unseres Wissens als Dauergrünland ausgewiesen. Ist derzeit noch an einen Landwirt verpachtet (mit vielen anderen Flächen) der dafür auch Prämien bekommt.
Das wir das Grünland nicht umackern dürfen, davon gehen wir auch aus. Wollen wir auch gar nicht, wir möchten ja nur Löcher buddeln und Holunder einpflanzen ...
Das Grünland/die Grasnarbe drumherum bleibt ja quasi erhalten.

Bzgl. des Überschwemmungsgebietes:
das Objekt befindet sich genau an der Gemeindegrenze. Komischerweise wurde durch die andere Gemeinde (da wo der Bach auch durchläuft und herkommt) für diese Gegend kein Überschwemmungsgebiet ausgewiesen (ist aber auch ein anderer Landkreis). Wir wären quasi am Anfang des Überschwemmungsgebietes und das weitere vorläufig gesicherte Gebiet befindet sich unterhalb – in Fließrichtung des Baches)
Laut den Berechnungen für ein hundertjähriges Hochwasser würde diese Gegend/das Anwesen/die Grünfläche mit 10 cm überschwemmt werden. Also mit dem Risiko von 10 cm Überschwemmung könnte ich leben. :o

Es sind auch drumherum X-Hektar Freiflächen, Felder, Wiesen und da frage ich mich ernsthaft ob jetzt unser Holunderanbau und der evtl. Zaun da ins Gewicht fallen würden.
Man könnte ja quasi argumentieren von dem ganzen Rückhalteraum macht das nicht mal ein Prozent aus ...

Laut den Informationen der Anwohner geht das Bächlein schon mal über, aber nie so arg, dass dort alles überschwemmt werden würde ...
Es ist dort auch keiner von der Ausweisung als Überschwemmungsgebietes begeistert.


Momentan sehen wir die Sache eher mit viel zu vielen Hürden und werden wohl lieber Abstand davon nehmen. Andererseits lässt es uns keine Ruhe und wäre wirklich unser Traum und vielleicht stolpern wir ja doch noch über eine Lösung.


Einen schönen Tag euch!
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Re: Wildgatterzaun im Überschwemmungsgebiet

Beitragvon 038Magnum » Sa Mär 03, 2018 11:05

Servus,

Dauergrünland also. Damit hat sich euer Vorhaben eigentlich erledigt.
Wenn du Obst auf Grünland anpflanzt, ist es leider kein Grünland mehr (auch wenn es deiner Meinung nach "nur Löcher" sind).
Dein Vorhaben würde zumindest in Hessen so niemals funktionieren. Aber vielleicht meldet sich ein erfahrener Obstbauer nochmal dazu.

Besten Gruß
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Re: Wildgatterzaun im Überschwemmungsgebiet

Beitragvon yogibaer » Sa Mär 03, 2018 11:23

Claudi-neu hat geschrieben:Momentan sehen wir die Sache eher mit viel zu vielen Hürden und werden wohl lieber Abstand davon nehmen. Andererseits lässt es uns keine Ruhe und wäre wirklich unser Traum und vielleicht stolpern wir ja doch noch über eine Lösung.

Der erste und höchste "Stolperstein" ist das Wasserwirtschaftsamt, wenn die den nicht wegräumen brauchst dich um die anderen nicht mehr zu kümmern. Der zweite ist der Pachtvertrag mit dem Landwirt, es ist zu klären ob er gekündigt werden kann oder im besten Fall ausläuft. Der dritte und wohl auch kleinste ist der Grünlandumbruch aus Sicht des Landwirtschaftsamtes. Alle diese "Stolpersteine" können aber nur die Ämter bzw. der Pächter wegräumen.
Gruß Yogi
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Re: Wildgatterzaun im Überschwemmungsgebiet

Beitragvon Len-K » Sa Mär 03, 2018 11:56

Eine Frage: Habt ihr eine Landwirtschaft mit Privilegierung?
Nur eine Landwirtschaft reicht nicht. Ihr bracht auch die Privilegierung zum Bauen, damit ihr einen Zaun errichten dürft. Ohne die gehts nicht und je nach Amtsbezirk wird es sehr schwer bis unmöglich, diese zu erhalten.
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Re: Wildgatterzaun im Überschwemmungsgebiet

Beitragvon Claudi-neu » Sa Mär 03, 2018 13:13

Ach herrje, noch ein Stolperstein: Privilegiert sind wir natürlich auch nicht … :(
Oder wird man nicht automatisch privilegiert, wenn man eine Landwirtschaft gründet und davon auch was verdienen will?
(Auch wenn`s nur eine ganz kleine ist und Obstanbau im Nebenerwerb beinhaltet.)

Kommt es eigentlich bei der Deklarierung „Grünland“ darauf an, was im Grundbuch steht oder wie es die letzten Jahre genutzt wurde?
Im Flächennutzungsplan steht z.B. nur landwirtschaftliche Fläche.

Gibt`s bei Grünland Umnutzung nicht auch sowas wie eine Bagatellgrenze? Evtl. auch für ganz kleine landwirtschaftliche Betriebe?
Wäre ja wirklich keine große Fläche ...

Aber ich glaub noch schlimmer ist das mit dem Wasserwirtschaftsamt, da werden wir wohl daran scheitern …
Die werden uns das sicher nicht genehmigen. Ich hab ja immer irgendwie gehofft, dass wir gar keine Genehmigung brauchen.

Ich danke auch für eure Infos und Anregungen! :prost:
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