Hallo beisammen,
wie einige von euch vielleicht schon mitbekommen haben, tragen wir uns mit dem Gedanken des Holunderanbaus, um dann daraus selbst hergestellte Produkte zu vermarkten.
Momentan hängen wir aber irgendwie an einem unüberwindbarem Problem fest:
wir möchte das Ganze (ist maximal eine Fläche von 2500 qm) mit einem Wildgatterzaun umzäunen (typisches Knotengeflecht, Höhe 1,50 Meter).
Für landwirtschaftliche Betriebe braucht so eine Umzäunung keine Genehmigung (Außenbreich Bayern). Wir waren dann ja quasi eine kleine Landwirtschaft, Obstanbau im Nebenerwerb.
Jetzt wurde das Gebiet aber vor kurzem als „vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet“ ausgewiesen.
Umzäunungen sind dann wohl eher schwierig, weil sich das Treibgut darin verfangen könnte.
Weiß von euch jemand, ob wir das trotzdem einfach machen können, da landwirtschaftlich benötigt?
In der Bekanntmachung des Überschwemmungsgebietes wurde jetzt nur mitgeteilt, dass Bauvorhaben nach § 35 untersagt ist.
Bzgl. verfahrensfreier Bauvorhaben steht da nichts.
Wir dachten auch schon an etwas flexibles, wo man argumentieren könnte, bei Hochwasser wird das einfach entfernt/geöffnet.
Nur finden wir da nichts „schönes“ – sollte halt einfach in die Landschaft passen.
Irgendwas elektrisches kommt für uns eigentlich nicht in Frage ...
Hat von euch jemand einen Tipp bzgl. der Umzäunung?
Oder auch zur allgemeinen Rechtslage im "vorläufig gesicherten" Überschwemmungsgebiet?
Danke euch schon mal!
Viele Grüße
Claudi
