Moin,
ich habe eine Frage zur Entnahme von Wildlingen. Das ich nicht einfach in einen fremden Wald gehen darf und Wildlinge entnehmen darf ist mir klar. Aber wie sieht es z.B. mit einem Grünstreifen an der Straße aus oder auf Flächen zwischen Bundesstraßen-/Autobahn-Auffahrten?
Ich habe bei mir um die Ecke eine sehr schöne Ahorn-Allee. Zwischen Straße und Fahrradweg ist ein 3-5m breiter wilder Streifen, der offensichtlich von niemanden gepflegt wird. Dort wachsen hunderte kleine Ahörnchen. Kann ich mir dort 20-30 Stück ausgraben oder mache ich mich strafbar? Oder an wen wendet man sich in der Sache am besten?
Schöne Grüße von der Ostsee!
Nils