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Wildlinge entnehmen erlaubt?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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39 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Wildlinge entnehmen erlaubt?

Beitragvon NOe » Di Mär 28, 2017 8:29

Moin,

ich habe eine Frage zur Entnahme von Wildlingen. Das ich nicht einfach in einen fremden Wald gehen darf und Wildlinge entnehmen darf ist mir klar. Aber wie sieht es z.B. mit einem Grünstreifen an der Straße aus oder auf Flächen zwischen Bundesstraßen-/Autobahn-Auffahrten?

Ich habe bei mir um die Ecke eine sehr schöne Ahorn-Allee. Zwischen Straße und Fahrradweg ist ein 3-5m breiter wilder Streifen, der offensichtlich von niemanden gepflegt wird. Dort wachsen hunderte kleine Ahörnchen. Kann ich mir dort 20-30 Stück ausgraben oder mache ich mich strafbar? Oder an wen wendet man sich in der Sache am besten?

Schöne Grüße von der Ostsee!
Nils
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Re: Wildlinge entnehmen erlaubt?

Beitragvon 108fendt » Di Mär 28, 2017 8:40

Sowas gibt es bei euch ? :shock: https://www.google.de/search?q=Wildling ... 43&bih=869

:mrgreen:
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Re: Wildlinge entnehmen erlaubt?

Beitragvon NOe » Di Mär 28, 2017 8:53

Nerd :wink:
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Re: Wildlinge entnehmen erlaubt?

Beitragvon The Judge » Di Mär 28, 2017 8:54

Moin,

Das ist grundsätzlich abhängig vom Bundesland. Sofern es sich um öffentliche Flächen handelt, und es sich nicht um Landschafts- oder Naturschutzflächen handelt, sollte das Sammeln von Wildlingen aber erlaubt sein, ähnlich wie sammeln von Obst an öffentlichen Straßen.
Schau mal hier: http://www.mundraub.org/map
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Re: Wildlinge entnehmen erlaubt?

Beitragvon Ebix » Di Mär 28, 2017 10:59

ich denke das ist abhängig von der Straße. Bei Gemeindestraßen eben die zuständige Gemeinde bei Bundesstraßen gibt es auch irgend eine Stelle (die die auch den Winterdienst verrichtet) und bei Autobahnausfahrten die zuständige Autobahnmeisterei. Ich kann mir gut vorstellen das ein Nachfragen gut zum erwünschten Erfolg führen wird. Und wenn Du nicht einen riesen Saustall hinterläßt hast Du in Zukunft eine gute Quelle von Wildlingen.
Einfach entnehmen und drauf hoffen, da wird schon keiner was dagegen haben wenn ich nur einn paar Bäumchen ausgrabe, kann und meiner Meinung nach sollte das auch Konsequenzen haben.
Manche(-r) ist nicht so dumm wie es den Eindruck macht. Sie (ER) hat vielleicht nur etwas Pech beim denken
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Re: Wildlinge entnehmen erlaubt?

Beitragvon barneyvienna » Di Mär 28, 2017 11:35

Hallo NOe, vielleicht kannst bei einer Veranstaltung einen "Offiziellen" fragen, Bürgermeister oder darunter.
Mir gings ähnlich im Stadtpark. Bin ums Eck zum Stadtgartenamt fragen, hab erklärt wowiewas (Bergahorn, die wären beim nächsten Frühjahrsputz ausgerissen worden )- 0 Probleme. ABER ...eingraben im eigenen Wald dürften wir sie nicht (Forstgutvermehrungsgesetz....). Mach schnell, bevor einer drübermäht. L.GF. Hermann
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Re: Wildlinge entnehmen erlaubt?

Beitragvon WaldbesitzerWendland » Di Mär 28, 2017 11:43

Das Forstvermehrungsgesetz gilt nur für den Verkauf.In deinem Wald kannst du pflanzen was du willst
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Re: Wildlinge entnehmen erlaubt?

Beitragvon NOe » Di Mär 28, 2017 13:29

Vielen Dank schon einmal für die hilfreichen Antworten. Ich wende mich jetzt erstmal an die Straßenverkehrsbehörde und hoffe, dass die mir weiterhelfen können.
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Re: Wildlinge entnehmen erlaubt?

Beitragvon barneyvienna » Di Mär 28, 2017 14:00

WaldbesitzerWendland hat geschrieben:Das Forstvermehrungsgesetz gilt nur für den Verkauf.In deinem Wald kannst du pflanzen was du willst

Hallo WaldbesitzerWendland, soweit ich weiss, darf ich nichmal einenWildling einpflanzen, wenn mir mein Waldnachbar einen schenkt.Erlaubte Bezugsquellen nur aus anerkannten Baumschulen, und dann muss es noch zu meinen klimatischen Bedingungen passen (ansonsten eventuelle Förderungen retour...). Aber vielleicht hab ich was falsch gelesen (Der eigene Wald, Wohlleben).
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Re: Wildlinge entnehmen erlaubt?

Beitragvon WaldbesitzerWendland » Di Mär 28, 2017 18:36

ich meinte eigener Wald ohne Förderungsverträge, dort wo man tun und lassen kann was man will.Man weiß ja nicht was hier der Fall ist .Gibt es eine Förderung oder nicht?
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Re: Wildlinge entnehmen erlaubt?

Beitragvon yogibaer » Di Mär 28, 2017 19:15

NOe hat geschrieben:Moin,
Ich habe bei mir um die Ecke eine sehr schöne Ahorn-Allee.

Die Galk-Straßenbaumliste führt ca. 27 Arten, Hybriden oder Sorten der Gattung Ahorn (Acer) auf. Davon unterliegen sage und schreibe 2 Arten dem Forstvermehrungsgutgesetz, nämlich der Spitzahorn (Acer platanoides) und der Bergahorn (Acer pseudoplatanus).
Nichtsdestotrotz sollte man aber den Rechtsträger der Straße um Zustimmung einer Pflanzenentnahme bitten.
Gruß Yogi
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Re: Wildlinge entnehmen erlaubt?

Beitragvon AEgro » Di Mär 28, 2017 21:09

Hallo Yogibaer,
wo gibt eine Liste der zugelassenen Arten, die im Wald gepflanzt werden dürfen.
Das war mir so nicht bewußt.
Ich ging bislang davon aus, dass alle Heimischen Arten gepflanzt werden dürfen.
Ich hab jetz erst mal ein schlechtes Gewissen :shock: :shock: :shock: ,
ich hab vor 3 Wochen einige selbstgezogene Walnussbäume, Eichen und Rotbuchen ( Wildlinge ) in Lücken in meinem Bestand gesetzt.
Ich hoffe, ich muß die jetzt nicht wieder rausreissen. :roll: :roll: :roll:
Gruß AEgro
Es gibt Tage, da komm ich einfach mit dem Kopfschütteln nicht hinterher !
AEgro
 
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Re: Wildlinge entnehmen erlaubt?

Beitragvon MF-133 » Mi Mär 29, 2017 9:18

Im Wald kann man pflanzen, was man will, solange besondere Interessen des Naturschutzes nicht entgegenstehen. Dazu zählen Bäume, die geeignet sind, neue Schädlinge ins Land zu bringen oder für die Fauna giftig sind.
Außer Berg-,-Spitz- und Feldahorn liefern die diversen "Gartenahorne" kein Stammholz und sind daher für den forstlichen Anbau ungeeignet.
Wg Wildlingen: Die Entnahme aus Wegrainen und sonstigen Flächen, auf denen sie offensichtlich unerwünscht sind oder verkümmern, finde ich unkritisch.
Grundsätzlich ist Wildanflug aber Eigentum des Grundstücksbesitzers. Bei der Entnahme einer größeren Menge, die mehr als nur Liebhaberei ("Mundraub") darstellt, würde ich aber den Eigentümer informieren, schon um mir lästige Diskussionen zu ersparen.
Eine andere Frage ist das Erbgut der Wildlinge und die sich daraus ergebende Standort-Eignung.
In den Forstämtern meiner Umgegend schützt man z.B. Douglasien-Wildanflug nicht, da man das Problem der geeigneten Sorten erkannt hat und bei den Altbäumen sehr oft die Herkunft nicht kennt.
MFG
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Re: Wildlinge entnehmen erlaubt?

Beitragvon yogibaer » Mi Mär 29, 2017 9:28

Grundsätzlich darf man alle Baumarten im eigenen Wald anpflanzen so nicht eventuelle Förderrichtlinien oder Naturschutzauflagen dagegen sprechen. Man sollte aber die spezifischen Eigenschaften der einzelnen Baumarten in Hinblick auf Klima und Bodenverhältnisse beachten. Selbst erzeugte Pflanzen von Saatgut aus dem eigenen Wald darf man ebenfalls im eigenen Wald anpflanzen. Ein krasses Beispiel, Fichtenjungpflanzen aus einem Wald des Bayrischen Staatsforstbetriebes am Königssee darf man in einen Wald des gleichen Eigentümers bei Fladungen auspflanzen, da das Kriterium "in Verkehr bringen" nicht erfüllt wird.
Gruß Yogi
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Re: Wildlinge entnehmen erlaubt?

Beitragvon Sottenmolch » Mi Mär 29, 2017 11:18

Wie schon richtig geschrieben wurde, kann man in seinem Wald grundsätzlich jede Baumart pflanzen. Es war war ja schon mehrfach in Fernsehsendungen zu sehen, dass einige Waldbesitzer regelrecht Arboreten im Wald angelegt haben. Da waren die Pflanzen vom Baumarkt und aus Baumschulen (nicht Forstbaumschulen) gekauft. Ich würde aber die Finger von invasiven Arten lassen.

Gruß
Sottenmolch
 
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