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Wildschaden

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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20 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Wildschaden

Beitragvon thoka1 » Mo Feb 24, 2020 21:12

Ich weiß nicht ob das hier her passt aber ich Probier es mal. Bei unserer Jagtverpachtung wurde nun der Wildschaden komplett rausgenommen. Nachdem wir eine Jagdgenossenschaft sind die nicht an einer Gemeinde hängt wird bei uns jedes Jahr darüber abgestimmt ob der Jagdpacht je nach Eigentum in ha ausbezahlt wird. Ist es noch so das die Jagdgenossenschaft für den Wildschaden aufkommen muss? Oder bin ich da Falsch? Müssten dann nicht Rücklagen gebildet werde? Ach ja das ganze ist in Bayern.
Hoffe hier kann mir jemand helfen bzw. Weiß an wen man sich wenden kann.
Danke schon mal.
MFG thoka
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Re: Wildschaden

Beitragvon allgaier81 » Mo Feb 24, 2020 21:19

Was macht denn die Jagdgenossenschaft mit dem Geld wenn es nicht an die Eigentümer ausgezahlt wird? Bei uns ist es so das man das Geld abholen muss. Wer nicht kommt bekommt auch nix.
Wenn der Pächter keinen Wildschaden beheben oder bezahlen will muss das doch über eine höhere Pacht kompensiert werden oder?
Gruß, allgaier
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Re: Wildschaden

Beitragvon Harald » Mo Feb 24, 2020 21:26

thoka1 hat geschrieben:Ist es noch so das die Jagdgenossenschaft für den Wildschaden aufkommen muss? Oder bin ich da Falsch? Müssten dann nicht Rücklagen gebildet werde?

Ja.
Nein.
Nein. Wenn die Rücklagen nicht ausreichen, muss die Jagdgenossenschaft das Geld eben anteilig bei den Jagdgenossen und evtl. weiteren Grundeigentümern eintreiben. Steht alles in Bundesjagdgesetz und Bayerischem Jagdgesetz.
Ich fordere den sofortigen Rücktritt der Bauernverbandspräsidenten Joachim Ruckwied (DBV) und Walter Heidl (BBV).
Beide sind unfähig, die Bauern ihres Verbandes in der Öffentlichkeit zu vertreten.
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Re: Wildschaden

Beitragvon Isarland » Mo Feb 24, 2020 21:28

allgaier81 hat geschrieben:Was macht denn die Jagdgenossenschaft mit dem Geld wenn es nicht an die Eigentümer ausgezahlt wird? Bei uns ist es so das man das Geld abholen muss. Wer nicht kommt bekommt auch nix.
Wenn der Pächter keinen Wildschaden beheben oder bezahlen will muss das doch über eine höhere Pacht kompensiert werden oder?

Der Pächter wäre schön blöd. Die Jagdgenossenschaft ist zuständig für den Wildschaden. Darum bleibt der Jagdschilling bei uns immer für ein Jahr liegen, um den Wildschaden auszugleichen. Was übrig bleibt, wird im nächsten Jahr ausbezahlt.
Es ist eigentlich immer der volle Betrag, da unser Jagdpächter sehr rührig ist, und kleine Schäden mit einem Stück Wildbret ausgleicht.
Wer allerdings dem Jagdpacht hinterherhechelt wie der Hund dem Hasen, für den ist sowieso schon Matthäi am letzten.
Die rasant voranschreitende allgemeine Verblödung löst bei mir Angst und Schrecken aus.
O-Ton "Lisa Fizz"
O Herr, verschone uns vor bösen Geistern, den Blöden und den Grünen.
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Re: Wildschaden

Beitragvon langholzbauer » Mo Feb 24, 2020 21:53

Harald hat geschrieben:
thoka1 hat geschrieben:Ist es noch so das die Jagdgenossenschaft für den Wildschaden aufkommen muss? Oder bin ich da Falsch? Müssten dann nicht Rücklagen gebildet werde?

Ja.
Nein.
Nein. Wenn die Rücklagen nicht ausreichen, muss die Jagdgenossenschaft das Geld eben anteilig bei den Jagdgenossen und evtl. weiteren Grundeigentümern eintreiben. Steht alles in Bundesjagdgesetz und Bayerischem Jagdgesetz.

Erst mal wird höchstens der Reinertrag aus der Jagdverpachtung ausgezahlt!
2. gibt es keine "weiteren Grundeigentümer" als die Jagdgenossenschaft inkl. der öffentlichen Hände, die Eigentümer bejagbarer Flächen im Gebiet der JG sind.
3. ist die Herausnahme der Wildschäden aus dem Pachtvertrag ein Freibrief für Trophäenzucht und Sonntagsjagd, den sich jede JG sehr genau überlegen sollte.
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Re: Wildschaden

Beitragvon Westerwälder » Mo Feb 24, 2020 22:26

Das komplizierte Thema ist hier ganz gut verständlich erklärt:

https://anwaltauskunft.de/magazin/wirts ... uer-zahlen


Westerwälder
Der Westerwald wächst ständig!
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Re: Wildschaden

Beitragvon Groaßraider » Mo Feb 24, 2020 22:48

Das ist die einzige richtige Antwort. :klug:
Gesetz ist Gesetz.
Danke WW
Zuletzt geändert von Groaßraider am Mo Feb 24, 2020 22:50, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß R. M.
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Re: Wildschaden

Beitragvon T5060 » Mo Feb 24, 2020 22:49

Wenn es nicht reicht müssen die Mitglieder nachzahlen. Dann flüchtet als nächstes der Jagdvorstand, der alles verbockt hat, dann kommt die Gemeinde als Notvorstand und erhebt, das ausstehende Geld.
Wo ist die Motivation des Jagdpächters Sauen zu jagen, wenn es ihm egal sein kann wie hoch der Schaden ist ?

Bei einem strittigen Wildschadensverfahren fallen schnell Kosten von über 1.000 € für Schätzer an, geht das Ganze vor Gericht sind noch schneller 5.000 € weg, jeweils zzgl. Wildschaden.

Jagdvorstände sind auch ganz schnell in der persönlichen Haftung. Bei manchen Jagdvorständen hab ich den Eindruck die machen das nur, weil sie sich für "wichtig" halten,
aber in Wirklichkeit einen gewaltigen Murmelschaden haben.

Wenn der Jäger sich echt Mühe gibt und der Jagdpächter großzügig dem Landwirt, die variablen Kosten bei einem Schaden jenseits der 50 € ersetzt, dann sollte das ein vernünftiger Kompromiß sein.
Man sollte dann das Bemühen des Jagdpächter auch mal honorieren.

PS.: Ich hatte einen Wildschaden in SM, Jagdschätzer hat dann 1.010 € geschätzt ( zwar zuwenig qm, aber dafür einen zu hohen Preis, hat am Ende dann doch irgendwie gepasst ). Jagdpächter hat dann gegen mich geklagt und mit Schmackes verloren. Sein Anwalt wollte glaube ich auch kein Stress mit mir. Der Richter war auch ziemlich kurz angebunden. Ich bin gar nicht zur Verhandlung erschienen, war mir zu blöd.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Wildschaden

Beitragvon Groaßraider » Mo Feb 24, 2020 23:15

[quote="T5060"]
Jagdvorstände sind auch ganz schnell in der persönlichen Haftung.

Nicht für Wildschaden. :klug:
Nicht mal bei Eigenbewirtschaftung.
Es sind immer alle Jagdgenossen im Boot.
Die Mehrheit hats beschlossen :regen:
Gruß R. M.
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Re: Wildschaden

Beitragvon Harald » Di Feb 25, 2020 7:48

langholzbauer hat geschrieben:Erst mal wird höchstens der Reinertrag aus der Jagdverpachtung ausgezahlt!

Hast du auch so viel Ahnung wie du Meinung hast? Dann zeig doch mal, welcher Paragraph deine Meinung stützt.
Ich fordere den sofortigen Rücktritt der Bauernverbandspräsidenten Joachim Ruckwied (DBV) und Walter Heidl (BBV).
Beide sind unfähig, die Bauern ihres Verbandes in der Öffentlichkeit zu vertreten.
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Re: Wildschaden

Beitragvon Blaubärchen » Di Feb 25, 2020 8:07

Habt Ihr Euch schon mal Gedanken darüber gemacht, dass es Reviere gibt die nicht mehr zu verpachten sind?
Gründe gibt es viele, meistens sind es aber die immensen Wildschäden die jeden Pächter in die Flucht treiben.

Manche Reviere müssen froh sein, dass sich überhaupt ein Pächter bereit erklärt.
Und der wird einen Teufel tun, auch noch den Wildschaden übernehmen.

Und wenn die Jagdgenossenschaft keinen Pächter mehr findet dann müssen sie in Eigenbewirtschaftung gehen oder einen Jäger anstellen.
Ersteres hält sich mit den Kosten vielleicht noch im Rahmen, der Wildschaden bleibt aber so und so bei der JG.

Gruß vom
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Re: Wildschaden

Beitragvon DWEWT » Di Feb 25, 2020 8:20

T5060 hat geschrieben:
PS.: Ich hatte einen Wildschaden in SM, Jagdschätzer hat dann 1.010 € geschätzt ( zwar zuwenig qm, aber dafür einen zu hohen Preis, hat am Ende dann doch irgendwie gepasst ). Jagdpächter hat dann gegen mich geklagt und mit Schmackes verloren. Sein Anwalt wollte glaube ich auch kein Stress mit mir. Der Richter war auch ziemlich kurz angebunden. Ich bin gar nicht zur Verhandlung erschienen, war mir zu blöd.


Wie kann ein Jagdpächter gegen einen Wildgeschädigten klagen?
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Re: Wildschaden

Beitragvon langholzbauer » Di Feb 25, 2020 8:28

Harald hat geschrieben:
langholzbauer hat geschrieben:Erst mal wird höchstens der Reinertrag aus der Jagdverpachtung ausgezahlt!

Hast du auch so viel Ahnung wie du Meinung hast? Dann zeig doch mal, welcher Paragraph deine Meinung stützt.


Das ist im Paragr.10 Abs.3 Bundes Jagd Gesetz geregelt und findet sich auch im bayr.JagdGes. in der Mustersatzung wieder.

@Blaubärchen
Dieses Gespenst wird von arroganten Jägern sogar in attraktiven Hochwildrevieren immer wieder heraus geholt.
In der Praxis gibt es sehr viele gerade auch junge Jäger, die sich eine teure Pacht nicht leisten können.
Da finden sich bei vernünftigen Forderungen seitens der JG immer mindestens einige Interessenten für Begehungsscheine bei Eigenbewirtschaftung.
Und ja, ich weiß, daß Eigenbewirtschaftung mehr Arbeit für den Vorstand bedeutet als eine Verpachtung.
Aber dafür kann bei Ärger mit den Jägern viel schneller reagiert werden.
Und wenn ein guter Jäger gefunden ist, kann mann auch an diesen verpachten.
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Re: Wildschaden

Beitragvon Harald » Di Feb 25, 2020 8:44

langholzbauer hat geschrieben:
Harald hat geschrieben:
langholzbauer hat geschrieben:Erst mal wird höchstens der Reinertrag aus der Jagdverpachtung ausgezahlt!

Hast du auch so viel Ahnung wie du Meinung hast? Dann zeig doch mal, welcher Paragraph deine Meinung stützt.


Das ist im Paragr.10 Abs.3 Bundes Jagd Gesetz geregelt und findet sich auch im bayr.JagdGes. in der Mustersatzung wieder.

Nein, das steht da nicht.
Ich fordere den sofortigen Rücktritt der Bauernverbandspräsidenten Joachim Ruckwied (DBV) und Walter Heidl (BBV).
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Re: Wildschaden

Beitragvon Blaubärchen » Di Feb 25, 2020 8:47

DWEWT hat geschrieben:
T5060 hat geschrieben:
PS.: Ich hatte einen Wildschaden in SM, Jagdschätzer hat dann 1.010 € geschätzt ( zwar zuwenig qm, aber dafür einen zu hohen Preis, hat am Ende dann doch irgendwie gepasst ). Jagdpächter hat dann gegen mich geklagt und mit Schmackes verloren. Sein Anwalt wollte glaube ich auch kein Stress mit mir. Der Richter war auch ziemlich kurz angebunden. Ich bin gar nicht zur Verhandlung erschienen, war mir zu blöd.


Wie kann ein Jagdpächter gegen einen Wildgeschädigten klagen?


Ja, siehe z. B. §§ 47 BayJG:

Art. 47a
Verfahren in Wild- und Jagdschadenssachen
(1) 1Wild- und Jagdschäden können im ordentlichen Rechtsweg erst geltend gemacht werden, wenn das Vorverfahren nach § 35 des Bundesjagdgesetzes stattgefunden hat. 2Das Vorverfahren führt die Gemeinde im eigenen Wirkungskreis durch; im Fall ihrer Beteiligung die Rechtsaufsichtsbehörde. 3Verspätet angemeldete Ansprüche oder wegen Fehlens eines ersatzfähigen Wild- oder Jagdschadens offensichtlich unbegründete Anträge sind zurückzuweisen. 4Im Übrigen wird das Vorverfahren mit der Niederschrift über die gütliche Einigung oder, wenn eine solche nicht erreicht wird, mit dem Erlass des Vorbescheids abgeschlossen. 5Gegen den Zurückweisungs- oder Vorbescheid kann binnen einer Notfrist von vier Wochen nach Zustellung Klage vor den ordentlichen Gerichten erhoben werden. 6 § 23 des Gerichtsverfassungsgesetzes findet Anwendung.

Gruß vom
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