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Trakehnerstar hat geschrieben:Mass der Dinge ist die Baugenehmigung..sonst nützt der schönste Wind nichts. Falsch ist die Aussage, dass eine Privilegierung vorliegen könnte.
Das geht nur wenn die Anlage zu mind. 50 % der Versorgung des landw. Betriebes dient. Bei den heutigen Anlagegrößen kann kein Betrieb diese Grenze erreichen.
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