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Windkraftenergie

Ob Biogas, Photovoltaik oder Windkraft, Regenerative Energien gewinnen immer mehr an Bedeutung in der Landwirtschaft.
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Beitragvon Willi17 » Di Feb 26, 2008 15:27

Naja, ich mein ich hab nur gutes Gehört. Wir selber haben auch eine Mühle von Enercon zu gelegt, zumindest beteiligt. Die is Nabenhöhe 115 Meter und Flügelspitze 150 meter. Die läuft seit Januar, bisslang ohne Probleme
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Willi17
 
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windenergie

Beitragvon lexa54 » Mi Aug 27, 2008 7:54

hallo , habe mit interesse deine anfrage gelesen. ich bin ein sehr erfahrener planer in sachen windkraft. da gäbe es möglichkeiten wie anpachtung etc. da kann man lange drüber schreiben. melde dich bei interesse. ich bin mobil zu erreichen unter 015114918479 oder email hardy.rohlfs@web.de. gruß hardy rohlfs. ich sitze in münsterund arbeite bundesweit.
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flächen für windkraft

Beitragvon lexa54 » Mi Aug 27, 2008 7:57

gibt es noch weitere flächen bei euch, die man beplanen kann. wir pachten auch gerne an oder kaufen eine alte kleine windkraftanlage , die wir durch eine moderne grosse ersetzen können.gruß hardy
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Privilegierung ?

Beitragvon Tilman » Mi Aug 27, 2008 8:37

Trakehnerstar hat geschrieben:Mass der Dinge ist die Baugenehmigung..sonst nützt der schönste Wind nichts. Falsch ist die Aussage, dass eine Privilegierung vorliegen könnte.
Das geht nur wenn die Anlage zu mind. 50 % der Versorgung des landw. Betriebes dient. Bei den heutigen Anlagegrößen kann kein Betrieb diese Grenze erreichen.


Maß der Dinge ist nicht die Baugenehmigung sondern die immissionsschutzrechtliche Genehmigung.

Selbstverständlich sind auch Windkraftanlagen im Außenbereich zulässig, die keinem landw. Betrieb dienen. Das gilt zum einen auf Vorrangflächen, andererseits aber auch dann, wenn keine Vorrangflächen vorliegen. Vor allem dann aber ist das komplette Programm der Natur- und Landschaftsverträglichkeit (zu Landschaftsverträglichkeit siehe auch §35 Abs.5 BauGB) abzuarbeiten.

Zum Naturschutz gehört z.B. auch die Analyse ggf. vorhandenen Vogelzuges (wozu auch der nächtliche Vogelzug gehört) oder von Fledermausvorkommen. Fledermäuse können durch Windkraftanlagen nicht etwa nur bei Kollisionen mit den Rotorblättern (Tip-Geschwindigkeit oft über 200 km/h) getötet werden, die die Fledermäuse mit ihrem Sonar nicht erfassen können.

Vor allem muß nach dem "Eingriffsvermeidungs- und -minimierungsprinzip" nachgewiesen werden, daß statt des vorgesehenen Standortes nicht natur- und landschaftsschonendere Alternativstandorte gegeben wären.

Auch muß genug Abstand von Straßen gehalten werden (mindestens Turm+Rotorblatt), bei Flügelabrissen o.ä. können Teile mehrere hundert Meter weit fliegen.

Kurzum, es ist ein Gerücht, daß die Möglichkeit, Windkraftanlagen im Außenbereich zu bauen (§35 Abs.1 Nr.5 BauGB) hieße, daß das überall möglich wäre.

Schließlich muß man sich auch darauf einstellen, daß die Finanzierung des der vollständigen Rückbaues der Windkraftanlage nach deren Nutzung sichergestellt sein muß.
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Rückbau- und Vertragssicherheit

Beitragvon Tilman » Mi Aug 27, 2008 10:07

Wer Grundstücke an Windkraft-Investoren verpachtet, sollte sich vom Pächter eine Sicherheit (materiell, also z.B. Sparbuch oder Bankbürgschaft) in Höhe der voraussichtlichen kompletten Rückbaukosten (also ohne Abzüge, z.B. des Restverkaufswertes o.ä.) geben lassen.

Zum Rückbau gehört auch die vollständige Beseitigung aller Zu- und Ableitungen sowie des Fundamentes (bei einer 1,5 MW-Anlage etwa 350 cbm Beton und 80 to Stahl). Würde hingegen ein Teil des Fundamentes im Boden verbleiben, wäre das schlecht z.B. für den Wasserhaushalt der landw. Fläche.

Die Rückbaukosten betragen in etwa 5% der Anschaffungkosten für die Windkraftanlage. Beispielsweise sind oft gehandelte 40.000 EUR für eine 1,5 MW-Anlage (Kosten etwa 1.5 Mio EUR) allemal zu wenig.

Wenn ein möglicher Investor mit einem Grundstücksbesitzer verhandelt, sollte von vornherein klar sein, daß der Grundstücksbesitzer Zeit bekommt, den Vertragsentwurf mit einem Anwalt zu besprechen. Man sollte solche Verträge nie sofort unterschreiben. Einen Investor, der mit dem Anwalts-Vorbehalt Probleme hat, sollte man ohne Wenn und Aber mit der gebotenen Freundlichkeit vor die Tür setzen und erst gar nicht sein Vorhaben präsentieren lassen.

Vor allem muß der erste Pachtzins nach Vertragsabschluß, nicht erst nach späterer Inbetriebnahme der Windkraftanlage fällig sein. Sonst könnte es vorkommen, daß der Ínvestor mit seiner Genehmigung nicht weiterkommt und der Verpächter vertraglich gebunden ist, ohne Geld zu sehen.
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