wie immer empfehle ich:
http://www.vautec-nms.de/pdf/LoF_2008.pdf
Auf Seite 14/15 steht wie oben schon geschrieben wurde dass Winterdienst mit den entsprechenden lw. Fahrzeugen und Klasse T möglich ist. M.E. ist das eindeutig, zumal es so auch in der FZV steht. Mit der örtlichen Wache die Sache durchsprechen vorab kann ja nicht schaden, wer sonst sollte dich hopp nehmen???
Auch auf privaten Flächen besteht Führerscheinpflicht, wenn diese öffentlicher Verkehrsraum sind. Beim Parkplatz vom Einkaufzentrum wäre das der Fall.

