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Winterdienst Führerschein Klasse T ?

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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Re: Winterdienst Führerschein Klasse T ?

Beitragvon countryman » So Jan 08, 2012 14:21

wie immer empfehle ich:
http://www.vautec-nms.de/pdf/LoF_2008.pdf

Auf Seite 14/15 steht wie oben schon geschrieben wurde dass Winterdienst mit den entsprechenden lw. Fahrzeugen und Klasse T möglich ist. M.E. ist das eindeutig, zumal es so auch in der FZV steht. Mit der örtlichen Wache die Sache durchsprechen vorab kann ja nicht schaden, wer sonst sollte dich hopp nehmen???
Auch auf privaten Flächen besteht Führerscheinpflicht, wenn diese öffentlicher Verkehrsraum sind. Beim Parkplatz vom Einkaufzentrum wäre das der Fall.
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Re: Winterdienst Führerschein Klasse T ?

Beitragvon Claas3 » So Jan 08, 2012 15:09

So ich mische mich hier auch mal ein.

Führerschein klasse T ist verbunden mit lof Zwecke, Winterdienst zählt 100Prozentig nicht dazu, außer es hat etwas damit zu tun(man kommt nicht an Maschinen ran oder sonst was..).
Somit ist die Folge das man für Winterdienst die Klasse C braucht, außer das Geschoss wiegt unter 3,5T zulässige Gesamtmasse, dann würde B schon reichen.
Und man muss für die Zeit des Winterdienstes den Trecker versteuern.
Und das Nummernschild hat nichts mit den Benötigten Führerschein zu tun, so kann man auch mit einem Trecker mit Schwarzen Kennzeichen lof Zwecke machen, was bedeutet man bräuchte T bzw. L.
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Re: Winterdienst Führerschein Klasse T ?

Beitragvon Mad » So Jan 08, 2012 15:27

Jetzt muss ich auch mal was dazu sagen.

Es steht doch genau im Gesetz drin. Winterdienst. Punkt.

Nochmal:

Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen
...
7. Winterdienst


Könnte man das mal als einen Satz lesen um es dann zu verstehen? DANKE!
Bild
Kreuzschiene hat geschrieben:Wenn es bei Raps in Richtung 7 Tonnen Ertrag geht, ist Lager meist nicht zu vermeiden. Ich spreche da leider aus Erfahrung.
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Re: Winterdienst Führerschein Klasse T ?

Beitragvon Oberpfälzer » So Jan 08, 2012 15:39

Würde vorsichtshalber mal bei der Führerscheinstelle anrufen und wenn die dir blöd kommen, dann würde ich denen schon sagen, dass dann ungefähr 80% der Oberpfälzer Supermarktplätze ohne gültige Fahrerlaubnis geräumt werden. Woanders wirds auch nicht anders ausschaun. Vielleicht auch mal einen von den "Oberen" geben lassen. Die Tussis am Schalter werden sich da auch nicht festlegen wollen bzw. keine Ahnung haben... Aber aufpassen muss man da schon, sonst lässt einen irgendso ein (SPD...)-Neidhammel, der angepisst in die Frühschicht fährt, gleich wieder auflaufen...
Sogar der Münchner Flughafen wird von den umliegenden Landwirten geräumt, da hat sicher auch nicht jeder den LKW-Lappen...
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Kein Bayernland ohne Bauernstand!
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Re: Winterdienst Führerschein Klasse T ?

Beitragvon juergen515 » So Jan 08, 2012 16:17

Oberpfälzer hat geschrieben:Würde vorsichtshalber mal bei der Führerscheinstelle anrufen und wenn die dir blöd kommen, dann würde ich denen schon sagen, dass dann ungefähr 80% der Oberpfälzer Supermarktplätze ohne gültige Fahrerlaubnis geräumt werden. Woanders wirds auch nicht anders ausschaun. Vielleicht auch mal einen von den "Oberen" geben lassen. Die Tussis am Schalter werden sich da auch nicht festlegen wollen bzw. keine Ahnung haben... Aber aufpassen muss man da schon, sonst lässt einen irgendso ein (SPD...)-Neidhammel, der angepisst in die Frühschicht fährt, gleich wieder auflaufen...
Sogar der Münchner Flughafen wird von den umliegenden Landwirten geräumt, da hat sicher auch nicht jeder den LKW-Lappen...


Beim Flughafen stellt sich aber auch die Frage ob ein Führerschein sein muss, ist ja für den öffentlichen Verkehr nicht zugänglich... und der Einsatzleitung wird es reichen wenn jeder den zum Gerät (nicht zum "Verwendungszweck" ) passenden Schein hat...
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Re: Winterdienst Führerschein Klasse T ?

Beitragvon Tunderclap » So Jan 08, 2012 16:39

Claas3 hat geschrieben:Und man muss für die Zeit des Winterdienstes den Trecker versteuern.
.


Eben nicht ! ............. wenn du z B nur für Kommunen räumst und streust ! Alles andere , also Privat und Gewerbe JA !
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Re: Winterdienst Führerschein Klasse T ?

Beitragvon Barbicane » So Jan 08, 2012 18:03

Winterdienst ist fahrerlaubnisrechtlich ganz klar ein landwirschaftlicher Zweck!
Steht, wie weiter oben schon mehrmals erwähnt ganz dick in der Fahrerlaubnisverordnung §6 Abs.5.
Da "Winterdienst" dort nicht genauer definiert ist, gilt das klar für jede Art von Winterdienst.

Fahrtenschreiber bzw. EG-Kontrollgerät sind sowieso erst ab 40km/h notwendig (StVZO §57a (1)).
Ausgenommen sind außerdem Zugmaschinen die außschließlich für LoF-Zwecke eingesetzt werden. LoF-Zwecke sind in der StVZO oder den enspr. EG-Richtlinien nicht näher definiert, also kann einem hier auch keiner einen Strick draus drehen.

Allerdings muss man mit seiner Versicherung abklären ob die das auch als normalen LoF-Zweck sehen, vermutlich nicht.
Ebenso bei der Steuer, Straßenverkehrsrecht ist nicht gleich Steuerecht!

Den richtigen Schein braucht man auch zum Rumfahren auf einem Supermarktparkplatz, Feldweg oder sogar dem eigenen Acker, da die Grundstücke öffentlich zugänglich sind.
Nur abgeschlossene Grundstücke, die auch nur ein ausgewählter Peronenkreis betreten kann sind da ausgenommen. Selbst ein Parkhaus mit Schranke ist "öffentlich zugänglich"!
Ein Flughafengelände ist i.d.Regel nicht öffentlich, allerdings wird der Betreiber auch da einen passenden Schein verlangen.
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: Winterdienst Führerschein Klasse T ?

Beitragvon KroneEinreiher » So Jan 08, 2012 19:44

Danke Männer!!! Ihr seid spitze :-)

KfZ-Steuerpflicht und Versicherung sind sowieso klar, einzig der Führerschein war der Knackpunkt. Sonst hätten wir zusätzlich noch einen Fahrer einstellen müssen, und das war nicht Sinn und Zweck des Vorhabens, oder den C machen, auch nicht in unserem Sinne...

Ich ruf morgen abschließend auf der FS-Stelle an, wie ihr mir es empfohlen habt und melde mich wieder.


Nochmals vielen vielen Dank!!!

Grüße

KE
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Re: Winterdienst Führerschein Klasse T ?

Beitragvon Gartenbauer » Fr Feb 17, 2012 20:52

Hab auch schon nen Suzuki Samurai auf 62 Kmh mit Schneeschild und Grünen Kennzeichen gesehen.
Der ist auf jeden Fall nur für Winterdienst geeignet.
Aber darf man den auch ohne B- Schein, mit dem T- Schein fahren ???
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Re: Winterdienst Führerschein Klasse T ?

Beitragvon Kine » Fr Feb 17, 2012 21:02

Gartenbauer hat geschrieben:Hab auch schon nen Suzuki Samurai auf 62 Kmh mit Schneeschild und Grünen Kennzeichen gesehen.
Der ist auf jeden Fall nur für Winterdienst geeignet.
Aber darf man den auch ohne B- Schein, mit dem T- Schein fahren ???

Ganz sicher nicht, weil T nur bis 60 km/h geht.
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Re: Winterdienst Führerschein Klasse T ?

Beitragvon trac160 » Mo Feb 20, 2012 0:15

vllt kann krone einreiher was dazu sagen was die FS Stelle zu seinem Vorhaben gesagt hat, wär vllt. für den einen oder anderen hier sicherlich interessant.

Andererseits möchte ich hier gerne anbringen, dass es aus meinem bekanntenkreis sicherlich so ist, dass die landwirte zu 80 Prozent alle die C bzw. CE Fahrerlaubnis besitzen um das Argument welches hier vorgetragen wurde zu entkräften dass die Hälfte "schwarz" fährt. Ich persönlich weiß keinen einzigen, welcher dieses Risiko eingeht, worauf ja auch empfindliche Strafen enfallen.
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Re: Winterdienst Führerschein Klasse T ?

Beitragvon Stefan1980 » So Feb 26, 2012 9:50

Hallo wenn du über den Maschinenring diese tätigkeit wintersdienst ausübst ist der Führerscheinklasse T ausreichend
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