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Winterdienst Führerschein Klasse T ?

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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42 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Winterdienst Führerschein Klasse T ?

Beitragvon KroneEinreiher » Sa Jan 07, 2012 12:59

Servus Leute,

ist der Winterdienst, Gewerblicher Kunde, mit einem Traktor über 3,5to mit Klasse T möglich?

Unter 3,5to?

Im ganzen Netz findet man da nichts....
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Re: Winterdienst Führerschein Klasse T ?

Beitragvon deutz450 » Sa Jan 07, 2012 13:41

Meine Meinung dazu:
1. Du brauchst schwarze Kennzeichen, da keine lof arbeiten.
2. Wenn du den neuen Führerschein hast, wovon ich anhand deiner Gragestellung ausgehe, ist für dich bei 3,5t Schluss, darüber brauchst du die C Klassen (C1/C1E bis 7,5t und C/CE über 7,5t, E steht für den Hänger).
Der T gilt nur wenn er auch für lof Arbeiten eingesetzt wird.
http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrer ... sen.html#T

Was ich aber auch nicht weiß ist ob die Zulasung auf schwarze Kennzeichen automatisch dazu führt dass der Schlepper nicht mehr mit T gefahren werden darf auch wenn er gerade trotz schwarzer Kennzeichen für lof Arbeiten eingesetzt wird.
http://de.youtube.com/watch?v=iGE8vujaDUA
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Re: Winterdienst Führerschein Klasse T ?

Beitragvon Neuling33 » Sa Jan 07, 2012 14:22

Hallo,

Wenn du 16 bist und nur die Klasse T hast, dann fällt das leider aus!
Wenn du 18 bist, und die Klasse T hast, dann dürftest du doch theoretisch bi 60 kmH fahren und auch gewerbliche Arbeiten ausführeren? Oder täusch ich mich da??

MfG Christoph
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Re: Winterdienst Führerschein Klasse T ?

Beitragvon KroneEinreiher » Sa Jan 07, 2012 14:47

Ja soweit bin ich bis jetzt auch...

Es geht mir um den Zusatz "Winterdienst", der im Gesetz steht, für was gilt diese Freigabe? Winterdienst nur im Rahmen einer Kommune oder auch wenn der Leistungsempfänger gewerblich ist?
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Re: Winterdienst Führerschein Klasse T ?

Beitragvon Favorit » Sa Jan 07, 2012 16:30

Hi,

das ist offen und somit dir überlassen! Merke: Ein Gesetzt regelt Dinge. Dinge, die es nicht regelt, regelt es halt nicht...
Du kannst schließlich nichts dafür, daß eine Räumfläche einem Marsianer gehört, OK?!
Dein Betrieb wirtschaftet im Bereich Winterdienst. Punkt!
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Re: Winterdienst Führerschein Klasse T ?

Beitragvon deutz450 » Sa Jan 07, 2012 16:59

Um welche Art Winterdienst handelt es sich denn nun genau, tu nicht so geheimnissvoll ? Du darfst die Forststraße räumen, nicht aber einen Supermarktparkplatz. Wie kommt ihr denn auf den Trichter dass Winterdienst grundsätzlich mit T erlaubt ist ? Das ist nicht so, der Winterdienst muss wieder in Zusammenhang mit lof Arbeiten stehen.
Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen:
1. Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende.
2. Landschaftspflege, Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege einschließlich des Winterdienstes.
3. Landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten.
4. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetrieblich Maschinenverwendung.
5. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen.
6. Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen, die im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden

Quelle §6 Fahrerlaubnisverordnung

Dann gibt es noch den §4 Kraftfahrzeugsteuergesetz. Hier steht sinngemäß dass lof mit grünem Kennzeichen für den Winterdienst/Strassenreinigung eingesetzt werden dürfen sofern von der Kommune eine offizielle Beauftragung vorliegt. Ob diese Tätigkeit nun von Fahreren die nur über Klasse T verfügen ausgeführt werden dürfen bleibt offen. Privatparkplätze dürfen nicht geräumt werden.
http://de.youtube.com/watch?v=iGE8vujaDUA
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Re: Winterdienst Führerschein Klasse T ?

Beitragvon KroneEinreiher » Sa Jan 07, 2012 17:27

Geheimnisvoll? Habe doch mehrmals geschrieben gewerblicher Kunde, aber wenn es nicht reicht kann ich dazuschreiben dass es ein Logistikzentrum ist :wink:

@Favorit, steh ich am Schlauch oder warum versteh ich deine Antwort nicht.


Also wird wohl nur die Variante 3,5to zGG in Betracht kommen oder?
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Re: Winterdienst Führerschein Klasse T ?

Beitragvon 2040Driver » Sa Jan 07, 2012 18:11

ich dachte der traktor darf so schwer sein wie er will
mit dem T Lappen kann man doch auch traktoren über 3,5 tonnen fahren nur nicht schneller als 60kmh
fragst du jetzt nach nem LKW oder traktor?
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Re: Winterdienst Führerschein Klasse T ?

Beitragvon deutz450 » Sa Jan 07, 2012 18:41

Der Kern der Sache ist der dass du mit dem T zwar Traktoren mitsamt Anhänger fahren darfst, bis zur Höchstmasse von 40t, das alles aber im Bereich der Land und Forstwirtschaft (Ausnahme Biogasanlage), denn nur hierfür gilt der T, ansonsten braucht es den LKW Schein.
Bis zu welcher Höchstgrenze du fahren darfst bestimmt das Alter deines Scheins. Beim neuen EU Schein sind das mit der normalen PKW Klasse B eben nur 3,5t, für den Anhänger (>750kg) braucht es auch noch die Zusatzschulung, dannn wird der B zum BE. Die LKW Einteilung habe ich oben schon beschrieben.
http://de.youtube.com/watch?v=iGE8vujaDUA
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Re: Winterdienst Führerschein Klasse T ?

Beitragvon juergen515 » Sa Jan 07, 2012 18:51

deutz450 hat geschrieben:2. Landschaftspflege, Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege einschließlich des Winterdienstes.


Definiere das Ende dieses Satzes....

Wenn ich beim Supermarkt im Sommer die Hecken schneide ists der "T" wenn ich imk Winter Schnee schiebe aber nicht?
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Re: Winterdienst Führerschein Klasse T ?

Beitragvon Favorit » Sa Jan 07, 2012 18:58

Ha,

und warum schippeln bei mir in der Gegend lauter Schlepper die privaten Parkplätze?
Habe noch nie drauf geachtet, aber fresse einen Besen, wenn von denen auch nur Einer eine schwarze Nr. fährt...
Das kontrolliert doch keine Sau! Ist viel zu spitzfindig - im Winter muß geräumt werden, das sieht auch der Landrat so, wenn er mit seinem schweren Daimler/BMW/Audi dahin kriecht und hofft, daß er heile ankommt... :klee:
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Re: Winterdienst Führerschein Klasse T ?

Beitragvon juergen515 » Sa Jan 07, 2012 19:10

Favorit hat geschrieben:Ha,

und warum schippeln bei mir in der Gegend lauter Schlepper die privaten Parkplätze?
Habe noch nie drauf geachtet, aber fresse einen Besen, wenn von denen auch nur Einer eine schwarze Nr. fährt...
Das kontrolliert doch keine Sau! Ist viel zu spitzfindig - im Winter muß geräumt werden, das sieht auch der Landrat so, wenn er mit seinem schweren Daimler/BMW/Audi dahin kriecht und hofft, daß er heile ankommt... :klee:


Leider sagt die Farbe des Kennzeichens rein gar nicht darüber aus ob der Schlepper versteuert ist oder nicht...
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Re: Winterdienst Führerschein Klasse T ?

Beitragvon juergen515 » Sa Jan 07, 2012 19:10

juergen515 hat geschrieben:
Favorit hat geschrieben:Ha,

und warum schippeln bei mir in der Gegend lauter Schlepper die privaten Parkplätze?
Habe noch nie drauf geachtet, aber fresse einen Besen, wenn von denen auch nur Einer eine schwarze Nr. fährt...
Das kontrolliert doch keine Sau! Ist viel zu spitzfindig - im Winter muß geräumt werden, das sieht auch der Landrat so, wenn er mit seinem schweren Daimler/BMW/Audi dahin kriecht und hofft, daß er heile ankommt... :klee:


Leider sagt die grüne Farbe des Kennzeichens rein gar nicht darüber aus ob der Schlepper versteuert ist oder nicht...
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Re: Winterdienst Führerschein Klasse T ?

Beitragvon Blackforest » Sa Jan 07, 2012 19:20

Es ist ganz egal welches Kennzeichen das Fahrzeug hat.
Mit dem T darf man LoF Fahrzeuge bis 60 km/h fahren ab einem Alter von 18 Jahren. Bis zu dem 18 Lebensjahr nur bis 40 km/h.
Welche Arbeiten dann mit dem Fahrzeug erfüllt werden ist für den Führerschein egal. Theoretisch kann man damit Brötchen beim Bäcker holen.
Für das Schneeschieben braucht man ein schwarzes Kennzeichen da es keine LoF tätigkeit ist. Hat aber nur etwas mit der Besteuerung zu tun.

Es kann auch mit einem Unimog geräumt werden. Wichtig ist wie o.g. nur der Eintrag im Fahrzeugschein/Brief als LoF- Fahrzeug und er sollte auf 60 km/h gedrosselt sein.
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Re: Winterdienst Führerschein Klasse T ?

Beitragvon bauer123 » Sa Jan 07, 2012 19:29

wenn es um eine fläche eines logistikzentrums geht (die ja der firma gehört) kannst du da doch sogar ohne führerschein fahren wenn der chef es dir erlaubt weils ja keine öffentliche straße ist
oder lieg ich da falsch :?:
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