fendterer hat geschrieben:Also ich hab so Ecken eigentlich jedes Jahr, säe dann einfach Sommer weizen nach (WW bildet keine Ähren und wird eh net reif) und spritz diese 5 Tage vorm Dreschen wir RU ab. Der Ertrag ist da eh egal. Brauchst beim Antrag und beim Dreschen net rummachen.
Nicht ganz so einfach, vom Antrag her.
Weizen, egal ob Winter, Sommer od. Wechselweizen, ab. 1. Januar gesät, gilt als Sommerweizen.
Müsste also im Antrag als Sommerweizen ( NC 116 ) angegeben werden.
Darum säe ich grundsätzlich vor dem 31. 12. ( so wie gestern morgen )
Das ist ein Problem, das eigentlich fast jeder Rübenanbauer mit den Rübenplätzen der späten Abfuhr kennt.
Und leider sind die Kontrolleure des LWA, zumindest bei uns, sehr unflexibel.
Gruß AEgro