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Wo erfahre ich, ob ich einen lw. Betrieb besitze ?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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16 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Wo erfahre ich, ob ich einen lw. Betrieb besitze ?

Beitragvon Mohikaner » Mi Sep 16, 2009 14:02

Die Frage klingt auf den ersten Blick idiotisch - ist es aber nicht !

Mein Vater und meine Großeltern haben mir nur vor langer Zeit mitgeteilt, das sie ihren Hof aufgeben, da es sich nicht mehr lohnt.
Ich war aber zu klein und zu unwissend, sie zu fragen, ob sie ihren Betrieb auch abgemeldet haben.

Wir besitzen, wie in einem anderen thread schon erklärt noch einen Obstgarten, für diesen wir an die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft noch Beiträge bezahlen.

je nachdem, ob ich einen Landwirtschaftlichen Betrieb offiziell besitze, oder nicht, kann ich mich dann verhalten.

Falls ich noch einen besitze, dann muß ich mir vorher wegen dem Aufgabegewinn und evtl. anderen Nachzahlungen Gedanken machen.
Wenn nicht umso besser.

Gibt es irgendwelche Ämter, wo ich das erfahren kann ?

Im Netz wäre natürlich am besten, aber das wird wahrscheinlich noch nicht funktionieren.

Umsatz haben wir keinen, ich muß nichts in der Steuererklärung angeben.

Außer einem verwilderten Garten, bei welchem die Äpfel von den Bäumen fliegen und verfaulen, da sich ein Einsammeln wegen der Arbeitszeit und den Spritkosten zur Sammelstelle nicht lohnt, ist nichts vorhanden.

Danke für eure Hilfe !
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Re: Wo erfahre ich, ob ich einen lw. Betrieb besitze ?

Beitragvon 2810 » Mi Sep 16, 2009 15:46

Hallo , auf dem Rathaus mal fragen, ob der Btreib noch in der Agrarstatistik (Bodennutzungserhebung )geführt ist.
Und dann gibt´s ja auch einen Grundsteuerbescheid , verschickt vom Rathaus , erstellt vom Finanzamt(Bewertungsstelle).
Da steht normal drauf : ..."für den Betrieb in xy " . Oder es steht drauf "Stückländerei" .
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Re: Wo erfahre ich, ob ich einen lw. Betrieb besitze ?

Beitragvon Ford8210 » Do Sep 17, 2009 12:08

Wer an die Berufsgenossenschaft Beiträge bezahlt, hat einen Betrieb angemeldet. Denn: Nur Gewerbetreibende sind Zwangsmitglied in einer Berufsgenossenschaft und damit auch Beitragspflichtig.
In Deinem Fall hast Du einen landwirtschaftlichen Betrieb.
Warum willst Du den aufgeben? Mit diesem Betrieb sind auch einige Vorteile verbunden. Du kannst einen Schlepper anmelden ohne Steuer zu zahlen. Du kannst auf dem Gelände Grünschnitt ablagern ohne daß Du mit einem Bußgeld rechnen mußt (Landwirte sind in dieser Beziehung Nichtlandwirten gegenüber privilegiert [steht so im Gesetz]). Und außerdem: Äpfel kann man einmaischen und brennen lassen. Gibt in der Regel einen wunderbaren Apfelschnaps. Den kann man dann für >10,--€/Liter verkaufen (wenn man will), oder verschenken (der Beschenkte freut sich dann) oder selbst trinken (beste Lösung).
Ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du denkst.
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Re: Wo erfahre ich, ob ich einen lw. Betrieb besitze ?

Beitragvon kirschbergfarm » Fr Sep 18, 2009 8:27

Ford8210 hat geschrieben:Wer an die Berufsgenossenschaft Beiträge bezahlt, hat einen Betrieb angemeldet. Denn: Nur Gewerbetreibende sind Zwangsmitglied in einer Berufsgenossenschaft und damit auch Beitragspflichtig.


Das ist meiner Ansicht nach nicht ganz richtig. Der springende Punkt ist, wie die Flächen im Flächennutzungsplan ausgewiesen sind. Steht dort 'LWS' = Landwirtschaftsfläche, wird der Zwangsbeitrag zur LBG unweigerlich fällig. Natürlich geht das auf eine landwirtschaftliche Nutzung zurück, aber da kann es inzwischen schon ein paar Eigentümerwechsel gegeben haben und längst eine Blumenwiese draus geworden sein, die LBG wird fällig. So kommt es, dass viele Leute Beiträge zahlen müssen, obwohl sie selbst weit von jeglicher landwirtschaftlicher Tätigkeit entfernt sind. Siehe auch meinen Beitrag in "Wie komme ich aus der LBG....."
Freiheit für Grönland - Weg mit dem Packeis!
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Re: Wo erfahre ich, ob ich einen lw. Betrieb besitze ?

Beitragvon Ford8210 » Fr Sep 18, 2009 12:11

Sicher kann es sein, daß die Landwirtschaft nicht mehr besteht und niemand diese abgemeldet hat. Und so lange die nicht abgemeldet ist, besteht der landwirtschaftliche Betrieb -wenn auch nur auf dem Papier- immer noch.
Das hat aber auch Vorteile. Denn: Solange ich einen solchen angemeldet habe und mir etwas passiert, was ich dann auf landwirtschaftliche Tätigkeiten zurückführen kann (z.B.: beim Erdbeerpflücken von der Leiter gefallen), handelt es sich um einen Betriebsunfall und da ist die ärztliche Versorgung eine ganz andere, wie die bei der eigenen Krankenkasse.
Ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du denkst.
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Re: Wo erfahre ich, ob ich einen lw. Betrieb besitze ?

Beitragvon Holgi1982 » Fr Sep 18, 2009 17:52

z.B.: beim Erdbeerpflücken von der Leiter gefallen

:lol: :lol: :lol: hoffentlich überlebt man einen solchen sturz auch
Vegetarisch ist Indianisch
und bedeutet "zu faul zum Jagen"
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Re: Wo erfahre ich, ob ich einen lw. Betrieb besitze ?

Beitragvon Luigi » Fr Sep 18, 2009 21:48

@Mohikaner

Hallo,

so wie ich deine Frage verstanden habe, zielt es in erster Linie auf die steuerliche Auswirkung ab. Was die Steuer anbelangt, haben alle anderen Einrichtungen wenig mit der Klärung dieser Frage zu tun. Einzig allein das Finanzamt, in dessen Bereich der Betrieb liegt, ist dafür die richtige Stelle. Die können dir sagen, ob du dort noch als landwirtschaftlicher Betrieb in steuerlicher Hinsicht geführt wird.

Alternaitv könntest du in den Steuerunterlagen der Eltern/Großeltern (soweit vorhanden) zurückverfolgen, ob sie irgendwann mal die Aufgabe erklärt haben oder bestimmte Flächen aus dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen entnommen haben.

Du solltest dies auf jeden Fall vorher klären, bevor du ein Grundstück verkaufst oder z. B. mit einem nicht landwirtschaftlich genutzten Gebäude bebaust. Sonst hast du sehr schnell einen Entnahmegewinn oder einen Aufgabegewinn erzielt, den du mit deinem individuellen Steuersatz versteuern musst. Und das kann ganz schön ins Geld gehen. Es wird dazu ein relativ niedriger Buchwert dem derzeitigen Verkehrswert gegenübergestellt und die Differenz ergbit den zu versteuernden Betrag.

Wenn du steuerlich damit nicht bewandert bist, nimm dir dazu einen Steuerberater (aber einen der Ahnung hat, da gibt es nämlich große Unterschiede) oder geh zum Bauernverband, falls du dort Mitglied bist.

Gruß
Luigi
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Re: Wo erfahre ich, ob ich einen lw. Betrieb besitze ?

Beitragvon Kaninchen » Sa Sep 19, 2009 0:09

Wende dich an die Landwirtschaftskammer!
Da können sie dich beraten!
Grüßle,
Birgit
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Re: Wo erfahre ich, ob ich einen lw. Betrieb besitze ?

Beitragvon 2810 » Sa Sep 19, 2009 16:45

Kaninchen hat geschrieben:Wende dich an die Landwirtschaftskammer!
Da können sie dich beraten!


Das geht nicht, Birgit , der mohikaner kommt aus Ba-Wü , da gibt´s keine LW-Kammern .
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Re: Wo erfahre ich, ob ich einen lw. Betrieb besitze ?

Beitragvon Meini » Sa Sep 19, 2009 18:00

Hab jetzt mal nicht durchgelesen was die anderen geschrieben haben.

Aber idr. muss ein Hof in der Höferolle sein die befindet sich beim Amtsgericht,weiß jetzt nicht ob du die selber einschauen kannst oder ein Notar.

Gruß Meini
Pessimisten suchen nach Gründe, Optimisten finden Wege.
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Re: Wo erfahre ich, ob ich einen lw. Betrieb besitze ?

Beitragvon 2810 » Sa Sep 19, 2009 18:41

Meini hat geschrieben:
Aber idr. muss ein Hof in der Höferolle sein die befindet sich beim Amtsgericht,weiß jetzt nicht ob du die selber einschauen kannst oder ein Notar.

Auch das existiert nicht in Ba-Wü.
Mohikaner kommt jedoch aus einer Region , wo das Anerbenrecht schon immer praktiziert wurde .
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Beitragvon Mohikaner » Mo Sep 21, 2009 18:50

vielen Dank für eure Antworten.

Eine Frage noch :

Wo finde ich den Buchwert meiner Wiese bzw. den Buchwert meines Betriebsvermögens . Also - ich meine genauer.
Wo kann ich feststellen, was mein Betrieb für einen Buchwert laut Finanzamt hat ?

Dann kann ich ja grob den Aufgabegewinn selbst berechnen.
geschätzter Verkehrswert minus Buchwert. Da meine Wiese zur geschützten Grünfläche geworden ist, kann es normalerweise kein grosser Unterschied sein.
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Re:

Beitragvon 2810 » Mo Sep 21, 2009 20:51

Mohikaner hat geschrieben:

Wo finde ich den Buchwert meiner Wiese bzw. den Buchwert meines Betriebsvermögens . Also - ich meine genauer.
Wo kann ich feststellen, was mein Betrieb für einen Buchwert laut Finanzamt hat ?

Dann kann ich ja grob den Aufgabegewinn selbst berechnen.
geschätzter Verkehrswert minus Buchwert. Da meine Wiese zur geschützten Grünfläche geworden ist, kann es normalerweise kein grosser Unterschied sein.


Buchwert ist der Anschaffungswert des Grundstücks . Wenn Deine Eltern BuFü machen , dann müste es im Inventarverzeichnis stehen.
Anschaffungswert : bei Grundstücken , die ab dem 1.7. 1970 zum Betrieb gehören ist der Kaufpreis , zuzügl. Notargebühren , Grunderwerbsteuer usw. anzuwenden .
Vor 1.7.1970 errechnet sich der Buchwert aus der EMZ(Ertragsmesszahl) , bei Weinbergen aus der LVZ .
Der Rechengang ist mir momentan nicht ganz geläufig , ich glaube , es ist das 8-fache der EMZ in DM .
Zuletzt geändert von 2810 am Di Sep 22, 2009 6:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wo erfahre ich, ob ich einen lw. Betrieb besitze ?

Beitragvon Luigi » Mo Sep 21, 2009 21:23

Hallo,

wenn du nicht buchführungspflichtig bist und auch freiwillig nicht zur Buchführung optiert hast, dann bist du ein sog. 13a-Landwirt. D. h. dein Gewinn aus der Landwirtschaft bestimmt sich nach §13a Einkommensteuergesetz nach Durchschnittssätzen.

Wenn das Grundstück dann schon vor dem 30.06.1970 zum Betrieb gehört hat, dann wird der buchwert nach den Regelungen des § 55 Einkommensteuergesetz ermittelt.

Gruß
Luigi
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Re: Wo erfahre ich, ob ich einen lw. Betrieb besitze ?

Beitragvon Agrojungstar » Mi Sep 23, 2009 11:55

Finanzamt mein Freund!!!!

Machst du eine Steuererklärung für deinen Betrieb hast du einen^^

Machst du keine existiert kein Betrieb ^^
Dann gilt das als Hobby wo keine Gewinne erwirtschaftet werden.
Also ich musse da dieses Jahr Ein und Ausgaben vorlegen.
Und langfristig sollte auch keine Gewinn anfallen.
Ich mache auch keine Steuererklärung und habe offiziel keinen Betrieb auch
wenn ich sonst überall angemeldet bin. (Tierseuchenkasse, Amt, Berufsgenossenschaft, etc.)

Sollte dein Betrieb noch bestehen und gibst ihn nun auf, dann meldet sich auch das Finanzamt bei dir und stellt evtl. Forderungen.
Saludos
Agrojungstar
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