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Wohnungsrecht

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24 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Wohnungsrecht

Beitragvon franz8 » Do Jul 04, 2024 15:16

Haltet ihr es als zu früh wenn man nach 1 halb Jahre nach dem Tod der Partnerin wieder eine Beziehung eingeht.
franz8
 
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Re: Wohnungsrecht

Beitragvon franz8 » Do Jul 04, 2024 16:16

18 Monate
franz8
 
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Re: Wohnungsrecht

Beitragvon Nick » Do Jul 04, 2024 16:33

Vor wem hast du Angst?

Mfg
Und der Herr sprach: "Lächle und sei froh es könnte schlimmer kommen. Und er lächelte und er war froh. UND es kam schlimmer.
Nick
 
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Re: Wohnungsrecht

Beitragvon T5060 » Do Jul 04, 2024 16:46

Wenn sie dich geliebt hat, dann kann sie nicht wollen, dass du vereinsamst und freut sich mit dir.
Andersrum hat sie dich nicht geliebt und dann ist es auch egal.
Sowieso alles schwierig genug für Dich.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Wohnungsrecht

Beitragvon bauer hans » Fr Jul 05, 2024 10:17

Gerede gibts immer,einfach ignorieren :wink:
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Wohnungsrecht

Beitragvon Südheidjer » Fr Jul 05, 2024 20:58

Franz, der T5060 trifft es ja schon auf den Punkt.

Denke immer daran, du hast nur EIN Leben.

Ein Partner ist auch immer ein Sicherheitsaspekt. Angenommen, du kriegst plötzlich einen Schlaganfall, einen Herzinfarkt oder was auch immer. Kramst du in so einer Situation noch selbst dein Handy raus, rufst den Rettungsdienst und machst den Sanitätern dann die Haustür auf? Garantiert Nein!

Davon mal abgesehen, gibt es den Begriff des "Trauerjahrs". Das ist aber ein Jahr und nicht 18 Monate oder länger.

Schau dir mal an, wie schnell früher wieder geheiratet wurde, wenn ein Ehepartner verstorben ist. Das ging teilweise recht schnell, sprich nach dem Trauerjahr oder auch mal früher. Damals hatte das sicherlich auch wirtschaftliche Gründe, weil einer alleine z.B. nicht Familie und Hof aufrecht erhalten konnte, ohne in Armut zu verfallen.

Um es mal flapsig auszudrücken: Leb dein Leben und pell' dir ein Ei drauf, was andere sagen und tuscheln.

Und nach ein paar Monaten hat es eh so ziemlich jeder akzeptiert und hält seine Kotterschnauze.
Südheidjer
 
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Re: Wohnungsrecht

Beitragvon Kraxer » So Jul 28, 2024 22:24

Zum Off-Topic Servitutbuch: Davor hätte ich keine Angst. Ich bin bis jetzt immer an Kataster- und Grundbuchauszüge drangekommen.
Sütterlin wurde an preußischen Schulen 1915/18 und 1935 an allen deutschen Schulen eingeführt. Die Servitutenbücher sind vermutlich in Kurrent geschrieben.
Sütterlin wird mit Kugelspitzfeder im Gleichzug geschrieben und lässt sich mMn nach deshalb leichter lesen als Kurrent der mit Spitzfeder im Wechselzug "gekratzt" wird.
Kraxer
 
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Re: Wohnungsrecht

Beitragvon take_it_1999 » Mi Jan 01, 2025 19:34

Servus,
ist zwar offtopic zum Thema Sütterlin:
Ich habe die Seiten gescannt und in so einen Übersetzungstool hochgeladen. Das hat dann pro Seite ca. 30 Sekunden gedauert und ein paar "Groschen" gekostet, aber dann hatte ich sofort eine brauchbare Übersetzunge. Klar gabe es einige Wörter, die der Rechner (KI) nicht erkannt hat, aber das hat sich aus dem Kontext ergeben. Ja und da der "neue" Text im Word vorlag, war die Korrektur ganz einfach.

Ich würde das immer wieder so machen, weil schnell und effektiv.
take_it_1999
 
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Re: Wohnungsrecht

Beitragvon MrBurns » Do Jan 02, 2025 22:05

was für ein Übersetzungstool hast du genutzt?
Ich hab mir mittlerweile auch den Auszug aus dem Servitutenbuch hier liegen - kann es aber zum größten Teil nicht lesen.
Liegt an meinen Fähigkeiten und auch ein bisschen an der Qualität der Kopie.
MrBurns
 
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