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Wohnungsrecht

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24 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Wohnungsrecht

Beitragvon franz8 » Do Mai 16, 2024 12:55

ich habe ein Wohnungsrecht für ein Haus mit Garten. Wenn nun eine Partnerin einziehen will?
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Re: Wohnungsrecht

Beitragvon T5060 » Do Mai 16, 2024 16:07

Das Wohnrecht bezeichnet eine im Haus definierte Lage, die du nutzen kannst und auch mit deinem Schneckchen teilen darfst.
Wenn du dann mal im Himmel bist, muss Madam aber auch ausziehen. Das Wohnrecht hast du schonend auszuüben, somit ist die Anzahl deiner Lebenspartnerinnen auch wieder begrenzt.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Wohnungsrecht

Beitragvon AP_70 » Sa Mai 18, 2024 5:05

Ich präzisiere mal die Aussage von T5060:
T5060 hat geschrieben:somit ist die Anzahl deiner gleichzeitigen Lebenspartnerinnen auch wieder begrenzt.

In zeitiger Abfolge kann keiner meckern :mrgreen:
Der Bayerische Wald - Das gelobte Land
Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein
Vegetarier essen meinem Essen das Essen weg
Ich bremse nur zum Kotzen
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Re: Wohnungsrecht

Beitragvon franz8 » Sa Mai 18, 2024 5:34

Dank für die Antworten
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Re: Wohnungsrecht

Beitragvon Redriver » So Mai 19, 2024 12:24

Hallo,
ich weis jetzt ja nicht was du vor hast mit deinem Anhang, aber ich hätte auf ein Wohnrecht das ich mir irgendwie erkämpfen muß oder auf das was geschrieben ist, wenig Lust. Das hört sich immer irgendwie nach Konflikt an. Zu mir hat mal ein Notar gesagt als es darum ging eine Pflege mit in eine Übergabeurkunde zu schreiben " wollen sie wirklich von jemanden gepflegt werden der per Schriftstück dazu gezwungen wird". das hat mir dann sehr zu denken gegeben, also alles was ich im Familienverband erkämpfen u erstreiten muß für mein Wohlergehen ist eigentlich wenig o nix Wert.
Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts.
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Re: Wohnungsrecht

Beitragvon Isarland » So Mai 19, 2024 17:06

Redriver hat geschrieben:Hallo,
ich weis jetzt ja nicht was du vor hast mit deinem Anhang, aber ich hätte auf ein Wohnrecht das ich mir irgendwie erkämpfen muß oder auf das was geschrieben ist, wenig Lust. Das hört sich immer irgendwie nach Konflikt an. Zu mir hat mal ein Notar gesagt als es darum ging eine Pflege mit in eine Übergabeurkunde zu schreiben " wollen sie wirklich von jemanden gepflegt werden der per Schriftstück dazu gezwungen wird". das hat mir dann sehr zu denken gegeben, also alles was ich im Familienverband erkämpfen u erstreiten muß für mein Wohlergehen ist eigentlich wenig o nix Wert.

Nein, Euer Ehrenaber dann geht es um Sach-sprich Geldsleitungen für den Pflegeverpflichteten.
Die rasant voranschreitende allgemeine Verblödung löst bei mir Angst und Schrecken aus.
O-Ton "Lisa Fizz"
O Herr, verschone uns vor bösen Geistern, den Blöden und den Grünen.
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Re: Wohnungsrecht

Beitragvon Tatra813 » So Mai 19, 2024 19:44

franz8 hat geschrieben:ich habe ein Wohnungsrecht für ein Haus mit Garten. Wenn nun eine Partnerin einziehen will?

nur zu Besuch ? oder dauerhaft ?
dann ist ein Anmeldung bein Anwohnermeldeamt pflicht, Seit dem November 2015 ist die Vermieterbestätigung wieder Pflicht.
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Re: Wohnungsrecht

Beitragvon Wimsener » Mo Jun 24, 2024 14:10

Hallo, im Zuge einer Strassensanierung verkaufe ich ein paar m2 an die Gemeinde. Dabei ist jetzt aufgekommen, dass auf dem Grundstück ua folgende Lasten liegen: 1.Übergabevertrag von vor 50 Jahren : Wohnungsrecht und Grabpflege (keine zeitliche Begrenzung) für längst verstorbene Großeltern und Wohnungsrecht für weichende Erben ( meine Onkel und Tanten ) das auf das 45 Lebensjahr begrenzt ist.
2. Übergabevertrag meiner Eltern an mich : Wohnungsrecht meiner Geschwister, begrenzt bis 30. Lebensjahr.
Notar verlangt wg derWohnungsrechte Sterbeurkunde oder notarielle Löschungsbewilligungen der weichenden Erben und zusätzlich wg Grabpflege Erbnachweis (Erbschein oder notarielles Testament/ Erbvertrag)
Gott sei Dank leben noch alle, sonst müssten die Erben oder ger Erbenserben unterschreiben.
Habt Ihr alle das schon geregelt? Reicht zur Löschung der Wohnungsrechte nicht die notariellen Übergabeverträge ?
Lt Notar wissen das viele garnicht, was auf Sie zukommt, wenn es dann weitervererbt wird
Was wisst Ihr dazu? Gerne beim Thema bleiben :D
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Re: Wohnungsrecht

Beitragvon T5060 » Mo Jun 24, 2024 14:15

Wimsener hat geschrieben:Lt Notar wissen das viele garnicht, was auf Sie zukommt, wenn es dann weitervererbt wird


Einfach mal ins Grundbuch schauen bzw. beim Amtsgericht für alle Grundbuchblätter die Auszüge beantragen, dann muss man die aber auch noch lesen können.
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Re: Wohnungsrecht

Beitragvon langholzbauer » Mo Jun 24, 2024 14:49

1. Ist es ein Armutszeugnis für die Eigentümer, wenn sie ihre Grundbuchauszüge nicht lesen können.
Weil 2. die aufgeführten Rechte mit Tod der berechtigten bzw. Ende der Grabliegezeit erlöschen und nicht vererbt werden.
Und 3. Ist es das Versäumnis des damaligen Notars, bei der letzten Übergabe die erloschenen Rechte nicht im Auftrag der Übergebenden löschen zu lassen....
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Re: Wohnungsrecht

Beitragvon Schoofseggl » Di Jun 25, 2024 18:51

langholzbauer hat geschrieben:1. Ist es ein Armutszeugnis für die Eigentümer, wenn sie ihre Grundbuchauszüge nicht lesen können.

Ob es für den Normalbürger ein Armutszeugnis ist unser etwas ausuferndes Amtsdeutsch zu verstehen stelle ich mal in Frage. Unser Beamtendeutsch ist inzwischen ein von der Umgangssprache komplett entkoppelte eigene Sprache geworden für die selbst der alteingesessene Deutsche einen Dolmetscher braucht, das wäre dann in dem Fall der Notar. Wenn man genau hinsieht ist es eher ein Armutszeugnis für unsere Verwaltung eine Sprache zu verwenden die ihre Kunden nur ansatzweise verstehen können. Als Geschäftsmodell soweit nicht schlecht, man kann sich vom einfachen Volk abgrenzen und die "Übersetzer" verdienen gut daran.
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Re: Wohnungsrecht

Beitragvon T5060 » Di Jun 25, 2024 19:14

NEIN - die deutschen Grundbücher sind mit ihrer eigenwilligen Darstellung in der Form wichtig. Das ist schon seit Kaisers Zeiten so und haben Adolf und Honecker überlebt.
In der Form ist jede Veränderung dauerhaft nachvollziehbar und so bleiben auch alte Wegerechte usw. erhalten. Die Bedeutung des Grundbuchs wird halt genauso stiefmütterlich
an den (Landwirtschafts)Schulen behandelt wie Finanzmanagement, da sind Themen wie 14 to Weizen und 15.000 l Kuh bedeutender. Das Volk muss billig fressen und der Handel viel verdienen.
Und solange der Bauer nix verdient, verkauft der seine Flächen auch gerne für einen Appel und ein Ei zu Preisen wo dann andere monatlich an Miete berechnen.
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Re: Wohnungsrecht

Beitragvon langholzbauer » Di Jun 25, 2024 23:31

@Schoofseggl
" Eigentum verpflichtet" gaaanz lange vor kulturellen, gesellschaftlichen, staatlichen, oder ökologischen Anforderungen dazu, dass man weiss, was und wie einem gehört!
Es ist weder schwer noch teuer, sich als Eigentümer einen aktuellen Grundbuchauszug zu holen und erläutern zu lassen.
Das ist ein Bürgerrecht, welches leider viel zu selten genutzt wird.
Aber klar; im 'Net immer nur auf den Staat oder andere schimpfen ist viel einfacher, als seine Sachen zu klären....
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Re: Wohnungsrecht

Beitragvon MrBurns » Mo Jul 01, 2024 18:31

Spätestens wenn dann derartiges im Grundbuch steht, ist es mit regulärem lesen und verstehen auch vorbei:

Belastungen in Abteilung II
Blatt Nr. BV Inhalt
1234 1 3 Fahrlast siehe Serv. Buch II Blatt 123
Diese Belastung ist bekannt und bleibt bestehen.
In Abteilung III des Grundbuchs sind keine Belastungen eingetragen.

Man kommt an das Servitutenbuch erstmal nicht so einfach ran, dann ist es evtl. nicht lesbar (Sütterlin, altmodische Schreibweise) und verweist im Zweifelsfall auf Flurstücke, die es nicht mehr gibt in der Form.
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Re: Wohnungsrecht

Beitragvon TommyA8 » Mi Jul 03, 2024 7:28

Das kann ich so nicht bestätigen!
Das Fahrtrecht zu meinem Wald ist auch im Servitutenbuch geschrieben.
Für BW sind die alle zentral (glaub in Kornwestheim) hinterlegt.

Beim Kauf des Waldes stand im Grundbuch: Fahrtrecht laut Servitutenbuch.
Auf meine Nachfrage was da drin steht hat der Notar mir eine Email-Adresse gegeben.
Dort habe ich nach einem Auszug gefragt.
Für wenig Geld (glaub 9€) habe ich eine beglaubigte Kopie von dem Servitutenbuch bekommen.

Jetzt habe ich deutlich mehr Rechte als ich ursprünglich wusste :)
Auch eine Nachbarin (bei der ich über die Wiese fahren darf) wusste nichts von dem Fahrtrecht.

Das Servitutenbuch für die betroffenen Frurstücke ist auch in Sütterlin geschrieben.
Da habe ich mich mit meinem Vater hingesetzt (geboren 1948), wir haben das zusammen "übersetzt".
Er hat das noch in der Schule gelernt.
Mit ein bisschen Übung ist das dann schon lesbar.
Zur Not helfen da Grundbuchämter auch weiter, die haben damit ja täglich zu tun.

Also keine Scheu und ran an die Sache.
Ist einfacher als gedacht.
Interpunktion und Orthographie dieses Beitrages ist frei erfunden.
Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
TommyA8
 
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