Aktuelle Zeit: Do Okt 16, 2025 0:04
T5060 hat geschrieben:somit ist die Anzahl deiner gleichzeitigen Lebenspartnerinnen auch wieder begrenzt.
Redriver hat geschrieben:Hallo,
ich weis jetzt ja nicht was du vor hast mit deinem Anhang, aber ich hätte auf ein Wohnrecht das ich mir irgendwie erkämpfen muß oder auf das was geschrieben ist, wenig Lust. Das hört sich immer irgendwie nach Konflikt an. Zu mir hat mal ein Notar gesagt als es darum ging eine Pflege mit in eine Übergabeurkunde zu schreiben " wollen sie wirklich von jemanden gepflegt werden der per Schriftstück dazu gezwungen wird". das hat mir dann sehr zu denken gegeben, also alles was ich im Familienverband erkämpfen u erstreiten muß für mein Wohlergehen ist eigentlich wenig o nix Wert.
franz8 hat geschrieben:ich habe ein Wohnungsrecht für ein Haus mit Garten. Wenn nun eine Partnerin einziehen will?
Wimsener hat geschrieben:Lt Notar wissen das viele garnicht, was auf Sie zukommt, wenn es dann weitervererbt wird
langholzbauer hat geschrieben:1. Ist es ein Armutszeugnis für die Eigentümer, wenn sie ihre Grundbuchauszüge nicht lesen können.
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