Also ich kenne nur die alten kleineren Zahnstangenkipper, die man mit Kurbel nach oben kurbelt. Zum Senken steckt man die Kurbel um und schwenkt das "Rastereisen" aus dem Zahnsegment und bremst den Senkvorgang mit so einer "Bremse".
Soweit ich weiß, muss man diese Kippvorrichtung unbrauchbar machen, wenn die Berufsgenossenschaft einen solchen Anhänger sieht. Begründung: Ein geregeltes Senken bzw. ein unterbrechen des Senkvorganges und wieder anheben ist nicht möglich.
Sollte ich da einer Falschinformation aufgesessen sein, bitte ich um Entschuldigung. § zum nachlesen kenn ich jetzt keine.
SG Jak
