Morgen!
Nach StVOStVZo ist es ja erlaubt, daß LoF-Fahrzeuge mit 3m breite sich im öffentlichen Verkehr bewegen dürfen!
Mittlerweile ist es bei uns so, das eine Straße von ein paar "menschen" so zugeparkt wird, das ich mit dem 3m Grubber nicht mehr durch die Straße fahren kann. Eigendlich parken alle recht vernünftig bis auf 1-2 Ausnahmen und dann ist ein durchkommen nicht mehr möglich..
Jetzt zu meinen Fragen:
Wieviel "Verkehrsraum" müssen parkende Fahrzeuge einhalten? Gibt es den Begriff überhaupt? Es ist doch so, daß man irgendwie mindestens 3,5m (oder so) freie Fahrbahn haben muß?
Wie kann ich mein "Recht" relativ vernünftig durchsetzen, diese Straße auch benutzen zu dürfen? Auf das "Hindernis" drauf zu fahren und dann 5 Minuten dauerhupen klappt manchmal aber da mache ich mir bei den normalen Leuten keine Freunde.Gespräch suchen mache ich nicht mehr (nach meiner Androhung daß ich mal beim Ordnungsamt anrufe wollte mich der LKW Fahrer zwei Wochen später fast erschlagen (jemand anders hatte schon die Behörden informiert)). Anruf bei der Polizei: Ich habe Pech, da muß ich halt den umweg von 3km Fahren....obwohl ich keine Überbreite habe ......komme nicht weiter,....
Oder soll ich zwei Anhänger hintereinander hängen und dann Nachts in die straße einfahren und vor dem "Falschparker" strehen bleiben. Da ein Rückwärtsfahren mit so nen Zug nicht möglich ist dann einfach die Polizei anrufen....dann müssen die bestimmt kommen.
Ich hoffe, ihr habt mein Problem verstanden und könnt mir SINNVOLLE Tips/Ratschläge geben.
mfg
Commandor