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Zulässig? Hänger stehen lassen

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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29 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Zulässig? Hänger stehen lassen

Beitragvon Jan0881 » Do Apr 05, 2007 17:07

Moin,

ich habe eine Frage. Es geht um den letzten Einsatz für dieses Jahr. Aus anfänglich nur ein wenig Sturmholz rücken sind nun rund 100fm geworden, die bis Anfang Mai fertig gearbeitet sein müssen.
Jetzt habe ich eine Frage. Wir werden morgens bis nachmittags fällen. Danach fahren wir heim (in zwei verschiedene Richtungen) und ich komme danach mit dem Schlepper und der Winde zum Rücken.
Ist es zulässig, Aufhänger stehen zu lassen, für rund eine Stunde auch unbeaufsichtigt, und dann später mit dem Schlepper umzuziehen? Ansonsten müsste ich auch zum Fällen schon mit dem Schlepper kommen, was jedoch viel mehr Zeit braucht.

Gruß, Jan
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Beitragvon Agroplus+60 » Do Apr 05, 2007 19:17

Ich würde sagen wenn etwas passiert bist du dann halt der Depp bei der Sache würde sie lieber gleich umziehen !
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Beitragvon LKW-Stefan » Do Apr 05, 2007 19:45

na wenns nicht anders geht, dann bleiben die eben stehen!

Grad bei dem Sturmholz überall haben Spaziergänger nix im Wald
verloren!!!
Wenn du keinen Schlepper dabei hast, kannst du den Baum ja nicht
sagen fall jetzt um :wink:
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Beitragvon redbiker » Do Apr 05, 2007 21:39

Na Stefan, diese Ansicht hätte aber vor Gericht wohl keinen Bestand.

Es muß doch unterschieden werden: Einerseits höhere Gewalt, die überall Hänger schafft, die noch nicht aufgearbeitet werden konnten oder andererseits unfachmännisches Holzfällen und dadurch heraufbeschworene Gefahr (was mit höherer Gewalt nicht zu vergleichen ist).

Wer Holz fällt, weiß, daß möglicherweise ein Hänger nur mit dem Schlepper umgelegt werden kann. Wer dieses notwendige Werkzeug nicht dabei hat und den Hänger anschließend stundenlang (egal wie lange) unbeaufsichtigt läßt, kann sich nicht auf solche Umstände wie z.B. höhere Gewalt berufen.
Das ist einfach nur grob fahrlässig und fände vor Gericht keinerlei Gnade.

Zumindest müßte der Hänger in ausreichendem Abstand (doppelte Baumlänge) mit Flatterband gesichert werden. Passiert trotzdem was, biste trotz Flatterband dran. Denn ohne Dein unprofessionelles Handeln wäre das Unglück nicht passiert.

In heutigen Zeiten, wo Horden von Juristen nur darauf aus sind, einen Schuldigen haftbar machen zu können, kann man so etwas nicht mehr riskieren. Nicht einmal Deine Hapftpflichtversicherung würde bei grober Fahrlässigkeit zahlen!!!

Willste Dein Leben ruinieren, mach das!
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Beitragvon Seppel » Do Apr 05, 2007 21:47

Hallo,
ich würde sagen, lass das Ding da stehen.
Fußgänger haben an deinem Eigendum nichts zu suchen!!!

mfg
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Beitragvon redbiker » Do Apr 05, 2007 22:03

Zumindest kannste Dich jetzt auf Seppel berufen. Seppel zahlt! :)

Bestätigtes Gerichtsurteil aus Meschede HSK: Der Waldbesitzer bzw. die beauftragte Person haftet für alles, was dem Spaziergänger auf den Kopf fällt. Auch im Privatwald!!!
Analog haftet hier der Holzfäller, der die Guillotine im Wald stehen läßt. Merke: Pilzsucher sind überall und dürfen das sogar!

Seppel, ich würde mit solcherlei Aussagen, die Jemanden ein Vermögen kosten können, vorsichtiger sein. Damit ist nicht zu spaßen!

Die Rechtsprechung hat auch nicht unbedingt etwas mit gesundem Menschenverstand zu tun! :cry:
redbiker
 
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Beitragvon Seppel » Do Apr 05, 2007 22:08

redbiker hat geschrieben:Zumindest kannste Dich jetzt auf Seppel berufen. Seppel zahlt! :)
:shock:

...nene so war d as nicht gemient :D

sonst bin ich auch immer forsichtig, ich lasse meine Anhänger sowieso nicht im Wald stehen.

mfg
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Beitragvon MF-133 » Do Apr 05, 2007 22:09

HM, also das mit dem Gerichtsurteil mag schon stimmen, aber:
Wenn der Wald abgesperrt ist und beschildert...Betreten verboten, Lebensgefahr...Holzfällung...
Zu diesem Gerichtsurteil müsste man auch die genauen Hintergründe kennen.
MFG

MFG
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Beitragvon redbiker » Do Apr 05, 2007 22:28

Der Thread-Ersteller Jan 0881 hat davon aber nicht gesprochen, daß der Wald beschildert und abgesperrt wird. Dann ist die Rechtslage eventuell eine andere.

Wir erleben zur Zeit, daß die Jogger und Biker über die Absperrungen hinwegsteigen und noch frech werden. Sie nähern sich dem Harvester von hinten (!) bis auf 5 m, wobei im Umkreis von 30 m Lebensgefahr besteht.
Solche ****** habe natürlich vor Gericht keine Chance auf Schadensersatz.
redbiker
 
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Beitragvon ihcmonster » Fr Apr 06, 2007 7:29

wenn jemand eine Gefahrenquelle absichert oder darauf hinweist, z, B, Schilder oder Flatterband, hat er er seiner Fürsorgepflicht Sorge getragen. Wenn dann jemand diese Hinweise ignoriert, ist dieser für entstanden Schäden selber haftbar. Sprich: Er hat hinter der Absperrung/Schild nichts zu suchen. Andere Möglichkeit, an den Zufahrtswegen Leute abstellen. Bringt aber nichts, wenn die quer durch die Büsche kommen. Man kann eben nicht alle Eventualitäten berücksichtigen und absichern.
Ich selber bin auch oft bei uns im Staatswald unterwegs. Auch dort sind "Hänger", die noch nicht aufgearbeitet sind. Da gibts keine Absprerrung oder Hinweis. Also, darauf hinweisen und die Rechtslage ist bei einem Unfall eindeutig. Gruß ihcmonster
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Beitragvon dieholzer2004 » Fr Apr 06, 2007 8:33

Guten Morgen,

also - mein Wissensstand ist der, dass man sogar einen Absperrposten für die Zeit der Abwesenheit, so wie bei den Fällarbeiten vorgeschrieben, hinstellen müßte! Bitte korregiert mich, wenn ich da falsch liegen sollte!

Gruß Thomas
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Beitragvon Jan0881 » Fr Apr 06, 2007 9:24

Moin,
vielen Dank für die vielen Antworten. Sofern die Beschilderung reicht, würden je ein Schild (selbsterstellt) an den in den Wald führenden Wegen reichen?

Gruß, Jan
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Hänger

Beitragvon brennholzprofi » Fr Apr 06, 2007 10:41

Moin;
ich handhabe das so:
Wenn sich mal ein Baum beim fällen in einer dicken Astgabel fängt und ich den beiden Bäumen zutraue das sie so bleiben hab ich kein Problem Sie das so auch mehrere Tage stehen zu lassen.
Wenn das nur kleinere Hänger sind helfe ich mit dem Fällheber nach. Manchmal reicht es wenn nur 2-3x abgeklotzt wird und das Ding fitschelt durch.
Wenn nix nützt muß der Fällbereich mit Trassierband gesperrt werden.
Ich hab erst gar keine Lust mich mit den Juristen anzulegen.
An Deiner Stelle würde ich alleine schon der Sicherheit wegen erst mal miot der Winde in den Wald fahren. Das rausarbeiten was gemacht werden muß und später rausfahren.
Ciao Patric
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Beitragvon Waldmichel » Fr Apr 06, 2007 10:46

Also generell versuche ich bei mir im Wald solche Gefahrensituationen zu vermeiden, bzw. erst zu bereinigen und dann den Bereich verlassen. Klar gibt es immer mal wieder die Situation, dass ein Baum nicht dahin fällt wo er soll sondern in einen anderen reinfällt und dort hängen bleibt. Ein gutes Hilfsmittel ist hier auch der Fällheber, den man eigentlich dabei haben sollte. Damit kann man den hängenden Baum oftmals ausreichend bewegen, dass er dann doch noch zu Boden fällt. Sollte er nicht fallen, würde ich zumindest mit Flatterband den Bereich großzügig absperren wenn ich weg müßte.
Klar kann man sagen, wozu einen hängenden Baum absperren wenn er trotz vereinter Kräfte und Einsatz eines Fällhebers nicht zu Boden gebracht werden konnte, der wird ja dann wohl kaum runter fallen, wenn ein Pilzsucher nur unten durch läuft.... aber man weiß ja nie, wenn zwischendurch eine leichte Brise den stehenden Baum bewegt hat und der Hänger plötzlich nicht mehr soviel Halt hat, dann kann das recht flott gehen.

@Jan,
du glaubst doch nicht ernsthaft, dass im Lande der Paragraphenreiter ein selber gebasteltes Schild ausreicht, oder? Vernünftige Wanderer wird es sicher abhalten, genauso wie fachkundige Passanten. Aber die neunmalklugen Freizeit-Sportler lassen sich weder von einer richtig aufgebauten Sperrung noch von einem selber gebastelten Schild aufhalten. Da ist dann nachher nur die Frage, wie sich dann der Unterschied der Beschilderung im Schadensfall auswirkt.

Aber letztlich ist ja das Problem nicht die Wegsperrung, sofern der Hänger nicht gerade im Bereich des Weges ist, sondern der effektive Gefahrenbereich um den Hänger herum. Da man ja am Beispiel der Pilzsucher davon ausgehen muss, dass das "Opfer" quer durch den Wald kommt, würde es ja noch nicht mal was bringen, wenn die Polizei den Weg mit einer Straßensperre absperren würde (ich weiß, dass das übertrieben ist, aber stimmt doch letztlich, oder?). Wie gesagt, ich würde großzügig mit Flatterband absperren.

Gruß Mathias
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Beitragvon Pistenbully » Fr Apr 06, 2007 14:19

mach sicherheits halber flatterband um den hänger rum. dann bist auf jedenfall gesichert
PISTENBULLY dort wo wir fahren kommt kein Schlepper mit.....
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