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zulässige Anhängelast für Fendt 103s?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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17 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: zulässige Anhängelast für Fendt 103s?

Beitragvon vtech8888 » Mo Jul 26, 2010 20:09

Solo611Twin hat geschrieben:Ja, du darfst im lof-Bereich hinter deinen Oldie nen auflaufgebremsten 8-Tonner hängen, ob der ihn natürlich packt, ist was anderes, auf der Geraden denke ich schon, aber nen richtigen Berg hoch nicht, darum sollte man das auch nicht ausprobieren, denn wenn der Schlepper den nicht mehr packt gehts bei der ALB ungebremst rückwärts wieder runter, also wäre so ein Anhänger höchstens was für in der Ebene.

Was für eine Handbremse meinst du, eine umsteckbare für auf den Schlepper(Sibrazugbremse) oder eine Handbremse an der Zugschere des Wagens?
Sibrazugbremsen sind bis 4T ZGG zugelassen in Deutschland, nur eine Handbremse gilt als ungebremst.


Gruß
SoloTwin


danke für deine antwort.
wir haben zwei alte gummiwägen nur mit handbremse(bzw. einer der auch bremst wenn die deichsel runter fällt). aber ich denke mal dass es kein problem darstellen sollte den umzurüsten.
vtech8888
 
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Re: zulässige Anhängelast für Fendt 103s?

Beitragvon hexdump » Mo Jul 26, 2010 20:41

@Pflanzmeister:
Das sehe ich (inzwischen) genauso.
Rechtsgrundlage ist da wohl

StVZO §41 Bremsen und Unterlegkeile
(11) An einachsigen Anhängern und zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m ist eine eigene Bremse nicht erforderlich, wenn der Zug die für das ziehende Fahrzeug vorgeschriebene Bremsverzögerung erreicht und die Achslast des Anhängers die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, jedoch 0,75 t nicht übersteigt. Beträgt jedoch bei diesen Anhängern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, so darf unter den in Satz 1 festgelegten Bedingungen die Achslast mehr als 0,75 t, aber nicht mehr als 3,0 t betragen.

Hier ist aber die Rede von maximal 30 km/h. Worauf beruhen die oft, auch von Dir angegebenen 25 km/h?
hexdump
 
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