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6210SE hat geschrieben:Hallo,
ich fahre seit einigen Jahren Ende Januar / Anfang Februar bei Frost mit der Scheibenegge die Zwischenfruchtflächen ab. Der Aufwuchs wird bei Frost schön brüchig und lässt sich mit der Kurzscheibenegge gut zerkleinern und wird auch etwas eingearbeitet. Die Flächen trocknen im Frühjahr schneller und gleichmäßiger ab, perfekt für Zuckerrübensaat Anfang April. Vor der ZR-Saat wird noch einmal mit der Kreisellegge gefahren.
Die Maisflächen bekommen kurz vor der Aussaat eine Güllegabe und es folgt auch die Saatbeetbereitung mit der Scheibenegge, dann wird der Mais gesät.
714er hat geschrieben:Fahrt ihr noch mit Prallteller? Auch wenn sie lang ist landet bei mir alles am Boden.
achim hat geschrieben:Zwischenfruchtbestände, die als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen sind, dürfen prinzipiell jederzeit abgemulcht oder gewalzt werden.
Eine Einarbeitung der Zwischenfrucht ist bundesweit erst ab 15. Februar erlaubt.
Oberfranke_91 hat geschrieben:achim hat geschrieben:Zwischenfruchtbestände, die als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen sind, dürfen prinzipiell jederzeit abgemulcht oder gewalzt werden.
Eine Einarbeitung der Zwischenfrucht ist bundesweit erst ab 15. Februar erlaubt.
Stimmt so nicht. Zmd. in Bayern darf ab 15. Januar umgebrochen werden.
Oberfranke_91 hat geschrieben:achim hat geschrieben:Zwischenfruchtbestände, die als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen sind, dürfen prinzipiell jederzeit abgemulcht oder gewalzt werden.
Eine Einarbeitung der Zwischenfrucht ist bundesweit erst ab 15. Februar erlaubt.
Stimmt so nicht. Zmd. in Bayern darf ab 15. Januar umgebrochen werden.
KHD_AG hat geschrieben:Ihr vermischt da etwas. 15.2. Ist Auflage bei greening, bundesweit.
15.1. Ist Auflage bei roten / gelben Gebiet bundesweit.
Daher sind schon vieler Orts Bestände unter gearbeitet worden.
Oberfranke_91 hat geschrieben:KHD_AG hat geschrieben:Ihr vermischt da etwas. 15.2. Ist Auflage bei greening, bundesweit.
15.1. Ist Auflage bei roten / gelben Gebiet bundesweit.
Daher sind schon vieler Orts Bestände unter gearbeitet worden.
Nein. Ich vermische da nichts.... In Bayern darf Greening-ZF ab dem 15. Januar umgebrochen werden.
Einfach mal "greening Zwischenfrucht Bayern" in Google klopfen. Denke aber da weichen noch mehr Bundesländer von dieser eigentlich bundeseinheitlichen Regelung ab.
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