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Zwischenfrüchte einarbeiten?

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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33 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Zwischenfrüchte einarbeiten?

Beitragvon Kartoffelfuchs » Mo Jan 24, 2022 19:30

Wenns schon um modernisierung geht, hat jemand erfahrung mit der Maschine von der Fa Knoche, den Speedmax? Der wird ja so gelobt. Dieses Gerät hätte eine relativ breite Einsatzmöglichkeit.
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Re: Zwischenfrüchte einarbeiten?

Beitragvon 6210SE » Mo Jan 24, 2022 21:31

Hallo,

ich fahre seit einigen Jahren Ende Januar / Anfang Februar bei Frost mit der Scheibenegge die Zwischenfruchtflächen ab. Der Aufwuchs wird bei Frost schön brüchig und lässt sich mit der Kurzscheibenegge gut zerkleinern und wird auch etwas eingearbeitet. Die Flächen trocknen im Frühjahr schneller und gleichmäßiger ab, perfekt für Zuckerrübensaat Anfang April. Vor der ZR-Saat wird noch einmal mit der Kreisellegge gefahren.
Die Maisflächen bekommen kurz vor der Aussaat eine Güllegabe und es folgt auch die Saatbeetbereitung mit der Scheibenegge, dann wird der Mais gesät.
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Re: Zwischenfrüchte einarbeiten?

Beitragvon askari » Mo Jan 24, 2022 22:00

6210SE hat geschrieben:Hallo,

ich fahre seit einigen Jahren Ende Januar / Anfang Februar bei Frost mit der Scheibenegge die Zwischenfruchtflächen ab. Der Aufwuchs wird bei Frost schön brüchig und lässt sich mit der Kurzscheibenegge gut zerkleinern und wird auch etwas eingearbeitet. Die Flächen trocknen im Frühjahr schneller und gleichmäßiger ab, perfekt für Zuckerrübensaat Anfang April. Vor der ZR-Saat wird noch einmal mit der Kreisellegge gefahren.
Die Maisflächen bekommen kurz vor der Aussaat eine Güllegabe und es folgt auch die Saatbeetbereitung mit der Scheibenegge, dann wird der Mais gesät.

Greeningzwischenfuchtflächen müssen doch bis mitte Februar unbearbeitet bleiben?
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Re: Zwischenfrüchte einarbeiten?

Beitragvon achim » Di Jan 25, 2022 7:17

Zwischenfruchtbestände, die als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen sind, dürfen prinzipiell jederzeit abgemulcht oder gewalzt werden.
Eine Einarbeitung der Zwischenfrucht ist bundesweit erst ab 15. Februar erlaubt.
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Re: Zwischenfrüchte einarbeiten?

Beitragvon Lonar » Di Jan 25, 2022 8:25

714er hat geschrieben:Fahrt ihr noch mit Prallteller? Auch wenn sie lang ist landet bei mir alles am Boden.

Ja wir fahren noch mit Prallteller, aber dann schnell mit Grubber hinterher. Wenn es dann im Juni nach Ackergras bei 30 Grad losgeht, kommt der LU mit Bomech aufs gepflügte, da brauche ich das nicht unbedingt das ich den Stickstoff beim verdunsten riechen kann.

So eine neue 100.000€ Tonne ist mir einfach zu teuer und unser Häuptling wird auch nicht jünger, ich denke nicht das ich mit dem noch ein neues Fass verschleißen kann bei meinen 3000m3 pro Jahr, die wir noch selber fahren dürfen. Kommt der große halt vor nen Zubringer und bringt dem Ausbringer den seinen Ackerhonig hinterher. :-)
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Re: Zwischenfrüchte einarbeiten?

Beitragvon EffJott » Di Jan 25, 2022 21:12

Wir lassen seit einigen Jahren unsere Maisflächen im Strip-Till-Verfahren düngen. Wenn die nicht winterharten Zwischenfrüchte einigermaßen dicht stehen und nicht großartig Unkräuter,-gräser durchkommen, wird zwischen den Reihen nichts gemacht und auch kein Glyphosat eingesetzt. Nach der Saat werden die normalen Maisherbizide eingesetzt, die den Durchwuchs auch gut wegschaffen.
Bei den winterharten Zwischenfrüchten haben wir bislang Glyphosat eingesetzt. Ich habe es mal mit Mulchen vor dem Strippen probiert, das hat mir nicht so gefallen, weil danach doch viel Dreck hochkam. Was ich da mache, wenn man nicht glyphosatieren darf, weiß ich noch nicht.
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Re: Zwischenfrüchte einarbeiten?

Beitragvon Oberfranke_91 » Mi Jan 26, 2022 8:46

achim hat geschrieben:Zwischenfruchtbestände, die als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen sind, dürfen prinzipiell jederzeit abgemulcht oder gewalzt werden.
Eine Einarbeitung der Zwischenfrucht ist bundesweit erst ab 15. Februar erlaubt.



Stimmt so nicht. Zmd. in Bayern darf ab 15. Januar umgebrochen werden.
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Re: Zwischenfrüchte einarbeiten?

Beitragvon rockyy » Mi Jan 26, 2022 18:50

Oberfranke_91 hat geschrieben:
achim hat geschrieben:Zwischenfruchtbestände, die als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen sind, dürfen prinzipiell jederzeit abgemulcht oder gewalzt werden.
Eine Einarbeitung der Zwischenfrucht ist bundesweit erst ab 15. Februar erlaubt.



Stimmt so nicht. Zmd. in Bayern darf ab 15. Januar umgebrochen werden.


Bundesweit ab 15.02 Ist ne EU-Richtlinie.
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Re: Zwischenfrüchte einarbeiten?

Beitragvon KHD_AG » Mi Jan 26, 2022 19:13

Ihr vermischt da etwas. 15.2. Ist Auflage bei greening, bundesweit.
15.1. Ist Auflage bei roten / gelben Gebiet bundesweit.
Daher sind schon vieler Orts Bestände unter gearbeitet worden.
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Re: Zwischenfrüchte einarbeiten?

Beitragvon Kartoffelfuchs » Mi Jan 26, 2022 19:27

das kommt in Bayern drauf an ob Erossionsschutz Wasser 0, 1 oder 2 ist also Hanglagen.... Ansonsten kannst in Bayern sogar vor dem 15. Januar walzen, mulchen usw. nur keinen aktive Bodenbearbeitung machen. Danach ist es möglich wendent zu arbeiten.
Bei Hanglagen muss man sogar nach dem 15. Feb die mögliche Folgekultur beachten ....
Ist alles in den CC nachzulesen.
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Re: Zwischenfrüchte einarbeiten?

Beitragvon gaugruzi » Mi Jan 26, 2022 19:56

Oberfranke_91 hat geschrieben:
achim hat geschrieben:Zwischenfruchtbestände, die als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen sind, dürfen prinzipiell jederzeit abgemulcht oder gewalzt werden.
Eine Einarbeitung der Zwischenfrucht ist bundesweit erst ab 15. Februar erlaubt.



Stimmt so nicht. Zmd. in Bayern darf ab 15. Januar umgebrochen werden.



.... was auch sinnvoll ist. Oder kann mir jemand noch sagen welchen Stickstoff eine zu 2/3 abgefrorene Senf Greening Pflanze noch an Stickstoff aufnehmen kann ?

Zudem war es in den letzten Jahren bei uns im nördlichen Bayern so, dass ab 15.02. es leider keinen ausreichenden Frost mit mind. - 4 / -5 Grad gab (leider erst wieder im Mai mit negativen Folgen für Landwirtschaft, Winzer und Obstbau)

Da war ich froh, wenn ich nach dem 15.01. auf den Acker konnte zwecks Greening Grubbern und Vermeidung von Bodendruck ! Ich hoffe nun demnächst auch noch auf den vorgenannten Frost
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Re: Zwischenfrüchte einarbeiten?

Beitragvon Oberfranke_91 » Mi Jan 26, 2022 20:16

KHD_AG hat geschrieben:Ihr vermischt da etwas. 15.2. Ist Auflage bei greening, bundesweit.
15.1. Ist Auflage bei roten / gelben Gebiet bundesweit.
Daher sind schon vieler Orts Bestände unter gearbeitet worden.


Nein. Ich vermische da nichts... :) . In Bayern darf Greening-ZF ab dem 15. Januar umgebrochen werden.

Einfach mal "greening Zwischenfrucht Bayern" in Google klopfen. Denke aber da weichen noch mehr Bundesländer von dieser eigentlich bundeseinheitlichen Regelung ab.
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Re: Zwischenfrüchte einarbeiten?

Beitragvon rockyy » Mi Jan 26, 2022 20:24

Die Rede war von "Ökologischen Vorrangflächen" Das sind (zumindest in NRW) Greening flächen. Also das ist der Begriff für Greeningflächen. Anderes ist einfach nur Zwischenfrucht.

Darf nicht vor 15.02 umgebrochen werden.

Greening, "Ökologische Vorrangflächen" Haben nix mit dem absterben von Senf zutun. Du musst kein Senf im Greening haben, du kannst auch Raps und Rüben haben. Und Raps ist dann noch grün. Je nachdem was man angebaut hat. wir haben oft "Senf, Raps, Rübsen" als Hauptträger der Saat und dann halt 1-5% von dem ganzen anderen zeugs "Luzerne, Alexandrinerklee, Buchweizen" usw usw.

Mit Roten Flächen, kenne ich mich nicht aus, haben wir nicht. Aber die Aussage bezog sich ja auf die ÖVF.


Aber Ja. in Bayern ab 16.01... Die EU sitzt da wohl noch hinter und will das da auch auf 15.02 setzen... Die nehmen sich noch etwas von ihrem "Freistaat" an.. aber die EU hat da den längeren Arm.. mal 2023 abwarten
Zuletzt geändert von rockyy am Mi Jan 26, 2022 20:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Zwischenfrüchte einarbeiten?

Beitragvon Fendt 308 ci » Mi Jan 26, 2022 20:32

Oberfranke_91 hat geschrieben:
KHD_AG hat geschrieben:Ihr vermischt da etwas. 15.2. Ist Auflage bei greening, bundesweit.
15.1. Ist Auflage bei roten / gelben Gebiet bundesweit.
Daher sind schon vieler Orts Bestände unter gearbeitet worden.


Nein. Ich vermische da nichts... :) . In Bayern darf Greening-ZF ab dem 15. Januar umgebrochen werden.

Einfach mal "greening Zwischenfrucht Bayern" in Google klopfen. Denke aber da weichen noch mehr Bundesländer von dieser eigentlich bundeseinheitlichen Regelung ab.


Eben.
Hier in BW gilt auch 15. Januar.

Meine Greening Zwischenfrucht ist letzte Woche mittels Pflugfurche ins Nirwana verschwunden :mrgreen:
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Re: Zwischenfrüchte einarbeiten?

Beitragvon Caramba » Mi Jan 26, 2022 20:39

Walz Dei Gälump doch äfach zam !
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