Hallo Holzergemeinde,
will meinen alten 3-er Führerschein (32 KmH L+F) neu ausstellen lassen. Lt. Formular vom Landratsamt kann man den T-Schein (Land-und Forstwirtschaft bis 60 Kmh) auch mit eintragen lassen, wenn man einen Nachweis erbringt, dass man beim Landwirt gelegentlich aushilft, bzw. den Traktor fährt.
Ich bin Hobbyholzer, und hab bisher einen 30 KmH Schlepper (grüne Nummer), was zukünftig lt. meiner Info auch mit dem neuen Führerschein kein Problem sein dürfte. Evtl. möchte ich mir aber einen 40 KmH Schlepper anschaffen, und würde nun gern wissen, ob die Zulassung auch bei "nichtgewerblicher Nutzung" ebenfalls als Nachweis für den T-Schein gelten kann. Ggf würde ich halt dann mit der Umschreibung des Führerscheins bis nach dem Kauf warten.
Das zuständige LRA hat aber erstmal verneint, da das ganze auf die Aushilfe beim gewerblichen Land-u.Forstwirt (s.Umschreibungsformular) beschränkt ist.
Allerdings hatte ich den Eindruck, dass die Sachbearbeiterin zu diesem Thema nicht 100% sicher war, ist ja auch nicht unbedingt der Standardfall.
Würd mich freuen, wenn ich von Euch an dieser Stelle den einen oder anderen Tipp oder Erfahrungsbericht bekommen könnte, vor ich beim LRA nochmal nachhake.
Grüsse,
Peter