Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Mi Nov 19, 2025 21:42

3-er Führerschein umschreiben auf T

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

Antwort erstellen
33 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
  • Mit Zitat antworten

Re: 3-er Führerschein umschreiben auf T

Beitragvon Rudi1630 » Di Jul 27, 2010 17:41

[quote="kimba1809
Ich denke einmal die meisten sind Landwirte (gerade die ältere Generation hatte keine Klasse 2) und die Lebenspartner und Kinder von Landwirten gewesen. Und die haben vor und nach der Umschreibung die selben Fahrzeuge bewegt. :klug:[/quote]

Das denke ich auch !
Wer noch nie einen Schlepper gefahren hat weil er mit der LW nix zu tun hat weißß meistens gar nicht was das T bedeutet.
Wer hätte Interesse daran ? Das ist nicht wie mit dem Boom der 125 cm³ Maschinen wo sich (alte) Daddys fast den Hals abgefahren haben.
Wie bereits erwähnt käckern sich die meisten schon bei einem normalen PKW mit Anhänger in die Hosen, da legt bestimmt keiner groß Wert darauf einen 60 km/h Schlepper zu manövrieren.

Und welcher LW gibt schon jemandem den er nicht kennt seinen Schlepper mal so eben ? Hier würde das keiner machen.

So long
Rudi
Toleranz,ist die Einsicht das es keinen Sinn hat sich aufzuregen.
Rudi1630
 
Beiträge: 109
Registriert: Mi Mai 19, 2010 9:29
Wohnort: Landkreis Peine
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: 3-er Führerschein umschreiben auf T

Beitragvon Holzklotz » Mi Jul 28, 2010 7:27

Man kann unterschiedliche Erfahrungen beim Landratsamt machen.
Als ich den Kartenführerschein beantragt habe, war wie hier schon mehrfach geschrieben ein Kreuzchen notwendig, und das wars.
Bei meinem Bruder der einen Forstbetrieb schon seit Jahren angemeldet hat und betreibt, wurde der T verweigert.
Erst als er den Vorgesetzten der Tussi am Schalter verlangte, konnte er mit ausgefüllter Eidesstattlicher Erklärung den T bekommen.
Es kommt also auch immer drauf an, wen man bei der Führerscheinstelle als Sachbearbeiter bekommt.
War übrigens beim LA Böblingen.
Bild
Holzklotz
 
Beiträge: 419
Registriert: Fr Apr 06, 2007 11:04
Wohnort: Calw
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: 3-er Führerschein umschreiben auf T

Beitragvon Telekatz » Mi Jul 28, 2010 16:15

Erst als er den Vorgesetzten der Tussi am Schalter verlangte, konnte er mit ausgefüllter Eidesstattlicher Erklärung den T bekommen.


Und was musste er an Eides statte Erklären? Das er einen Forstbetrieb oder das er einen entsprechenden Traktor hat?
Telekatz
 
Beiträge: 2
Registriert: Mo Mär 15, 2010 18:36
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: 3-er Führerschein umschreiben auf T

Beitragvon holzjackl » Mi Jul 28, 2010 19:22

Servus,

Wer sich aus Unwissenheit, oder weil man damals noch keinen Bedarf hatte, keinen T hat eintragen lassen, muss binnen 2Jahresfrist bei der zuständigen Führerscheinstelle melden.
Wenn die Bediensteten gnädig sind, bekommt man den T nachträglich eingetragen.
Habe mir Anfang 2000 den "Neuen" ausstellen lassen, die nette Dame am Schalter fragte mich, ob ich ALLES eingetragen haben möchte, was mit der alten Klasse 3 zu Fahren ist. "Aber natürlich" :prost:
Dann hat sie gesagt, dieses und jenes Kreuzchen machen, damals wusste keiner so richtig was die Klassen zu bedeuten haben....
Hatte damals 3 Schlepper angemeldet, der Schnellste mit 32km/h. Zum T wurde ich garnicht erst gefragt :roll:
Vor ein paar Jahren, beim lustigen "Plastikkartenführerscheinvergleich", in geselliger Runde sagte mein Kumpel zu mir, du hast ja gar keinen T eigetragen :?:, da mittlerweile 40 km/h Schlepper vorhanden.
Tags darauf gleich zum LRA um die Kleinigkeit ändern zu lassen. Die jetzt zickige Dame hat es geschafft, dass ich nach nur einer Minute, mit hochrotem Haupt, das Gebäude verlassen hab.
Das Ende vom Lied, Ich darf offiziell einen LKW bis 7,49t mit DL-Einachsanhänger mit 1,5 fachen Gewicht der Zugmaschine, sprich mit 18,75t bei 80Km/h fahren, aber nicht Traktor und 40er Anhänger :regen:

MfG
Wie schnell ist nix getan! (Alfred Bauhaus)
holzjackl
 
Beiträge: 839
Registriert: So Aug 24, 2008 21:59
Wohnort: dahoam Obb.
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: 3-er Führerschein umschreiben auf T

Beitragvon ingo_m » Mi Jul 28, 2010 19:38

das ist dann vermutlich auslegungssache; genaugenommen fällt ja ein traktor bis 7,5t in die klasse c. mit der eingeschränkten ce (so bei mir eingetragen) dürftest du dann diesen traktor mit einem einachser ohne gewichtsbegrenzung des gespanns fahren.

grüße
ingo
ingo_m
 
Beiträge: 25
Registriert: So Mär 21, 2010 23:26
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: 3-er Führerschein umschreiben auf T

Beitragvon Gutbrodsammler » Mi Jul 28, 2010 20:14

Hallo,

Mit der Klasse C darf nur ein Anhänger bis 750 Kg mitgeführt werden!

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse - gegebenenfalls mit Anhänger -, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs dienen. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

C1E

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 oder D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.

CE Schlüsselnummer 79 (C1E >12000 kg, L ≤ 3):
Beschränkungen der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.

Gruß Marc
Gutbrodsammler
 
Beiträge: 70
Registriert: Mi Mai 09, 2007 18:45
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: 3-er Führerschein umschreiben auf T

Beitragvon Unimog 411 » Do Jul 29, 2010 15:43

holzjackl hat geschrieben:...Wer sich aus Unwissenheit, oder weil man damals noch keinen Bedarf hatte, keinen T hat eintragen lassen, muss binnen 2Jahresfrist bei der zuständigen Führerscheinstelle melden...

Falsch, bei der Umschreibung der Klasse 3 gab und gib es keine 2-Jahresfrist! Der Eintrag Klasse T ist nur dann möglich, wenn man noch die Klasse 3 hat -hat man schon die Plastikkarte besitz man aber nicht mehr die Klasse 3, ergo kann nichts umgeschrieben werden.

Es gab mal eine 2-Jahresfrist bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis (bei Fahrerlaubnisentzug bzw. bei Ablauf der Gültigkeit) diese wurde aber ersatzlos gestrichen, allerdings kann die FSSt. immer noch eine neue Prüfung fordern.

holzjackl hat geschrieben:...Das Ende vom Lied, Ich darf offiziell einen LKW bis 7,49t mit DL-Einachsanhänger mit 1,5 fachen Gewicht der Zugmaschine, sprich mit 18,75t bei 80Km/h fahren, aber nicht Traktor und 40er Anhänger...

Mit der Klasse 3 /C1 dürfte/darf man bis einschliesslich 7,5 t fahren - 7,49 t sind ein weitverbreiteter Irrglaube, der darauf beruht, dass viele Hersteller diesen Wert als zGG in den Papieren eingetragen haben. Das liegt aber daran, dass ab 7,5 t ein Fahrtschreiber erforderlich ist, unabhängig was und wer fahrt.
Eine direkte Begrenzung des Zuggesamtgewichtes gab es bei Klasse 3 auch nicht, allerdings wurde der Zug auf drei Achsen begrenzt und ein Einachsanhänger (Tandem < 1 m) darf max 11,0 t wiegen. Dadurch kommt man auf ein max. Zuggewicht von 18,5 t.
Das "1,5 fache" ist eine techn. Vorgabe aus der StVZO und nur fur GeländePKW und LKW relevant nicht aber bei Zugmaschinen.
Desweiteren waren Züge mit zul.freien Anhänger eben keine Züge in Sinne der Verordnung, d.h. man konnte bei einen Kraftfahrzeug (bis 7,5) auch gewichtsunabhängig zul. freie Anhänger mitführen - theo. bis max 40 t Zuggesamtgewicht.

Die neue FS-Klassen machen keinen Unterschied mehr bei zulfreien Anhänger, allerdings werden bei Kl. B und C1E die Anhänger in ihren zGM begrenzt.

Gutbrodsammler hat geschrieben:...Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)...

Die EWG 3820/85 ist bereit seit 2007 ungültig und wurde durch die VO 561/06 ersetzt.
Durch das neue Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) ist es jetzt auch möglich schon mit 18 Jahren gewerblich zu fahren.

Gruss
Lutz
Unimog 411
 
Beiträge: 414
Registriert: Mo Sep 08, 2008 17:04
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: 3-er Führerschein umschreiben auf T

Beitragvon Fadenfisch » Do Jul 29, 2010 23:34

@unimog 411

Versteh ich das jetzt Falsch?
Demnach dürfte ich mit dem alten 3er, wenn ich einen Schlepper bis 32km/h bewege, keine zwei Anhänger anhängen?
Benutzeravatar
Fadenfisch
 
Beiträge: 2195
Registriert: Sa Mär 22, 2008 19:21
Wohnort: Bayern
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: 3-er Führerschein umschreiben auf T

Beitragvon Unimog 411 » Fr Jul 30, 2010 5:19

Hallo Fadenfisch,

wenn man noch die nicht umgeschriebene Klasse 3 hat (Kl. 5 eingeschlossen), war die Voraussetzung bei zwei Anhänger, dass diese zulassungfrei sind.

Klasse 3
Schlepper bis 7,5 t zGM (ohne Gewindigkeitsbeschränkung) mit einen 1-Achs-Anhänger oder zul. freie Anhänger (dann auch zwei Stück)
Klasse 5
Schlepper bis 32 km/h bbH (ohne Gewichtsbeschränkung) mit zul. freie Anhänger (dann auch zwei Stück)

Klasse BE (hier ist aber geplant die Anhängelast auf 3,5 t zu begrenzen!)
Schlepper bis 3,5 t zGM (ohne Gewindigkeitsbeschränkung) mit Anhänger (auch mehr achsige, ohne Gewichtbeschränkung)
Klasse C1E
Schlepper bis 7,5 t zGM (ohne Gewindigkeitsbeschränkung) mit Anhänger. Beschränkung: Zuggesamtmasse 12 t und zGM Anhänger <= Leermasse Zugfahrzeug)
Klasse CE SZ 79
s. Klasse 3
Klasse L (bei SZ 174 auch ohne Lof Zweckbindung)
Schlepper bis 32 km/h bbH (ohne Gewichtsbeschränkung) mit Anhänger (dann auch zwei Stück, müssen aber auf 25 km/h gekennzeichnet werden, können aber auch zugelassen sein)

Das sind nur die fahrerlaubnisrechtlichen Bestimmungen -> weitere Einschränken evtl. durch StVZO, STVO, Herstellerangaben.

Gruss
Lutz

Edit: da habe ich doch glatt das rote "nicht" vergessen.
Zuletzt geändert von Unimog 411 am Fr Jul 30, 2010 16:16, insgesamt 1-mal geändert.
Unimog 411
 
Beiträge: 414
Registriert: Mo Sep 08, 2008 17:04
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: 3-er Führerschein umschreiben auf T

Beitragvon Fadenfisch » Fr Jul 30, 2010 10:05

@Lutz

Hi Lutz,

mit umgeschrieben meinst du wohl von Rosa auf Karte.

Also ich hab bei C1 die 171, bei CE die 79 und beim L die 174 vermerkt.
Demnach darf ich weiterhin mit zwei Hänger unterwegs sein.
Benutzeravatar
Fadenfisch
 
Beiträge: 2195
Registriert: Sa Mär 22, 2008 19:21
Wohnort: Bayern
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: 3-er Führerschein umschreiben auf T

Beitragvon Unimog 411 » Fr Jul 30, 2010 16:24

Hallo Fadenfisch,

genau das meine ich grau oder rosa. Um die Vorteile nutzen zu können, muss die Klasse 3 in den neuen Klassen umgeschrieben werden.

Und ja mit Deinen Klassen darf man fahrerlaubnismässig auch zwei Anhänger fahren, wenn alle anderen Voraussetzungen (techn. Daten, StVZO, FZV) auch erfüllt werden.

Man muss schon genau nachschauen, ob man die Fahrzeugkombination auch wirklich fahren darf, hängt ja nicht nur von der Fahrerlaubnis ab!!!

Gruss
Lutz
Unimog 411
 
Beiträge: 414
Registriert: Mo Sep 08, 2008 17:04
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: 3-er Führerschein umschreiben auf T

Beitragvon meyer wie mueller » Fr Jul 30, 2010 16:49

Hallo

dou gedd mer ned af´s Landradsamd, wenn mer sein Schein umschreim lassn will, sondern af´d Gmaa. Dei kenner an. Und scho has´d was´d willst. Da Gma-scheiber machd a Greizla und grigsld sei Underschrifd hi, a Schdembl werd draufdriggd und scho grigsd in drei odder viear Wochn, wos´d braugsd.

Für Nicht-Franken. Den Antrag lässt man vom Sachgebietsleiter öffentliche Ordnung in der Gemeindeverwaltung ausstellen. Den kennt man meist schon aus dem Sandspielkasten. Und der weiss, wie man einem Freund zu seinem Recht verhilft. Null Problemo.

Gruß
Zuletzt geändert von meyer wie mueller am Sa Jul 31, 2010 18:53, insgesamt 1-mal geändert.
meyer wie mueller
 
Beiträge: 1528
Registriert: So Nov 04, 2007 18:21
Wohnort: Franken
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: 3-er Führerschein umschreiben auf T

Beitragvon Fadenfisch » Fr Jul 30, 2010 22:34

schön wärs - wir ham ne VG! :?
Benutzeravatar
Fadenfisch
 
Beiträge: 2195
Registriert: Sa Mär 22, 2008 19:21
Wohnort: Bayern
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: 3-er Führerschein umschreiben auf T

Beitragvon Kormoran2 » Mi Sep 08, 2010 0:33

Ratgeber-Heft von "aid" über sämtliche aktuellen Regelungen für landwirtschaftliche Fahrzeuge, einschl. EU- und nationaler lof Fahrerlaubnisklassen L und T, Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung, Beleuchtungsvorschriften etc.

Preis 3,50 € plus 3 € Versandkosten, zu bestellen beim aid infodienst e.V., Vertrieb, Postfach 1627, 53006 Bonn, Tel. 01803/849900 oder E-mail: Bestellung@aid.de
aid-Heft.JPG
aid-Heft.JPG (34.39 KiB) 3112-mal betrachtet
Zuletzt geändert von Kormoran2 am Fr Sep 10, 2010 19:40, insgesamt 1-mal geändert.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
Kormoran2
 
Beiträge: 18839
Registriert: Di Dez 04, 2007 23:32
Wohnort: NRW/HSK
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: 3-er Führerschein umschreiben auf T

Beitragvon Heiderose » Fr Sep 10, 2010 10:40

Hallo,

was darf man mit dem alten (Graue Pappe) Dreier alles fahren.

Da sind auch Zugmaschinen mit bis zu 7,49 ton. zul. Ges. erlaubt zu fahren. Ferner darf man da aber nur einen Anhänger mit EINER Achse ziehen. Das Gesamtgewicht des Zuges geht aber bis ca 18 ton.

Bitte beachten.

Gruß
Wenn Du auf die Nase faellst, musst Du wieder aufstehen; und zwar sofort.
Heiderose
 
Beiträge: 189
Registriert: Sa Mär 10, 2007 9:31
Wohnort: zu Hause
Nach oben

VorherigeNächste

Antwort erstellen
33 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3

Zurück zu Forstwirtschaft

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], Christian, deutz450, Einhorn64, Google Adsense [Bot], Grumsch, Majestic-12 [Bot], sv65nt30

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki