Aktuelle Zeit: Mi Nov 19, 2025 21:42
Moderator: Falke
peterihc hat geschrieben:Hallo Chef-Bauer,
danke für die Nachricht. Im aktuellen LRA Formular soll auch noch eine Adresse, bzw. BG-Nr. des Bauern angegeben werden. Hast Du einfach nichts eingetragen, oder war das damals nicht anzugeben ?
Gruß,
Peter

Holgi1982 hat geschrieben:Wichtig ist jedenfalls das der mit eingetragen wird! Denn wenn der nicht mit bei ist beim umschreiben dann ist der T futsch und man darf ihn komplett neu machen
schlossapfel hat geschrieben:...denn wenn ich das mit altem 3er darf hat´s auch im neuen drinzustehen....
peterihc hat geschrieben:...der alte 3-er Schein geht nur bis 32 Kmh in L+F...
Gutbrodsammler hat geschrieben:...schlossapfel hat geschrieben:...denn wenn ich das mit altem 3er darf hat´s auch im neuen drinzustehen....
Das ist soweit ja richtig. Allerdings war der FS Klasse T nie in der FS Klasse 3 enthalten. Damals war bei 32 Km/h schluss und darüber war Klasse 2, heute CE von Nöten...
Gutbrodsammler hat geschrieben:Wer vergisst ihn zu beantragen, kann dieses maximal zwei Jahre nach der Umschreibung noch nachholen, dann verfällt der Anspruch.
sturmholz hat geschrieben:Meiner Meinung nach ist der geschenkte Führerschein Klasse T eine Gefahr fürs Volk. Da werden alte Klasse 3 Inhaber auf einmal für fähig gehalten einen Traktor der z.b. 50 km/h schnell ist mit Zuggesamtgewicht von 40 to zu steuern!!! Was benötigt man dafür ? Die Gefälligkeit eines Bauern der bestätigt das man hin und wieder aushilft.

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