Hallo,
was darf man mit dem alten (Graue Pappe) Dreier alles fahren.
Da sind auch Zugmaschinen mit bis zu 7,49 ton. zul. Ges. erlaubt zu fahren. Ferner darf man da aber nur einen Anhänger mit EINER Achse ziehen. Das Gesamtgewicht des Zuges geht aber bis ca 18 ton.
Bitte beachten.
Gruß
Ist der wirklich anders als die Rosa Pappe?Also zumindest hinterm Auto darf ich ohne Probleme nen Tandemanhänger ziehen..
Und ja LKW bis 7,49to..
Das habe ich gefunden:
Habe da mal eine Frage zu dem EU-Führerschein. Ich besitze seit 1987 einen Führerschein der Klasse 3 ohne weitere Klassen.
Damals gab es die Regelung mit den 3,5 t noch nicht. Nun zu meiner Frage. Bis zum EU-Führerschein durfte ich 7,5 t fahren. Zwar ohne Hänger bzw. nur Einachser doch wie schaut das jetzt aus?
Antwort: Mit Ihrem Führerschein Klasse 3 dürfen Sie nach wie vor die gleichen Fahrzeuge bzw. Züge fahren wie bisher.
Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, bekommen Sie die Klassen B, BE, C1, C1E, M und L.
Mit diesen Klassen dürfen Sie alle Kraftfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zul. Gesamtmasse fahren. Außerdem dürfen Sie jeden Anhänger, gleich wie viel Achsen er hat, mitnehmen, wenn die zul. Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 12 Tonnen nicht übersteigen.
Mit der Klasse M dürfen Sie Kleinkrafträder bis 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren. Ist das Kleinkraftrad bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen, darf die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h betragen.
Mit der Klasse L dürfen Sie landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren; außerdem Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Auf Antrag bekommen Sie außerdem noch die Klasse CE mit der Schlüsselnummer 79 (C1E > 12000, L =< 3). Damit dürfen Sie auch Züge fahren, bei denen die zul. Gesamtmasse des Anhängers größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs bzw. die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen mehr als 12 Tonnen. Diese Züge dürfen aber nicht mehr als drei Achsen haben, wobei eine Tandemachse (Achsabstand weniger als 1 Meter) als eine Achse gewertet wird.
26.06.03
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/13-FAQ/Faq-0008.htm <- Quelle