Hallo,
Mich hat das Thema mit der Führerscheinklasse "B" und dem fahren von Schleppern jeglicher Art ziemlich beschäftigt, seit dem im Internet (nicht nur hier) die Meinung herrscht, dass man mit dieser Führerscheinklassen und einem schwarzen Kennzeichen nur bis 3,5t fahren darf.
Ich bin bei der Bundesbereitschaftspolizei und habe, da es nicht in unserer Zuständigkeit liegt, jetzt bei mehreren Quellen nachgefragt.
In der Führerscheinverordnung steht ja folgendes:
Zugmaschinen (nationale Klasse)
die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
Dieses UND FÜR SOLCHE ZWECKE EINGESETZT WERDEN, lässt viele Leute denken das sie in der Pflicht stehen die Land oder Forstwirtschaft nachzuweisen. Dem ist nicht so!
Es wird in der Verordnung nur aufgezählt was alles möglich ist, sprich, man darf lof Fahrzeuge fahren, auch wenn sie Landwirtschaftlichem Zweck dienen.
Mir wurde auch gesagt, dass es nicht gerade schlau formuliert ist, aber es steht dort halt auch nicht "und AUCH für solche zwecke eingesetzt werden."
Es darf also solo ein Schlepper mit der Klasse B bis 40 Km/h gefahren werden, Gewicht egal.
Ich muss zugeben ich habe es bis dahin auch anders verstanden, aber wenn ich an meine Einsatzrechtstunden und der ganzen StPO, StGB, etc. denke, kann ich es mir gut so vorstellen..
Meine Quellen sind die Polizeiinspektion Waldfischbach-Burgalben sowie Verkehrsrechtlehrer der Bundespolizei Aus-und Fortbildungszentren Walsrode, sowie Heimerzheim.
Die weiteren Auflagen (25 Km/h mit Anhänger) bleiben der Klasse L natürlich erhalten.
Bei Fragen dazu würde ich auf die PI Waldfischbach verweisen, da diese mir sagten, dass sie sich damit massiv beschäftigt haben, da sie im vergangenen Jahr zwei Unfälle diesbezüglich bearbeiten mussten.
Gruß
