Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Di Feb 17, 2026 5:40

Fahrerlaubnisverordnung

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
Antwort erstellen
59 Beiträge • Seite 3 von 4 • 1, 2, 3, 4
  • Mit Zitat antworten

Re: Fahrerlaubnisverordnung

Beitragvon togra » Sa Feb 22, 2014 22:31

Da sich jedes Fahrzeug hersteller- ausrüstungs- und beladungsabhängig anders verhält, sollte man doch eigentlich eine fahrzeugabhängige Fahrerlaubnis erwerben müssen.
Diese dann nochmals mehrfach unterteilt nach Gewicht, Farbe, Bereifung, Abnutzungszustand der Bremsen etc.
Bei vierteljährlichem Gesundheitsnachweis und mindestens jährlicher Fahrprüfung inkl. MPU in o.g. Kategorien.
So könnte man endlich richtig Kohle rausholen und es gäbe keinen einzigen Verkehrstoten mehr.... :roll: :roll: :roll:

Warum nicht einfach so:
A= Motorrad oder ähnliche (Quad, Trike)
B= PKW bis 3,5 to
C= LKW (alle)
D= Bus (alle)
E= Schlepper (alle)
F= Sonderfahrzeuge (Selbstfahrende Arbeitsmaschinen über 6km/h, Schwerlastfahrzeuge etc. mit Fahrzeug-/Bauartspezifischer Zusatzausbildung)

Keine Klasse schließt eine Andere mit ein, alle Führerscheine sind erst mit Erreichen der Volljährigkeit erwerbbar.
(Mir ist es bisher unerklärlich, warum z.B. der 16 Jährige T-Inhaber (als nicht voll geschäftsfähig) Gespanne mit einem oft weit 6-stelligen Wert bewegen darf...)
Auch wenn er das u.U. wesentlich besser kann als sein Nachbar, der 40 Jahre "Fahrpraxis" hat....wer haftet da im Zweifel?

Wer Anhänger fahren möchte, macht eine Zusatzausbildung und bekommt dann eine "1" hinter dem Buchstaben eingetragen.
Damit darf er dann alle technisch und gesetzlich zulässigen Anhänger hinter seiner "Zugmaschine" fahren.

Oder ist das "zu einfach" gedacht??
Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dümmere ist...
Benutzeravatar
togra
 
Beiträge: 3162
Registriert: Do Okt 30, 2008 21:08
Wohnort: Uff'm Dorfe!
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Fahrerlaubnisverordnung

Beitragvon valtra8950Hi » Sa Feb 22, 2014 23:10

Hallo zusammen,
@togra: da gebe ich dir völlig Recht, es ist unverantwortlich, das man mit 16 Jahren ganz legal nem dicken Xerion mit Gülleauflieger oder mim 939 Vario mit Tridem Ladewagen durchs Dorf oder über die Landstraße fahren darf. Der Gesetzgeber, geht davon aus, das die Bauernsöhne mit 16 schon reif sind für die Straße, aber das trifft net auf alle zu. Ich finde bevor man mit so großen Schleppern und Geräten über die Straße donnert, sollte man zuerst mal mit kleinen üben. Wer bei uns als Fahrer anfängt, z.B. bei der Maisernte, kommt erst mal auf die kleinen Schlepper um zu sehn ob er fahren kann und ein Gefühl für die Maschinen hat.
lg Thomas
Benutzeravatar
valtra8950Hi
 
Beiträge: 516
Registriert: Fr Mär 15, 2013 15:45
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Fahrerlaubnisverordnung

Beitragvon frank1973 » So Feb 23, 2014 5:34

Thirty hat geschrieben:Meine Meinung zu der FeV teile ich hier lieber mal nicht mit ;)
:D Warum denn nicht? Tochter von ner bekannten wollte den Autoführerschein machen,da die Familie gerne Campen geht gings halt darum ob der Führerschein mit oder ohne Hänger gamcht wird.Für die Mutter und Tochter war klar mit Hänger bis eines Tages der Vater von der Arbeit kam und sagte einige Arbeitsollegen sind der Ansicht daß man für einen Transportanhänger den Zusatz braucht bei Wohnanhängern es aber wieder anders währe bzw den zusatz nicht braucht.Mutter setzt sich nun ans Internet und sucht und findet nix bzw. was sie findet ist versteht sie nicht recht.Also anruf bei der Polizei und siehe da:Polizist kann auf anhieb keine Antwort geben und muss zurückrufen.Rückruf nach ner Stunde mit dem Fazit daß die Tochter auch mit Hänger machen muss.Soweit so gut,die Mutter ist am Telefon etwas genervt,der Polizist auch (über die ganzen regeln) und meint dann glatt:Wissen sie was Frau ......,ich habe noch meinen alten grauen Lappen da können die A........er in Berlin so viele Karten drucken wie sie wollen.Wenn´s schon soweit ist daß selbst die Polizei beii dem ganzen wirrwarr nicht mehr durchblickt sehe ich schwarz für die Deutsche Ordnung und Gründlichkeit.Sohnemann darf auch bald den schein machen, der L wird für uns ausreichen,freu mich schon auf die Diskussionen mit der Polizei wenn er mich vielleicht mal anrufen muss das er in ner Kontrolle steht mit dem 40er Traktor und nem 25er schild am Hänger.Nix für ungut Thirty aber es ist schon ein Armutszeugnis für Deutschland wenn solche regelungen selbst bei der Polizei verwirrung auslösen.
Es gibt 3 Dinge die im Leben zählen:Schnelle Trecker,schnelle Mahlzeiten und schnelle Frauen. https://www.youtube.com/watch?v=toyN81wZzLw
Benutzeravatar
frank1973
 
Beiträge: 2787
Registriert: Mi Dez 03, 2008 11:05
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Fahrerlaubnisverordnung

Beitragvon Thirty » So Feb 23, 2014 10:28

Hey Frank,

Ja da hast du recht, das find ich auch recht arm..
Leider ist´s nicht nur bei der Fahrerlaubnisverordnung so... Am Wochenende Sind wir wieder mit Fußballfans unterwegs, die wissen schon wo die Grauzonen im Gesetz liegen..es gibt einfach soviel Vorschriften und Gesetze die einfach veraltet sind...Die 100 jährige Strafprozessordnung allen voran.. Und am Rosenmontag wenn ich am Mainzer Hbf. stehe und die 300000 bis 500000 Menschen da rumstolpern sehe und davon die Hälfte Kinder sind freue ich mich jetzt schon auf die gute Gesetzgebung um die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten :D

Naja ich bastle mir jetzt jedenfalls mal meinen Plan wie ich mir meinen Trecker, den ich eigentlich zum Holz machen und aus Leidenschaft haben will kaufen kann und fahren darf, vielleicht kommen dann ja doch noch ein paar Wiesen dazu oder was weiß ich :) . Irgendwas wird mir da legales schon einfallen :)
Thirty
 
Beiträge: 10
Registriert: Do Jan 09, 2014 12:40
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Fahrerlaubnisverordnung

Beitragvon Thirty » So Feb 23, 2014 10:34

@Thomas

Dein Gedanke ist ja nicht verkehrt, aber dann musst du auch überlegen in welchen anderen Bereichen dies genau so ist. Ein 18 Jähriger Autoanfänger darf ja auch gleich nen Ferrari fahren... In der Motorrad Klasse ist das ja soweit ganz gut geregelt.
Und ich glaub fast, dass nicht alle, aber die Masse, heutzutage den T Führerschein machen weil sie sich damit Identifizieren kann und somit auch sorgfältig damit umgeht.. aber sicher gibt's überall Chaoten..

Das schlimme ist.... Wir können eh nichts ändern... Außer vielleicht mit ner Montagsdemo (Stuttgart 21 like) HAHAHAHA :D
Thirty
 
Beiträge: 10
Registriert: Do Jan 09, 2014 12:40
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Fahrerlaubnisverordnung

Beitragvon frank1973 » So Feb 23, 2014 19:39

Thirty hat geschrieben:Das schlimme ist.... Wir können eh nichts ändern... Außer vielleicht mit ner Montagsdemo (Stuttgart 21 like) HAHAHAHA :D
Und genau das bereitet mir sorgen bzw. nervt mich.Wenn man mit nem einfachen T oder L schein 40to mit über 2.5 m breite über 18m länge Land und Fortwirtschaftliche güter bewegen darf und dann für ein Treckerchen mit 40-50 ps nen LKW Schein braucht um Holz aus dem Wald (nicht dem eigenen)für den Privatverbrauch zu holen finde ich das nur nervend.PS.Thirty.Du hast geschrieben daß du bei der Bundesbereitschaftspolizei deinen Dienst tust,bist du da in Bad Bergzabern stationiert?
Es gibt 3 Dinge die im Leben zählen:Schnelle Trecker,schnelle Mahlzeiten und schnelle Frauen. https://www.youtube.com/watch?v=toyN81wZzLw
Benutzeravatar
frank1973
 
Beiträge: 2787
Registriert: Mi Dez 03, 2008 11:05
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Fahrerlaubnisverordnung

Beitragvon Epxylon » Mo Feb 24, 2014 19:50

togra hat geschrieben:Da sich jedes Fahrzeug hersteller- ausrüstungs- und beladungsabhängig anders verhält, sollte man doch eigentlich eine fahrzeugabhängige Fahrerlaubnis erwerben müssen.
Diese dann nochmals mehrfach unterteilt nach Gewicht, Farbe, Bereifung, Abnutzungszustand der Bremsen etc.
Bei vierteljährlichem Gesundheitsnachweis und mindestens jährlicher Fahrprüfung inkl. MPU in o.g. Kategorien.
So könnte man endlich richtig Kohle rausholen und es gäbe keinen einzigen Verkehrstoten mehr.... :roll: :roll: :roll:

Warum nicht einfach so:
A= Motorrad oder ähnliche (Quad, Trike)
B= PKW bis 3,5 to
C= LKW (alle)
D= Bus (alle)
E= Schlepper (alle)
F= Sonderfahrzeuge (Selbstfahrende Arbeitsmaschinen über 6km/h, Schwerlastfahrzeuge etc. mit Fahrzeug-/Bauartspezifischer Zusatzausbildung)

Keine Klasse schließt eine Andere mit ein, alle Führerscheine sind erst mit Erreichen der Volljährigkeit erwerbbar.
(Mir ist es bisher unerklärlich, warum z.B. der 16 Jährige T-Inhaber (als nicht voll geschäftsfähig) Gespanne mit einem oft weit 6-stelligen Wert bewegen darf...)
Auch wenn er das u.U. wesentlich besser kann als sein Nachbar, der 40 Jahre "Fahrpraxis" hat....wer haftet da im Zweifel?

Wer Anhänger fahren möchte, macht eine Zusatzausbildung und bekommt dann eine "1" hinter dem Buchstaben eingetragen.
Damit darf er dann alle technisch und gesetzlich zulässigen Anhänger hinter seiner "Zugmaschine" fahren.

Oder ist das "zu einfach" gedacht??


Du denkst viel zu einfach. Du bist kein Beamter und hast auch keine Lobby die du unterstützen willst.

Ich bin für folgendes Beispiel:
A für Motorräder, A1 für Quads, A2 für Motorräder mit Beiwagen, A3-A5 wenn man diese Klasse mit einem kleinen Anhänger fährt.
A6-A8 für den großen Anhänger.

L Schlepper nur mit Hinterradantrieb und Oldtimer, L1 für alles was nicht in Klasse L fällt und bis 25km/h fährt.
T für Schlepper von 25km/h bis 40km/h, T1 von 40km/h bis 60km/h
L2 für 1 Anhänger bis 25km/h L3 für 2 Anhänger bis 25km/h
Das ganze wird für die Klassen T bis T1 natürlich auch gefordert. :wink:

Für jede Klasse ist eine praktische Fahrprüfung zu machen und keine Klasse schließt eine andere ein.

So mein Freund,kann ein Staat Geld verdienen. n8
Epxylon
 
Beiträge: 3380
Registriert: Fr Aug 26, 2011 16:50
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Fahrerlaubnisverordnung

Beitragvon Epxylon » Mo Feb 24, 2014 19:54

@Togra Will heißen: Ich finde deine Idee gut. :prost:
Epxylon
 
Beiträge: 3380
Registriert: Fr Aug 26, 2011 16:50
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Fahrerlaubnisverordnung

Beitragvon fiatag » So Jun 08, 2014 11:04

L Schlepper nur mit Hinterradantrieb und Oldtimer, L1 für alles was nicht in Klasse L fällt und bis 25km/h fährt.
T für Schlepper von 25km/h bis 40km/h, T1 von 40km/h bis 60km/h
L2 für 1 Anhänger bis 25km/h L3 für 2 Anhänger bis 25km/h
Das ganze wird für die Klassen T bis T1 natürlich auch gefordert. :wink:

L nur mit Hinterradantrieb was fürn Schwachsinn :?
fiatag
 
Beiträge: 47
Registriert: So Mai 05, 2013 8:31
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Fahrerlaubnisverordnung

Beitragvon Intrac Fan » Mo Nov 10, 2014 10:41

Thirty hat geschrieben:Am besten gehst du mal zur Verkehrspolizei deines Vertrauens und lässt dich aufklären...


Hallo alle zusammen,
genau das habe ich Heute gemacht.
Bin aus dem ganzen wirrwa selber nicht mehr schlau geworden und hab Heute bei drei Fahrschulen,
der Führerscheinstelle und der Polizei nachgefragt.
Die Polizei verwies mich zur Führerscheinstelle, mit der Aussage: darauf können Sie sich dann verlassen.
Ohne alles neu zu erläutern kann ich mit Sicherheit sagen,
dass es sich genau so verhält,
wie es Thirty erläutert hat.
Gruß,
Fred

Übrigens, alle drei Fahrschulen sagten nichts anders,
somit, Gute Fahrt
Intrac Fan
 
Beiträge: 252
Registriert: Di Jan 15, 2013 2:12
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Fahrerlaubnisverordnung

Beitragvon Cäppi » Di Nov 11, 2014 8:51

@ Intrac Fan.

Was genau blieb denn nun offen?

Bei welcher Konstellation bist Du Dir nicht sicher, mit welchem FS sie möglich ist?
Benutzeravatar
Cäppi
 
Beiträge: 157
Registriert: Mo Mär 16, 2009 23:04
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Fahrerlaubnisverordnung

Beitragvon Intrac Fan » Mi Nov 12, 2014 7:03

Cäppi hat geschrieben:@ Intrac Fan.

Was genau blieb denn nun offen?

Bei welcher Konstellation bist Du Dir nicht sicher, mit welchem FS sie möglich ist?


Hallo Cäppi
da mein Schwiegersohn als auch mit meinem Intrac zum Holzen fährt und im Besitz der Klasse B/E ist,
war ich mir nicht mehr ganz sicher, ob er das ohne Land - Forstbetrieb darf.
Das zulässige Gesamtgewicht des Intrac ist 5200kg.
Deswegen hab ich mich, wie schon gepostet, erkundigt und es ist legal.
Gruß,
Fred
Intrac Fan
 
Beiträge: 252
Registriert: Di Jan 15, 2013 2:12
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Fahrerlaubnisverordnung

Beitragvon Deutz 6806 » Mi Nov 12, 2014 10:58

Hallo,
kurz: Klasse B beinhaltet Klasse L
Also darf man nen Schlepper bis 40 km/H fahren. Ohne Anänger aber mit Anbaugerät

Anhänger nur ohne Druckluft!

Nur Anhänger mit auflauf oder Hydr. Bremse bis 25 km/h
LOF besteht bei: Ackerbau, Waldbau, Fischteich, Jagd, Pflegearbeiten, müsste genau gucke

Ironie AN!!!!!!
Also ich hab ein kleinen Fischteich mit 10 Goldfische und ich muss meine 6m² Rasenabfall wegfahren......also LOF :lol: :twisted:
Ich denke man macht sich zuviel Kopf.


Ganz einfach: Führerschein B oder L vorhanden, Schlepper hat TÜV, is Versichert, ( KFZ Versteuert ) Fahrer nicht besoffen, also ist doch alles gut!
Warum muss alles so kompliziert sein?
Deutz 6806A mit FL
Mengele Ladewagen umgebaut mit Blechboden als Schutz
Scheifele Z16 mit Hydraulik Stammheber
Stihl MS 310
Dolmar 5000
Dolmar 7900 50cm
Fiskars Spaltaxt kleine ganz gross
PSA natürlich
Benutzeravatar
Deutz 6806
 
Beiträge: 164
Registriert: Fr Nov 30, 2012 10:34
Wohnort: 74639 Zweiflingen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Fahrerlaubnisverordnung

Beitragvon Säger3 » Mi Nov 12, 2014 17:30

Ein Inhaber der Klasse L darf Druckluftgebremste Anhänger meines Wissens schon bewegen, nur eben bis 25 kmh. Außerdem habe ich noch nie einen 16 jährigen mit Xerion oder 936 durch irgendeine Ortschaft donnern sehen. Nicht weil es solche Schlepper bei uns nicht gibt sondern weil 1.Der Führerschein dafür nicht vorhanden ist und es 2. wenige gibt denen man ein solches Gespann anvertrauen würde.
MfG Säger der bis er 18 war nie einen Schlepper mit über 40 kmh und 125 ps im lohnunternehmen auf öffentlichen Straßen bewegt hat :)
Säger3
 
Beiträge: 87
Registriert: Do Aug 01, 2013 11:50
Wohnort: Rothauser-Land/ Südschwarzwald
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Fahrerlaubnisverordnung

Beitragvon Alpenblume » Mi Nov 12, 2014 19:26

Gottseidank haben wir in Österreich nicht so ein verwirrtes und kompliziertes Gesetz mit Traktor-
Fuehrerschein , farbe der Nummernschild usw ....... !!!!!!!!!
Dieses Thema verwirrt die meisten , wenn man das so bißchen verfolgt .
Auch in anderen Foren .

Servus , und no viel Spaß beim gruebeln ob ihr mit euren Traktor fahren dürft oder nicht !!!!!!!!!
Alpenblume
 
Beiträge: 105
Registriert: So Jan 05, 2014 18:41
Nach oben

VorherigeNächste

Antwort erstellen
59 Beiträge • Seite 3 von 4 • 1, 2, 3, 4

Zurück zu Landtechnikforum

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], Google [Bot], Manfred

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki