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Mängel beim Hofkauf arglistig verschwiegen

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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47 Beiträge • Seite 1 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Mängel beim Hofkauf arglistig verschwiegen

Beitragvon claudiundchris » Fr Jan 20, 2012 15:32

Hallo, diese Frage stelle ich in im Bezug auf ein NSG. Hier ist ordentliche Landwirtschaft erlaubt. Bedeutet dies Nutzung durch einen priviligierten Landwirt?
Schon mal vielen Dank.
LG
Claudi
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Re: Was ist unter "ordentlicher Landwirtschaft" zu verstehen?

Beitragvon SHierling » Fr Jan 20, 2012 15:41

Da steht tatsächlich "ordentliche Landwirtschaft"? Quelle?

Meinst Du vielleicht "gute fachliche Praxis"? (Den Begriff kannst Du googeln), dann findest Du zB sowas:
http://www.gesetze-im-internet.de/bbodschg/__17.html
Ich esse Fleisch, und ich weiß, warum.
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Re: Was ist unter "ordentlicher Landwirtschaft" zu verstehen?

Beitragvon claudiundchris » Fr Jan 20, 2012 15:48

Mein Mann hats mir grad am Telefon so vorgelesen. Er hat die Nutzungsbestimmungen für ein Stück Land angefordert, das wir gekauft haben. Jetzt haben wir erfahren, dass die Verkäuferin "vergessen" hat uns zu erzählen, dass es sich um NSG handelt. In dem Schreiben steht wohl ordendtliche Landwirtschaft.
LG
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Re: Was ist unter "ordentlicher Landwirtschaft" zu verstehen?

Beitragvon H.B. » Fr Jan 20, 2012 15:51

Darauf hätte der Notar hinweisen müssen. Ggf. Kaufvertrag rückabwickeln oder deutliche Kaufpreisminderung.
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Re: Was ist unter "ordentlicher Landwirtschaft" zu verstehen?

Beitragvon ratzmoeller » Fr Jan 20, 2012 15:55

Dies bedeutet,daß die Bewirtschaftung nach den "Grundsätzen der ordnungsgemäßen Landwirtschaft"(...bitte googeln.) zu erfolgen hat-unabhängig von dem Bewirtschafter.Werden im Rahmen der Bewirtschaftung öffentliche Beihilfen bezogen -"Subventionen"- hat diese Tätigkeit entsprechend den "Cross Compliance"(...bitte googeln.) Bestimmungen zu erfolgen.Selbst bei einer Bewirtschaftung ohne Beihilfen greift immer noch das entsprechende "Fachrecht" des Bereichs Landwirtschaft,Umwelt-,Natur-,Tierschutz,etc.

Ansonsten kann ich mich nur der Meinung von H.B. anschließen.
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Re: Was ist unter "ordentlicher Landwirtschaft" zu verstehen?

Beitragvon claudiundchris » Fr Jan 20, 2012 16:06

Super, danke. Ja, die Verkäuferin hat einige Dinger gebracht. Es geht um den ganzen gekauften Hof. Wir sind mit einem Anwalt dran. Ein Teil ist auch Odland, was 2 mal jährlich gemäht und abtransportiert werden muss. Ich weiß, dass wir uns da auch besser hätte informieren müssen, aber nach NSG haben wir echt nicht geschaut und normalerweise zeigt Google Maps auch die NSG an, dieses jedoch nicht. Außerdem hatten wir jedoch wegen des nachbarflurstücks Flurstücks mal Kontakt mit dem U-Amt, die haben auch nichts gesagt. Naja, jeden Morgen steht ein Dummer auf, diesmal waren es wir...
Trotzdem vielen dank für die Antworten.
LG
Claudi
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Re: Was ist unter "ordentlicher Landwirtschaft" zu verstehen?

Beitragvon Bodenseefarmer » Sa Jan 21, 2012 14:51

Was ist dein Problem? Die Fläche ist in einem Naturschutzgebiet, ok, aber Landwirtschaft ist auf der Fläche erlaubt. Das bedeutet imho lediglich, dass du dort niemals einen Campingplatz, Feriendorf, Grassbahnrennstrecke, Gewächshaus etc. betreiben darfst. Organisiere dir erst mal bei der unteren Naturschutzbehörde die Satzung/Verordnung für dieses Naturschutzgebiet, darin sollte eigentlich genau stehen was du darfst und was nicht. Vermutlich wird es dort auch ein Umbruchverbot geben. Mir ist ein "softes" Naturschutzgebiet viel lieber wie z.B. Wasserschutzgebiet.
Traktorfahren mit Bodenseeblick ist ein Genuss
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Re: Was ist unter "ordentlicher Landwirtschaft" zu verstehen?

Beitragvon claudiundchris » Sa Jan 21, 2012 18:39

Hallo, es geht darum, dass wir von vorne bis hinten veräppelt wurden.Haben das Objekt im Nov übernommen. Es handelt sich um einen Hof mit 3 ha, davon etwa 0,9ha NSG, aber ALLES LSG. Davon war nie die Rede. Hier wurde vieles Schwarz gebaut (hat sie auch vergessen zu sagen), auch das halbe Haus, eine Wohnung, alle Außenanlagen. Wir müssten die Wohnung nachgenehmigen lassen, aber vorher nach der Energiesparverordnung 2009, wenn wir Pech haben auch 2012 nachrüsten. Das Haus ist komplett feucht und auch sonst viel Pfusch, eine angeblich vorhandene Drainage existiert doch nicht. Das Grundstück ist sehr nass. Aufgrund der Auflagen darf es nicht drainiert werden, wür dürfen nicht düngen, keinen Reitplatz, keine Wege anlegen, kein Feuer machen etc.
Im Dorf ist die Verkäuferin als Abzockerin bekannt, was wir aber nicht wussten.
Da ist auch noch ein Teil Altlastenverdachtsfläche (ein von uns bezahltes Gutachten hat diesen Verdacht nicht bestätigt, die Kennzeichnung wird jedoch nicht aus der Akte rausgenommen) ist, was wir auch durch Zufall und nicht durch die Verkäuferin erfahren haben.
Haben 240.000 bezahlt, ist aber nur einen Bruchteil Wert.
Also ein absoluter Griff ins Klo...
LG
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Re: Was ist unter "ordentlicher Landwirtschaft" zu verstehen?

Beitragvon Piet » Sa Jan 21, 2012 19:56

Was hat denn der beurkundende Notar erklärt, bevor es zur Unterzeichnung kam?
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Re: Was ist unter "ordentlicher Landwirtschaft" zu verstehen?

Beitragvon claudiundchris » Sa Jan 21, 2012 20:16

Hallo Piet, ich verstehe die Frage nicht ganz. Aber wir sind mit einem Anwalt an der Wandlung des Vertrags dran. Das Problem ist nur, dass die Tante kein Geld hat. Der Tierarzt kam auch erst auf den Hof, nachdem ihm zugesichert wurde, dass die Vorbesitzerin weg ist...
LG
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Re: Was ist unter "ordentlicher Landwirtschaft" zu verstehen?

Beitragvon H.B. » Sa Jan 21, 2012 21:40

Ich kann mir ja nicht vorstellen, daß der Notar in der Beschreibung des Kaufgegenstands das alles nicht erwähnt hat. Gabs Zeugen beim Kauf? Da müsste man mal überprüfen, inwieweit der Notar (Ist der Kumpel vom Banker der Vorbesitzerin?) haftbar wäre.
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Re: Was ist unter "ordentlicher Landwirtschaft" zu verstehen?

Beitragvon claudiundchris » Sa Jan 21, 2012 22:06

Also ich denke, dass der Notar das gar nicht wusste.
Es war ein Notariatsverwalter (normaler RA), da die richtige Notarin mit welcher er eine Kanzlei hatte, kurz nach Auftragsvergabe, gestorben war.
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Re: Was ist unter "ordentlicher Landwirtschaft" zu verstehen?

Beitragvon H.B. » Sa Jan 21, 2012 22:24

Wie seid ihr auf das Objekt gestoßen? Gabs ne Beschreibung, oder ein Expose? Alles sichern und aufbewahren!!

Immerhin habt ihr für etwas 300.000€ ausgegeben.
Nach meiner Fernschätzung würd ich wie folgt bewerten:

3 ha Fläche in NSG: 20.000 - abzüglich Abbruchkosten 70.000 ergibt im besten Fall einen Wert von (???), es sei denn, es ist euch erlaubt, die Bude den "Kräften der Natur" zu überlassen.

Was steht im Kaufvertrag?
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Re: Was ist unter "ordentlicher Landwirtschaft" zu verstehen?

Beitragvon Piet » Sa Jan 21, 2012 22:27

H.B. hat geschrieben:Ich kann mir ja nicht vorstellen, daß der Notar in der Beschreibung des Kaufgegenstands das alles nicht erwähnt hat. Gabs Zeugen beim Kauf? Da müsste man mal überprüfen, inwieweit der Notar (Ist der Kumpel vom Banker der Vorbesitzerin?) haftbar wäre.


Genau so etwas meinte ich. Ein Notar MUSS auf alle Risiken und Nebenwirkungen hinweisen. Und wenn ein Notar (oder sein Vertreter) keinen Einblick hat, wer dann?
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Re: Was ist unter "ordentlicher Landwirtschaft" zu verstehen?

Beitragvon claudiundchris » Sa Jan 21, 2012 22:49

Hallo, ich weiß nicht, ob ich die Inhalte veröffentlcihen darf.

Kurz vorab eine Erläuterung: Wir hatten vorab schon einen Notartermin, als wir dann beim Bauamt nach Vorkaufsrecht und Baulasten und Vorkaufsrecht gefragt haben, haben wir von der Altlastenverdachtsfläche erfahren.
Die Verkäuferin hat behauptet, dass sie das nicht wusste, später haben wir vom Umweltamt erfahren, dass die Verkäuferin vorab schon mal mit dem Umweltamt über den Sachverhalt gesprochen hat. Da hätten wir aufschalten müssen, aber waren wohl zu naiv.
Dann haben wir ein Gutachten machen lassen, wobei wir 2/3 übernommen haben 1/3 die Verkäuferin.
Dann kam es zu diesem Kaufvertrag:

Es steht was drin, dass die Abt. III unbelastet sei (k.a. wofür sie steht).
Dass Rechte auf Sachmängel ausgeschlossen seinen, es sei denn der Verkäufer handelt vorsätzlich und, dass dem Verkäufer keine Mängel bekannt seien.
Baulasten und im Grundbuch nicht eingetragene Dienstbarkeiten werden vom Erwerber übernommen, solche sind dem Veräußerer nicht bekannt.
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