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claudiundchris hat geschrieben: es sei denn der Verkäufer handelt vorsätzlich und, dass dem Verkäufer keine Mängel bekannt seien.
claudiundchris hat geschrieben:Es steht was drin, dass die Abt. III unbelastet sei (k.a. wofür sie steht).
Dass Rechte auf Sachmängel ausgeschlossen seinen, es sei denn der Verkäufer handelt vorsätzlich und, dass dem Verkäufer keine Mängel bekannt seien.
hier im Dorf wissen die meisten, wie die Frau drauf ist. Dreht alles, wie es ihr passt...
claudiundchris hat geschrieben:Ja, beim nächsten Hof, klopfen wir bei den ämtern an jeder tür, fragen alle nachbarn. ich werde wohl mit einem feuchtemessgerät jeden quadratzentimeter absuchen, jeden stein umdrehen, die wasseruhr beobachten, tierärzte, und landwirte fragen e.t.c.
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