marius hat geschrieben:langholzbauer hat geschrieben:"marius" hat den Freibetrag Land-u.Forstwirtschaft vergessen!
Der wird von dem zu versteuernden lw. Gewinn (egal wie berechnet) noch abgezogen.
Ich hatte 13a ausführlich beschrieben. Bei 13a wurde der Freibetrag ersatzlos gestrichen es gab jede Menge weiterer steuerlicher Änderungen die ich teilweise schon im Forum beschrieben habe weil einige 13a Anwender keine Ahnung hatten.
Du musst seit einem Jahr bereits den ersten Ster Brennholz, der aus dem eigenen Wald verheizt wird, versteuern. Beim Holzverkauf usw. dasselbe.
http://www.nordbayern.de/region/pegnitz ... -1.4920099
Das schon wieder als Info an diejenigen, die ihre 13a Erklärung ohne Steuerberater durchführen weil er ja zu teuer ist.
Jetzt hab ich euch schon wieder vor einer Steuerhinterziehung gerettet.
Langsam sollte ich hier Gebühren kassieren, für meine kostenlose steuerliche Aufklärungsarbeit.
Umsonst gibts nichts.
... und was hat das Brennholz mit der Frage des TE zu tun? Da ging es nur um 17 ha Grünland!