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Steuer höhe klein Betrieb

Fragen und Antworten rund um die Rindviehhaltung.
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18 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Steuer höhe klein Betrieb

Beitragvon 315 » Mi Jan 18, 2017 21:04

Wie wird ein Nebenerwerbsbetrieb mit 17 Ha Wiesen und 13 Mutterkühen versteuert? Was muß ich ans Finanzamt abgeben?
Hatte vorher 7,96 Ha und 5 Mutterkühe.
Wer hat auch so eine ähnliche Betriebsgröße was zahlt ihr pro viertel Jahr oder am Jahres ende ans Finanzamt? PS : Ich Arbeite Vollzeit, und meine Frau auf 450 Euro.
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Re: Steuer höhe klein Betrieb

Beitragvon Bonatus » Mi Jan 18, 2017 21:45

Das klärst du besser mit deinem Steuerberater.
Eine konkrete Abschätzung des Bearbeitungszeitpunkts ihres Anliegens lässt sich angesichts der Komplexität der Aufgaben derzeit leider nicht treffen.
Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von telefonischen Nachfragen nach dem Stand der Bearbeitung ab.
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Re: Steuerhöhe Kleinbetrieb

Beitragvon stamo » Mi Jan 18, 2017 22:31

Verdienst du mit dem Hof Geld? Falls nein, musst du das nachweisen mit einer Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben und musst überhaupt keine Steuern zahlen.

Wie hast du bisher deinen Gewinn ermittelt?

Zahlst du bisher Beiträge an die LSV oder hast du dich schon befreien lassen?

Mit der Angabe "Vollzeit" kann man auch keine Steuerhöhe berechnen. Du kommst ja auch aus Bayern. Da gibt es z.B. den Kaiser Josef (im Rest der Welt "Joe Kaeser"), der muss wahrscheinlich mehr Steuern zahlen als du, obwohl seine Frau gar kein Geld verdient. Und da gibt es den Würstchen-Uli, der arbeitet auch Vollzeit und hat mal vergessen was anzugeben bei der Steuer und da gibt es den Beckenbauer, dieses vaterlandslose korrupte Drecksschwein, der ist gar kein Bayer, der ist schlau, der ist Schweizer. Der zahlt gar nichts für Mutti, obwohl sein dummes Grinsen auch eine Vollzeitbeschäftigung ist.
"Wenn ich Waldbesitzer bin, dann bin ich auch für den Wald und was daraus wird verantwortlich und deshalb der Profi."
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Re: Steuer höhe klein Betrieb

Beitragvon Frankenbauer » Mi Jan 18, 2017 23:11

315 hat geschrieben:Wie wird ein Nebenerwerbsbetrieb mit 17 Ha Wiesen und 13 Mutterkühen versteuert? Nach seiner Steuererklärung Was muß ich ans Finanzamt abgeben? Die Anlage L und Deine "Gewinnermittlung", bei mir drei Exxel Tabellen (Einnahmen- Überschussrechnung, Abschreibungen Maschinen, Abschreibungen Gebäude.
Hatte vorher 7,96 Ha und 5 Mutterkühe.
Wer hat auch so eine ähnliche Betriebsgröße was zahlt ihr pro viertel Jahr oder am Jahres ende ans Finanzamt? PS : Ich Arbeite Vollzeit, und meine Frau auf 450 Euro.

Das größere Problem sehe ich im 450€ Job Deiner Frau, das dürfte die Landwirtschaftliche Sozialversicherung auf den Plan rufen, meine Frau verdient (bekommt) unwesentlich mehr, das aber angemeldet und ist somit freigestellt.
Ich bekomme immer vom Finanzamt zurück, das liegt aber an diversen Investitionen und Bautätigkeiten.

Gruß

Werner
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Re: Steuer höhe klein Betrieb

Beitragvon marius » Do Jan 19, 2017 0:14

Frankenbauer hat geschrieben:Ich bekomme immer vom Finanzamt zurück, das liegt aber an diversen Investitionen und Bautätigkeiten.

Gruß

Werner


Immer ? Das geht aber nur bei einem geduldigen Finanzbeamten. Aber selbst dann wohl nicht mehr lange.
Das wird mittlerweile per Vorgaben strenger ausgelegt als früher.
In der Regel geht das mit den Verlusten im Unternehmen nur wenige Jahre und dann wird vom Finanzamt Liebhaberei unterstellt.

Dann werden sämtliche Ausgaben nicht mehr anerkannt und auch die dauernden Lasten ( sofern betrieblich ) an die Übergeber können steuerlich nicht mehr abgesetzt werden.

Liebhaberei :

https://www.experto.de/steuern-buchfueh ... stuft.html

Das Finanzamt neigt eher dazu, Ihnen Liebhaberei vorzuwerfen, wenn Sie mehrere Jahre hintereinander Verluste haben. Stellt das Finanzamt fest, dass Ihre Tätigkeit als "Liebhaberei" zu werten ist, finden ab sofort keine Betriebsausgaben aus dieser Tätigkeit mehr in Ihrer Einkommensteuererklärung als Ausgaben Berücksichtigung. Dadurch ist eine Verrechnung der Verluste mit anderen Einkünften ist nicht mehr möglich. Und zwar ab dem Jahr, in dem die Liebhaberei festgestellt wurde. Sollten frühere Steuerbescheide noch nicht bestandskräftig sein (wegen eines Vorläufigkeitsvorbehalts des Finanzamts), so werden auch die Verluste dieser Jahre nicht mehr anerkannt. Dies kann hohe Steuernachzahlungen nach sich ziehen.
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Re: Steuer höhe klein Betrieb

Beitragvon marius » Do Jan 19, 2017 0:39

315 hat geschrieben:Wie wird ein Nebenerwerbsbetrieb mit 17 Ha Wiesen und 13 Mutterkühen versteuert? Was muß ich ans Finanzamt abgeben?
Hatte vorher 7,96 Ha und 5 Mutterkühe.
Wer hat auch so eine ähnliche Betriebsgröße was zahlt ihr pro viertel Jahr oder am Jahres ende ans Finanzamt? PS : Ich Arbeite Vollzeit, und meine Frau auf 450 Euro.


Deinen Gewinn kann man aus der Ferne nur über §13a estg konkret ermitteln :
Bei 13a würdest auf 5100 Euro Gewinn pro Jahr kommen. Da beide berufstätig sind und diese 5100 Euro dann aufs Einkommen zusätzlich noch oben drauf kommen würde ich falls du ein gutes Einkommen hast gute 2000 Euro Abzüge ( Steuer, Soli, Kirche ) aus dem Betrieb pro Jahr ansetzen.

Diese 2000 Euro Abzüge wären dann insgesamt 40 % Abzug grob überschlagen für den Betrieb. ( 35 % Steuer, 1,9 % Soli, 3,1 % Kirche ). Kommt zusätzlich noch eine PV Anlage oder andere Einnahmen dazu werden die 2000 Euro Abzug nicht reichen.

Solltest du einen Steuerberater dazu brauchen musst nochmal so geschätzt 300 - 400 Euro / Jahr für die 13a Erklärung berappen.

Bei EÜR musst halt selber überschlagen was an Gewinn rauskommt. Sollten die Maschinen und Gebäude abgeschrieben sein könnte der Gewinn incl aller Prämien schon höher ausfallen als bei §13a.
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Re: Steuer höhe klein Betrieb

Beitragvon Tinyburli » Do Jan 19, 2017 4:32

Ich habe auch 17 ha und mache es auch sehr extensiv.
Ich mache auch eine Gewinn / Verlustrechnung und bin damit sehr zufrieden.
Mit Excel da eine Tabelle aufstellen mit all Deinen Einnahmen und Ausgaben.
Wichtig ist, dass Du für alles einen Beleg hast. Notfalls mach ich mir einen Eigenbeleg.
Da hast Du dann am Jahresende einen Betrag für Einnahmen und einen für Ausgaben.
Davon ziehst dann noch Deine Abschreibungen ab und hast dann Deinen Gewinn.
Der erhöht dann Dein zu versteuerndes Einkommen. Wennst dann so um 20 000,- zu versteuerndes Einkommen hast, mußt so 10 - 20 % Einkommensteuer darauf bezahlen.

Du mit Deinen Mutterkühen könntest auch das KULAP B10 Ökologischer Landbau im Gesamtbetrieb beantragen.
Außerdem hast ja noch die normale Prämie für Greening usw. Da kommst auf über 500,- pro ha.

Natürlich erhöht das alles Deinen Gewinn, aber den Finanzamts- Guyer gefällt das dann.

Das KULAP kann noch bis ca. 17. Februar beantragt werden.

Wie auch Frankenbauer schreibt, könnte es sein, dass Du Deine Frau in der landwirtschaftlichen Alterskasse oder / und Krankenversicherung versichern mußt. Das kostet ziemlich viel.

https://www.svlfg.de/50-vmb/vmb03/vmb03 ... index.html
Mit freundlichen Grüssen
Tinyburli
 
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Re: Steuer höhe klein Betrieb

Beitragvon langholzbauer » Sa Jan 21, 2017 17:13

"marius" hat den Freibetrag Land-u.Forstwirtschaft vergessen!
Der wird von dem zu versteuernden lw. Gewinn (egal wie berechnet) noch abgezogen.
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
langholzbauer
 
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Re: Steuer höhe klein Betrieb

Beitragvon marius » Sa Jan 21, 2017 21:37

langholzbauer hat geschrieben:"marius" hat den Freibetrag Land-u.Forstwirtschaft vergessen!
Der wird von dem zu versteuernden lw. Gewinn (egal wie berechnet) noch abgezogen.


Ich hatte 13a ausführlich beschrieben. Bei 13a wurde der Freibetrag ersatzlos gestrichen es gab jede Menge weiterer steuerlicher Änderungen die ich teilweise schon im Forum beschrieben habe weil einige 13a Anwender keine Ahnung hatten.

Du musst seit einem Jahr bereits den ersten Ster Brennholz, der aus dem eigenen Wald verheizt wird, versteuern. Beim Holzverkauf usw. dasselbe.
http://www.nordbayern.de/region/pegnitz ... -1.4920099

Das schon wieder als Info an diejenigen, die ihre 13a Erklärung ohne Steuerberater durchführen weil er ja zu teuer ist. :mrgreen:
Jetzt hab ich euch schon wieder vor einer Steuerhinterziehung gerettet.
Langsam sollte ich hier Gebühren kassieren, für meine kostenlose steuerliche Aufklärungsarbeit.
Umsonst gibts nichts. :twisted:
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Re: Steuer höhe klein Betrieb

Beitragvon Elisa » Sa Jan 21, 2017 22:41

hallo Marius

Eventuell solltest du dich mal an den Satz halten: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten!"

bei deinem link geht´s um etwas anderes, als den Freibetrag den langholzbauer meint.
Elisa
 
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Re: Steuer höhe klein Betrieb

Beitragvon julius » So Jan 22, 2017 0:21

marius hat geschrieben:
langholzbauer hat geschrieben:"marius" hat den Freibetrag Land-u.Forstwirtschaft vergessen!
Der wird von dem zu versteuernden lw. Gewinn (egal wie berechnet) noch abgezogen.


Ich hatte 13a ausführlich beschrieben. Bei 13a wurde der Freibetrag ersatzlos gestrichen es gab jede Menge weiterer steuerlicher Änderungen die ich teilweise schon im Forum beschrieben habe weil einige 13a Anwender keine Ahnung hatten.

Du musst seit einem Jahr bereits den ersten Ster Brennholz, der aus dem eigenen Wald verheizt wird, versteuern. Beim Holzverkauf usw. dasselbe.
http://www.nordbayern.de/region/pegnitz ... -1.4920099

Das schon wieder als Info an diejenigen, die ihre 13a Erklärung ohne Steuerberater durchführen weil er ja zu teuer ist. :mrgreen:
Jetzt hab ich euch schon wieder vor einer Steuerhinterziehung gerettet.
Langsam sollte ich hier Gebühren kassieren, für meine kostenlose steuerliche Aufklärungsarbeit.
Umsonst gibts nichts. :twisted:



Nehmen wir an ich verarbeite trotz dem weggefallenen Freibetrag mein Brennholz aus dem eigenen Wald mit eigener Arbeit bis es ofenfertig ist, welcher Wert vom eigenen Brennholz wird dann steuerlich angesetzt ?
Wenn ich meine nichtbezahlte Arbeit berücksichtige dürften kaum Steuern für den Rohstoff Holz anfallen ? Oder muss ich für die Aufarbeitung meines eigenen Brennholzes Steuern für meine Arbeit bezahlen ? :?
julius
 
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Re: Steuer höhe klein Betrieb

Beitragvon Estomil » So Jan 22, 2017 10:18

Das Finanzamt würde selbstverständlich den Wert des holzes ansetzten. Sprich dass was du beim Verkauf erlösen könntest. Hier gibt es dann mit der Finanzverwaltung schon recht breite verhandlungsmöglichkeiten.

In der Praxis dürfte sich wohl jeder finanzbeamte totlachen wenn jemand wirklich solche Angaben in der Steuererklärung machen würde.

Lächerlicher Kleinkram.
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Re: Steuer höhe klein Betrieb

Beitragvon julius » So Jan 22, 2017 11:13

Das sich Finanzbeamte totlachen glaub ich sicher nicht wenn das jemand ordungsgemäß angibt. Die wissen doch genau das jeder Landwirt Holz im eigenen Ofen verheizt, mal was geschlachtet wird oder Milch privat verbraucht wird. So blöd sind die nicht. Und mit einem Finanzbeamten ist nicht zu spassen. Ob was geschlachtet wird kann doch in der HIT in wenigen Sekunden abgefragt werden ( Hausschlachtung ). Laut meiner Info haben die Finanzämter neuerdings zugriff auf den Mehrfachantrag und HIT Datenbank. Das wird seine Gründe haben.

Bis jetzt hatte ich immer Buchführung werde aber in Zukunft zu einer anderen Gewinnermittlung wechseln.
Bisher hat mich der Steuerberater bei der Buchführung jedes Jahr gefragt wieviel Holz, Fleisch, Milch ich selber Privat verbraucht habe und das wurde so angesetzt.
Welchen genauen Wert der Steuerberater dafür angesetzt hat weiss ich nicht und ob es einen Freibetrag gab weiss ich auch nicht. Der angesetzte privatverbrauchte Wert steht wohl irgendwo kleingedruckt im Jahresabschluss.
julius
 
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Re: Steuer höhe klein Betrieb

Beitragvon T5060 » So Jan 22, 2017 12:12

Entnommen wird das "Rind" mit dem gemeinen Wert.

Frage ist es eine junge Kuh oder eine Ältere als Notschlacht.

Wertdifferenz = 1.000 € oder 250 € Steuerersparnis

Deshalb dem Steuerberater immer Werte in Euro benennen.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Steuer höhe klein Betrieb

Beitragvon 315 » Sa Jan 28, 2017 11:53

Möchte ab 1 Februar bei mir in der Firma den Winterdienst übernehmen. Muss ich mich beim Finanzamt melden und sagen dass ich ab 1 Februar Winterdienst mache?
Oder muss ich nächstes Jahr bei Lohnsteuer Angabe L nur die Rechnungen meiner Winterdienst einnahmen auch mit abgeben? Das ich meinen Schlepper für die Winterdienst Monate versteuern muss ist mir schon klar.
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