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Steuer höhe klein Betrieb

Fragen und Antworten rund um die Rindviehhaltung.
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18 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Steuer höhe klein Betrieb

Beitragvon langholzbauer » So Jan 29, 2017 22:43

marius hat geschrieben:
langholzbauer hat geschrieben:"marius" hat den Freibetrag Land-u.Forstwirtschaft vergessen!
Der wird von dem zu versteuernden lw. Gewinn (egal wie berechnet) noch abgezogen.


Ich hatte 13a ausführlich beschrieben. Bei 13a wurde der Freibetrag ersatzlos gestrichen es gab jede Menge weiterer steuerlicher Änderungen die ich teilweise schon im Forum beschrieben habe weil einige 13a Anwender keine Ahnung hatten.

Du musst seit einem Jahr bereits den ersten Ster Brennholz, der aus dem eigenen Wald verheizt wird, versteuern. Beim Holzverkauf usw. dasselbe.
http://www.nordbayern.de/region/pegnitz ... -1.4920099

Das schon wieder als Info an diejenigen, die ihre 13a Erklärung ohne Steuerberater durchführen weil er ja zu teuer ist. :mrgreen:
Jetzt hab ich euch schon wieder vor einer Steuerhinterziehung gerettet.
Langsam sollte ich hier Gebühren kassieren, für meine kostenlose steuerliche Aufklärungsarbeit.
Umsonst gibts nichts. :twisted:



... und was hat das Brennholz mit der Frage des TE zu tun? Da ging es nur um 17 ha Grünland!
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Re: Steuer höhe klein Betrieb

Beitragvon langholzbauer » So Jan 29, 2017 22:52

Solche Fragen, wie der TE hier stellt, muß mann ganz einfach mit einem fachlich kompetenten Steuerberater klären!
Das Honorar für die Beratung macht nur einen geringen Bruchteil der eventuellen Steuerschäden( positiv oder auch negativ) aus!
Denn; ganz besonders beim Nebenerwerb, wirken da noch viele hier unbekannte Faktoren auf die Steuerlast mit ein.
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Re: Steuer höhe klein Betrieb

Beitragvon marius » Mo Mär 27, 2017 15:18

315 hat geschrieben:Möchte ab 1 Februar bei mir in der Firma den Winterdienst übernehmen. Muss ich mich beim Finanzamt melden und sagen dass ich ab 1 Februar Winterdienst mache?
Oder muss ich nächstes Jahr bei Lohnsteuer Angabe L nur die Rechnungen meiner Winterdienst einnahmen auch mit abgeben? Das ich meinen Schlepper für die Winterdienst Monate versteuern muss ist mir schon klar.


Über welche Zweig läuft diese Nebentätigeit ? Über die Landwirtschaft § 13a ?
Dann musst diese Tätigkeit extra angeben und versteuern im WJ und die 19 % erhaltene Mwst an das Finanzamt abführen. In der Buchführung taucht die Tätigkeit mit Belege sowieso auf und dann regelt das dein Steuerberater.
Auch aufpassen was die 95 % Hürde angeht. Wenn dein Schlepper ausserhalb des eigenen Betriebes läuft. Wenn der mal verkauft wird und das Finanzamt zu der Erkentnis kommt er war über 5 % ausserhalb des Betriebes ( z.b. Winterdienst ) eingesetzt musst beim Verkauf 19 % Mwst ausweisen und diese an das Finanzamt abführen.
10,7 % Mwst, bei unter 5 %, kannst behalten.
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