Aktuelle Zeit: Mi Mai 08, 2024 4:12
Wüßte jetzt nicht, daß ich was von 6 Monaten geschrieben habe.Max M hat geschrieben:Und Du musst einfach zugeben das 1ha selbst bei einer Beweidung von 6 Monaten zu wenig ist
Einzelhaltung ist nicht verboten in Deutschland. Anbindehaltung wurde in einigen BL verboten.Max M hat geschrieben:Und Kaltblutreiter, ich weiß ja nicht ob Du noch ein Pferd hast und wie Du es hältst, war da nicht mal was mit Einzelhaltung?
Hättest Du es vorher gewusst das es verboten ist in Deutschland hättest Du es auch nicht gemacht
Leitlinien sind keine Rechtsnormen und damit nicht rechtsverbindlich. Auch kommt ihnen
nicht der Charakter von Verwaltungsrichtlinien zu. Sie sind Orientierungs- und Auslegungshilfe
bei der Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften und nicht Rechtsgrundlage.
Sie schränken auch nicht die Zulässigkeit dessen ein, was nach nationalem oder Gemeinschaftsrecht
erlaubt ist.
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