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Suche 1ha Weideland im Bereich BOR/KLE zur Pacht/Kauf

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25 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Suche 1ha Weideland im Bereich BOR/KLE zur Pacht/Kauf

Beitragvon Schwarzwälder Fuchs » Fr Mai 16, 2014 16:28

Das Mindeste was man wissen sollte ist, dass es doch zulässig ist, wenn der Mist nachweisbar abgenommen wird!
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Re: Suche 1ha Weideland im Bereich BOR/KLE zur Pacht/Kauf

Beitragvon kaltblutreiter » Fr Mai 16, 2014 17:18

Ja emmy, ich kann Dich ja verstehen. Wahrscheinlich hast Du so ein "Musterbeispiel" an verantwortungslosen Pferdehaltern vor der Haustür. Trotzdem sollte man sowas nicht immer verallgemeinern und nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.

Wenn Du genau gelesen hättest (ja, ich weiß, das ist ne Schwäche von Dir :wink: ): Ich hab nix geschrieben von all den Sachen, mit denen Du hier ankommst. Ich hab geschrieben, daß es ja sein könnte, daß sie woanders ihr "Hauptquartier" haben und den 1 ha noch zusätzlich pachten wollen. Darauf dann für die Zeit der Nutzung einen Unterstand. Was ist daran so schlimm?

Aber ehe wir uns hier weiter in Spekulationen verlieren, sollte doch der TE mal wieder was schreiben, sonst hat das ja keinen Sinn.
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Re: Suche 1ha Weideland im Bereich BOR/KLE zur Pacht/Kauf

Beitragvon Cordula Schröder » So Mai 18, 2014 11:16

wenn ich mir jetzt noch vorstelle, wie hoch der Wurmdruck bei 3 Großpferden und 2 Pony´s auf 1 ha ist :regen:

1 ha für die ganzen Gäule ist einfach nicht tragbar. Zertretene Flächen, Matsch unter den Hufen etc. etc.
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Re: Suche 1ha Weideland im Bereich BOR/KLE zur Pacht/Kauf

Beitragvon Max M » So Mai 18, 2014 12:35

@Schwarzwälderfuchs, gestern habe ich mit einem Bekannten von mir gesprochen er ist Amtstierarzt hier im Kreis.
Er hatte mir gesagt, man braucht überhaupt keine Wiese, es gibt dafür überhaupt keine Leitlinien.
Es gibt nur vorgaben wie groß eine Box, Auslauf, Stallgasse oder ein Offenstall (ohne Wiese) sein muss.

Diese 0,35 ha von den ich gesprochen habe, ist eine allgemeine Faustformel, die aber nicht bindend ist.
Also hast Du damit recht das man egal wie viel Pferde auf einem Ha halten kann. :wink:
Es gibt allerdings auch keine Richtlinie mit dem Mist, jedenfalls im Tierschutz nicht, bestimmt, Wasserbehörde oder Bauamt. :roll:



@Kaltblutreiter, ich habe bestimmt nicht nur ein Fall vor Augen und je weiter Du in den Süden kommst umso schlimmer wird es.
Und wenn man nur einen Unterstand baut ist eine Notbox Pflicht kannst Du gerne nachlesen im Tierschutzgesetz.
Das viele oder die meisten keine haben geschieht einfach aus Unwissenheit. :wink:

Und Du musst einfach zugeben das 1ha selbst bei einer Beweidung von 6 Monaten zu wenig ist, jedenfalls wird die Grasnarbe davon nicht besser.
Und Kaltblutreiter, ich weiß ja nicht ob Du noch ein Pferd hast und wie Du es hältst, war da nicht mal was mit Einzelhaltung?
Hättest Du es vorher gewusst das es verboten ist in Deutschland hättest Du es auch nicht gemacht. :wink:

Also ich denke nach wie vor, wenn man solch ein Projekt in Angriff nimmt sollte man nicht Beratungsresistent sein.
Die meisten die ein Offenstall suchen wollen nur ihre vielen Pferde/Ponys billig unterstellen, das denke ich darüber.

Außerdem gibt es genug Professionelle Ställe die auch Offenstall /Aktivstall anbieten, warum gehen die nicht dort hin?
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Re: Suche 1ha Weideland im Bereich BOR/KLE zur Pacht/Kauf

Beitragvon kaltblutreiter » So Mai 18, 2014 14:41

Max M hat geschrieben:Und Du musst einfach zugeben das 1ha selbst bei einer Beweidung von 6 Monaten zu wenig ist
Wüßte jetzt nicht, daß ich was von 6 Monaten geschrieben habe.
Max M hat geschrieben:Und Kaltblutreiter, ich weiß ja nicht ob Du noch ein Pferd hast und wie Du es hältst, war da nicht mal was mit Einzelhaltung?
Hättest Du es vorher gewusst das es verboten ist in Deutschland hättest Du es auch nicht gemacht
Einzelhaltung ist nicht verboten in Deutschland. Anbindehaltung wurde in einigen BL verboten.
Nein, ich hab seit mehr als einem Jahr kein Pferd. Das letzte ging mir mit dem Wagen durch, rannte dabei den Berg in Richtung Stall runter, volle Kanone an die Stallwand -> Genickbruch.
Und da ICH im Großen und Ganzen kein Mensch bin, der Sachen nur halb oder nicht richtig machen will, habe ich festgelegt, daß solange kein Pferd herkommt, bis nicht ein neuer (Offen-)Stall :wink: gebaut ist. Dann werde ich mich auf die Pferdesuche begeben und wahrscheinlich länger als 1 Woche (wie beim letzten Mal) dazu brauchen. Ob ich mir dann zwei zulege oder noch einen Einsteller mit rein nehme, weiß ich noch nicht. Einzelhaltung möchte ich nicht mehr, das funktioniert unter den heutigen Gegebenheiten (wenn das Pferd nicht tagtäglich mehrere Stunden im Einsatz ist) nicht. Ich möchte hier unter allen Umständen keine Diskussion darüber lostreten. Ich habe mich schmerzhaft eines Besseren belehren lassen müssen und keine Lust, die ganzen Hintergründe nochmal aufzurollen. Das nurmal nebenbei.
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Re: Suche 1ha Weideland im Bereich BOR/KLE zur Pacht/Kauf

Beitragvon Max M » So Mai 18, 2014 15:05

Ich will überhaupt nicht wissen warum und weswegen.
Anbindehaltung ist in allen Bundesländern verboten.
Und Einzelhaltung auch außer, es besteht ein Sicht und hörkontakt zu andern Artgenossen.

Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter
Tierschutzgesichtspunkten
vom 9. Juni 2009

3.4.1. Einzelhaltung
Einzelhaltung in Anbindehaltung
Die dauerhafte Anbindehaltung (Ständerhaltung) von Pferden ist tierschutzwidrig.
Einzelhaltung in Boxen
Unerlässlich sind soziale Kontaktmöglichkeiten zu Artgenossen und eine Beschäftigung
durch Beobachtung des Haltungsumfeldes. Dies ist durch entsprechende bauliche Einrichtungen
wie z. B. permanent zugängliche Kleinausläufe, Außenklappen oder zumindest hälftig
zu öffnende Boxentüren zu gewährleisten. Jede Einzelhaltung muss so gestaltet sein,
dass die Pferde mindestens Sicht-, Hör- und Geruchskontakt zu ihren Artgenossen haben.

Seite 17
http://www.bmelv.de/cae/servlet/content ... Pferde.pdf
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Re: Suche 1ha Weideland im Bereich BOR/KLE zur Pacht/Kauf

Beitragvon kaltblutreiter » So Mai 18, 2014 15:15

Es ist nicht verboten. In den von Dir aufgeführten Leitlinien steht unter anderem:
Leitlinien sind keine Rechtsnormen und damit nicht rechtsverbindlich. Auch kommt ihnen
nicht der Charakter von Verwaltungsrichtlinien zu. Sie sind Orientierungs- und Auslegungshilfe
bei der Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften und nicht Rechtsgrundlage.
Sie schränken auch nicht die Zulässigkeit dessen ein, was nach nationalem oder Gemeinschaftsrecht
erlaubt ist.

Ich finde das nicht in Ordnung, daß Du hier Behauptungen in den Raum stellst, die meistenteils daraus resultieren, daß Du Texte nicht richtig durchliest.
Da ich mich aber nicht mit Dir streiten will und ich den Thread nicht losgetreten habe, halte ich mich ab jetzt hier raus.
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Re: Suche 1ha Weideland im Bereich BOR/KLE zur Pacht/Kauf

Beitragvon Max M » So Mai 18, 2014 15:21

Die Amtstierärzte halten sich an die Leidlinien weil es eben keine Gesetze gibt. :wink:

Anders sieht es bei der Pferdehaltung aus. Die Frau hatte ihre Pferde mehrere Jahre stets in der Einzelbox gehalten. Raus ging es nur zum täglichen Training für zirka eine Stunde. Frei bewegen konnten sich die Tiere nicht; sie hatten keinen Paddock- oder Koppelgang, da die Besitzerin Verletzungen fürchtete. Das Gericht bewertete die fehlende natürliche Bewegung sowie den mangelnden Kontakt zu anderen Pferden als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Es bezieht sich dabei in wesentlichen Punkten auf die Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten - siehe auch unter www.cavallo.de/leitlinien.

Mit einem Bein im Knast:

„Das Urteil hat daher Signalwirkung“, schätzt Rechtsanwalt Sickinger. „Dann stünden nicht nur viele Reiter mit einem Bein im Knast.“ Viele Ställe hätten auch gar nicht genug Flächen, um allen Pferden ausreichend Auslauf zu garantieren. „Nach dem Maßstab dieses Urteils wären 50 Prozent aller Pferdehaltungen in Deutschland tierschutzwidrig, optimistisch geschätzt “, sagt Dr. Dietrich Plewa.
http://pferde-ulm.beepworld.de/pferderecht.htm
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Re: Suche 1ha Weideland im Bereich BOR/KLE zur Pacht/Kauf

Beitragvon Badener » Di Mai 20, 2014 16:31

Hallo zusammen,

also ich habe mal nachgemessen bei den ach so tollen Pensionsställen in unserer Region, und siehe da.
Die Koppeln für die Privatmenschen haben zwischen 1.000-2.000 m² Also nichts mit 0,5 ha pro Pferd.

Ich finde den Ansatz nicht schlecht, aber ohne Wasser und Strom ist das ganze sehr Mühselig. Von dem Bau einer Dunglege mit Sickersaftbehälter mal ganz zu schweigen.

Grüße
Zu fällen einen schönen Baum, braucht es eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen bis man ihn bewundert, braucht er - bedenke es - ein Jahrhundert.

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Re: Suche 1ha Weideland im Bereich BOR/KLE zur Pacht/Kauf

Beitragvon Max M » So Jun 15, 2014 8:17

Hab ich gerade gefunden bei mir auf dem PC, mal Interessant für einige Pferdehalter.
Einige Textstellen habe ich vergrößert nicht um zu schreien sondern um sie hervor zu heben.

Wer darf im Außenbereich bauen?
Der Bau einer Reitanlage erfordert im Vorfeld eine sehr gründliche Planung und rechtzeitige Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Die Idee „Wir bauen uns einen Pferdestall mit Reitplatz und eventuell Reithalle“ ist schnell geboren. Oft werden dann auch gleich detaillierte Pläne gezeichnet, man sieht sich schon in der neuen Anlage reiten, ein Architekt wird beauftragt und es entstehen nicht unerhebliche Kosten.
Das Entsetzen ist dann sehr groß, wenn das Urteil der Baugenehmigungsbehörde lautet:
„Das Bauvorhaben kann nicht genehmigt werden“.

Folgende Fragen sollten vor einer detaillierten Planung geklärt werden:

• Was soll gebaut werden:
- Stall für x Pferde
- Reitplatz / Reithalle
- Bergehalle, Maschinenhalle
- Sattelkammer und Sanitärbereich
- Weideeinzäunung, Paddocks
- Parkplätze, Wege etc.
- Wohnhaus, Pflegerwohnung

• Was soll gebaut werden:
- Reitverein
- Privatperson für eigene Pferde
- Hobby
- Privatperson für gewerbliche Tierhaltung
- Landwirt
- Personengesellschaft

• Wo soll gebaut werden:
- Auf vorhandenem landwirtschaftlichem Betrieb
- Auf Acker- oder Grünlandfläche
- In Gewerbegebiet
- In Wohngebiet
- In Sondergebiet

Flächenbedarf:

Der Bau einer Reitanlage erfordert genügend Fläche. So ist für die Erstellung eines Stalles für 30 Pferde mit angrenzenden Paddocks ein Flächenbedarf von knapp 1500 m², für eine Reithalle 20x40m ca. 1000m², für eine Bergehalle für 30 Pferde ca. 600m², für einen Dressurplatz 1200m², für den Springplatz mindestens 3000m² erforderlich. Dazu muss man nochmals mindestens dieselbe Fläche für Parkplätze und Verkehrs- und Wegeflächen addieren. Bei 30 Pferden ist also mit einem Mindestflächenbedarf von 1,5 ha zu rechnen.
Neben dieser Hoffläche sollten je Pferd noch zwischen 0,15 ha und 1ha Weideflächen - abgestimmt auf Ertragslage des Bodens und Nutzungsart der Pferde - möglichst hofnah vorhanden sein.
Bei der Planung der Anlage soll eine Erweiterungsmöglichkeit immer offen gehalten werden.
Wegen des umfangreichen Flächenbedarfs werden Reitanlagen meistens im Außenbereich geplant und erstellt.

Was ist eigentlich der Außenbereich?

Der Außenbereich umfasst die Gebiete, die
• außerhalb des Geltungsbereichs eines gültigen Bebauungsplanes
• außerhalb von in Zusammenhang bebauten Ortsteilen
liegen.
Das bedeutet, der Außenbereich beginnt schon am Ortsrand, oft sind schon Mistlagerstätte, Bergehallen oder Fahrsilos einer im Dorf gelegenen Hofstelle dem Außenbereich zuzuordnen. Aussiedlerhöfe sind immer im Außenbereich erstellt.

§2 des Bundesbaugesetzbuches ermächtigt die Gemeinden zur Aufstellung von Bauleitplänen in eigener Verantwortung. Zur Bauleitplanung gehört:
• der Flächennutzungsplan, in dem die für die Bebauung vorgesehenen Flächen zum Beispiel als Wohnbauflächen, gemischte Flächen, gewerbliche Bauflächen oder Sonderbauflächen dargestellt werden können.
• der verbindliche Bebauungsplan: Hier wird konkret festgelegt, was gebaut werden darf.

Der § 35, Abs.1 Bundesbaugesetzbuch
legt fest, dass ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig ist, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und wenn es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient.

Dies ist also dieser Privilegierungsparagraph, den es genau zu lesen gilt.

Es kommt nämlich nicht selten vor, daß sich ein Pferdeliebhaber eine landwirtschaftliche Hofstelle kauft und meint: „Ich bin jetzt privilegiert und baue mir eine Reithalle“.

Dies ist falsch!!

Privilegiert im Sinne des Gesetzes kann nur ein Bauvorhaben sein, also weder eine Person, noch ein Betrieb.


Was ist eigentlich Landwirtschaft?

In § 201 ist der Begriff der Landwirtschaft im Sinne dieses Gesetzes als Ackerbau, Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich der Pensionstierhaltung auf eigener Futtergrundlage definiert:
Dies bedeutet, die Pferdezucht einschließlich Hengsthaltung, die Produktion von Stutenmilch sowie die Pensionstierhaltung von Aufzucht-, Zucht-, Reit-, Renn-, Kutsch- und Gnadenbrotpferden zählt zur Landwirtschaft. Nicht mehr der Landwirtschaft zuzuordnen sind der Kutschbetrieb, der Reitunterricht auf Schul- oder Privatpferden, der Beritt von Pferden sowie der Pferdehandel.

„Dann halte ich mir eben 3 Zuchtstuten mit Nachwuchs und bin damit privilegierter Landwirt“, könnte man sich denken.

Wieder falsch!

Bei der Überprüfung, ob die Pferdehaltung einem landwirtschaftlichen Betrieb dient, sind noch folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:

• Ausbildung des Betriebsleiters: Neben grundlegenden Kenntnissen in der Pferdehaltung, Gesundheitspflege und Fütterung ist für einen landwirtschaftlichen Betrieb auch umweltschonende Flächenbewirtschaftung notwendig. Hierbei muß sich der Betriebsleiter in der Handhabung von Maschinen ebenso auskennen wie in der Anwendung von Dünge- und
Pflanzenschutzmitteln. Betriebswirtschaftliche Kenntnisse in der Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes sind Voraussetzung.

• Flächenbindung: Je Pferd müssen zwischen 0,3 und 1 ha landwirtschaftliche Nutzfläche zur Futtergewinnung vorhanden sein- abhängig von Ertragslage des Bodens und Größe der Pferde. Der überwiegende Teil sollte im Besitz des Betriebs sein, Pachtflächen können angerechnet werden, wenn ein langfristiger Zugriff auf die Flächen gewährleistet ist (mindestens 12-jähriger Pachtvertrag).

• Nachhaltigkeit: Der landwirtschaftliche Betrieb sollte auf Generationen angelegt sein.

• Gewinnerzielungsabsicht: Aus der Planung des Betriebes und der Betriebskonzeption muss hervorgehen, dass das landwirtschaftliche Unternehmen mit dem Betriebszweig Pferdehaltung in absehbarer Zeit Gewinn erwirtschaften wird. Hierbei wird von Seiten der Bauwilligen allzu gerne übersehen, dass neben den variablen Kosten auch die Festkosten anzusetzen sind. So entsehen beim Bau einer kompletten Reitanlage schnell feste Kosten aus der Investition von 150.- € je Stallplatz und Monat. Rechnet man beispielsweise bei einem Pensionspferdebetrieb variable Kosten und die Kosten für die Arbeitserledigung dazu, so ist es möglich, dass selbst bei über 90%- iger Auslastung ein Pensionspreis von 300.- € je Monat und Pferd nicht zur Deckung sämtlicher Kosten ausreicht.

Sind bei einem Bauvorhaben im Außenbereich diese Bedingungen nicht erfüllt, so dient das Vorhaben keinem landwirtschaftlichen Betrieb und ist von der Genehmigungsbehörde abzulehnen.
Genehmigungsfrei= nicht gleich zulässig!


„Wenn ich schon keine Reitanlage bauen darf, pachte ich mir eben eine Wiese, zäune diese ein und stelle mir ein genehmigungsfreie Hütte für meine Pferde darauf“, denkt sich der Pferdehalter.

Wieder falsch!

Die Bauordnungen der Länder definieren, was bauliche Anlagen sind und welche bauliche Anlagen keiner Genehmigung bedürfen. So ist in Bayern festgelegt, dass die Errichtung offener sockelloser Einfriedungen und eingeschossiger Gebäude bis 100 m² Grundfläche zum vorübergehenden Schutz von Tieren im Außenbereich keiner Genehmigung bedürfen. In beiden Fällen ist die Errichtung jedoch nur zulässig, wenn sie einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen.

Ein „Hobbypferdehalter“ darf also im Außenbereich nicht einmal einen Weidezaun errichten!

Das Baugenehmigungsverfahren

Um nicht wie eingangs erwähnt nach langer Planung und hohem Kostenaufwand plötzlich mit leeren Händen dazustehen, weil das geplante Bauvorhaben im Außenbereich keinem landwirtschaftlichem Betrieb dient und somit nicht genehmigt wird, sollte man sich unbedingt zu Beginn der Planung mit den zuständigen Behörden in Verbindung setzen. Dies sind:

• Gemeinde
• Baugenehmigungsbehörde (In Bayern Kreisverwaltungsbehörden)
• Träger öffentlicher Belange (Wasserwirtschaft, Straßenbau, Natur- und Landschaftsschutz, Landwirtschaft).

Es ist ratsam, sich rechtzeitig bei diesen Stellen zu erkundigen, ob dem geplanten Vorhaben zugestimmt werden kann. Hierfür sind die zu erstellenden Baukörper in einem Lageplan 1:1000 maßstabsgerecht zu skizzieren mit sämtlichen Nebengebäuden und Anlagen (also auch Mistlagerstätte, Parkplätze, Erschließungsstraße).Außerdem sollten eine kurze Baubeschreibung
(Gesamthöhe, Traufhöhe, Dachneigung, Wandaufbau, Dacheindeckung etc.) und ein Betriebskonzept vorgelegt werden .
Es ist hilfreich, die beteiligten Behörden als Partner zu sehen und in dieser Planungsphase kompromissbereit auf deren Vorschläge einzugehen.
In den meisten Bundesländern kann man mit den oben genannten Unterlagen einen Antrag auf schriftlichen Vorbescheid einreichen, bevor man sich einen detaillierten Bauplan von einem Bauvorlageberechtigten zeichnen lässt. Der Antrag auf Vorbescheid ist ebenso wie der Bauantrag bei der Gemeinde einzureichen. Die Gemeinde kann dem Vorhaben zustimmen oder es ablehnen und gibt die Unterlagen dann an die zuständige Genehmigungsbehörde weiter. Diese holt sich Stellungnahmen von den Trägern öffentlicher Belange ein und entscheidet dann über den Antrag.
Wird der Antrag auf Vorbescheid negativ beschieden, so sind meist noch keine hohen Kosten entstanden. Wird er positiv beschieden, so läuft der offizielle Bauantrag meist recht zügig durch den Instanzenweg, wenn keine großen Änderungen mehr vorgenommen werden.

Was Tun, wenn ich nicht Landwirt bin und mein Bauvorhaben nicht privilegiert ist?

Auch innerhalb des Gültigkeitsbereiches eines Bebauungsplanes besteht durchaus die Möglichkeit, eine Reitanlage zu errichten:

Gewerbegebiete
Es gibt durchaus mehrere Beispiele, wo gewerbliche Pferdehaltungen am Rande von Gewerbegebieten entstanden sind. Die meisten Pferdebetriebe entstehen jedoch deswegen im Außenbereich, weil landwirtschaftlicher Grund mit 50 Pfennig bis 10 DM je m² meist nur einen Bruchteil dessen kostet, was für Gewerbegrund zu bezahlen ist. Trotzdem ist hier die Entstehung einer Pferdehaltung möglich, wenn folgendes beachtet wird:
Die Infrastruktur muss passen, das heißt geeignete Zufahrtsstraßen möglichst mit Fuß- und Radweg für minderjährige Reitschüler und Anschluss an freies Gelände zum Ausreiten. Für das Errichten von Pferdeeinzäunungen im Außenbereich gilt natürlich wieder das oben Erwähnte. Aus Flächen in Gewerbegebieten Pferdeweiden zu machen dürfte auch für sehr finanzkräftige Betreiber zu teuer sein.

Sondergebiete
Hier bestehen am ehesten Möglichkeiten für Vereine, eine eigene Anlage zu erstellen. Im Rahmen Ihrer Planungshoheit können die Gemeinden Flächen für Sport- und Spielanlagen ausweisen, die in der Regel unter die Kategorie Sondergebiete fallen. Dabei ist natürlich eine enge Zusammenarbeit der Vorstandschaft des zuständigen Reitvereins mit dem Bürgermeister und dem Bauausschuss der Gemeinde notwendig, denn nur wenn der Verein für die ortsansässige Bevölkerung von ersichtlichem Vorteil ist, wird die Gemeinde bereit sein solche Flächen für den Reitsport auszuweisen. Auch die Träger öffentlicher Belange sollten rechtzeitig eingeschaltet werden.

Auch ein Reitplatz bedarf einer Genehmigung.

Auch Schüttungen sind eine bauliche Anlage, die der Genehmigung bedürfen. In Bayern sind Schüttungen- also Reitplätze und Paddocks- bis 500m² genehmigungsfrei, sofern sie einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen. Da ein Reitplatz jedoch in der Regel mindestens 20x40m groß ist bedarf auch der einer Genehmigung.

Fazit: So schön es auch wäre, wenn jeder Bauwillige seine Reitanlage bauen könnte, ist dem Grundsatz nach §1 Baugesetzbuch Rechnung zu tragen:

Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden! Deswegen kann nicht jedem Bauvorhaben zugestimmt werden. Um nicht einen unnötigen Aufwand zu betreiben mit den dabei anfallenden Kosten, ohne jede Aussicht auf Erfolg, sollte jeder Bauwerber im Vorfeld abklären, ob für sein Bauvorhaben überhaupt die Möglichkeit der Genehmigung besteht.
http://www.aelf-an.bayern.de/tierhaltung/34166/
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